Abgeschleppt wegen Parken auf halben Gehweg - Unverhältnismäßigkeit , Widerspruch einlegen?
Moin zusammen,
wir haben einen vom Straßenverkehr nicht abhängigen öffentlichen Parkplatz. Auf diesem Parkplatz gibt es einen winzigen Gehweg von ca. 6-8 Metern Länge, der nie genutzt wird und aus meiner Sicht überflüssig ist.
Als ich dort ankam, stand ein Auto komplett auf diesem Gehweg. Dieses Fahrzeug hatte dadurch Fußgänger erheblich behindert und wurde auch korrekterweise abgeschleppt.
Ich aber war so rücksichtsvoll, und hatte mich bewusst nur zur Hälfte auf den Gehweg gestelllt, damit auch Kinderwagen und Rollstuhlfahrer (wenn denn da überhaupt Leute vorbeigehen) ohne Probleme durchkommen.
Leider sieht es die Polizei anders und hat mich abschleppen lassen. Habe nun für 252,08€ mein Fahrzeug am anderen Ende der Stadt im Industriegebiet abgeholt und finde es eine Frechheit, was mir vorgeworfen wird.
Zunächst einmal zitiere ich aus dem Strafzettel:
"Wegen verkehrsbehindernden Parkens wurde das Beiseiteräumen Ihres Fahrzeugs angeordnet; ein Abschleppauftrag wurde erteilt"
Stimmt nicht! Welcher Verkehr? Autofahrer habe ich definitiv nicht behindert und die zwei Fußgänger am Tag hätten auch Problemlos auf den Gehweg vorbeilaufen können. Selbst wenn sich zwei Rollstuhlfahrer entgegenkommen würden, wäre auf dem Gehweg eine Ausweichmöglichkeit vorhanden gewesen.
Dann zitiere ich mal aus dem Gebührenbescheid der Polizei zur "Sicherstellung eines verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeugs":
"Das Fahrzeug parkte an der genannten Stelle auf dem Gehweg, welcher nicht durch VZ 315 ff oder entsprechende Parkflächenmarkierungen zum Parken freigegeben war. Hierdurch wurde der Gehweg erheblich eingeegt, so dass Fußgänger behindert wurden. Schwerbehinderte mit Rollstuhl oder Fußgänger mit Kinderwagen hätten auf die Fahrbahn bzw. den Radweg ausweichen müssen. Eine Gefährdung war nicht auszuschließen."
Wieder mal glatt gelogen! Ich parkte nicht AUF dem Gehweg, sondern hatte im Prinzip nur die beiden linken Reifen drauf. Und der Gehweg (der im Prinzip aufgrund seiner Länge keiner ist) wurde nicht erheblich eingeengt, sondern Rollstuhlfahrer und Co. hätten problemlos vorbeigepasst. Und welche Fahrbahn ist gemeint?? Die Fahrbahn auf dem Parkplatz? Da müssen die Fußgänger gleich zweimal rüberlaufen, weil der Gehweg eben nur 6-8 Meter lang ist.
JA, ich habe falsch geparkt und JA, ein Verwarnungsgeld ist angemessen. Aber aus meiner Sicht ist es absolut unverhältnismäßig, mein Fahrzeug abzuschleppen, da ich niemanden behindert oder gar gefährdet habe.
Soll ich Widerspruch einlegen? Ich finde dieses Verhalten der Polizei absolute Abzocke und Willkür. Wenn ein Richter den besagten Gehweg sieht, wird er wohl schmunzeln, was das Behindern und Gefährden angeht.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von schwukele
...Ich parkte nicht AUF dem Gehweg, sondern hatte im Prinzip nur die beiden linken Reifen drauf...Soll ich Widerspruch einlegen?
jop! 😁
am besten mit der begründung die uns hier geliefert hast! 😰
schreib uns dann aber auch bitte wielang es gedauert hat, bis die aufforderung zum idiotentest zur mpu bei dir in den briefkasten geflattert kam.... 🙄
154 Antworten
neben allem anderen hier bereits geschriebenen: Auf Bild 4 ist die Ausfahrt der TG zu erkennen. Nicht zu sehen ist an dieser ein Vehrkehrszeichen dass erahnen lassen könnte dass der aus der TG kommende rechts abbiegen müsste. Er darf also wohl auch gerade aus fahren. Im Falle von Gegenverkehr (also einem der in die TG fahren will) würde dieser aber vom TE behindert.
@NeuerBesitzer
Da hast das richtig erkannt. Die Schranken weisen auf Ein- und Ausfahrt hin und deshalb steht der TE entgegengesetzt zur Fahrtrichtung. Das links zu sehende Einbahnstraßen-Schild irritiert ein wenig. Da vermute ich mal, dass es dort (vor) dem blauen Auto in den Parkplatz hineingeht und in einer Fahrtrichtung hinter dem blauen Auto wieder hinaus.
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
Niemand fordert dass..Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Wenig erstaunlich ist, das auch hier wieder die "üblichen Verdächtigen", welche - wie aus anderen Freds ersichtlich - "Regelbrecher" am liebsten auf dem elektrischen Stuhl grillen würden, sich auch hier nicht zurück halten können, den Zeigefinger zu erheben. 🙄
...
dass du jetzt die Große Keule schwingst verwundert - mich - nicht
du denkst das ses so ist....Ich hab auch nicht gesagt dass ich es gut finde dass er abgeschleppt wurde!
Dabei habe ich Dich garnicht gemeint.
Zitat:
Ich sagte nur- Ein Abschleppen bei Behinderung der Fußgänger ist verhältnismäßig .
Dass er jetzt uach noch einen Wandel durchmacht und zum Racheengel wird-- naja...
Wie mit den Nichtrauchern... am schlimmsten sind die EX....
Von dieser Wandlung weiß ich nichts. Mein Posting verfasste ich nach Lektüre von 1-2 Seiten.
Und zufällig vielen mir da gleich die selben auf, die auch in anderen Freds auf das genaueste Befolgen selbst der sinnlosesten Regeln bestehen.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Wie jetzt? In einer Einbahnstraße gibt es keine rechte oder linke Seite? 😕
Doch schon, aber jedes Schild gilt für die jeweilige, (links) neben dem Schild befindliche Fahrbahn.
Steht doch als Text zu den Schildern hinter der von Dir verlinkten Seite?
Zitat:
Fahrzeugführer dürfen auf der Fahrbahn nicht halten.
Hast Du also nur eine Fahrbahn, weil bspw. Einbahnstraße, dann gilt das Zeichen ja wohl für die ganze Breite? Bei mehrspurigen Einbahnstraßen ist das sicherlich anders.
Oder versteh ich hier was falsch?
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Berlin?
Nein, allerdings in der Nähe.
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Zitat:
Original geschrieben von mizimausi12
Dazu hätte ich dann auch noch eine Frage........woher weiß man wo sein Auto steht? Das wird ja gerne mal verschwiegen (bis man gezahlt hat, da es ja auch gerne nur ein paar Straßen weiter gestellt wird), also ich meine eher: Wo ruft man an, wenn das Auto weg ist?Bei der Polizei: "Hilfe mein Auto wurde gestohlen!" 😠
Bei der Stadt?Wird dort, wo das Auto stand, in irgendeiner Form eine Nachricht hinterlassen? 😕
Einfach bei der Polizei nachfragen, die haben eine Datei in der alle abgeschleppten Fahrzeuge erfasst sind, auch wo sie verwahrt oder hinversetzt wurden. Wird das Abschleppunternehmen von Privat gerufen melden die
seriösen Abschleppunternehmergrundsätzlich jede Abschleppung/Versetzung, bei der der Fahrzeughalter nicht selbst anwesend ist, der Polizei.
N.T.