Abgeschleppt, obwohl ich parken durfte!!

Ich habe heute mein Mietauto am rechten Fahrbahnrand gemäß den Vorgaben der StVO geparkt. 2 Minuten später kam die Polizei. Der Beamte sagte, dass ich generell nicht auf Fahrbahnen parken darf. Ich verwies auf die StVO und darauf, dass es kein Halteverbotsschild gibt. Auch nannte ich diverse Straßen, wo jeder täglich auf der Straße parkt (legal).

Er sagte, dass er nicht dafür da ist, mir die StVO zu erklären und bat mich, wegzufahren. Ich verwies erneut auf das Gesetz und sagte, dass ich nicht wegfahren werde.

Daraufhin ordnete er einen Abschlepper an und der Mietwagen wurde vor meinen Augen abgeschleppt.

Jetzt ganz ehrlich: Gegen welche Vorschrift soll ich verstoßen haben? Sind wir hier echt schon im Polizeistaat, wo sich Beamte über das Gesetz stellen? In jeder 30er-Zone parken Autos am Fahrbahnrand, sogar dort, wo es nur 1 Spur pro Fahrstreifen gibt.

Beste Antwort im Thema

Ich sage mal so ohne eine rechtliche Begründung: Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, dort zu parken. Ich würde damit eine von zwei Fahrspuren blockieren. Man braucht aus meiner Sicht nicht für alles ein Verbotsschild. Normaler Verstand dürfte auch ausreichen.

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Zitat:

@schwukele schrieb am 7. Mai 2018 um 13:54:41 Uhr:


Das erste Foto entstand, nachdem die Polizei da und wieder weg war (siehe Strafzettel an der Windschutzscheibe).

Das zweite Foto hatte ich vorher aufgenommen, weil ich für eine Veranstaltung in Planten & Blomen da war und noch 1 Stunde Zeit hatte.

Das wird ja immer doller, aus langeweile sein Auto einfach auf einer Fahrbahn parken und den Verkehr behindern. Da gehört dir noch viel mehr abgenommen.

Zitat:

@schwukele schrieb am 7. Mai 2018 um 12:06:48 Uhr:


Es geht hier um die Rettung der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Die ist nicht etwa durch Flüchtlinge gefährdet, sondern durch Beamte, die sich nicht an das Recht halten und somit die Demokratie gefährden.

Ich werde natürlich keinen Cent zahlen und alle möglichen Rechtsmittel ausschöpfen. Falls jemand einen Beitrag zur Erhaltung der Demokratie leisten möchte, freue ich mich über Spenden für den Prozess sowie über tatkräftige Unterstützung (bitte parkt alle dort sowie auf der Lombardsbrücke).

Danke

Jetzt wird´s völlig abgedreht. Was bist du. Einer dieser Reichsbürger? Oder gab´s Ausgang in der Klapse? Wander doch einfach aus.

Sorry an alle, nicht an den TE, aber das musste leider sein.

Ich verstehe ganz ehrlich das Problem nicht. Es ist kein Haltevervot, also darf man doch parken?

Warum ist es dort moralisch nicht ok, auf anderen Hauptstraßen aber schon?

- Rotherbaumchaussee
- Alte Landstraße
-Überseering
- Kapstadtring
-Jahnring
- Saseler Chaussee

Zitat:

@schwukele schrieb am 7. Mai 2018 um 14:05:42 Uhr:


Ich verstehe ganz ehrlich das Problem nicht. Es ist kein Haltevervot, also darf man doch parken?

Warum ist es dort moralisch nicht ok, auf anderen Hauptstraßen aber schon?

- Rotherbaumchaussee
- Alte Landstraße
-Überseering
- Kapstadtring
-Jahnring
- Saseler Chaussee

Dass du nichts verstehst glaube ich dir. editiert, bitte die Beitragsregeln beachten - twindance/MT-Moderation

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Wie hirnvernagelt muß man sein, das Auto verkehrsbehindernd zu parken nur um die Zeit tot zu schlagen. Soviel Egoismus hab ich selten erlebt.

Zitat:

@ceinsler schrieb am 7. Mai 2018 um 14:14:52 Uhr:


Wie hirnvernagelt muß man sein, das Auto verkehrsbehindernd zu parken nur um die Zeit tot zu schlagen.

Nein, nach eigener Aussage hat er dort geparkt, um die demokratische Grundordnung zu testen, die seiner Meinung nach nicht durch Ausländer gefährdet ist, sondern durch die eigene Polizei.

Zitat:

@schwukele schrieb am 7. Mai 2018 um 14:05:42 Uhr:


Es ist kein Halteverbot, also darf man doch parken? Warum ist es dort moralisch nicht ok, auf anderen Hauptstraßen aber schon?

Warte einfach ab, bis der Bußgeldbescheid kommt; da wird es drinstehen. Ich frage mich nur gerade, wer den kriegt und wie lange es braucht, bis der Bescheid von Hamburg über die Münchener Verleihfirma beim verantwortlichen Fahrzeugführer ankommen wird?

Zitat:

@schwukele schrieb am 7. Mai 2018 um 14:05:42 Uhr:


Ich verstehe ganz ehrlich das Problem nicht. Es ist kein Haltevervot, also darf man doch parken?

Warum ist es dort moralisch nicht ok, auf anderen Hauptstraßen aber schon?

Weil der Polizeibeamte das so sagt.

StVO §36.1

(1) 1Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. 2Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.

In dem Moment wo dich ein Polizeibeamter dazu auffordert ist es vollkommen egal was wie ausgeschildert ist.
Selbst wenn das als Parkplatz ausgeschildert wäre müsstest du dann weg.

Paragraph 36 gilt aber nur für den fließenden Verkejr

Zitat:

@spreetourer schrieb am 7. Mai 2018 um 14:19:24 Uhr:


Ich frage mich nur gerade, wer den kriegt und wie lange es braucht, bis der Bescheid von Hamburg über die Münchener Verleihfirma beim verantwortlichen Fahrzeugführer ankommen wird?

Bußgeldstelle oder Polizeibehörde schickt Fahreranfrage an Firma, die antworten ( stellen dem Betroffen meist noch eine saftige Kostenrechnung aus), kann bis zu 4 Wochen dauern.

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 7. Mai 2018 um 13:36:42 Uhr:



...

Nun, die Linksabbieger aus der anderen Straßen biegen zweispurig ab. Dazu ggf die Rechtsabbieger... da muss ich nicht viel konstruieren.

na klar konstruierst du.

Ich habe noch keine größere Kreuzung gesehen, an der

zeitgleich zweispurig

links und in Gegenrichtung geradeaus gefahren und rechts abgebogen wird. Und wenn zweispurig links abgebogen wird, dann stehen die rechtsfahrenden Linksabbieger vor besagtem Fahrzeug und dann? Unlösbare Aufgabe, oder was?

Ich sage ja nicht, dass mir der Wagen in dem Moment nicht auch auf den Senkel gehen würde, aber die einzige Frage hier ist: DARF DER DAS? Und so wie es aussieht heisst die einzige korrekte Antwort: JA, DAS DARF DER...auch wenn es unglaublich klingt. Es keine offiziellen Halteverbote aus gesundem Menschenverstand.

Zitat:

Ich vermute aber letztendlich wird dies ein Gericht entscheiden. Ob man sich, unabhängig vom Ausgang, mit so einer Sturheit einen Gefallen getan hat ?

nein, hat er sicher nicht, und hätte ich auch nicht so gemacht.

Es bleibt aber festzuhalten, dass dort mit ziemlicher Sicherheit kein Haltverbot existiert, der Polizist eine daher eine falsche Aussage getroffen hat und das Abschleppen damit auch unrechtmäßig war. Immer unter Voraussetzung, dass die Angaben des TE so stimmen. Aber davon muss man zuerst immer ausgehen, denn die Sichtweise des Polizisten werden wir hier nicht zu lesen bekommen.

Über die Absichten und Motive des TE können wir hier trefflich spekulieren, aber da wir alle keine Glaskugel haben ist das auch ziemlich müßig.

Also, die Polizei drückt sich wegen der damit verbundenen Papierflut so gut wie es geht vor solchen Maßnahmen. Also muß da schon was vorgefallen sein.....Aber das werden wir nie erfahren.

Zitat:

@AS60 schrieb am 7. Mai 2018 um 14:08:49 Uhr:



Zitat:

@schwukele schrieb am 7. Mai 2018 um 14:05:42 Uhr:


Ich verstehe ganz ehrlich das Problem nicht. Es ist kein Haltevervot, also darf man doch parken?

Warum ist es dort moralisch nicht ok, auf anderen Hauptstraßen aber schon?

- Rotherbaumchaussee
- Alte Landstraße
-Überseering
- Kapstadtring
-Jahnring
- Saseler Chaussee

Dass du nichts verstehst glaube ich dir. Frag doch deinen Pfleger, der wird´s dir erklären.

Muss man bei anderen Meinungen immer beleidigend werden? Wieso bleibt sowas folgenlos?

@ TE du hast doch bestimmt was Schriftliches, von der Polizei oder dem Abschleppunternehmen. Mach doch mal die persönlichen Daten unkenntlich und stelle die Papiere ein, zum ersten unterstreicht dies das du hier kein Märchen erzählst, und vllt. kann man ja Schlüsse draus ziehen

Zitat:

In dem Moment wo dich ein Polizeibeamter dazu auffordert ist es vollkommen egal was wie ausgeschildert ist. Selbst wenn das als Parkplatz ausgeschildert wäre müsstest du dann weg.

Obleich man der Weisung auch stets Folge leisten sollte, muss sich diese Weisung dennoch aus Recht und Gesetz ergeben und nicht aus dem Bauchgefühl eines Polizisten.

Der könnte sonst nämlich auch bei einem Filmdreh aktiv werden, wenn ein Fahrzeug -legalerweise- in der Schussachse der Kamera parkt, weil man vergessen hat, Haltverbote anzuordnen. Der relevante Tatbestand "Sie behinderten durch Parken andere" würde rein wörtlich gesehen sogar auch passen. Allein das ist aber keine Grundlage für rechtssicheres Handeln bzw. das Ahnden von Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Zitat:

@schwukele schrieb am 7. Mai 2018 um 14:25:45 Uhr:


Paragraph 36 gilt aber nur für den fließenden Verkejr

unsinn, wo steht das?

peso

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