Abgemeldetes Saisonfahrzeug abschleppen?
Hi,
mal ne kurze Frage: darf ich meinen per Saisonkennzeichen bis zum 1.April abgemeldeten Wagen auch im März mit nem anderen Wagen 7 km von einem Ort zum anderen Schleppen (vorausgesetzt, ich bekomme irgendwie den bisher bockigen Abschlepphaken eingeschraubt...).
Gruß und Danke.
Markus
Beste Antwort im Thema
Ohje, so ein einfacher Sachverhalt und so ein Durcheinander. Ich wollte eigentlich nur aus Bequemlichkeit meinen TT jetzt schon aus der Parkgarage der Mietwohnung raus haben und zu unserem Haus rüber schleppen.
Das lasse ich dann mal lieber.
Über welchen Bekannten soll ich ein rotes Kennzeichen bekommen? Habe nicht so viele, die das könnten;-)
15 Antworten
Wenn ich mir meinen Führerschein so ansehe ist das Bild bei Klasse BE ja mit einem zweiachsigen Anhänger, wie bei C1E auch. Bei den Klassenbeschreibungen die ich im Internet gefunden hab ist für diese Klassen immer nur vom zulässigen Gesamtgewicht die Rede und nichts von Achsen. Zusammen mit den tollen Bildchen auf dem Führerschein (die ja eigentlich Idiotensicher sein sollten) sollte man eigentlich davon ausgehen daß man sehr wohl Gepanne mit 4 Achsen führen darf.
Einer der Vorteile der Umschreibung sollte doch die Aufhebung der Achsbeschränkung für Gespanne bis 12t sein, die bisher auf drei Achsen beschränkt war...
Das mit den drei Achsen wird erst bei der sogenannten CE79 mit diesem max 18,5T Gedöns wieder interessant.