Abgemeldetes Saisonfahrzeug abschleppen?
Hi,
mal ne kurze Frage: darf ich meinen per Saisonkennzeichen bis zum 1.April abgemeldeten Wagen auch im März mit nem anderen Wagen 7 km von einem Ort zum anderen Schleppen (vorausgesetzt, ich bekomme irgendwie den bisher bockigen Abschlepphaken eingeschraubt...).
Gruß und Danke.
Markus
Beste Antwort im Thema
Ohje, so ein einfacher Sachverhalt und so ein Durcheinander. Ich wollte eigentlich nur aus Bequemlichkeit meinen TT jetzt schon aus der Parkgarage der Mietwohnung raus haben und zu unserem Haus rüber schleppen.
Das lasse ich dann mal lieber.
Über welchen Bekannten soll ich ein rotes Kennzeichen bekommen? Habe nicht so viele, die das könnten;-)
15 Antworten
Davon mal abgesehen: mit Saisonkennzeichen außerhalb der Saison ist der wahrscheinlich nicht versichert. Dann dürfte man den nicht auf öffentlichem Terrain abschleppen. Aber dazu sollen sich mal besser die Wissenden äußern.
Hi Markus,
das ist auslegungssache ,verschiedene
Landesgerichte haben unterschiedlich entschieden.
Schau Dir mal den Link an.
www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2205
Ich würde dir zum Hänger raten.
P.S. Aber ist es nicht absurd, dass der Abgeschleppte
keinen Führerschein braucht?😕
Deutsche Gesetze🙄
Servus
Rog😁
Zitat:
Original geschrieben von exr32frank
darst nur schleppen wenn du klasse 2 lappen hast.
Warum brauche ich den Klasse 2 um einen anderen Wagen abschleppen zu dürfen? Das ist doch Quatsch oder gibt es da schon wieder neue Gesetzmäßigkeiten?
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Rechtlich gesehen gilt das geschleppte Fahrzeug als Anhänger. Somit führst du eine Fahrzeugkombination mit mehr als drei Achsen.
Damit wird die FS - Klasse 2 benötigt.
Dabei handelt es sich rechtlich auch nicht um ein Abschleppen, sondern um Schleppen, da der Nothilfegedanke (unmittelbares Abschleppen nach einer Panne) nicht vorliegt.
Beim Abschleppen ist dann im ziehenden Fahrzeug die entsprechende Führerscheinklasse des Zugfahrzeugs erforderlich (Pkw als Zugfahrzeug Kl. B / 3, usw.)
Da beim Schleppen das geschleppte Fahrzeug als Anhänger angesehen wird, muss dessen Führer auch keine Fahrerlaubnis vorweisen können. Er muss lediglich geeignet sein, den Anforderungen, die der Schleppvorgang an ihn stellt, gerecht zu werden, d.h. er muss auf die wesentlichen Bedieneinrichtungen des geschleppten Fahrzeugs sachgerecht einwirken können.
Gruß Stefan
Zitat:
Original geschrieben von Steve1969
Rechtlich gesehen gilt das geschleppte Fahrzeug als Anhänger. Somit führst du eine Fahrzeugkombination mit mehr als drei Achsen.
Damit wird die FS - Klasse 2 benötigt.Dabei handelt es sich rechtlich auch nicht um ein Abschleppen, sondern um Schleppen, da der Nothilfegedanke (unmittelbares Abschleppen nach einer Panne) nicht vorliegt.
Beim Abschleppen ist dann im ziehenden Fahrzeug die entsprechende Führerscheinklasse des Zugfahrzeugs erforderlich (Pkw als Zugfahrzeug Kl. B / 3, usw.)
Da beim Schleppen das geschleppte Fahrzeug als Anhänger angesehen wird, muss dessen Führer auch keine Fahrerlaubnis vorweisen können. Er muss lediglich geeignet sein, den Anforderungen, die der Schleppvorgang an ihn stellt, gerecht zu werden, d.h. er muss auf die wesentlichen Bedieneinrichtungen des geschleppten Fahrzeugs sachgerecht einwirken können.
Gruß Stefan
Aha, interessant!
Aber ich darf doch auch (nur Klasse 3) trotzdem bis 7,5t und mit Anhänger bis 12t oder so bewegen! Ausserdem mussten wir damals doch gar keinen extra Schein machen um mit dem PKW einen Anhänger ziehen zu dürfen! Das hat sich zwar alles geändert aber ja nicht rückwirkend!
Deswegen auch meine Frage!
Zitat:
Original geschrieben von HenryTT
Aha, interessant!Zitat:
Original geschrieben von Steve1969
Rechtlich gesehen gilt das geschleppte Fahrzeug als Anhänger. Somit führst du eine Fahrzeugkombination mit mehr als drei Achsen.
Damit wird die FS - Klasse 2 benötigt.Dabei handelt es sich rechtlich auch nicht um ein Abschleppen, sondern um Schleppen, da der Nothilfegedanke (unmittelbares Abschleppen nach einer Panne) nicht vorliegt.
Beim Abschleppen ist dann im ziehenden Fahrzeug die entsprechende Führerscheinklasse des Zugfahrzeugs erforderlich (Pkw als Zugfahrzeug Kl. B / 3, usw.)
Da beim Schleppen das geschleppte Fahrzeug als Anhänger angesehen wird, muss dessen Führer auch keine Fahrerlaubnis vorweisen können. Er muss lediglich geeignet sein, den Anforderungen, die der Schleppvorgang an ihn stellt, gerecht zu werden, d.h. er muss auf die wesentlichen Bedieneinrichtungen des geschleppten Fahrzeugs sachgerecht einwirken können.
Gruß Stefan
Aber ich darf doch auch (nur Klasse 3) trotzdem bis 7,5t und mit Anhänger bis 12t oder so bewegen! Ausserdem mussten wir damals doch gar keinen extra Schein machen um mit dem PKW einen Anhänger ziehen zu dürfen! Das hat sich zwar alles geändert aber ja nicht rückwirkend!
Deswegen auch meine Frage!
Du darfst aber egal welches Gewicht, keine 4 Achsen fahren, es sei den es handelt sich um einen Tandem Anhänger!
@Nos
Ich würde einfach eine Rote Nummer dranklatschen, und fahren!
Zitat:
Original geschrieben von Quattro210379
Du darfst aber egal welches Gewicht, keine 4 Achsen fahren, es sei den es handelt sich um einen Tandem Anhänger!Zitat:
Original geschrieben von HenryTT
Aha, interessant!
Aber ich darf doch auch (nur Klasse 3) trotzdem bis 7,5t und mit Anhänger bis 12t oder so bewegen! Ausserdem mussten wir damals doch gar keinen extra Schein machen um mit dem PKW einen Anhänger ziehen zu dürfen! Das hat sich zwar alles geändert aber ja nicht rückwirkend!
Deswegen auch meine Frage!
@Nos
Ich würde einfach eine Rote Nummer dranklatschen, und fahren!
Man lernt halt nie aus! Rote Nummer wird aber für eine Privatperson eher schwierig! Kurzzulassung ist das Stichwort! 😉
@quattro: Deine Sig. stellt das Biertrinken in ein ganz neues Licht! 😁
guck doch einfach in deinem Führerschein.
Dort Klasse CE, C1E steht alles drin.
Rote Nummer bekommst du doch bestimmt über nen Bekannten oder so.
Ohje, so ein einfacher Sachverhalt und so ein Durcheinander. Ich wollte eigentlich nur aus Bequemlichkeit meinen TT jetzt schon aus der Parkgarage der Mietwohnung raus haben und zu unserem Haus rüber schleppen.
Das lasse ich dann mal lieber.
Über welchen Bekannten soll ich ein rotes Kennzeichen bekommen? Habe nicht so viele, die das könnten;-)
Aber sicher kennst du jemanden --> Chris 😉
Der hat übrigens auch nen ordentlichen Hänger wo du deine Kiste drauf bekommst...
Über welchen Bekannten soll ich ein rotes Kennzeichen bekommen? Habe nicht so viele, die das könnten;-)wärst du hier in offenbach.... hätt ich dir welche geben können🙂
gruß jag
alter!! hat es dir das hirn verharzt? auf jeden den chris anrufen. da steht der richtige hänger und da liegen rote nummern!!!tztztz hast du denn nichts gelernt???
lieben gruß in die heimat.
Chris is klar.
datt ist schon wieder alles aufwändiger als ich es wollte. Habe noch nichtmal die 90 Minuten Zeit, zu chris hin zu fahren und die Schilder abzuholen. Wollte nur eben rüber schleppen und gut ist´s. Dafür ist die Hauptbaustelle zu groß, um jetzt sowas noch anzuleiern.
Egal, ich bin raus, war ja nen Versuch wert....wird der Wagen eben erst am Wochenende nach dem 1.4. rüber gekarrt. Unsere Vermieter überlassen mir bestimmt bis dahin den Schlüssel für die Parkgarage.