abgemeldetes fahrzeug vor der Garage

VW Golf 1 (17, 155)

Hi ich hatte nen alten golf jetzt 1 1/2 Wochen abgemeldet auf der Straße stehn.
Und heute klebte dann der zettel mit der aufforderung zur sofortigen beseitigung dran was mir eigentlich schon klar war das der ihrgendwann kommt.
Jetzt ist meine frage darf ich den abgemeldet vor meine Garage stellen oder gilt das auch noch als öffentlicher straßenferkehr?
MFG Kivain

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


kleiner crashkurs: ALLES was auf einem privatgrundstück ist ABER keine schranke, tor, zaun etc hat gilt zu dem bereich der stvo.

Wenn ich so eine Scheisse les, glaub ich fast wieder daran, dass das Rechtsberatungsgesetz doch zu was gut ist.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


deshalb steht das bei grossen supermärkt, baumärken etc parkplätzen ja auch immer mit bei.

Der Supermarktparkplatz ist ein öffentlich zugängliches Privatgrundstück (ein Privatgrundstück das der öffentlichen Nutzung gewidmet ist).

Gilt das für deinen Vorgarten auch?

"öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden." (VwV-StVO zu §1 StVO)

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


wen man jetzt korinten kackst dann ist sogar eine abgeschlossene garage wen sie offen steht teil der stvo.

Wenn Du spülst ist deine Toilette über die Kläranlage mit dem Rhein verbunden.

Sobald der Deckel oben ist, ist für dein Badezimmer die Wasserschutzpolizei zuständig.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


wen ihr ein tor vor eurer einfahrt habt dann kännt ihr bei geschlossenem tor machen was ihr wollt. zuminderst was die stvo betrifft.

Die StVO kenn kein geschlossenes Tor. Du beziehst dich hier auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis auf nichtöffentlichen Flächen.

Da man dazu in der Regel mehr als eine Hofeinfahrt braucht gilt hier die Regel, dass die Fläche vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt sein muss.

Das hat aber nichts damit zu tun, was du in deiner Hofeinfahrt parkst. Umweltgefährdung durch auslaufendes Öl oder Verstoss gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz durch einen im Vorgarten geparkten Schützenpanzer sind keine Verstösse gegen die StVO.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


aber soll die kiste nur ne weile stehen bleiben oder zwecks entsorgung?
kauf dir so ne kleine autogarage (abdeckplane), stell die kiste in die einfahrt, plane drüber und gut.

Laut deiner Definition des öffentlichen Verkehrsraums könnte er die Plane dann ja auch auf der Strasse über das Auto ziehen.

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Zitat:

Original geschrieben von MDS


Und denkt dochmal daran....sonst würde ja jeder Autohändler ne Anzeige bekommen der sein Auto draußen stehen hat,die sind ja alle nicht angemeldet! 😉

ähhh also bei meinem autohaus isn zaun davor 😉

aber bei den teppichhändlern ist das schon so ne sache da hast du recht....

Der Händler zahlt doch Gewerbesteuern... da wird dann drüber weg gesehen!
Außerdem ist das ja dann ein "Fachmann", bei dem läuft kein Öl aus Autos.

Na also hier gibts genug Autohändler wo kein Zaun davor ist,wo die Autos draußen davor stehen irgendwo in der Wiese oder auf dem Schotter und manchmal stehen die ja auch auf Parkplätzen von Supermärkten usw. zur Schau!

Also erübrigt sich die Diskussion mit offener Garage und Zauntor ob dann da die STVO gilt,nur tropfen darfs halt net! 😉

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


@gen
wen der weg frei zugänglich ist und ohne ein tor etc abgegrenzt ist dann ist dein vorgarten mit zufahrt bestandteil der stvo.

"Öffentlichkeit eines Verkehrsraums ist anzunehmen, wenn er ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Berechtigten für jedermann oder zumindest für eine allgemeine bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch so benutzt wird."
BGH, Urteil v. 4.3.2004 - 4 StR 377/03 (StV 2004 S. 488 )

Ich verweise auf das von Dir gepostete Urteil und frage dich ob du ausdrücklich oder stillschweigend die öffentliche Nutzung deines Vorgartens duldest.

Ich dulde das auf meinem Eigentum nicht. Daher sind meine Grundstücke kein öffentlicher Verkehrsraum.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


ich kann dir gerne ein aktenzeichen posten. ich hab vor jahren mal n punkt und 50dm kassiert weil mein fahrzeug auf einem firmenhof stand mit 6 monaten abgelaufenem tüv.

Dann schreib auch gleich dabei, ob das Fahrzeug angemeldet war oder nicht.

Ist es angemeldet, muss es auch eine gültige HU haben.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


mein chef hatte auch so n zettel an seinem wagen. der stand auf einem firmenparkplatz der ganz klar als privatparkplatz der firma xy gekennzeichnet ist. nur leider sind diese 5 parkplätze nicht zwar auf dem firmengrundstück aber ausserhalb des zaunes. -> öffentlicher verkehrsraum!

Was wurde ihm vorgeworfen?

Und wie verhält es sich in Bezug auf das von dir gepostete Urteil:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Ein Parkplatz, und zwar auch ein "Privatparkplatz" bzw. "Firmenparkplatz" ist regelmäßig dann als öffentlich anzusehen, wenn er entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann zugelassen ist und auch tatsächlich so genutzt wird. Auf die verwaltungsrechtliche Widmung oder auf die Eigentumsverhältnisse kommt es dabei nicht an (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.05.1982 - VRS Bd. 63 S. 289).

Ausserdem kann auch ein Fehler eines übereifrigen Stadtbediensteten nicht ausgeschlossen werden.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


unter ne abdeckplane auf einem privatgelände schaut kaum eine politesse, unter eine plane bei einem auto das auf einer öffentlichen strasse steht schon. das meinte ich mit.

Aufgabe der Politesse ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs im öffentlichen Verkehrsraum. Naaaa...klingelts? 😉

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Öffentlicher Verkehr findet auch auf nichtgewidmeten Verkehrsanlagen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden,...

Ganz meine Worte.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


Dazu auch diverse Gerichtsurteile:
... so auch in Parkhäusern (OLG Düsseldorf VRS 64, 300), auf zeitweilig geöffneten Parkplätzen während der Öffnungszeit, wilden Parkplätzen u.s.w. Hier gelten in vollem Umfang die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (VwV-StVO zu § 1 II.).
Auch kein Widerspruch zu meiner Aussage.
Es handelt sich um private Flächen, auf denen die öffentliche Nutzung erwünscht oder geduldet ist.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


Dann zu dem Wörtchen "Duldung":
... die bloße Aufstellung eines Schildes reicht aber nicht aus, um aus einem tatsächlichen-öffentlichen Verkehrsgrund einen reinen Privatgrund i. S. des Verkehrsrechtes zu machen. Hierzu ist noch eine Einzäunung o. ä. erforderlich...
Hierbei geht es um das Gegenteil. Du hast einen Wendehammer vor der Haustür und kaufst dieses Stück Strasse von der Stadt.
Jetzt reicht es nicht, ein Schild aufzustellen. Die Strasse als tatsächlichen-öffentlicher Verkehrsgrund muss baulich abgetrennt werden
Hast du eine Autobahnauffahrt im Vorgarten?

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


...Demzufolge gilt die StVO auf allen Flächen, auf denen öffentlicher Verkehr stattfindet.
auf denen tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet. (jm5c)

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


Nur auf Flächen, die für einen definierbaren Personenkreis mit z.B. Schlüssel, Ausweisen, Chipkarten zugänglich sind, gilt die StVO nicht...
Falsch.
Wie du selbst zitiert hast gilt die StVO ebenfalls nicht, wenn nicht "ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Berechtigten für jedermann oder zumindest für eine allgemeine bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch so benutzt wird." BGH, Urteil v. 4.3.2004 - 4 StR 377/03 (StV 2004 S. 488 )

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Nichtöffentlich ist hingegen eine Grundfläche, wenn der Verfügungsberechtigte ihre Nutzung nur einem beschränkten Personenkreis gestattet, sofern dieser Kreis so eng gezogen ist, dass die Öffentlichkeit des Verkehrsraumes mit Recht als ausgeschlossen betrachtet werden kann. Dies setzt voraus, dass der Verfügungsberechtigte nur solchen Personen Zutritt dorthin gestattet, die in enger persönlicher Beziehung zu ihm stehen oder in eine solche treten wollen (vgl. BGH VRS 12, 414 [415f.]

Die Gestattung des Zutritts wird nicht nur durch das Herablassen einer Zugbrücke erteilt.
Grundsätzlich hat auf meinem Grund niemand etwas verloren. Ausnahme sind Perosnen, die zu mir in einer Beziehung stehen, oder treten wollen.
Entgegen der o.g. Entscheidung schliesse ich geschäftliche Beziehungen nicht aus, da ich sonst keine Post mehr zugestellt bekomme. 😉
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Hallo, ich hatte mal auf meinem Grundstück ein Unfallauto stehen. Da kann das Ordnungsamt, ist einfach auf mein Grundstück gegangen und hat bei dem Wagen den Ölstand und den Bremsflüssigkeitstand gemessen. Und mir telefonisch einen Tag zeit gegeben das Auto an einen befstigten, abgeschlossenen Ort zu bringen, ansonsten würden sie es kostenpflichtig, vom meinem eigenen Grund und Boden, abschleppen lassen.
Soviel dazu.

Na also da ging ja was nicht mit richtigen Dingen zu,vorallem wie kamen die an dein Auto oder war keine Motorhaube mehr drauf,wie wollen die Ölstand etc. messen?

Also denen hätt ich was gehustet!

Man muss zwei Sachen unterscheiden: StVO und Umweltrecht

Ein Auto kann ordenlich angemeldet sein mit HU und AU, wenn es ölt, gibt es Mecker. Wenn ein Auto nicht ölt, aber keine Plakette hat und im öffenlichen Straßenraum abgestellt ist, gibt es auch Mecker. Steht ein Auto auf Privatgelände, kann es so wenige Plaketten haben, wie es will, aber es darf das Grundwasser nicht gefährden. Ich vermute ganz stark, dass dies die Ursache für die Androhung der Maßnahme bei psychomane war. Vermutlich reicht da auch schon der Anschein einer Gefährdung aus, um aktiv werden zu können. Vor allem - es war, wie er schreibt, ein Unfallwagen. Und die verlieren nun mal gerne was...😉

Zahlst du miete?? also nur miete für deine garage oda auch davor??? halt m²!!! außer es ist privatgrundstück hatte das selbe prob bei mir auch mit meinem 2er golf. dann hab ich unseren "nachbarn" gefragt wies aussieht ob ich den wagen auf ihrem parkplatz stellen könnte, so das die büros noch befahrbar sind, des warn halt so büros, und dann haben sie gemeint, ja kla, wie lang den ca. naja n paar wochen, vllt 3 wochen, oda so. und dann haben se gemeint, ja geht kla.

klär des lieber mal, weil sonst issa weg, und des könnte ich nich fürn golf verantworten 🙂

lg thimo

@gen
stillschweigende duldung = kein tor. den kein tor = dir ist es egal ob da jemand vorfahren KÖNNTE. ein schild allein alá "privatbesitz zutritt verboten" hilft dir da nicht weiter.

du musst expizit dafür sorgen das niemand darauf gehen/fahren könnte. und das geht eben nur mit einem tür/zaun/kette. ich mach die definitionen nicht 😉

und btw man kann nur feststellen ob der tüv an einem auto abgelaufen ist wen ein nummernschild dranklebt. und dann ist die kisten in den meisten fällen noch zugelassen. wie in meinem fall. auto abgestellt, tüv abgelaufen, auto stand 6 monaten (wie man an spinnenweben und den festgerosteten bremsen sehen konnte) auf dem firmenparkplatz der eine zufahrt ohne umfriedung (tor) hatte, ca 20m von der strasse weg.

tz tz tz
-
nur mal so zur Diskussion:

und was machen die mit dem hier ?? der hat ja gar kein TÜV ! (dat der dat darf)

(sieht man ja im Hintergrund: kein Tor zur Strasse ... )

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


und btw man kann nur feststellen ob der tüv an einem auto abgelaufen ist wen ein nummernschild dranklebt. und dann ist die kisten in den meisten fällen noch zugelassen. wie in meinem fall. auto abgestellt, tüv abgelaufen, auto stand 6 monaten

Dann hast Du zu recht Ärger bekommen, weil du Halter eines zugelassenen Kfz ohne gültige HU warst.

Das ist unabhängig vom Abstellort des Kfz.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


@gen
stillschweigende duldung = kein tor. den kein tor = dir ist es egal ob da jemand vorfahren KÖNNTE. ein schild allein alá "privatbesitz zutritt verboten" hilft dir da nicht weiter.

du musst expizit dafür sorgen das niemand darauf gehen/fahren könnte. und das geht eben nur mit einem tür/zaun/kette. ich mach die definitionen nicht 😉

Du machst die Definitionen nicht, ignorierst sie aber hartnäckig.

Von mir aus kannst du dein Auto im Rosenbeet vergraben und ein Schild "Hier gilt die Seeschiffahrtsstrassenordnung" (inkl. Ankerkette) über deine Badewanne hängen.

Aber hör bitte auf solche Aussagen als bestehendes Recht zu verbreiten.

Ich habe fertig!
(Giovanni Trapattoni, 1998, angeblich mit Goldkettchen)

Zitat:

tz tz tz

-

nur mal so zur Diskussion:

 

und was machen die mit dem hier ?? der hat ja gar kein TÜV ! (dat der dat darf)

 

(sieht man ja im Hintergrund: kein Tor zur Strasse ... )

😁😁 Ich schmeiß mich weg!

Soweit ich weiß ist das mit dem Abzäunen auch nur beim fahren ohne Fahrerlaubnis!

Grundsätzlich dürfen keine Flüssigkeiten aus einem Auto auslaufen! Abgemeldet dürfen sie auf befestigtem Boden stehen!

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


auto abgestellt, tüv abgelaufen, auto stand 6 monaten (wie man an spinnenweben und den festgerosteten bremsen sehen konnte) auf dem firmenparkplatz der eine zufahrt ohne umfriedung (tor) hatte, ca 20m von der strasse weg.

@onkel-howdy, es ist nun mal so:

Ein zugelassenes Fahrzeug ohne gültigen TÜV oder AU ist eine Ordnungswidrigkeit - egal, wo das Fahrzeug sich befindet!!

Es ist auch egal, ob es auf Privatgrund steht - egal ob mit oder ohne Tor.

Selbst wenn es im Werkstatthof steht, kannst du Probleme bekommen!

(Dies ist keine Theorie, sondern tatsächliche Vorkommnisse aus der Praxis).

Grüsse,     motorina.

Zitat:

Original geschrieben von motorina



Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


auto abgestellt, tüv abgelaufen, auto stand 6 monaten (wie man an spinnenweben und den festgerosteten bremsen sehen konnte) auf dem firmenparkplatz der eine zufahrt ohne umfriedung (tor) hatte, ca 20m von der strasse weg.
@onkel-howdy, es ist nun mal so:
Ein zugelassenes Fahrzeug ohne gültigen TÜV oder AU ist eine Ordnungswidrigkeit - egal, wo das Fahrzeug sich befindet!!
Es ist auch egal, ob es auf Privatgrund steht - egal ob mit oder ohne Tor.
Selbst wenn es im Werkstatthof steht, kannst du Probleme bekommen!
(Dies ist keine Theorie, sondern tatsächliche Vorkommnisse aus der Praxis).

Grüsse, motorina.

Warum hat du das Auto nicht einfach Stillgelegt für die Zeit?

ähhhh jaaaaaaa is klaaaa! dann muss ich wohl gestehen das ich seit 1994 ein moped in der garage stehen hab dessen tüv 1993 abgelaufen ist 😮 und?

jungs ich packst jawohl net....hu und au braucht man wen man ÖFFENTLICH strassenverkehr in DEUTSCHLAND teilnehmen möchte. auf nicht öffentlichen strassen braucht man keine zulassung und keinen tüv. wen ich mit meinem seit 15 jahren abgelaufenen moped durch MEINE wiesen nagle dann juckt das keine sau! deshalb donnern ja auch alle autokonzerne ohne nummernschilder über ihre abgesperrteb teststrecken? ach ja und WEIL man tüv und au bei einem angemeldeten auto braucht (auch wens in der garage steht) gibts rote kennzeichen? hallooooooo? mal nachdenken was ihr so von euch gebt?

- mit einem kurzkennzeichen braucht man KEINEN gültigen tüv und keine gültige au!
- mit einer roten 07er nummer braucht man auch keine gültige hu oder au (meine ist seit 2006 abgelaufen und ich darf mit dem auto TOTAL legal rumfahren!)...
- mit einem roten 06er kennzeichen braucht man keine gültige hu
- und zu guter letzt mit dem guten alten export kennzeiche brauchste auch nix
- und sogar mit einem ENTWERTETEN kennzeichen braucht man keine gültige hu (unter bestimmten umständen)...

so und jetzt bitte weiter kluggeschissen...man man echt lauter spitzen fachleute hier!

@motorina
ja dann post mal bitte die aktenzeichen dieser tatsächlichen vorkommnise? das würde mich brennend interesieren. den dann ist ja jeder ausländer illegal unterwegs in deutschland. den ich glaube kaum das es in russland und co n tüv gibt!

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