abgemeldetes fahrzeug vor der Garage

VW Golf 1 (17, 155)

Hi ich hatte nen alten golf jetzt 1 1/2 Wochen abgemeldet auf der Straße stehn.
Und heute klebte dann der zettel mit der aufforderung zur sofortigen beseitigung dran was mir eigentlich schon klar war das der ihrgendwann kommt.
Jetzt ist meine frage darf ich den abgemeldet vor meine Garage stellen oder gilt das auch noch als öffentlicher straßenferkehr?
MFG Kivain

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


kleiner crashkurs: ALLES was auf einem privatgrundstück ist ABER keine schranke, tor, zaun etc hat gilt zu dem bereich der stvo.

Wenn ich so eine Scheisse les, glaub ich fast wieder daran, dass das Rechtsberatungsgesetz doch zu was gut ist.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


deshalb steht das bei grossen supermärkt, baumärken etc parkplätzen ja auch immer mit bei.

Der Supermarktparkplatz ist ein öffentlich zugängliches Privatgrundstück (ein Privatgrundstück das der öffentlichen Nutzung gewidmet ist).

Gilt das für deinen Vorgarten auch?

"öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden." (VwV-StVO zu §1 StVO)

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


wen man jetzt korinten kackst dann ist sogar eine abgeschlossene garage wen sie offen steht teil der stvo.

Wenn Du spülst ist deine Toilette über die Kläranlage mit dem Rhein verbunden.

Sobald der Deckel oben ist, ist für dein Badezimmer die Wasserschutzpolizei zuständig.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


wen ihr ein tor vor eurer einfahrt habt dann kännt ihr bei geschlossenem tor machen was ihr wollt. zuminderst was die stvo betrifft.

Die StVO kenn kein geschlossenes Tor. Du beziehst dich hier auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis auf nichtöffentlichen Flächen.

Da man dazu in der Regel mehr als eine Hofeinfahrt braucht gilt hier die Regel, dass die Fläche vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt sein muss.

Das hat aber nichts damit zu tun, was du in deiner Hofeinfahrt parkst. Umweltgefährdung durch auslaufendes Öl oder Verstoss gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz durch einen im Vorgarten geparkten Schützenpanzer sind keine Verstösse gegen die StVO.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


aber soll die kiste nur ne weile stehen bleiben oder zwecks entsorgung?
kauf dir so ne kleine autogarage (abdeckplane), stell die kiste in die einfahrt, plane drüber und gut.

Laut deiner Definition des öffentlichen Verkehrsraums könnte er die Plane dann ja auch auf der Strasse über das Auto ziehen.

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@onkel-howdy,
lies mal genau:
Wenn zugelassen und abgelaufen, dann ... 
D.h. deine Versuchsfahrzeuge auf einer firmeneigenen Versuchsstrecke sind nicht zugelassen, also auch kein TÜV/AU notwendig bzw. nicht abgelaufen.
Das mit deinen Sonderkennzeichen dürfte allgemein bekannt ... zudem sind Sonderkennzeichen auch keine ordentliche Zulassung und deshalb in manchen europäischen Ländern sehr problematisch (siehe auch Diskussion in Oldtimer Markt mit 07er) ...
... und mit deiner russischen Zulassung wird wohl niemand eine TÜV-Plakette auf das ausländische Schild kleben wollen, damit du hier rumfahren darfst ... also kann sie auch nicht abgelaufen sein ...
Es haben hier schon mehrere User versucht, dir das alles klarzulegen - anscheinend umsonst, da du beim Lesen vermutlich die Zeilen nur überfliegst und dir jedesmal nur ein paar Worte heraussuchst (aus dem Zusammenhang, den du einfach nicht shen willst).
Eine derartige "Diskussion", die zu nichts führt, ist Zeitverschwendung - sorry.

Grüsse,    motorina.

wir reden aber nicht vom ausland sondern von deutschland.

desweiteren WO steht in irgendeinem gesetz das wen ich n auto anmelde die kiste tüv haben muss (ok zum anmelden schon und selbst das brauchen die von mir genannten kennzeichen ja nicht). wen ich das sehe dann mache ich n knicks vor dir. bitte ein gesetzesauszug. aber du wirst keinen finden....

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


wir reden aber nicht vom ausland sondern von deutschland.

desweiteren WO steht in irgendeinem gesetz das wen ich n auto anmelde die kiste tüv haben muss (ok zum anmelden schon und selbst das brauchen die von mir genannten kennzeichen ja nicht). wen ich das sehe dann mache ich n knicks vor dir. bitte ein gesetzesauszug. aber du wirst keinen finden....

Ja was jetzt, @onkel-howdy? Zum Anmelden Braucht man TÜV oder doch nicht? Du widersprichst dich selbst - und nicht nur hier ...

Also meine Empfehlung: einen oder zwei Gänge runterschrauben ... genau

alles

durchlesen ... und dann in aller Ruhe durchdacht posten ... das würde uns alle etwas mehr Ruhe und besseren Überblick verschaffen ..

(... und übrigens: langsam wird das hier total OT!!).

Grüsse,   motorina.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



desweiteren WO steht in irgendeinem gesetz das wen ich n auto anmelde die kiste tüv haben muss (ok zum anmelden schon und selbst das brauchen die von mir genannten kennzeichen ja nicht).

StVZO

§29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

(1) Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Abs. 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind

1. Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen,
2. Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei.
Über die Untersuchung der Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes entscheiden die zuständigen obersten Landesbehörden im Einzelfall oder allgemein.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


wen ich das sehe dann mache ich n knicks vor dir. bitte ein gesetzesauszug. aber du wirst keinen finden....
AUF DIE KNIE 😁

BTW: Es ist inzwischen 100% OT und da hier scheinbar eine Lernresistenz vorliegt, ist für mich jetzt auch EOT.

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Also eigentlich ist es doch ganz einfach: Jedes in Deutschland zugelassenen KfZ MUSS zwingend eine gültige AU und HU haben. Sind diese abgelaufen ist es eine Ordnungswidrigkeit, bei Überziehung um 8 Monate gibt es dann auch einen Punkt. 06er sind Kennzeichen zu Überführung bzw. Probefahrt und gehören Händlern. Logisch, dass die keine Plakette brauchen wenn es sich um eine Probefahrt handelt um einem Defekt auf die Spur zu kommen mit dem man keinen TüV bekommen würde. 07er das gleiche Spiel: Für Fahrten zum Zwecke der Erprobung und organisierte Oldie-Rallys. Wer andere Fahrten unternimmt bewegt sich auf dünnem Eis. Wer auf die Idee kommt zu sagen, dass Ausländer keine Plakette haben und dann ja in D nicht fahren dürfen..... Ich lasse das lieber unkommentiert. Das ein "normal" zugelassenes Auto auch in der Garage Tüv haben muss ergibt sich aus einer einfachen Schlussfolgerung: Wer ein angemeldetes KfZ besitzt steht unter dem Generalverdacht dieses auch zu benutzen. Egal wo es steht!

Das Abstellen nicht fahrtüchtiger KfZ (dazu gehören auch abgemeldete KfZ) im öffentlichen Raum ist verboten. Punkt.
Das Abstellen von KfZ, gleich ob angemeldet oder nicht oder mit Tüv oder nicht, die Betriebsflüssigkeiten verlieren ist überall verboten und es ist Sorge dafür zu tragen, dass der Flüssigkeitsverlust umgehend auf null reduziert wird.

Was das Mopped im Keller angeht: Wenn es sich um Versicherungskennzeichen handelt gibt es keine TüV-Plakette. Ansonsten handelt es sich um ein Kraftrad und da gilt das gleiche wie für Autos.

Wer anderer Meinung ist darf gerne posten. Onkel bitte nicht, Du hast für heute mehr als genug ...... geschrieben.

Gute Nacht zusammen!

Zitat:

Original geschrieben von Gen.Golf.II



Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


@gen
wen der weg frei zugänglich ist und ohne ein tor etc abgegrenzt ist dann ist dein vorgarten mit zufahrt bestandteil der stvo.

"Öffentlichkeit eines Verkehrsraums ist anzunehmen, wenn er ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Berechtigten für jedermann oder zumindest für eine allgemeine bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch so benutzt wird."
BGH, Urteil v. 4.3.2004 - 4 StR 377/03 (StV 2004 S. 488 )

Ich verweise auf das von Dir gepostete Urteil und frage dich ob du ausdrücklich oder stillschweigend die öffentliche Nutzung deines Vorgartens duldest.
Ich dulde das auf meinem Eigentum nicht. Daher sind meine Grundstücke kein öffentlicher Verkehrsraum.

Zitat:

Original geschrieben von Gen.Golf.II



Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


ich kann dir gerne ein aktenzeichen posten. ich hab vor jahren mal n punkt und 50dm kassiert weil mein fahrzeug auf einem firmenhof stand mit 6 monaten abgelaufenem tüv.
Dann schreib auch gleich dabei, ob das Fahrzeug angemeldet war oder nicht.
Ist es angemeldet, muss es auch eine gültige HU haben.

Zitat:

Original geschrieben von Gen.Golf.II



Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


mein chef hatte auch so n zettel an seinem wagen. der stand auf einem firmenparkplatz der ganz klar als privatparkplatz der firma xy gekennzeichnet ist. nur leider sind diese 5 parkplätze nicht zwar auf dem firmengrundstück aber ausserhalb des zaunes. -> öffentlicher verkehrsraum!
Was wurde ihm vorgeworfen?
Und wie verhält es sich in Bezug auf das von dir gepostete Urteil:
Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von Gen.Golf.II



Zitat:

Ein Parkplatz, und zwar auch ein "Privatparkplatz" bzw. "Firmenparkplatz" ist regelmäßig dann als öffentlich anzusehen, wenn er entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann zugelassen ist und auch tatsächlich so genutzt wird. Auf die verwaltungsrechtliche Widmung oder auf die Eigentumsverhältnisse kommt es dabei nicht an (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.05.1982 - VRS Bd. 63 S. 289).

[/quote
Ausserdem kann auch ein Fehler eines übereifrigen Stadtbediensteten nicht ausgeschlossen werden.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


unter ne abdeckplane auf einem privatgelände schaut kaum eine politesse, unter eine plane bei einem auto das auf einer öffentlichen strasse steht schon. das meinte ich mit.
[/quote

Aufgabe der Politesse ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs im öffentlichen Verkehrsraum. Naaaa...klingelts? 😉

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


Zitat:

Original geschrieben von Gen.Golf.II



Zitat:

Öffentlicher Verkehr findet auch auf nichtgewidmeten Verkehrsanlagen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden,...

Ganz meine Worte.

Zitat:

Original geschrieben von Gen.Golf.II



Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


Dazu auch diverse Gerichtsurteile:
... so auch in Parkhäusern (OLG Düsseldorf VRS 64, 300), auf zeitweilig geöffneten Parkplätzen während der Öffnungszeit, wilden Parkplätzen u.s.w. Hier gelten in vollem Umfang die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (VwV-StVO zu § 1 II.).
Auch kein Widerspruch zu meiner Aussage.
Es handelt sich um private Flächen, auf denen die öffentliche Nutzung erwünscht oder geduldet ist.

Zitat:

Original geschrieben von Gen.Golf.II



Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


Dann zu dem Wörtchen "Duldung":
... die bloße Aufstellung eines Schildes reicht aber nicht aus, um aus einem tatsächlichen-öffentlichen Verkehrsgrund einen reinen Privatgrund i. S. des Verkehrsrechtes zu machen. Hierzu ist noch eine Einzäunung o. ä. erforderlich...
Hierbei geht es um das Gegenteil. Du hast einen Wendehammer vor der Haustür und kaufst dieses Stück Strasse von der Stadt.
Jetzt reicht es nicht, ein Schild aufzustellen. Die Strasse als tatsächlichen-öffentlicher Verkehrsgrund muss baulich abgetrennt werden
Hast du eine Autobahnauffahrt im Vorgarten?

Zitat:

Original geschrieben von Gen.Golf.II



Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


...Demzufolge gilt die StVO auf allen Flächen, auf denen öffentlicher Verkehr stattfindet.
auf denen tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet. (jm5c)

Zitat:

Original geschrieben von Gen.Golf.II



Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


Nur auf Flächen, die für einen definierbaren Personenkreis mit z.B. Schlüssel, Ausweisen, Chipkarten zugänglich sind, gilt die StVO nicht...
Falsch.
Wie du selbst zitiert hast gilt die StVO ebenfalls nicht, wenn nicht "ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Berechtigten für jedermann oder zumindest für eine allgemeine bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch so benutzt wird." BGH, Urteil v. 4.3.2004 - 4 StR 377/03 (StV 2004 S. 488 )

Zitat:

Original geschrieben von Gen.Golf.II



Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


Die Gestattung des Zutritts wird nicht nur durch das Herablassen einer Zugbrücke erteilt.
Grundsätzlich hat auf meinem Grund niemand etwas verloren. Ausnahme sind Perosnen, die zu mir in einer Beziehung stehen, oder treten wollen.
Entgegen der o.g. Entscheidung schliesse ich geschäftliche Beziehungen nicht aus, da ich sonst keine Post mehr zugestellt bekomme. 😉

Ich verweise auf das von Dir gepostete Urteil und frage dich ob du ausdrücklich oder stillschweigend die öffentliche Nutzung deines Vorgartens duldest.
Ich dulde das auf meinem Eigentum nicht. Daher sind meine Grundstücke kein öffentlicher Verkehrsraum.
wenn du eine einfahrt vor deinem grundstück hast auf die jeder drauf fahren kann duldest du es denn wenn jemand wenden möchte kannst du ihm das nicht verwehren oder du stellst einen zaun/ schranke.ein einfaches schild genügt hier wirklich nciht.

ihr kapiert es nicht oder?

ihr habt RECHT! wen ich ein auto im bereich der stvo bewegen dann gilt die stvo und es muss angemeldet sein und eine gültige hu besitzen. wen ihr jetzt weiter behauptet das das moped in meiner garage (privatbesitz?) steht der stvo unterliegt dann muss wohl meine garage zur stvo gehören oder? sonst würde ja deren regeln nicht gelten?

die stvo ist ein "gesetz" das den öffentlichen verkehr regelt. also habe ich öffetlichen verkehr in meiner garage weil das da stehende moped gültigen hu haben muss? ergibt irgendwie keinen sinn oder?

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


wen ich ein auto im bereich der stvo bewegen dann gilt die stvo und es muss angemeldet sein und eine gültige hu besitzen. wen ihr jetzt weiter behauptet das das moped in meiner garage (privatbesitz?) steht der stvo unterliegt dann muss wohl meine garage zur stvo gehören oder? sonst würde ja deren regeln nicht gelten?

die stvo ist ein "gesetz" das den öffentlichen verkehr regelt. also habe ich öffetlichen verkehr in meiner garage weil das da stehende moped gültigen hu haben muss? ergibt irgendwie keinen sinn oder?

Ich könnte mir gut vorstellen, dass in Bezug auf die abgelaufene HU an einem zugelassenen Fahrzeug auf nicht öffentlichen Grund evtl. eher die

StVZO

zum tragen kommt. Was angemeldet ist muss gültige HU haben, egal wo es parkt.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


ihr kapiert es nicht oder?

Doch, WIR haben kapiert.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


..... also habe ich öffetlichen verkehr in meiner garage weil das da stehende moped gültigen hu haben muss? ergibt irgendwie keinen sinn oder?

Wenn Du schon Verkehr in Deiner Garage hast sorge bitte dafür, dass wenigstens das Tor geschlossen ist. Für sowas gibt es ansonsten auch ein Knöllchen. Ansonsten hat GLI recht! StVZO regelt andere Dinge als StVO.

Zitat:

die stvo ist ein "gesetz" das den öffentlichen verkehr regelt. also habe ich öffetlichen verkehr in meiner garage weil das da stehende moped gültigen hu haben muss? ergibt irgendwie keinen sinn oder?

doch es ergibt sinn ist deine garage verschlossen ist es privat besitz ist das tor offen könnte jeder reinfahren und hier gilt die stvo und das motorrad muß gültige hu besitzen.es wurden hier sinnlose sachen wie auch sehr sinnvolle dinge geschrieben die so kaum jemand weiß.eins steht fest wenn jemand sagt das ist mein privat besitz weil ich habe das grungstück gekauft un auch die 3 meter straße,die wendeschleife oder den kreisverkehr der mittendrinliegt,völlig egal dies gehört auf jeden fall zur stvo es sei denn der besitzer trennt die durch bauliche,nicht übersehbare maßnahmen ab.ganz einfach.steht da ne mauer mach ich mir nicht nur die karre kaputt sondern noch mehr

100% OT heißt 100% nicht erwünscht. = *closed*

Gruß

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