Abgemeldetes Auto zum Autoservice bringen
Hallo Zusammen,
ich habe einen Fiat Punto (EZ 1998) den ich gerne verkaufen möchte. Leider ist dieser zur Zeit abgemeldet und der TüV ist auch abgeloffen. Ich möchte das Auto gerne zu einem Autoservice fahren um den TüV bzw. die notwendigen Reparaturen zu machen. Ich möchte jedoch nicht weitere 150 EUR für Kurzzeitschilder ausgeben. Hat jemand eine idee was ich machen kann ?
Danke.
- Insekt
Beste Antwort im Thema
Moin,
Ein abgemeldetes Fahrzeug darf in D nicht abgeschleppt werden, da hier keine Nothilfe vorliegt. Daher muss zuvor eine polizeiliche Genehmigung oder eine behördliche Genehmigung gem. Art. 33 eingeholt werden.
Einfacher ist es üblicherweise ein Versicherungs- oder Händlerkennzeichen zu besorgen oder das Fahrzeug auf einem versicherten Anhänger überführen.
Ansonsten liegt eine teure Ordnungswidrigkeit vor.
MFG Kester
17 Antworten
Code:
"Abschleppen "ist mit dem Zugfahrzeug versichert
Das kann man so nicht stehe lassen,
Abschleppen lässt sich nur ein LIegengebliebenes KFz, und das muss "de jure" versichert sein, sonnst könnte es nicht unterwegs Liegen bleiben.
Beim Ziehen mit einem Schlepper d.h. genehmigungspflichtiges Schleppen, ist die Schleppvorrichtung mit Versichert und die darauf befestigte Ladung/Schleppgut als Überhang eben mitversichert!
VG EDi
Zitat:
Original geschrieben von world_on_wheels
Code:
"Abschleppen "ist mit dem Zugfahrzeug versichert
Das kann man so nicht stehe lassen,
Abschleppen lässt sich nur ein LIegengebliebenes KFz, und das muss "de jure" versichert sein, sonnst könnte es nicht unterwegs Liegen bleiben.Beim Ziehen mit einem Schlepper d.h. genehmigungspflichtiges Schleppen, ist die Schleppvorrichtung mit Versichert und die darauf befestigte Ladung/Schleppgut als Überhang eben mitversichert!
VG EDi
Hallo!!
Es steht nix vom Liegengebliebene Fahrzeug ,sondern "Betriebsunfähig" Siehe meinen Dateianhang mit Original-gesetzestext
Gruß
dogge16
Moin,
Wenn DU gerne Bekanntschaft mit dem Staatsanwalt wegen Betreiben eines nicht versicherten Fahrzeuges im öffentlichen Verkehr machen möchtest - BITTE.
Du hast offenbar von der Thematik und Ihren Verbindungen im juristischen Sinne Null Ahnung und posaunst hier den schlimmstmöglichen Blödsinn raus. Unterlasse dies gefälligst, Du schadest damit anderen Menschen.
Aber unterlasse es von nun an öffentlich Blödsinn zu schreiben und ANDEREN ORdnungswidrigkeiten und sogar Straftaten anzureden. Ansonsten werde ich deinen Stöpsel ziehen und deine Mitgliedschaft bei MT umgehend beenden.
Komprende?
De Jure und De Fakto --> Du hast UNRECHT! Ein Fahrzeug das ABGESCHLEPPT wird muss angemeldet und PFLICHTVERSICHERT sein. Ein zu schleppendes Fahrzeug muss behördlich angemeldet werden und die weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Sagt jeder Rechtskommentar, jedes bisherige Urteil und alle Profis.
Ist nicht jeder so naiv und kurzsichtig wir Du - beweis mal etwas weitsicht und Intelligenz. Bisher läßt du es daran massiv vermissen.
MFG Kester
MODERATOR / MT-Staff
Zitat:
Original geschrieben von dogge16
Hallo !!!Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Moin,Ist das Auto abgemeldet liegt IMMER genehmigungspflichtiges SCHLEPPEN vor und NIEMALS Abschleppen - da bei einem abgemeldeten Auto grundsätzlich keine Notsituation vorliegen kann.
Also ist dein Beitrag komplett am Thema vorbei.
MFG Kester
Und wieder hast Du in der Fahrschule nicht aufgepasstEs steht nirgens was in der STVO ,das eine Notsituation vorliegen muß ,oder das es angemeldet sein muß, um ein KFZ Abzuschleppen ,nur" nicht Betriebsbereit"
Als Anhang der verständliche Gesetzestext
Vorweg !
Rechtschreibfehler darfst Du mit Hinweis auf den Autor vermarktenGruß
dogge16