Abgemeldetes Auto auf Privatparkplatz an der Straße erlaubt?

Moin.

Ich habe mal eine kurze Frage.
Wir haben ein Haus in einer Reihenhaussiedlung, an unserer kleinen Straße sind links und rechts Parkplätze, aber alle privat.
Jeder Parkplatz gehört zu einem Haus.

Nun steht auf einem Privatparkplatz seit Wochen ein Auto mit Tageskennzeichen das ebenfalls seit Wochen abgelaufen ist.
Das Ding ist, der Parkplatz gehört zu einem Haus das derzeit nicht bewohnt ist, somit leer ist.

Es das Fahrzeug auf dem Privatparkplatz nervt ungemein, da es echt schräg steht und man schwer aus der Tür kommt.
Rein rechtlich ist es ja ein Privatparkplatz, somit kann er ja dort stehen aber mit denen die das Haus verkaufen, Ärger bekommen.

ABER eigentlich darf er dort ohne richtige Zulassung auch nicht stehen da es ganz normale ( wenn auch Private ) Parkplätze sind, weil diese ja direkt zum Öffentlichen Straßenwesen dazugehören.

Er dürfte rein rechtlich nur auf Privatgrund das abgeschlossen ist stehen, richtig ?

Jetzt ist meine Frage, wie verhält sich das ? Müsste das KFZ dort eigentlich weg?

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

nein. Auf privatem Grund darf das Auto auch abgemeldet stehen.

Und bevor hier gleich 27 Hinweise kommen, dass es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt: das ist nicht relevant, da sich die STVZo nur auf den Verkehr auf öffentlichen Straßen bezieht. Aber da steht das Auto ja nicht, sondern auf einem privaten Grundstück.

Ärger mit den Besitzern des Grundstücks kann er natürlich trotzdem bekommen.

Edit:

Zitat:

@Kaesespaetzle schrieb am 24. September 2015 um 15:12:29 Uhr:


Privatparkplätze an öffentlichen Straßen dürfen nur mit Sondernutzungsgenehmigung für abgemeldete Fahrzeuge genutzt werden.

was soll das denn bitte sein?

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Zitat:

@vanguardboy schrieb am 2. Oktober 2024 um 22:21:29 Uhr:


Nö, auf den Fahrersitz kannste jederzeit am Straßenverkehr teilnehmen, daher gibt es dort eine Strafe 😉 probier es doch mal aus ?!

Erst wenn die Zündung an ist.

Zitat:

@Melosine schrieb am 3. Oktober 2024 um 09:33:19 Uhr:



Zitat:

@vanguardboy schrieb am 2. Oktober 2024 um 22:21:29 Uhr:


Nö, auf den Fahrersitz kannste jederzeit am Straßenverkehr teilnehmen, daher gibt es dort eine Strafe 😉 probier es doch mal aus ?!

Erst wenn die Zündung an ist.

Nein

.kann Er.
Man muss ihm beweisen, dass er gefahren ist. Nur sitzen auf dem Fahrersitz ist dafür kein Beleg

Zitat:

@Melosine schrieb am 3. Oktober 2024 um 09:33:19 Uhr:


Erst wenn die Zündung an ist.

Auch dann nicht. Um eine Trunkenheitsfahrt zu begehen, muss das Fahrzeug geführt werden. Das ist erst der Fall, wenn es sich in Bewegung setzt. Das ist seit Jahrzehnten eine ganz unstrittige Rechtslage.

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Ihr schweift mal wieder mega vom Thema ab 😉 nur so am Rande.

Und es sind immer die gleichen die immer abschweifen 😉

Du hast doch mit der Falschbehauptung den Thread gekapert.

Ob ich mein Grundstück umfriede oder nicht, ist meine Sache. Und auf diesem kann ich soviele abgemeldete Kfz abstellen, wie es mir beliebt.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 3. Oktober 2024 um 09:53:05 Uhr:


Du hast doch mit der Falschbehauptung den Thread gekapert.

Ob ich mein Grundstück umfriede oder nicht, ist meine Sache. Und auf diesem kann ich soviele abgemeldete Kfz abstellen, wie es mir beliebt.

Nein ist es nicht spätestens wenn Altöl ausläuft ist es nicht mehr dein Ding 😉

Und klar muss das Gelände umfriedet sein.

Und schon wieder wirfst Du was völlig Thread fremdes ein.

Der TE hat nicht davon gesprochen, dass sein Wagen Öl verliert.
Genauso wenig wie Fahrzeuge auf meinem Grundstück.

Bleib einfach beim Thema.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 3. Oktober 2024 um 09:57:44 Uhr:


Und schon wieder wirfst Du was völlig Thread fremdes ein.

Abgesehen von inhaltlicher Ahnungslosigkeit ist ihm halt ein wenig langweilig.

Die Frage des TE ist längst vollständig und richtig beantwortet.

Als nächstes kommt vermutlich irgendwas mit radioaktivem Abfall im Kofferraum.

Oder die berühmte Leiche im Keller. Der Keller ist ja Privatgrund, durch Mauern auch befriedet, also müsste das in Ordnung sein. ;-)

Zitat:

@windelexpress schrieb am 3. Oktober 2024 um 09:57:44 Uhr:


Und schon wieder wirfst Du was völlig Thread fremdes ein.

Der TE hat nicht davon gesprochen, dass sein Wagen Öl verliert.
Genauso wenig wie Fahrzeuge auf meinem Grundstück.

Bleib einfach beim Thema.

Du schweifst doch vom Thema ab 😉

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 3. Oktober 2024 um 09:54:30 Uhr:
Und klar muss das Gelände umfriedet sein.

Wäre es nicht mal an der Zeit, dass Du diese immer wiederholte Behauptung mit einer Quelle, idealerweise einem Gesetzestext unterlegst? Du wirst keinen finden, denn sie ist einfach falsch.

Und vergiss mal den „öffentlichen Verkehrsraum“, der ist hier kein Kriterium, da die Sondernutzung sich nur auf (gewidmete) öffentliche Straßen bezieht.

Großes VW/AUDI Autohaus München, Filchnerstrasse, 100e Gebrauchtwagen ohne Zulassung und Einfriedung, seit Jahrzehnten.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 3. Oktober 2024 um 09:54:30 Uhr:



Nein ist es nicht spätestens wenn Altöl ausläuft ist es nicht mehr dein Ding 😉

In dem Fall spielt es doch keine Rolle, ob das Fahrzeug angemeldet ist oder nicht.

Auf einem Privatparkplatz darf ein abgemeldet Auto stehen. Der muss nicht unbedingt umzäunt oder markiert sein. Hatte auch den Fall, das mein abgemeldetes Fahrzeug auf meinem Parkplatz einen orangenen Aufkleber plötzlich hatte. Der steht da seit gut 4 Jahre und länger und in einem Gebiet wo definitiv keine Politesse freiwillig nach Falschparker sucht.
Also gehe ich davon aus das jemand sich darüber "geärgert" hatte ganz nach dem Motto das das Schrottauto nicht ins schöne Bild reinpasst. Naja jedenfalls kurzer Mail beim Ordnungsamt geschickt das es Privatgrundstück ist ich mein abgemeldetes PKW dort abstellen darf und die ihren Schei** orangen gelben Aufkleber von meinem Fahrzeug entfernen sollen. Antwort war dann lediglich das es nicht als Privatparkplatz offensichtlich erkannt wurde und ich es selbst entfernen darf. Ende der Geschichte.

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