Abgemeldetes Auto abschleppen.?

VW Golf 1 (17, 155)

Hey Leute
Habe mal ne frage darf man einen abgemeldeten auto Abschleppen mit nem Seil zur einer Werkstatt etc.?

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ein abgemeldetes auto darf man schleppen. allerdings nur wenn der fahrer des ziehenden fahrzeugs über einen lkw führerschein verfügt.
hab ich vor kurzem auch so gemacht. auf einer strecke von 25 kilometern sind uns 3 polizeiautos entgegen gekommen und nicht eins hat uns angehalten.

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Ich denke das war dann ein blöder Zufall 🙂 Also dass die Bremse auf einmal fest war mein ich.

ein abgemeldetes auto darf man schleppen. allerdings nur wenn der fahrer des ziehenden fahrzeugs über einen lkw führerschein verfügt.
hab ich vor kurzem auch so gemacht. auf einer strecke von 25 kilometern sind uns 3 polizeiautos entgegen gekommen und nicht eins hat uns angehalten.

Abgemeldetes Auto Abschleppen = Zugfahrzeug Fahrer mit alter Fahrerlaubnisklasse 2 ausgestattet und hinten klasse 3, in dem Moment ist es Versicherungstechnisch ein Zug da das hintere FZ über das Zugfahrzeug versichert ist.

In dem Fall das es angemeldet wäre ist das ja so das vo Klasse 3 reicht und hinten ein eingewiesener Lenker mit einem Mindestalter von 14.

Ach ja, neuer LKW Lappen reicht nicht weil ja nicht automatisch mir Anhängererlaubnis, also mindestens CE glaube ich heißt die Klasse

Hm ich habs exakt so erklärt bekommen, von meinem Nachbarn der is Polizist...
Ja warum sollten Sie dich auch anhalten :P Die sehn ja ned ob du Abschleppst oder Schleppst. Aber wenn sie dich anhalten, finden dies eig immer gut raus :P

Ich hatte meinen Text jetzt mal da vorhin geschrieben, in der Ausgangslage,
das man nur Klasse B oder vielleicht sogar BE hat.

Sicher kann man auch Schleppen, habe ich auch schon gemacht aber mit laufendem Motor,
daher volle normale Bemswirkung.
Bei mir war das Kupplungsseil Gerissen 🙂

lG Timo

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klar weiß ich das man bei stange nicht bremsen brauch, aber mal hand auf´s herz....wer hat schon bock darauf das es jedesmal etwas knallt beim bremsemanöver und der vorderman geschoben wird? wenn man leicht mitbremst erleichtert es die sache ungemein und mit funktionierendem bkv ist auch die gewohnte bremse da, und nicht auf einmal nen hartes ungewohntes pedal unterm fuß.....

ich kenne es auch nur so, das mit stange das fahrzeug über den schleppenden mitversichert ist, und bei den letzten autokäufen war das auch nie ein problem weder mit polizei noch versicherung.

ein abgemeldetes auto darf in keiner weiße auf eine öffentliche straße wen nur auf´m trailer.

war nen riesenartikel vor ca 2 monaten bei uns inner zeitung weil de polizei 2leute beim schleppen eines abgemeldeten fahrzeugs angehalten haben.

'n Abend zusammen ! 🙂

Noch 'n büschen was zum lesen dazu:

- Abschleppen ohne Zulassung?

- Abgemeldetes Auto abschleppen ?

- Abschleppen – Wikipedia

- Thema "Schleppen und Abschleppen" - Rechtliches

- Abschleppen und Schleppen - Unterschiede? / ¦ \ FAHRTIPPS.DE

- Anschleppen - Abschleppen - Schleppen

- Hinweise zum Abschleppen und Schleppen

😉

Gruß, Dynator 🙂

*KLICK* und *KLOCK*

🙂

hab mir nochmal die mühe gemacht den zeitungsartikel rauszusuchen.
schleppen eines fahrzeugs nur mit genehmigung.

Zigarettenautomat aufgebrochen Ohne Führerschein Fahrzeug geschleppt
08.05.2009 / Lokalausgabe
Gerlingen. (wp) Unbekannte brachen in der Nacht zum Mittwoch einen Zigarettenautomaten im Industriegebiet Gerlingen auf.
Der Automat, der an der Straße Zum Eichstruck steht, wurde aufgehebelt. Zusätzlich setzten die Täter aber auch einen Seitenschneider ein, mit dem an den Schlosshaltebänder geflext wurde. Mitgenommen wurden sämtliche Zigarettenpackungen und der Wechselgeldbehälter.
Dem geschädigten Unternehmen entstand nach Mitteilung der Polizei ein Schaden von etwa 3 200 Euro.
Olpe. (wp) Ein Gespann von zwei Autos wurde am Mittwoch gegen 18.30 Uhr von Polizeibeamten am Stötchen in Olpe kontrolliert.
Den Beamten war aufgefallen, dass der gezogene Opel Corsa einen alten Unfallschaden aufwies und nicht zugelassen war. Bei der Überprüfung des 43-jährigen Fahrers im ziehenden Ford Escort wurde festgestellt, dass dieser keinen Führerschein hat. Er hoffte zunächst durch falsche Personalienangabe, dass dies nicht herauskam.
Die Polizisten ließen sich jedoch nicht täuschen und konnten die richtigen Personalien schnell ermitteln. Der Attendorner wollte den gezogenen Opel, bei dem ein 30-Jähriger am Steuer saß, einige Straßen weiter ziehen und dort reparieren lassen.
Solche Schleppaktionen müssen nach Mitteilung der Polizei genehmigt werden, denn es handelte sich nicht um das Abschleppen eines liegen gebliebenen Fahrzeugs im Rahmen der Nothilfe. Die festgestellten Verstöße wurden angezeigt.

@Dynator:

Deine Linksammlung ist vielleicht gut gemeint, aber wenig hilfreich.
Wenn man es nicht weiß, bringen die MT Links genausowenig etwas wie dieser Thread.
Wie soll man den Unfug, der da zum Besten gegeben wird vom Richtigen trennen.
Die anderen Links sind entweder veraltet oder teilweise unrichtig.

Der drittletzte Link ist der einzige der hilfreich ist.

Wichtig ist in dem Zusammenhang das Datum März 2007.

Bis März 2007 durfte man auch ein unangemeldetes nicht fahrtüchtiges Auto abschleppen.
Und nicht nur bei einer Panne, sondern auch zur Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit z.B. aus der eigenen Garage zur Hobbywerkstatt.
Nur der Fahrzeugführer des abschleppenden Fahrzeugs brauchte eine gültige Fahrerlaubnis (gültig für das abschleppende Fzg.) , der im abgeschleppten Fzg. musste nur mit den technischen Gegebenheiten vertraut sein und körperlich dafür geeignet sein.
Das Fahrzeug musste nur in soweit Straßenverkehrstauglich sein, dass es beim Abschleppen technisch keine Probleme gibt. Rollen, Bremsen, Lenken, Warnblinklicht.

Man durfte z.B einen PKW mit nicht zugelassenen Reifen/Felgenkombinationen ohne Windschutzscheibe, Frontscheinwerfer, Gurte auch dann noch abschleppen wenn der Lenker auf einem notdürftig befestigtem Campingstuhl im abgeschleppten Auto saß, da abgeschleppte nicht angemeldete Fahrzeuge gar nicht von der Zulassungsbestimmung und deren Folgebstimmungen erfasst waren.

Seit März 2007 gibt es das Abschleppen für ein nicht angemeldetes Fahrzeug leider gar nicht mehr.

Schleppgenehmigung, rote Nummer oder Trailer sind leider seit März 2007, die einzige Alternative.

Abschleppen darf man nur noch angemeldete Fahrzeuge, welche dementsprechend auch einer gültigen BE bedürfen. (Ausnahme ist der Schaden der zum Abschleppen führt, wenn er keine Gefahr beim Abschleppen nach sich zieht)

Weiß jemand, was sich hinter der Schleppgenehmigung genau verbirgt? Also Kosten, zuständige Behörde, etc.?

Nochmal zu den Führerscheinklassen...

Mit der normalen C darf man LKWs mit einer zul. Gesamtmasse bis zu 40t fahren... mit 750kg-Hänger. 😉

Gut, die CE zu haben. ^^

Wenn de die alten kenzeichen noch hast kannst zur versicherung gehen dir so ein kärtchen mit der vers. nummer holen und dan kannst mit den alten nummern zu Tüv zwecken das fahrzeug bewegen.

auf dem dorf interessiert es keine sau.

habs schon min. 20 mal gemacht . wenns nur einige kilometer
sind und man nicht auf ner stark befahrenen bundesstrasse unterwegs ist.

man sollte dann aber auch nicht mitten im berufsverkehr mit schwimmen ^^

inna stadt siehts natürlich wieder etwas anders aus

alles was weiter als 25km ist habe ich mir immer ne wochenzulassung geholt

kostet ca 40-50.-€ zumindest hier, preise können abweichen. frag deine versicherung

dann kannste auch gleich noch ne schöne probefahrt machen ^^

Was meinst du mit Wochenzulassung?

Etwa die 5-Tages Kennzeichen mit dem roten Rand an der rechten Seite?!

jupp 5 tages kennzeichen

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