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Abgemeldeten Anhänger ohne TÜV bewegen Möglichkeiten

Themenstarteram 29. Februar 2020 um 18:41

Servus

Habe einen abgemeldeten Anhänger ohne Tüv den ich gerne verkaufen möchte.

Gibt es denn eine andere Möglichkeit außer mit roten Kennzeichen den Anhänger zu überführen?

LG

Beste Antwort im Thema

Meine Nachbarn haben vor nen paar Wochen einen Hänger 7km geschoben. Kein Kennzeichen, keine HU erforderlich. Sofern dies nicht vom KfZ gezogen wird, oder selbst mit einem Motor fährt, kannst du das Teil über/auf die Straße schieben! (Sogar auf dem Gehweg/Radweg ist erlaubt.)

 

Dauert zwar, ist aber legal. (Ist eben nen größerer Bollerwagen!) :D

 

Zur Hauptverkehrszeit würde ich das aber in der Stadt nicht machen. Bei uns auf dem Land bedeutet Hauptverkehrszeit ca. 1-2 Autos in 5 Minuten. Da stört es nicht!

 

MfG

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Zitat:

@Torben1970 schrieb am 2. März 2020 um 16:44:29 Uhr:

Zitat:

@Johnes schrieb am 2. März 2020 um 07:10:55 Uhr:

Meine Nachbarn haben vor nen paar Wochen einen Hänger 7km geschoben. Kein Kennzeichen, keine HU erforderlich. Sofern dies nicht vom KfZ gezogen wird, oder selbst mit einem Motor fährt, kannst du das Teil über/auf die Straße schieben! (Sogar auf dem Gehweg/Radweg ist erlaubt.)

Dauert zwar, ist aber legal. (Ist eben nen größerer Bollerwagen!) :D

Zur Hauptverkehrszeit würde ich das aber in der Stadt nicht machen. Bei uns auf dem Land bedeutet Hauptverkehrszeit ca. 1-2 Autos in 5 Minuten. Da stört es nicht!

MfG

Bist Du sicher? Ein Anhänger ist zwar kein Kraftfahrzeug, aber doch ein zulassungspflichtiges Fahrzeug. Also doch etwas anderes als ein Bollerwagen. Außerdem funktioniert die Fahrzeugbeleuchtung dann nicht.

Ja das stimmt, man kann den Anhänger sogar hinter ein Traktor hängen der nur 20 km/h fahren darf ohne Kennzeichen und Versicherung, aber der Anhänger muss dann ein 20 km/h Schild haben.

Dann ist es erlaubt, fährt er allerdings schneller hat man ein Problem

Wenn du den Anhänger ohne ein Zugfahrzeug bewegst darfst du hie rdies sogar auf öffentlicher Straße machen egal wieviele km es dann sind , einzig wo du nicht drauf darfst sind Straßen welche Baurechtlich für mindestens 60 km/h gebaut worden sind , also Schnellstraßen und Autobahnen . Tagsüber reicht hier die normale Beleuchtungseinheit aus bzw. dessen Rückstrahler , anders bei Dunkelheit hier ist dann für entsprechend Beleuchtung zu sorgen .

Macht aber heute kaum noch einer , zumindest macht es kaum Sinn da die Entfernungen meist weit mehr als 1-2 km sind .

Moin Moin !

Zitat:

Es ist rechtlich zugelassen einen nicht angemeldeten Anhänger ,hinter einem Pkw zu hängen und den zur Zulassungsstelle oder zum Tüv zufahren ............................

Gefährlicher Blödsinn! Bitte keine falschen Behauptungen ins Netz setzen , die anderen womöglich immensen Schaden zufügen !

MfG Volker

Zitat:

@steph0211 schrieb am 3. März 2020 um 15:01:21 Uhr:

 

Ja das stimmt, man kann den Anhänger sogar hinter ein Traktor hängen der nur 20 km/h fahren darf ohne Kennzeichen und Versicherung, aber der Anhänger muss dann ein 20 km/h Schild haben.

Dann ist es erlaubt, fährt er allerdings schneller hat man ein Problem

Ziemlicher Unsinn!

Nicht zugelassen geht hinterm Schlepper bis 25 km/h, 25 km/h Schild und grünem Folgekennzeichen aus den lof- Betrieb, dann natürlich auch lof gebunden. Dazu brauchst dann noch eine Betriebserlaubnis für den Anhänger.

Ich denke, mit einem 6km/h Schlepper müsste das gehen. So werden auf jeden Fall am Bodensee die ganzen Boote auf Anhängern ohne Kennzeichen geschleppt. Meist sind die Hänger auch ungebremst (nur Feststellbremse).

 

Gruß

Achim

Die 6 km/h Regelung ist so auch nicht mehr möglich. Das wurde kürzlich geändert. Kenne die Bedingungen aber nicht genau.

Echt jetzt? :eek:

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 5. März 2020 um 19:18:30 Uhr:

Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 5. März 2020 um 19:18:30 Uhr:

Zitat:

Es ist rechtlich zugelassen einen nicht angemeldeten Anhänger ,hinter einem Pkw zu hängen und den zur Zulassungsstelle oder zum Tüv zufahren ............................

Gefährlicher Blödsinn! Bitte keine falschen Behauptungen ins Netz setzen , die anderen womöglich immensen Schaden zufügen !

MfG Volker

Lies doch mal im Busgeldkatalog nach hier ist es klar geregelt,wichtig ein Versicherungsschein muss vorhanden sein und ein Kennzeichen muss zugeteilt sein.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 5. März 2020 um 19:26:45 Uhr:

Zitat:

@steph0211 schrieb am 3. März 2020 um 15:01:21 Uhr:

 

Ja das stimmt, man kann den Anhänger sogar hinter ein Traktor hängen der nur 20 km/h fahren darf ohne Kennzeichen und Versicherung, aber der Anhänger muss dann ein 20 km/h Schild haben.

Dann ist es erlaubt, fährt er allerdings schneller hat man ein Problem

Ziemlicher Unsinn!

Nicht zugelassen geht hinterm Schlepper bis 25 km/h, 25 km/h Schild und grünem Folgekennzeichen aus den lof- Betrieb, dann natürlich auch lof gebunden. Dazu brauchst dann noch eine Betriebserlaubnis für den Anhänger.

Typisch Halbwissen

Moin Moin !

Zitat:

Lies doch mal im Busgeldkatalog nach hier ist es klar geregelt,wichtig ein Versicherungsschein muss vorhanden sein und ein Kennzeichen muss zugeteilt sein.

Quatsch ! massgeblich ist kein wie immer auch gestalteter Bussgeldkatalog , sondern die FZV !

Und da heisst es im §10 Abs.4:

Zitat:

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Von einer Überführung ist da nicht im entferntesten die Rede!

Dieses ist im §16a geregelt:https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16a.html

MfG Volker

Zitat:

@steph0211 schrieb am 7. März 2020 um 09:03:19 Uhr:

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 5. März 2020 um 19:26:45 Uhr:

 

Ziemlicher Unsinn!

Nicht zugelassen geht hinterm Schlepper bis 25 km/h, 25 km/h Schild und grünem Folgekennzeichen aus den lof- Betrieb, dann natürlich auch lof gebunden. Dazu brauchst dann noch eine Betriebserlaubnis für den Anhänger.

Typisch Halbwissen

Bitte konkretisieren!

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 5. März 2020 um 19:18:30 Uhr:

Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 5. März 2020 um 19:18:30 Uhr:

Zitat:

Es ist rechtlich zugelassen einen nicht angemeldeten Anhänger ,hinter einem Pkw zu hängen und den zur Zulassungsstelle oder zum Tüv zufahren ............................

Gefährlicher Blödsinn! Bitte keine falschen Behauptungen ins Netz setzen , die anderen womöglich immensen Schaden zufügen !

MfG Volker

Egal ob Anhänger oder Kraftfahrzeug, ist dieses nicht zugelassen darf mit ehemaliger Doppelkarte heute Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) das Fahrzeug zum Straßenverkehrsamt gefahren werden. Ohne die eVB ist dies nicht gestattet!

Einfacher ist es aber wenn man sich ein Kurzzeitkennzeichen besorgt, viele KFZ Versicherungen übernehmen bei anschließendem Vertragsabschluss die Kosten der Kurzzeitnummer.

Wie schon erwähnt wurde muss die erste Fahrt auf direktem Weg zum TÜV führen....

Zitat:

@Hennaman schrieb am 10. März 2020 um 10:42:34 Uhr:

 

Egal ob Anhänger oder Kraftfahrzeug, ist dieses nicht zugelassen darf mit ehemaliger Doppelkarte heute Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) das Fahrzeug zum Straßenverkehrsamt gefahren werden. Ohne die eVB ist dies nicht gestattet!

Aber auch nur dann, wenn mit zugeteiltem Kennzeichen unterwegs ist. Zugeteilt heißt nicht online Kennzeichenreservierung!

Zitat:

Wie schon erwähnt wurde muss die erste Fahrt auf direktem Weg zum TÜV führen....

Auch falsch!

Die Fahrt muss mit der Erlangung der HU zu tun haben, also ist auch die Fahrt zur Werkstatt erlaubt.

Langsam sollte es aber jetzt auch sitzen.

Stimmt so nicht ganz, das Alte Entsiegelte Kennzeichen reicht auch

Das kann, muss aber nicht zwangsweise richtig sein. Wenn ein Fz. abgemeldet wird, könnte theoretisch Tags darauf das Kennzeichen wieder anderweitig vergeben werden. Dies könnte man eventuell auf der Zulassungsstelle telf. erfragen.

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