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Abgemeldeten Anhänger ohne TÜV bewegen Möglichkeiten

Themenstarteram 29. Februar 2020 um 18:41

Servus

Habe einen abgemeldeten Anhänger ohne Tüv den ich gerne verkaufen möchte.

Gibt es denn eine andere Möglichkeit außer mit roten Kennzeichen den Anhänger zu überführen?

LG

Beste Antwort im Thema

Meine Nachbarn haben vor nen paar Wochen einen Hänger 7km geschoben. Kein Kennzeichen, keine HU erforderlich. Sofern dies nicht vom KfZ gezogen wird, oder selbst mit einem Motor fährt, kannst du das Teil über/auf die Straße schieben! (Sogar auf dem Gehweg/Radweg ist erlaubt.)

 

Dauert zwar, ist aber legal. (Ist eben nen größerer Bollerwagen!) :D

 

Zur Hauptverkehrszeit würde ich das aber in der Stadt nicht machen. Bei uns auf dem Land bedeutet Hauptverkehrszeit ca. 1-2 Autos in 5 Minuten. Da stört es nicht!

 

MfG

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Ja, den Hänger, auf einem zugelassenen Anhänger transportieren... ??

Gruß

Jürgen

Themenstarteram 29. Februar 2020 um 19:02

Ich glaub einen größeren Hänger kann ich nicht organisieren

Gibt es vielleicht eine andere Lösung ?

Themenstarteram 29. Februar 2020 um 19:03

Gibt es nicht eine Möglichkeit etwas wie Überführungskennzeichen für den Hänger zu besorgen auch ohne TÜV ?

Der Staat möchte, dass du nur Fahrzeuge überführst die in einem verkehrssicheren Zustand sind. Also nur mit gültiger HU.

Um die HU zu bekommen kannst du ein Kurzzeitkennzeichen verwenden, das ist dann nur für die Fahrt zur HU (und dann ggf. zur Werkstatt zur Mängelbeseitigung) innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks gültig.

Mit bestandener HU wird dann ein "vollwertiges" Kurzzeitkennzeichen daraus, das auch für Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden darf.

Ohne gültige Hu, bekommst du das KZK nur für Wege zur Erlangung der HU im hiesigen o. Nachbarkreis. Persönlich würde ich dann auch sehen, dass ich selbst die HU erlange. Dies zahlt sich beim Verkauf doch meistens aus.

Themenstarteram 29. Februar 2020 um 19:40

@hk_do @Golfschlosser

Alles klar ich danke euch

Zitat:

@BMW_E90_owner schrieb am 29. Februar 2020 um 20:02:45 Uhr:

Ich glaub einen größeren Hänger kann ich nicht organisieren

Gibt es vielleicht eine andere Lösung ?

Selbst ein kompletter Trailer kostet doch nur 50€ Leihgebühr.

Meine Nachbarn haben vor nen paar Wochen einen Hänger 7km geschoben. Kein Kennzeichen, keine HU erforderlich. Sofern dies nicht vom KfZ gezogen wird, oder selbst mit einem Motor fährt, kannst du das Teil über/auf die Straße schieben! (Sogar auf dem Gehweg/Radweg ist erlaubt.)

 

Dauert zwar, ist aber legal. (Ist eben nen größerer Bollerwagen!) :D

 

Zur Hauptverkehrszeit würde ich das aber in der Stadt nicht machen. Bei uns auf dem Land bedeutet Hauptverkehrszeit ca. 1-2 Autos in 5 Minuten. Da stört es nicht!

 

MfG

Das Ganze noch als Event einer neuen Trendsportart deklarieren und Teilnahmekarten verkaufen, so wird man nebenbei noch stinkreich. :D

Zitat:

@Johnes schrieb am 2. März 2020 um 07:10:55 Uhr:

Meine Nachbarn haben vor nen paar Wochen einen Hänger 7km geschoben. Kein Kennzeichen, keine HU erforderlich. Sofern dies nicht vom KfZ gezogen wird, oder selbst mit einem Motor fährt, kannst du das Teil über/auf die Straße schieben! (Sogar auf dem Gehweg/Radweg ist erlaubt.)

Dauert zwar, ist aber legal. (Ist eben nen größerer Bollerwagen!) :D

Zur Hauptverkehrszeit würde ich das aber in der Stadt nicht machen. Bei uns auf dem Land bedeutet Hauptverkehrszeit ca. 1-2 Autos in 5 Minuten. Da stört es nicht!

MfG

Bist Du sicher? Ein Anhänger ist zwar kein Kraftfahrzeug, aber doch ein zulassungspflichtiges Fahrzeug. Also doch etwas anderes als ein Bollerwagen. Außerdem funktioniert die Fahrzeugbeleuchtung dann nicht.

Wo ist denn das Problem? Ich kann ja auch einen abgemeldeten PKW von Bremen nach Hamburg schieben, wenn mir danach ist (natürlich nicht über die A1). Wer will mir das verbieten?

Themenstarteram 2. März 2020 um 16:23

Theoretisch spricht nichts dagegen

Es ist rechtlich zugelassen einen nicht angemeldeten Anhänger ,hinter einem Pkw zu hängen und den zur Zulassungsstelle oder zum Tüv zufahren .

Wenn die Rückleuchten und das Kennzeichen verdeckzt werden sollte ein Folgekennzeichen angebracht werden.

Beleuchtung sollte am Anhänger natürlich funktionieren.

Wer es nicht glaubt darf sich gerne bei der Zulassung oder der Polizei befragen.

Ach ja der Anhänger uss dabei Leer sein

Was will der Käufer mit dem Hänger bei der Zulassungsstelle? Zulassen im falschen Bezirk, ohne HU?

 

Den Hänger kann der Käufer alternativ erst per Kurzzeitkennz. zulassen. Er bleibt solange bei dir stehen. Dann HU und binnen paar Tagen bei seiner Zulassungsstelle den Hänger mit gültigen HU-Bericht zulassen.

 

Siehe FZV §10 Abs.4:

Ist der Käufer nicht aus dem gleichen Zul.Bezirk, darf er nicht ohne gültige Stempel fahren!

 

MfG

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