abgelaufener tüv - wo ist gerechtigkeit?
hallo, hab grad mal im netz geschaut was ist wenn der tüv abgelaufen ist...das sind ja grad mal paar € strafe und das ja nur wenn ich angehalten werden sollte....wo ist da die gerechtigkeit zu denen die rechzeitig zum tüv gehen und mit nem sicheren auto rumfahren??????Bekommt man ne frist gesetzt das man hin muss und dann evtl ne stillegung?
Beste Antwort im Thema
Schwarzfahren kostet nur 40€. Ich zahle mein Ticket. Wo ist die Gerechtigkeit?
Kaugummiklauen 40€. Ich zahle mein Kaugummi. Wo ist die Gerechtigkeit?
Steuerhinterziehung und Selbstanzeige, keine Strafe. Ich zahle brav Steuern. Wo ist die Gerechtigkeit?
Es steht jedem frei, die Gesetze zu achten oder auch nicht. Wenn dir das Beachten als ungerecht vorkommt, steht dir der andere Weg frei.
67 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von SHAUnicorns
Ich bestreite das. So lange du nicht im Straßenverkehr teilnimmst und das Fahrzeug auf Privaten Grund mit Zaun steht greift nix. Du kannst sogar auf Privaten, abgesperrten Grund Fahrzeuge bewegen die nicht StVO fähig sind.Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
daher steht da ein fettes Z.Und die greift.
StV
ZO
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/Das ist ein Unterschied.
Manchmal frag ich mich ob manche überhaupt die St VO je gelesen haben. Oder sich so durchwursteln. Ganz abgesehen davon was es sonst noch für Gesetze mit Bezug zum Straßenverkehr gibt.
Oder wenn man etwas Hintergründe möchte die VwV, die RMS, die RSA usw...
Zitat:
Original geschrieben von SHAUnicorns
Zitat: Autos ohne gültige TÜV-Plakette dürfen auch auf privatem Grund nicht ohne weiteres abgestellt werden. Solange das Gelände nicht abgesperrt und daher für jedermann zugänglich ist, gilt Wer sein Auto vorübergehend oder dauerhaft nicht nutzen will, sollte es daher abmelden oder in eine geschlossene Garage stellen. Zitat Ende.
Genau das sag ich doch auch 🙂
Ihr solltet Euch in der Mitte treffen.
Da ich im LKW Thema auch schon wieder gezeigt habe was man alles machen könnte:
Man könnte bei Prüfung und bei Abmeldung die Überziehung automatisch an die Bußgeldstelle melden!
Das wäre Gerechtigkeit pur. 😉
Zitat:
Original geschrieben von aanonymuss
die frage ist ja wenn man erwischt wurde ob man dann gezwungen wird oder is auto stillgelegt wird? weil was ist zb 40€ strafe gegen 1000€ reperaturkosten?
WARUM sollte der wagen den stillgelegt werden?
ach ja...mein wagen hat seit 2006 keinen tüv mehr gesehen und ich fahre TROTZDEM noch LEGAL rum und ich mach ne wette das DEIN auto verkehsunsicherer ist und mehr mängel hat als meines.
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Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Dabei interessiert es überhaupt nicht, wo das Fahrzeug steht. Ob auf der Strasse, in der Scheune oder auf dem Mond ist total egal.
Äh, iss nicht egal. Das ist nur im Geltungsbereich der StVZO so, d.h. zum Mond schiessen könnte er sein Auto legal. 😁
Wobei, bräuchte er dafür Exportkennzeichen und würden die da anerkannt? 😕
Doch, ist egal, die StVZO kennt keine räumliche Begrenzung, genausowenig wie die FZV (von der grundsätzlichen Geltung eines Gesetzes im eigenen Staatsbereich natürlich). Wird das Fahrzeug irgendwo im Bundesgebiet zugelassen, dann gelten StVZO und FZV für dieses Fahrzeug natürlich immer fort, unabhängig vom Standort des Fahrzeugs. Steht der Wohnwagen seit 10 Jahren auf dem Campingplatz in Italien, dann unterliegt er dennoch weiter den deutschen Vorschriften. Ist besonders beliebt dann bei diversen Rückrufaktionen des KBA...es ist wie schon gesagt alleine eine Frage der Wahrscheinlichkeit, ob es jemand feststellt und zur Anzeige bringt. Bei Mond oder Italien Campingplatz unwahrscheinlicher als in der Hofeinfahrt in Deutschland...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Solange das Fahrzeug zugelassen ist, muss eine gültige HU vorhanden sein. Dabei interessiert es überhaupt nicht, wo das Fahrzeug steht. Ob auf der Strasse, in der Scheune oder auf dem Mond ist total egal.
doch, auf dem Mond wäre das nicht zu beanstanden.
Die StVZO gilt nur auf deutschem Staatsgebiet (oder war es das deutsche Hoheitsgebiet? *grübel*), und ein solches gibt es auf dem Mond AFAIK nicht. Es wird auch nicht verlangt, dass das Fahrzeug zur HU-Durchführung auf die Erde zurückgebracht wird.
Allerdings ist nach der Rückkehr ins deutsche Staatsgebiet unverzüglich eine HU durchführen zu lassen.
Zitat:
Original geschrieben von SHAUnicorns
Ich bestreite das. So lange du nicht im Straßenverkehr teilnimmst und das Fahrzeug auf Privaten Grund mit Zaun steht greift nix. Du kannst sogar auf Privaten, abgesperrten Grund Fahrzeuge bewegen die nicht StVO fähig sind.Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
daher steht da ein fettes Z.Und die greift.
Das Thema hat mein Onkel grade erst durch. Mein Onkel hatte sein Auto auf ein abgesperrtes Privatgelände stehen, was ohne Probleme von der Straße einsehbar war. Der Zaun war sogar verschraubt. Man kam also nicht ohne weiteres auf dem Hof rauf oder runter ohne ein Zaunelement abzuschrauben. Das Auto war angemeldet und die Kennzeichen am Auto. Ein Streifenwagen ist dann mal durch Zufall bei ihm vorbei gefahren und haben die abgelaufenen Plakette gesehen (Farbe). Mein Onkel hat ein Bußgeldbescheid bekommen und dagegen Einspruch eingelegt. Der Einspruch war ohne Erfolg, da das Auto angemeldet war. Die genauen Paragraphen kenne ich jetzt nicht wo gegen verstoßen wurde.
Zitat:
Original geschrieben von hk_do
doch, auf dem Mond wäre das nicht zu beanstanden.Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Solange das Fahrzeug zugelassen ist, muss eine gültige HU vorhanden sein. Dabei interessiert es überhaupt nicht, wo das Fahrzeug steht. Ob auf der Strasse, in der Scheune oder auf dem Mond ist total egal.Die StVZO gilt nur auf deutschem Staatsgebiet (oder war es das deutsche Hoheitsgebiet? *grübel*), und ein solches gibt es auf dem Mond AFAIK nicht. Es wird auch nicht verlangt, dass das Fahrzeug zur HU-Durchführung auf die Erde zurückgebracht wird.
Allerdings ist nach der Rückkehr ins deutsche Staatsgebiet unverzüglich eine HU durchführen zu lassen.
Nein, eben gerade nicht so, niemand wird zu genau dem Schritt gezwungen, dass Fahrzeug zurück zu holen. Der Halter hat zwei Möglichkeiten: HU nachweisen, was bei einem weit entfernten Standort halt eben ziemlich schwierig ist oder das Fahrzeug abzumelden. Da die Fahrzeuge ALLE in Deutschland (wo die Gesetze eben ihren Geltungsbereich haben) zugelassen sind, gelten die Vorschriften wie erläutert immer fort, unabhängig vom Standort.
Zitat:
Original geschrieben von Smoker1988
Ein Streifenwagen ist dann mal durch Zufall bei ihm vorbei gefahren und haben die abgelaufenen Plakette gesehen (Farbe). Mein Onkel hat ein Bußgeldbescheid bekommen und dagegen Einspruch eingelegt. Der Einspruch war ohne Erfolg, da das Auto angemeldet war. Die genauen Paragraphen kenne ich jetzt nicht wo gegen verstoßen wurde.
Vermutlich weil man (unter Anderem) mit guter Gewissheit davon ausgehen kann, dass der PKW zur nächsten Vorführung beim TÜV nicht auf nen Abschlepper geladen wird, sondern aus eigener Kraft dorthin fährt. Spätestens dann bewegt er sich ohne Plakette im öffentlichen Raum...
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
TÜV Pflicht
Was ist das? Gibt es nicht! Noch nie was davon gehört...