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abgelaufener tüv - wo ist gerechtigkeit?

Themenstarteram 20. Juni 2013 um 17:54

hallo, hab grad mal im netz geschaut was ist wenn der tüv abgelaufen ist...das sind ja grad mal paar € strafe und das ja nur wenn ich angehalten werden sollte....wo ist da die gerechtigkeit zu denen die rechzeitig zum tüv gehen und mit nem sicheren auto rumfahren??????Bekommt man ne frist gesetzt das man hin muss und dann evtl ne stillegung?

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Schwarzfahren kostet nur 40€. Ich zahle mein Ticket. Wo ist die Gerechtigkeit?

Kaugummiklauen 40€. Ich zahle mein Kaugummi. Wo ist die Gerechtigkeit?

Steuerhinterziehung und Selbstanzeige, keine Strafe. Ich zahle brav Steuern. Wo ist die Gerechtigkeit?

 

Es steht jedem frei, die Gesetze zu achten oder auch nicht. Wenn dir das Beachten als ungerecht vorkommt, steht dir der andere Weg frei.

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Der TE wollte wissen, ob jemand zur HU gezwungen werden kann. Im Grunde ja. Erfährt die Zulassungsstelle, dass die Fälligkeit der HU überschritten ist, muss sie ein Verfahren nach Par. 5 FZV einleiten. Das geht dann über Zwangsgeld bis hin zur Ausserbetriebsetzung von Amts wegen. Wenn also der Karren mal entstempelt ist, dann kann er nur mit gültiger HU wieder zugelassen werden.

Ja, aber da es die Polizei frühestens nach mehr als 2 Monaten interessiert und das Bußgeld selbst gering ist bis 8 Monate... Und das Risiko erwischt zu werden hängt davon ab ob die Farbe wechselt und wo und wieviel man fährt - und Glück.

Eine (kostenlose) Mängelkarte kann man theoretisch auch schon im 1. Überziehungsmonat bekommen.

 

Allerdings, es ist ein Verstoß gegen StV Z O.

Daher ist es immer ein Verstoß, egal wo das Auto steht...

Auch wenn das Hoftor zu ist, aber das Garagentor auf ist kann ein Polizist mit Fernglas die Plakette sehen und anzeigen.

 

Naja...warum gibt es Leute, die ihre HU-Termine in die Länge ziehen?

Manche scheinen es zu vergessen, aber vielmehr sehe ich das Problem bei den Verkehrsteilnehmern, die sich die zwei Jahre zwischen den HU-Terminen nicht um die Verkehrstauglichkeit ihres fahrbaren Untersatzes kümmern.

Man könnte jetzt die HU mit dem Reifenwechsel oder dem Kundendienst "zusammenlegen" (falls abweichend). Ohne irgendetwas zu verlieren.

Dank der Nicht zurück Datierung.

 

Oder Opa Schlaufuchs spart Geld, auch wenn er sonst nicht am Auto sparen sollte.

Bei 12 HU kriegt man eine umsonst (bei jeweils 2 Monaten überziehen). :D

am 21. Juni 2013 um 9:15

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

 

 

Allerdings, es ist ein Verstoß gegen StV Z O.

Daher ist es immer ein Verstoß, egal wo das Auto steht...

Auch wenn das Hoftor zu ist, aber das Garagentor auf ist kann ein Polizist mit Fernglas die Plakette sehen und anzeigen.

Das halte ich für nicht richtig. Privat ist Privat. Solange du das Gelände nicht verlässt greift keine StVO.

daher steht da ein fettes Z.

Und die greift.

Hatte jetzt auch ein glattes Jahr überzogen. War ein Motorrad und da ich letztes Jahr nicht damit gefahren bin (hab 4 Stück und da kommt das schon mal vor), hab ich mir halt auch die HU gespart. Hat Saisonkennzeichen und wegen dem Jahr an- und abmelden lohnt sich nicht.

Hab die Kiste aber dieses Jahr für den Weg zur Dekra auf den Hänger gestellt. Wo ist da das Problem?

Zitat:

Hab die Kiste aber dieses Jahr für den Weg zur Dekra auf den Hänger gestellt. Wo ist da das Problem?

Hättst auch fahren können, wenn sie dich erwischen kosts das Gleiche.

am 21. Juni 2013 um 11:09

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

daher steht da ein fettes Z.

Und die greift.

Ich bestreite das. So lange du nicht im Straßenverkehr teilnimmst und das Fahrzeug auf Privaten Grund mit Zaun steht greift nix. Du kannst sogar auf Privaten, abgesperrten Grund Fahrzeuge bewegen die nicht StVO fähig sind.

am 21. Juni 2013 um 11:10

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

Zitat:

Hab die Kiste aber dieses Jahr für den Weg zur Dekra auf den Hänger gestellt. Wo ist da das Problem?

Hättst auch fahren können, wenn sie dich erwischen kosts das Gleiche.

So ein Quatsch. Das Fahrzeug wurde doch nicht im Straßenverkehr bewegt.

Zitat:

Original geschrieben von SHAUnicorns

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

daher steht da ein fettes Z.

Und die greift.

Ich bestreite das. So lange du nicht im Straßenverkehr teilnimmst und das Fahrzeug auf Privaten Grund mit Zaun steht greift nix. Du kannst sogar auf Privaten, abgesperrten Grund Fahrzeuge bewegen die nicht StVO fähig sind.

Solange das Fahrzeug zugelassen ist, muss eine gültige HU vorhanden sein. Dabei interessiert es überhaupt nicht, wo das Fahrzeug steht. Ob auf der Strasse, in der Scheune oder auf dem Mond ist total egal. Es hat schlicht nur die Auswirkung, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass jemand die abgelaufene HU sieht. Du vertrittst eine Mindermeinung, die schlicht falsch ist...

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von SHAUnicorns

 

Ich bestreite das. So lange du nicht im Straßenverkehr teilnimmst und das Fahrzeug auf Privaten Grund mit Zaun steht greift nix. Du kannst sogar auf Privaten, abgesperrten Grund Fahrzeuge bewegen die nicht StVO fähig sind.

Solange das Fahrzeug zugelassen ist, muss eine gültige HU vorhanden sein. Dabei interessiert es überhaupt nicht, wo das Fahrzeug steht. Ob auf der Strasse, in der Scheune oder auf dem Mond ist total egal. Es hat schlicht nur die Auswirkung, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass jemand die abgelaufene HU sieht. Du vertrittst eine Mindermeinung, die schlicht falsch ist...

Klick

am 21. Juni 2013 um 12:26

Zitat: Autos ohne gültige TÜV-Plakette dürfen auch auf privatem Grund nicht ohne weiteres abgestellt werden. Solange das Gelände nicht abgesperrt und daher für jedermann zugänglich ist, gilt Wer sein Auto vorübergehend oder dauerhaft nicht nutzen will, sollte es daher abmelden oder in eine geschlossene Garage stellen. Zitat Ende.

Genau das sag ich doch auch :)

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