Abgasskandal Klage Daimler Rückabwicklung
Hallo zusammen,
wir hören momentan viel über Abgasskandal bei unseren GLK Dieselmotoren und
ehtliche Anwälte, welche Schadenersatz und Rückabwicklung Richtung Daimler anbieten.
Nun meine Frage, hat dass jemand bei euch gemacht? Kam es zu erfolg oder ist
dies wiederum eine Gelddruckmaschine für andere.
Teilt mal eure Erfahrungen
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Moin moin,
Klage wurde wie erwartet abgewiesen. Ich gehe in Berufung. Bis dahin wissen wir auch wie der BGH zur Nutzungsgebühr steht.
Das kam vom Anwalt.
Wie Sie diesem entnehmen können, wurde die Klage leider abgewiesen. Die Begründung des Urteiles halten wir für grob falsch und raten daher, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. Wenn das Gericht meint, die Beschreibung der Abschalteinrichtung(en) sei nicht zureichend gewesen, so hat der Bundesgerichtshof diese Ansicht erst kürzlich als falsch bezeichnet.
Alles Verbrecher. Oh ich bin sauer.
380 Antworten
Lass gut sein Hasi...du kannst es nicht....
Zitat:
@Grandezza schrieb am 4. Juni 2021 um 21:37:18 Uhr:
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 4. Juni 2021 um 21:13:37 Uhr:
Finde ich immer wieder lustig, wenn dieses lockere juristische Halbwissen im Forum verbreitet wird, während seit Jahren Heerscharen von Juristen durch diverse Instanzen mit allen möglichen Gutachten um Recht und Gerechtigkeit feilschen.
Letztendlich benutzt man das System, um Geld zu generieren.
Als Berliner erinnert es mich an den BER. Niemand ist an einem Billigbau interessiert, wenn die Honorare der Ingenieure nach der Bausumme abgerechnet werden.Wenn jemand täglich im Schnitt 4,6 und in der Summe 28320 Posts hinter sich hat und das über jeden denkbaren Mist, dann muss man sich schon die Frage nach der Genialität der Antwort stellen. Mir scheint, dass eine solche Aktivität sehr leicht ins Abseits laufen kann. Also besser mal die Klappe halten.
Maßgeblich ist nicht die Menge der von mir geschriebenen Beiträge, sondern die Menge der von mir gelesenen Beiträge in den vergangenen 17 Jahren. Das sind wahrscheinlich 100x so viele und das ist das, was meine Forenerfahrung ausmacht. Ich sag ja, es ist lustig.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 5. Juni 2021 um 08:45:52 Uhr:
Zitat:
@Grandezza schrieb am 4. Juni 2021 um 21:37:18 Uhr:
Wenn jemand täglich im Schnitt 4,6 und in der Summe 28320 Posts hinter sich hat und das über jeden denkbaren Mist, dann muss man sich schon die Frage nach der Genialität der Antwort stellen. Mir scheint, dass eine solche Aktivität sehr leicht ins Abseits laufen kann. Also besser mal die Klappe halten.
Maßgeblich ist nicht die Menge der von mir geschriebenen Beiträge, sondern die Menge der von mir gelesenen Beiträge in den vergangenen 17 Jahren. Das sind wahrscheinlich 100x so viele und das ist das, was meine Forenerfahrung ausmacht. Ich sag ja, es ist lustig.
Du musst Dich nicht entschuldigen, aber Du solltest Dich eben nicht wundern, wenn Deine Meinung andere auch lustig finden. Wenn ich ein Volljurist wäre, würde ich manches sicher auch anders sehen. Aber ich bin hier nur Betroffener bzw. Betrogener und schreibe hier natürlich aus meiner Sicht. Aber dass man darüber arrogant lacht, das finde ich weniger nett. Es ist schon schlimm genug, in die Mühlen der Rechtsverdreher zu geraten.
Ich habe mich 2015 bewusst für einen Benziner entschieden, weil eigentlich bereits klar war, dass die Firmen die geltenden Abgasvorschriften nur mit einer phantasievollen Auslegung einhalten konnten. Ab 2015 dürfte eigentlich niemand mehr überrascht worden sein, dass ein Diesel stinkt. Und man muss unterscheiden zwischen den Schummeleien von VW und Daimler. Die kriminelle Energie, die im VW-Konzern aufgelegt wurde, sehe ich bei Daimler nicht. Aber auch das können andere besser beurteilen.
Ähnliche Themen
Die kriminelle Energie, die im VW-Konzern aufgelegt wurde, sehe ich bei Daimler nicht.
Na das sehe ich aber ganz anders.
Zitat:
@seebaer1970 schrieb am 5. Juni 2021 um 22:19:19 Uhr:
Die kriminelle Energie, die im VW-Konzern aufgelegt wurde, sehe ich bei Daimler nicht.Na das sehe ich aber ganz anders.
Da ist wieder das, was ich lustig finde.
Super Niveau hier! Bleibt mal locker Leute. Jeder kann seine Meinung dazu haben und auch äußern. In einem Jahr wissen wir mehr. Dann wird der BGH die Sachen abgewiesen haben!
Ist doch egal laß ihn snacken. Wir müssen eh abwarten wie es weitergeht. Marschrichtung hat ja "eigentlich" EuGH vorgegeben.
@E36Fadi schrieb am 6. Juni 2021 um 20:14:01 Uhr:
Super Niveau hier! Bleibt mal locker Leute. Jeder kann seine Meinung dazu haben und auch äußern. In einem Jahr wissen wir mehr. Dann wird der BGH die Sachen abgewiesen haben!
Leider hat der EuGH die Marschrichtung eben nicht für Deutschland vorgegeben. Er hat nur entschieden, dass die verwendeten Thermofenster illegal sind. Das bezweifelt in zwischen nicht mal mehr Daimler. Fraglich sind nur zwei Dinge;
1. Führt die illegale Abschalteinrichtung zu einem Zwangsupdate im Einzelfall. Da entscheiden die nationalen Behörden offenbar politisch und somit mangelt es schon materialrechtlich an Anspruchsrechten.
2. Wie sind die nationalen Verbraucherrechte in Bezug auf Verjährung bzw. Beweishöhe, um einen Anspruch zu begründen. In Amerika ist die Auslegung eher verbraucherfreundlich, in Deutschland leider nicht, wie die letzten Urteile von nationalen Gerichten zu §826 BGB zeigen. Vertragshaftung ist längst verjährt und Strafrecht ist noch weniger "beweisbar" als sittenwidrige Schädigung.
Zitat:
@meyergru schrieb am 7. Juni 2021 um 07:52:21 Uhr:
Leider hat der EuGH die Marschrichtung eben nicht für Deutschland vorgegeben. Er hat nur entschieden, dass die verwendeten Thermofenster illegal sind. Das bezweifelt in zwischen nicht mal mehr Daimler. Fraglich sind nur zwei Dinge;1. Führt die illegale Abschalteinrichtung zu einem Zwangsupdate im Einzelfall. Da entscheiden die nationalen Behörden offenbar politisch und somit mangelt es schon materialrechtlich an Anspruchsrechten.
2…… wie die letzten Urteile von nationalen Gerichten zu §826 BGB zeigen. Vertragshaftung ist längst verjährt und Strafrecht ist noch weniger "beweisbar" als sittenwidrige Schädigung.
Danke!!
Du hast es kurz und treffend dargestellt.
So ist es leider!! Aber ich versuche es trotzdem in der ersten Instanz weiter…
Zitat:
@garfunkel schrieb am 26. Mai 2021 um 14:14:09 Uhr:
gehört hierzu:
Zitat:@
garfunkel
schrieb am 5. April 2021 um 18:02:58 Uhr:Hallo an die Rückabwickler
Habe auch Klage auf Rückabwicklung erhoben am 19.03.2020 GLK 220 BLUETEC 4MATIC BJ 2014 Euro 6
Mittlerweile (am 11.11.2020) hat das LG Stuttgart, 20. Kammer, ein Gutachten in Auftrag gegeben und dafür eine Deckungszahlung von 40.000 € eingefordert, die auch von meiner RV ohne murren beglichen wurden.
Das KFZ wird nun Mitte Juni zwecks Begutachtung (diverse Testfahrten) abgeholt und für 3 oder gar 4 Wochen nicht zur Verfügung stehen.
im Bild Meßwerte eines E350 Euro 5
zur Aktualisierung:
Das Gutachten wurde vom Gericht zurück genommen (Beweisbeschluss vom 11.11.2020 wird aufgehoben)
ln dem Rechtsstreit
xxxxxxxxx
- Kläger -
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte xxxxxx
gegen
Daimler AG, vertreten durch d. Vorstand, Mercedesstraße 137, 70327 Stuttgart
- Beklagte -
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte xxxxxxx
wegen Schadensersatzes
hat das Landgericht Stuttgart - 20. Zivilkammer - durch den Richter am Landgericht xxxxx
als Einzelrichter am 08.06.2021 beschlossen:
Der Beweisbeschluss vom 11.11.2020 wird aufgehoben.
Gründe:
Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 27.04.2021 - Az. 16a U 248/19 eine Arglist der Beklagten,
auch bei unterstellter unzulässiger Abschalteinrichtung, im Rahmen kaufrechtlicher und deliktischer
Ansprüche verneint. Laut OLG spreche nichts dafür, dass die Entwicklungsingenieure von
der rechtlichen Unzulässigkeit der Emissionskontrollsysteme Kenntnis hatten; dies sei eine
schwierige Rechtsfrage. Aufgrund dessen hätte für die Ingenieure auch kein Anlass bestanden,
die betreffenden leitenden Angestellten hierüber zu informieren. Eine Kenntnis bzw. Arglist der
Beklagten bestehe daher nicht.
Das Gericht beabsichtigt, dem OLG zu folgen. Nach derzeitigem Stand wäre die Klage daher abweisungsreif.
Das Gericht regt an, ins schriftliche Verfahren zu wechseln und bittet um Mitteilung bis zum
07.07.2021. Sollte die Zustimmung für das schriftliche Verfahren erfolgen, wird der gemäß beiliegender
Verfügung anberaumte Termin aufgehoben.
Zitat:
@garfunkel schrieb am 19. Juni 2021 um 10:47:55 Uhr:
Zitat:
@garfunkel schrieb am 26. Mai 2021 um 14:14:09 Uhr:
gehört hierzu:
Zitat:@
garfunkel
schrieb am 5. April 2021 um 18:02:58 Uhr:Hallo an die Rückabwickler
Habe auch Klage auf Rückabwicklung erhoben am 19.03.2020 GLK 220 BLUETEC 4MATIC BJ 2014 Euro 6
Mittlerweile (am 11.11.2020) hat das LG Stuttgart, 20. Kammer, ein Gutachten in Auftrag gegeben und dafür eine Deckungszahlung von 40.000 € eingefordert, die auch von meiner RV ohne murren beglichen wurden.
Das KFZ wird nun Mitte Juni zwecks Begutachtung (diverse Testfahrten) abgeholt und für 3 oder gar 4 Wochen nicht zur Verfügung stehen.
im Bild Meßwerte eines E350 Euro 5
zur Aktualisierung:
Das Gutachten wurde vom Gericht zurück genommen (Beweisbeschluss vom 11.11.2020 wird aufgehoben)ln dem Rechtsstreit
xxxxxxxxx
- Kläger -
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte xxxxxx
gegen
Daimler AG, vertreten durch d. Vorstand, Mercedesstraße 137, 70327 Stuttgart
- Beklagte -
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte xxxxxxx
wegen Schadensersatzes
hat das Landgericht Stuttgart - 20. Zivilkammer - durch den Richter am Landgericht xxxxx
als Einzelrichter am 08.06.2021 beschlossen:
Der Beweisbeschluss vom 11.11.2020 wird aufgehoben.
Gründe:
Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 27.04.2021 - Az. 16a U 248/19 eine Arglist der Beklagten,
auch bei unterstellter unzulässiger Abschalteinrichtung, im Rahmen kaufrechtlicher und deliktischer
Ansprüche verneint. Laut OLG spreche nichts dafür, dass die Entwicklungsingenieure von
der rechtlichen Unzulässigkeit der Emissionskontrollsysteme Kenntnis hatten; dies sei eine
schwierige Rechtsfrage. Aufgrund dessen hätte für die Ingenieure auch kein Anlass bestanden,
die betreffenden leitenden Angestellten hierüber zu informieren. Eine Kenntnis bzw. Arglist der
Beklagten bestehe daher nicht.
Das Gericht beabsichtigt, dem OLG zu folgen. Nach derzeitigem Stand wäre die Klage daher abweisungsreif.
Das Gericht regt an, ins schriftliche Verfahren zu wechseln und bittet um Mitteilung bis zum
07.07.2021. Sollte die Zustimmung für das schriftliche Verfahren erfolgen, wird der gemäß beiliegender
Verfügung anberaumte Termin aufgehoben.
Demnach kann also jeder Entwicklungsingenieur einer Autofirma machen was er will. Er muss nur von seinem Tun überzeugt sein. Ob rechtswidrig oder nicht, spielt dabei wohl keine Rolle. Er arbeitet dort auch ohne jegliche Verantwortungsstruktur, weil ihm ja offensichtlich zugute gehalten wird, dass es in einer Weltfirma so etwas gar nicht gibt. Man versteht eigentlich gar nicht, warum in den angeblichen Führungsetagen solcher Firmen, solch hohe Gehälter bezahlt werden.
Ich kann es nicht glauben. Man muss sich die grundsätzliche Frage stellen, wer eigentlich für das Produkt haftet.
………….ruhig bleiben. Daimler hat noch genau 3 Tage auf meine Klage in zweiter Instanz zu reagieren. Das wurde durchs Oberlandesgericht festgelegt. Kommt keine Reaktion, ist die Klage durch und der strahlende Stern muß mein Auto zurück nehmen ohne Wenn und Aber...…….
Wahrscheinlich liegt das aber eh schon beim Anwalt...ich werd´s ja lesen bzw. sehen wie es weiter geht. Wer vorher schon aufgibt, verliert immer...………ich hab es wenigstens versucht.
Moin moin,
in Stuttgart oder wo?
Gruß
............leider wie immer......rechtzeitig reagiert. Der Kampf geht also in nächster Instanz vors Gericht.