Abgasskandal Klage Daimler Rückabwicklung
Hallo zusammen,
wir hören momentan viel über Abgasskandal bei unseren GLK Dieselmotoren und
ehtliche Anwälte, welche Schadenersatz und Rückabwicklung Richtung Daimler anbieten.
Nun meine Frage, hat dass jemand bei euch gemacht? Kam es zu erfolg oder ist
dies wiederum eine Gelddruckmaschine für andere.
Teilt mal eure Erfahrungen
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Moin moin,
Klage wurde wie erwartet abgewiesen. Ich gehe in Berufung. Bis dahin wissen wir auch wie der BGH zur Nutzungsgebühr steht.
Das kam vom Anwalt.
Wie Sie diesem entnehmen können, wurde die Klage leider abgewiesen. Die Begründung des Urteiles halten wir für grob falsch und raten daher, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. Wenn das Gericht meint, die Beschreibung der Abschalteinrichtung(en) sei nicht zureichend gewesen, so hat der Bundesgerichtshof diese Ansicht erst kürzlich als falsch bezeichnet.
Alles Verbrecher. Oh ich bin sauer.
380 Antworten
Ja, klar - so argumentiert Mercedes eben und es wird gekauft.
Aus meiner Praxis als Berater kenne ich die Situation, bestimmte Vorschriften für meine Kunden vorteilhaft auslegen zu sollen. Das tue ich natürlich ebensowenig in böser Absicht wie die Ingenieure, die das Thermofenster für die Abgasreinigung so auslegten, dass diese nur zwischen 17 und 30 Grad aktiv ist. ;-)
Damit gibt es doch zweifelsohne auch reale Situationen außerhalb des Prüfstandslaufs, wo sie greift, wer will denn da von "Prüfstandserkennung" sprechen?
Man konnte doch auch unmöglich wissen, dass der "Motorschutz" später vom EUGH dahingehend präzisiert wurde, dass er nur vor unmittelbarem Versagen schützen darf und nicht wie angenommen zur Schonung der ansonsten stark verschleißenden Abgasreinigung.
Honi soit qui mal y pense!
Gott sei Dank gibt's EUGH, der hat eine klare Aussage getroffen. Da gibt es in meiner n Augen auch nichts zu rütteln, daher verstehe ich auch das rumgeeiere langsam nicht mehr. Zum K....
Ja, klar - so argumentiert Mercedes eben und es wird gekauft.
Aus meiner Praxis als Berater kenne ich die Situation, bestimmte Vorschriften für meine Kunden vorteilhaft auslegen zu sollen. Das tue ich natürlich ebensowenig in böser Absicht wie die Ingenieure, die das Thermofenster für die Abgasreinigung so auslegten, dass diese nur zwischen 17 und 30 Grad aktiv ist. ;-)
Damit gibt es doch zweifelsohne auch reale Situationen außerhalb des Prüfstandslaufs, wo sie greift, wer will denn da von "Prüfstandserkennung" sprechen?
Man konnte doch auch unmöglich wissen, dass der "Motorschutz" später vom EUGH dahingehend präzisiert wurde, dass er nur vor unmittelbarem Versagen schützen darf und nicht wie angenommen zur Schonung der ansonsten stark verschleißenden Abgasreinigung.
Honi soit qui mal y pense!
Es nützt doch alles nichts, wenn das Gericht zwischen der VW-Prüfstandsmanipulation und dem unzulässigen Daimler-Thermofenster offensichtlich nicht unterscheiden kann. Man braucht sich dann nicht zu wundern, wenn hierzu beim KBA dann eine unsinnige Sachstandsanfrage gestellt wird und die Antwort dann zwar „richtig“ aber logischerweise am Thema „wissentlicher und betrügerischer Einbau eines unzulässigen Thermofensters“ vorbeigeht.
Zitat:
@Grandezza schrieb am 4. Mai 2021 um 18:40:46 Uhr:
der VW-Prüfstandsmanipulation und dem unzulässigen Daimler-Thermofenster
Vielleicht sieht da Gericht das aber auch richtig.
Sind ja 2 verschieden Sachverhalte.
Und nur weil der Kläger glaubt Recht zu haben....muss es ja nicht so sein.
Das erste ist Betrug, das Zweite eine sehr weite Auslegung der technisch nicht korrekt beschriebenen Anforderung.
Ich fahre gern GLK und meiner braucht keinen tropfen mehr Diesel. Wie es ums AGR steht muss die Zeit zeigen. Und hier ein Beispiel von VW zu zeigen bringt auch nichts...
Ähnliche Themen
Ganz so ist das nicht. Hier geht es nur um die Frage, wo man die Grenze zwischen erlaubter temperaturabhängiger Regelung und offensichtlichem Missbrauch durch Wahl eines Fensters, das "zufällig" genau bei Prüfstandsbedingungen eine Abgsareinigung durchführt.
Dabei hat das KBA im Fall VW gesagt, dass es offensichtlich eine unerlaubte Abschalteinrichtung ist, während bei Mercedes verschiedene Typen von Fahrzeugen und Motoren "seltsamerweise" unterschiedlich klassifiziert wurden.
Glaubt man dem, was in der Presse kolportiert wird, wurden die wenigen inkriminierten Modelle nur als eine Art "Strafmaßnahme" für den Versuch von Mercedes, die tatsächlichen Änderungen bei den mit dem Bundesverkehrsministerium ausgemachten "freiwilligen" Updates zu verschleiern, genutzt. Das KBA wollte aber nicht gleich alle Typen oder Motorarten mit einem Zwangsupdate versehen, um den Schaden zu minimieren.
Falls das so ist, bewegt sich das KBA in seiner Auslegung weit außerhalb der klaren Maßgabe des EUGH. Außerdem ist es nicht überprüfbar, weil die Unterlagen Verschlussache sind.
Ich kann nicht glauben, dass es in der Matrix von Modellen und Motoren ausgerechnet nur einige wenige problematische Fälle gibt. Das würde nämlich nur dann stimmen, wenn die Regelungen nicht pro Fahrzeug oder pro Motor ähnlich sind. Warum sollte sich die Regelung bei einem OM642 von einem OM651 unterscheiden oder warum ist ein OM642 in einer S-Klasse anders geregelt als in einem GLK? Der Ingenieur in mir findet dafür keine plausible Erklärung.
Nach meiner Meinung sehe ich da schon Widersprüche und Anhaltspunkte, dem nachzugehen, ohne, dass bereits im Vorfeld jeweils der Kläger ein teures Gutachten für den Einzelfall einholen muss.
Wollte man es drastischer ausdrücken, müsste man den Begriff "kollusives Zusammenwirken" benutzen - davon distanziere ich mich aber schon aus formalen Gründen. Mir erklärt man ja gerade kostenpflichtig den feinen Unterschied zwischen "Glauben" und "Beweisen können".
Was ich mir bei der ganzen Angelegenheit immer wieder durch den Kopf geht - welchen konkreten und nachweisbaren Schaden hat der Käufer eines dieser Fahrzeuge erlitten? Sicher hat sich hier MB nicht mit Ruhm bekleckert; aber vielleicht können sich auch einige User/Besitzer einfach nicht selber eingestehen, dass sie den Milchmädchenrechnungen diverser Anwaltskanzleien - man bekommt für sein 7 Jahre altes Auto den Neupreis minus x% erstattet - Glauben geschenkt haben und jetzt merken, dass die einzigen die an der ganzen Sache Plus machen, die Anwälte selber sind.
Das ist meine Ansicht dazu - wer das anders sieht und macht; kann das natürlich gern so machen und ich wünsche ihm nicht desto trotz viel Erfolg dabei.
Hmmm. Lass mal überlegen... oh, ich weiß die Antwort:
Ich glaube, Mercedes hat offensichtlich zu Lasten seiner Kunden Abgasreinigungssysteme verbaut, die bei korrekter Regelung nicht den Spagat zwischen geringem Verbrauch (und CO2-Werte) durch mageres Gemisch und resultierend hoher Motortemperatur und wenig Ruß einerseits und geringen NOx-Werten durch Gemischanfettung und daduch niedrigeren Motortemperaturen schafften. So sind eben die physikalischen Zusammenhänge. Dies geschah in dem Bemühen, niedrige Abgaswerte trotz zulassungsfähiger NOx-Werte auf dem Prüfstand und dennoch eine Gewinnmaximierung durch günstige Partikelfilter zu erzielen.
Nun, da die zu hohen NOx-Werte durch Messungen im Realbetrieb belegt sind, und das BVM/KBA auf Abhilfe drängt, zieht sich Mercedes wieder aus der Affäre. Aber nicht, indem sie die Kunden entschädigen oder wie andere Hersteller, bessere Hardware nachrüsten, sondern nur, indem sie - wiederum zu Lasten der Kunden - die Schraube in Richtung "weniger NOx" durch Motorkühlung durch Einspritzung von mehr Diesel und damit höheren Verbrauch und CO2-Werte drehen. Dies bewirkt zwangsläufig mehr Ruß und dadurch bedingt erhöhten Verschleiß am Abgasreinigungssystem.
Sie übernehmen aber im Rahmen der Korrektur nicht die Kosten für den Mehrverbrauch oder den wahrscheinlich früher auftretenen Verschleiß am Partikelfilter und setzen somit die Benachteiligung zu ihrem Vorteil nahtlos fort. Damals haben sie eine Vorschrift - absichtlich oder nicht - zu ihrem Vorteil ausgelegt, was jetzt geändert wird - damit ist dem Ansinnen des BVM Genüge getan. Allerdings zahlen die Kunden die Zeche dafür (wie war das noch mit dem kollusiven Handeln?)
Weiterhin ist es so, dass das Damoklesschwert eines Zwangsupdates immer noch über mir hängt, wenn sich nicht genügend Kunden finden, die das Update freiwillig durchführen - so bin ich über das KBA gerade nochmals im Oktober 2020 an das angeblich "freiwillige" Update erinnert worden.
Außerdem kann es passieren, dass bei anderen notwendigen Reparaturen ein Software-Update zwingend notwendig wird, weil normalerweise alle elektronischen Systeme nur gemeinsam einem Update unterzogen werden können (d.h. ohne Ausnahme). Ich habe das schon selbst erlebt (https://www.motor-talk.de/.../...-heute-bmw-im-turboloch-t2046240.html) und gerade mein GLK hatte kurz nach Kauf solche Probleme.
Und weil all dies weithin bekannt ist, sind die Gebrauchtwagenpreise für diese Fahrzeuge seit Bekanntwerden der Probleme massiv gesunken. Normalerweise hätte mein Fahrzeug nach 5 Jahren Nutzungsdauer (wo ich meine Betriebsfahrzeuge meist wieder abgebe) und angesichts der geringen Laufleistung einen Restwert des halben Neupreises haben müssen - tatsächlich wurde er ca. 10000€ darunter gehandelt. Das ist der merkantile Minderwert und genau darin liegt mein Schaden.
Die Berechnungen der Kanzleien stimmen grundsätzlich auch - für den Fall, dass man vor Gericht gewinnt. Dann kann die Entshcädigung im Einzelfall viel höher ausfallen als der merkantile Minderwert - je nach Laufleistung, versteht sich.
...ja viel nichtsageden Prosa - aber keine konkrete Antwort auf:
Welchen konkreten und nachweisbaren Schaden hat der Käufer eines dieser Fahrzeuge erlitten? (und nicht welcher Schaden könnte evtl und vielleicht und überhaupt)
Und dass die Berechnungen stimmen steht durchaus ausser Frage; nur haben viele Kanzleien - vorsichtig ausgedrückt - sie so an den Mann gebracht, als dass der Weg dahin pillepalle wäre und eigentlich alles schon in Sack und Tüten ist. Man bräuchte nur die Hand aufhalten.
Was rausgekommen ist, sieht man hier und anderswo im Thread - egal wie man es sich oder anderen schönredet.
Damit hat sich das Thema für mich aber auch schon wieder erledigt
Schönen Tag und viel Erfolg trotz alledem
Mit einer Beteiligung zur Hardwarenachrüstung hätte ich mich zufrieden gegeben. Mir wurde aber weil ich aus der falschen Region komme null angeboten, statt dessen will man uns mit einem Software Update verarschen. Sorry das ich es so ausdrücken. Jeder vom Fach, wie ich, kann das bestätigen.
Da hört bei mir der Spaß auf.
...ja viel nichtsageden Prosa - aber keine konkrete Antwort auf:
Welchen konkreten und nachweisbaren Schaden hat der Käufer eines dieser Fahrzeuge erlitten? (und nicht welcher Schaden könnte evtl und vielleicht und überhaupt)
Und dass die Berechnungen stimmen steht durchaus ausser Frage; nur haben viele Kanzleien - vorsichtig ausgedrückt - sie so an den Mann gebracht, als dass der Weg dahin pillepalle wäre und eigentlich alles schon in Sack und Tüten ist. Man bräuchte nur die Hand aufhalten.
Was rausgekommen ist, sieht man hier und anderswo im Thread - egal wie man es sich oder anderen schönredet.
Damit hat sich das Thema für mich aber auch schon wieder erledigt
Schönen Tag und viel Erfolg trotz alledem
Unser Verfahren (GLK 220 CDI 4matic - Euro 5) läuft seit 11/2019 vor dem LG Stade. Im Jan. 2021 wurde vom LG ein Gutachter bestellt. Unser Fahrzeug haben wir Ende April 2021 in Hannover beim Gutachter abgegeben. Die Dauer der Untersuchung war mit ca. 3 Wochen angesetzt. Mercedes hat bis zum Schluss durch Rechtsbehelf beim Landgericht und dann Beschwerde beim OLG Celle gegen dieses Gutachten mit der Begründung gekämpft, dass sie wg. der Corona-Regeln nicht uneingeschränkt bei den Labortests dabei sein könnten (nur durch eine große Glasscheibe ... mit eingeschränkter Wahrnehmung von Geräuschen und Gerüchen - so Mercedes Anwalt). Beide Einwendungen wurden mit dem gerichtlichen Hinweis "nicht hinzunehmende Verfahrensverzögerung" abgeschmiert. Jetzt ist das Fahrzeug seit knapp 2 Wochen beim Gutachter und heute bekommen wir Post, dass die Begutachtung nicht möglich ist, da das TÜV-Labor in Essen kurzfristig seine Corona-Regeln verschärft hat und somit selbst der Gutachter das Gelände des TÜV nicht mehr betreten darf.
Mercedes hat bisher (seit 11/2019) keinerlei sachliche und nachvollziehbare Einlassungen zum Thema gebracht. Es wurden immer neue Anträge gestellt, Fristen bis zur letzten Minute ausgenutzt bzw. Verlängerung beantragt usw. usw. und jetzt doch noch der Erfolg mit der vorläufigen Verhinderung des Gutachtens???
In welchem Umfang erhält der TÜV Aufträge z. B. von Mercedes??? "Ein Schelm, wer sich dabei etwas...denkt.
Ein Hersteller, der derart mit seinen Kunden umgeht, ist nicht mehr unser Hersteller. Wir haben in der Familie 4 Fahrzeuge der Marke (teilw. bis 100 T€ KP pro Fahrzeug). Der Bedarf wird künftig garantiert nicht mehr durch Mercedes gedeckt werden.
Wir machen aber weiter, jetzt erst recht....
.. bisher gibt es bei diesem Thema nur eine Gruppe, die gewinnt und profitiert: alle beteiligten Rechtsanwälte.
Auf der Verliererseite stehen die Hersteller, manche Verbraucher, die Mehrheit der Kläger und evtl. Auch die Gerichte.
Ich habe einen OM642LS und fahre ihn erstmal weiter. Wartung nicht mehr beim Freundlichen und nur das Notwendige.
Nach 7 J u 100.000 km werden bei mobile gut ein Drittel des Neupreises für vergleichbare Kisten aufgerufen. Das ist doch anständig.
Zitat:
@350d schrieb am 5. Mai 2021 um 18:26:32 Uhr:
Unser Verfahren (GLK 220 CDI 4matic - Euro 5) läuft seit 11/2019 vor dem LG Stade. Im Jan. 2021 wurde vom LG ein Gutachter bestellt. Unser Fahrzeug haben wir Ende April 2021 in Hannover beim Gutachter abgegeben. Die Dauer der Untersuchung war mit ca. 3 Wochen angesetzt. Mercedes hat bis zum Schluss durch Rechtsbehelf beim Landgericht und dann Beschwerde beim OLG Celle gegen dieses Gutachten mit der Begründung gekämpft, dass sie wg. der Corona-Regeln nicht uneingeschränkt bei den Labortests dabei sein könnten (nur durch eine große Glasscheibe ... mit eingeschränkter Wahrnehmung von Geräuschen und Gerüchen - so Mercedes Anwalt). Beide Einwendungen wurden mit dem gerichtlichen Hinweis "nicht hinzunehmende Verfahrensverzögerung" abgeschmiert. Jetzt ist das Fahrzeug seit knapp 2 Wochen beim Gutachter und heute bekommen wir Post, dass die Begutachtung nicht möglich ist, da das TÜV-Labor in Essen kurzfristig seine Corona-Regeln verschärft hat und somit selbst der Gutachter das Gelände des TÜV nicht mehr betreten darf.
Mercedes hat bisher (seit 11/2019) keinerlei sachliche und nachvollziehbare Einlassungen zum Thema gebracht. Es wurden immer neue Anträge gestellt, Fristen bis zur letzten Minute ausgenutzt bzw. Verlängerung beantragt usw. usw. und jetzt doch noch der Erfolg mit der vorläufigen Verhinderung des Gutachtens???
In welchem Umfang erhält der TÜV Aufträge z. B. von Mercedes??? "Ein Schelm, wer sich dabei etwas...denkt.Ein Hersteller, der derart mit seinen Kunden umgeht, ist nicht mehr unser Hersteller. Wir haben in der Familie 4 Fahrzeuge der Marke (teilw. bis 100 T€ KP pro Fahrzeug). Der Bedarf wird künftig garantiert nicht mehr durch Mercedes gedeckt werden.
Wir machen aber weiter, jetzt erst recht....
Was genau bemängelst du denn? Den imaginären Wertverlust? Kraftstoffverbrauch?
Bei unserem GLK wurde ein verpflichtender Rückruf von KBA angeordnet. Unsere Forderung gegen Daimler: Rückabwicklung des Kauvertrages aus 3/2015 (Vorführfahrzeug 8 Wochen alt mit 3.000 KM, Kp. 49, Np. 62).
Themen sind u.a. die Kühlmittel-Sollwert-Temperatur-Regelung, das Thermofenster etc.
"...wenn uns vor dem Kauf der Verkäufer (Mercedes) gesagt hätte, dass wir mit dem Auto ggf. das Risiko einer evtl. Stilllegung seitens der Behörden eingehen, oder der Verkäufer dieses zumindest nicht ausschließen kann, hätten wir den Wagen niemals gekauft..."