Abgasskandal Klage Daimler Rückabwicklung
Hallo zusammen,
wir hören momentan viel über Abgasskandal bei unseren GLK Dieselmotoren und
ehtliche Anwälte, welche Schadenersatz und Rückabwicklung Richtung Daimler anbieten.
Nun meine Frage, hat dass jemand bei euch gemacht? Kam es zu erfolg oder ist
dies wiederum eine Gelddruckmaschine für andere.
Teilt mal eure Erfahrungen
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Moin moin,
Klage wurde wie erwartet abgewiesen. Ich gehe in Berufung. Bis dahin wissen wir auch wie der BGH zur Nutzungsgebühr steht.
Das kam vom Anwalt.
Wie Sie diesem entnehmen können, wurde die Klage leider abgewiesen. Die Begründung des Urteiles halten wir für grob falsch und raten daher, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. Wenn das Gericht meint, die Beschreibung der Abschalteinrichtung(en) sei nicht zureichend gewesen, so hat der Bundesgerichtshof diese Ansicht erst kürzlich als falsch bezeichnet.
Alles Verbrecher. Oh ich bin sauer.
380 Antworten
Zitat:
@x218er schrieb am 22. April 2021 um 09:09:15 Uhr:
Zitat:
@hollander-de schrieb am 22. April 2021 um 09:04:27 Uhr:
Hallo in die Runde ,mein 2014 E350 4Matic mit OM642 ist auch bertroffen und habe in Juli ein Gerichtsterminbeim LG Freiburg in Breisgau.
Hallo,
Hast du den Termin direkt nach Klageeinreichung bekommen, oder wie läuft das ab?
Gerne auch Infos von anderen Mitgliedern.
Grüße
in April 2020 eingereicht , das dauert ewig.
Zitat:
@hollander-de schrieb am 24. April 2021 um 12:55:50 Uhr:
Zitat:
@x218er schrieb am 22. April 2021 um 09:09:15 Uhr:
Hallo,
Hast du den Termin direkt nach Klageeinreichung bekommen, oder wie läuft das ab?
Gerne auch Infos von anderen Mitgliedern.
Grüße
in April 2020 eingereicht , das dauert ewig.
Danke für die Info!
Gerade kam bei mir auch Post vom Gericht, die Verhandlung ist auf 14.09 angesetzt, Klageeinreichung war Anfang Januar, also Ja, dauert wirklich ewig -.-
Ich habe am Montag Güteverhandlung... LG München.
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Angesichts der aktuellsten Rechtssprechungstendenz wäre ich schon froh, wenn die Klage nicht gleich abgewiesen wird.
Ich finde es ziemlich spitzfindig, wie da inzwischen argumentiert wird: Ja, das Thermofenster ist eine unzulässige Abschalteinrichtung. Aber weil die Vorschriften so schwamming waren, durften wir in einem Vebotsirrtum annehmen, wir hätten uns richtig verhalten - beweis doch, dass wir das wussten. Deshalb machen wir jetzt zur Korrektur einfach ein Update, dass den erlaubten Zustand herstellt.
Es interessiert wohl keinen, dass damit möglicherweise dem zulassungstechnischen Mangel abgeholfen wird, aber zu Lasten der Kunden (Mehrverbrauch, erhöhter Verschleiß, geringerer merkantiler Wert). Der Staat und Mercedes halten sich schadlos auf meinem Rücken.
Alles Betrug. Abgestimmte Hardware mit Software zu korrigieren ist doch Illusion.
PS Meiner verbraucht nach dem Update definitiv mehr. Ist zur Zeit in der Werkstatt, weil Motorkontrollampe gelb anzeigt. Bin ja gespannt was es ist.
Zitat:
@meyergru schrieb am 25. April 2021 um 10:09:52 Uhr:
Angesichts der aktuellsten Rechtssprechungstendenz wäre ich schon froh, wenn die Klage nicht gleich abgewiesen wird.Ich finde es ziemlich spitzfindig, wie da inzwischen argumentiert wird: Ja, das Thermofenster ist eine unzulässige Abschalteinrichtung. Aber weil die Vorschriften so schwamming waren, durften wir in einem Vebotsirrtum annehmen, wir hätten uns richtig verhalten - beweis doch, dass wir das wussten. Deshalb machen wir jetzt zur Korrektur einfach ein Update, dass den erlaubten Zustand herstellt.
Es interessiert wohl keinen, dass damit möglicherweise dem zulassungstechnischen Mangel abgeholfen wird, aber zu Lasten der Kunden (Mehrverbrauch, erhöhter Verschleiß, geringerer merkantiler Wert). Der Staat und Mercedes halten sich schadlos auf meinem Rücken.
Die Befreiungsschlag über den „Verbotsirrtum“ für den Hersteller wurde ja leider deutlich durch den BGH aufgezeigt. Ein Schelm der böses dabei denkt. Zunächst glaubte ich auch, dass dies ein „Hebel“ für uns sein könnte. Aber es ist wohl eher eine Hürde, denn der Beweis des „Vorsatzes“ ist ein sehr schwerer. Es bedarf Zeugen aus dem Kreis der Mitarbeiter...und die wird es aus naheliegenden Gründen wohl kaum geben. Aber aufgeben will ich deshalb nun auch nicht.
https://hahn-rechtsanwaelte.de/.../
Ab Seite 26 geht es um den Punkt mit dem vorsätzlichen Handeln.
Die Kanzlei hat wirklich schon viele Urteile erstritten, aber wie viele dann auch vor dem OLG durchgegangen sind, ist halt wieder eine andere Frage.
Zitat:
@seebaer1970 schrieb am 25. April 2021 um 11:02:48 Uhr:
Alles Betrug. Abgestimmte Hardware mit Software zu korrigieren ist doch Illusion.
PS Meiner verbraucht nach dem Update definitiv mehr. Ist zur Zeit in der Werkstatt, weil Motorkontrollampe gelb anzeigt. Bin ja gespannt was es ist.
Diesel-Partikelfilter oder AGR-Ventil? Das wäre jedenfalls nach physikalischen Gesetzen erwartbar.
Im Grunde werde ich vor Gericht so argumentieren: Selbst, wenn die ursprüngliche, irrtümliche Auslegung der Zulassungsvorschriften nicht angreifbar ist, so doch zumindest der unzulängliche Versuch, dem Mangel abzuhelfen, ohne, dass dies durch bessere Hardware oder Gewährleistungserweiterung plus Ersatz des Mehrverbrauchs begleitet würde.
Im Rahmen der Mangelbeseitigung wird offensichtlich, dass die damals erfolgte Abwägung zwischen CO2-Werten, NOx-Werten und Kosten (bessere Hardware) auch jetzt wieder zu Lasten anderer geht. Mir scheint Mercedes nur unbeteiligt dazustehen und zu sagen: Teure Hardware? Nein, wir verstellen nur den Regler für die Motortemperatur gezwungenermaßen in Richtung "weniger NOx". Es kann uns doch nur recht sein, wenn dadurch mehr Reparaturen hereinkommen. Vielen Dank für den Umsatz!
Für mich unterstreicht die aktuelle Vorgehensweise ziemlich offensichtlich, dass die damalige Entscheidung auch vollkommen bewusst getroffen wurde. Es liegt im Auge des Betrachters (Richters) wie er das bewertet.
Zitat:
@meyergru schrieb am 24. April 2021 um 13:31:34 Uhr:
Ich habe am Montag Güteverhandlung... LG München.
Und was ist aus den Termin geworden ?
Es deutete sich an an, dass entlang der neuesten OLG-Urteile die Klage abgewiesen wird - man sieht anscheinend überhaupt keine Anhaltspunkte dafür, dass es ein Problem gibt. Also: ja, es gibt Abschalteinrichtungen, aber erstens werden die vom KBA nicht moniert ("Pech, dass es bei diesem Modell keinen Zwangsrückruf gibt. Andere Fahrzeugtypen mit dem selben Motor und der gleiche Fahrzeugtyp mit einem anderen Motor sind zwar erwiesenermaßen betroffen, aber man darf keine Analogieschlüsse ziehen, das KBA hat seine Arbeit bestimmt unparteiisch gemacht."😉 und zweitens wäre selbst mit Zwangsrückruf nicht nachweisbar, dass Mercedes ein Unrechtsbewusstsein bei den Temperaturregelungen hatte. Ganz im Gegenteil, bei der Anmeldung wurde die Temperatur ja sogar als Eingangsparameter für die Regelung genannt...
Die Anscheinslage reicht offenbar nicht einmal dazu aus, dass eine Beweiserhebung durchgeführt wird.
Bei der Diskussion wurde vollkommen klar, dass es nach dem Motto läuft: ja, glauben kann man viel und möglicherweise ist es auch so, aber beweisen kannst Du es nicht.
Warten wir mal die Entscheidung ab.
Auf jeden Fall kann ich dazu folgendes anmerken: Das war mein erster Mercedes und vermutlich auch mein letzter.
Ford hat in den Achtzigern mal eine Analyse des Kundenwertvolumens gemacht und n.m.E. ermittelt, dass ein durchschnittlicher Neuwagenkäufer einen Gesamtumsatz von 140.000 USD repräsentiert - wenn man ihn hält. Daraufhin wurde verfügt, dass man etwaige Probleme mit Neufahrzeugen in jedem Fall zu Gunsten des Kunden regelt - weil der damalige Neuwagenpreis bei Ford ca. 18.000 USD betrug.
Mercedes geht einen anderen Weg und wird in Zukunft auf meinen Beitrag in Zukunft wohl verzichten müssen.
Es sieht wirklich nicht besonders gut aus. Es scheint ein gewollter Rechtswirrwarr zu sein. Das verharren auf den Einzelfallentschrifungen der mit Technik. Details überforderten Gerichten ist die genutzte Chance für Daimler und nicht zuletzt auch das Schlupfloch für die Behörde sich ihrer Mitverantwortung zu entziehen.
Bananenrepublik!
Wirecards, Zetsches, Schleckers, Winterkorn und viele mehr werden wohl nie aussterben!
Moin in der Runder,
sieht Mal was die KBA schreibt hier, das ist in mein Verfahren unglaublich, schwammiger gehts nicht.
Und inzwischen haben die auf meine Revision ein Stellungs- bezogen mit 163 Seiten Laute § da wird einen
Schwindlig von lesen, die Zementieren mit Beton und Richter werden von dem ganzen nicht mehr Herr drüber.
Also sagen wir Mal so 163 Seiten das ist doch schon ein Taschenbuch, geschrieben vom
Anwälte White & Case und ich denke außer Spesen nichts gewesen, ich habe schon
wenig Hoffnung, wir werden verarscht aufstrich und faden.