Abgasskandal EA189 - wer hat schon die neue Software?
Hat schon jemand Erfahrungen mit der neuen Software im 2.0 tdi?
Beste Antwort im Thema
Hat wer gestern Abend auf in der ARD diese Reportage über die gesamte Situation mit dieser Abgasmanipulation gesehen ? Der Grüne Herr Trettin hat schon 2003 darüber gesprochen und "wollte etwas unternehmen". Jetzt hat er keine Meinung mehr dazu. Es war allen (!) in der Regierung bekannt, was da abgeht. Krass: BMW hat eine Anweisung zur "AGR-Reduzierung" parat, wenn ein Auto bzw. der Motor schon einmal Probleme mit der Verkokung hatte. Per SW wird dann viel weniger Abgas rückgeführt und die Wolke hintenraus somit wieder sichtbar. Es sind Seilschaften, es ist Lobbyarbeit, es ist Verarsche und Volksverdummung auf oberster Ebene. Antwort BKA darauf angesprochen: "Im Ausnahmefall zum Schutz des Motors ist das zulässig ...". Es ist derzeit nicht nachvollziehbar, bei wie vielen Autos das schon durchgeführt wurde. Das zeigt (mir) doch wieder ganz deutlich, daß das "vorgeschriebene" Update die Tatsachen völlig ignoriert und nur Alibifunktion hat. Der Michel soll sich nach 2-3 Jahren halt schon wieder ein neues Auto kaufen. Ob das dann garantiert wirklich sauberer ist, bleibt doch offen. 🙄
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Ja das leidige Thema mit dem Rupfen.
moin! hab heute Post aus Flensburg bekommen mit der Androhung der Stilllegung zum 6.1.2018.. Wie würden die das machen? Ich hatte gehofft, das läuft einfach über den TÜV? Gehts noch jemanden so?
Zitat:
@bmxsteffen schrieb am 27. September 2017 um 19:38:26 Uhr:
moin! hab heute Post aus Flensburg bekommen mit der Androhung der Stilllegung zum 6.1.2018.. Wie würden die das machen?
..
Das wird über die örtliche Ordnungsbehörde (Zulassungsstelle ?) abgewickelt, per Zwangsstilllegung des Fahrzeugs. Vorab gibt es sicher noch eine allerletzte Fristsetzung, doch noch die Umrüstung durchführen zu lassen.
Zitat:
Bei Nichtbefolgen dieser Aufforderung wird per Ordnungsverfügung die Stilllegung des Fahrzeuges veranlasst. Sobald Sie die Ordnungsverfügung erhalten haben, darf das Fahrzeug nicht mehr gefahren werden. Bei der Polizei wird das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben. Der Außendienst der Stadt entsiegelt vor Ort die Kennzeichenschilder und zieht den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I ein. Durch Amtshilfe kann die Stadt auch Kennzeichen von auswärtigen Fahrzeugen entsiegeln, wenn sie von einer anderen Ordnungsbehörde dazu aufgefordert wurde.
->
http://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/zwangsstilllegungÄhnliche Themen
Wie in meiner Sig zu sehen ist, will ich den Häschern ihre Schmach ersparen,
wenn sie auf Granit beißen. 😁 Soll sich der Nächste mit denen rumärgern. 😛
Zitat:
@bmxsteffen schrieb am 27. September 2017 um 19:38:26 Uhr:
moin! hab heute Post aus Flensburg bekommen mit der Androhung der Stilllegung zum 6.1.2018.. Wie würden die das machen? Ich hatte gehofft, das läuft einfach über den TÜV? Gehts noch jemanden so?
Kannst Du das Schreiben bitte anonymisiert hier hochladen.
Vielen Dank
Bitte, heute erhalten...
Da weiß doch die rechte Hirnhälfte wieder nicht, was die linke denkt oder macht.
Zitat:
... Das Vorliegen solcher technischer Mängel, die das Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig qualifizieren können, wird in der regelmäßigen Hauptuntersuchung geprüft."
Erstens und zum wiederholten Male: Ich habe damals ein Fahrzeug erworben, welches durch eine entsprechende Typgenehmigung als vorschriftsmäßig zugelassen war. Im Nachhinein stellt sich heraus, daß dem ohne mein Zutun nicht so war. Ergo: Entweder die Typgenehmigung ist rückwirkend ungültig --> Fahrzeug hätte nicht zugelassen und betrieben werden dürfen und müßte jetzt vom Hersteller gegen volle (!) Kaufpreiserstattung (nebst Zinsen) zurückgenommen werden müssen. Vergleichbares Beispiel dazu: Ein Hypothekendarlehen (aus bestimmten Jahren) kann 5-10 Jahre nach Auszahlung auch heute noch rechtskräftig widerrufen werden, nur weil ein Passus der Widerrufsbelehrung der Bank falsch formuliert war
also nicht einmal vorsätzlich !
Oder zweitens: Der Hersteller entschädigt die betroffenen Besitzer für die vorsätzliche Manipulierung des Fahrzeuges entsprechend, und übernimmt für die nächsten 2 Jahre nach erfolgtem Update sämtliche evtl. auftretenden Schäden am Motor. Jetzt bei diesem "Vorgang" von "technischem Mangel" und nicht von Betrug zu reden, ist m.M.n. absulut dreist. Vor allem auch deswegen, weil den Prüfern
- außerhalb der Audi-Werkstätten - im Rahmen der HU es vollkommen schnuppe ist, ob das Update aufgespielt wurde oder nicht ! Neben meinem (ehemaligen) A6 kenne ich noch eine Hand voll, wo auch nix "geprüft" wurde.
Habe fertig, und lege mir den nächsten Audi zu, weil sich eh nichts ändert, nur weil ich es nicht tun würde ! Außerdem hole ich mir mit Hilfe der "Umweltprämie" zumindest ansatzweise ein paar Euro zurück.
Zitat:
@timilila schrieb am 27. September 2017 um 23:41:52 Uhr:
Außerdem hole ich mir mit Hilfe der "Umweltprämie" zumindest ansatzweise ein paar Euro zurück.
Da bin ich gerade auch dran.
Nach bisherigen Erkenntnissen versucht man sich aber bei mir seit 2 Wochen darum zu drücken und kommt immer mit neuen Ausflüchten um die Ecke gebogen.
Und mein bisheriges KFZ ist berechtigt, da EURO4-Diesel.
Zitat:
@timilila schrieb am 27. September 2017 um 23:41:52 Uhr:
...
Habe fertig, und lege mir den nächsten Audi zu, weil sich eh nichts ändert, nur weil ich es nicht tun würde ! Außerdem hole ich mir mit Hilfe der "Umweltprämie" zumindest ansatzweise ein paar Euro zurück.
Und wieder Diesel ? Oder diesmal etwas anderes ?
Zitat:
@Area_51 schrieb am 28. September 2017 um 09:44:01 Uhr:
Und wieder Diesel ?
Ja
Zitat:
@tek2z schrieb am 28. September 2017 um 01:29:45 Uhr:
Da bin ich gerade auch dran ... versucht man sich aber bei mir seit 2 Wochen darum zu drücken ... und mein bisheriges KFZ ist berechtigt, da EURO4-Diesel.
So war es anfänglich auch bei mir, da der Caddy eine LKW-Zulassung hat. Doch mit (interner) Info v. 07.09.2017 wurde der Passus "PKW" durch "zul. Gesamtgewicht bis 3.5t" ersetzt. Das steht offiziell noch nirgens geschrieben. Jedoch nachzulesen für Berechtigte des Audi-Partner-Portales. 😉
Zitat:
@timilila schrieb am 27. September 2017 um 23:41:52 Uhr:
Da weiß doch die rechte Hirnhälfte wieder nicht, was die linke denkt oder macht.
Zitat:
... Das Vorliegen solcher technischer Mängel, die das Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig qualifizieren können, wird in der regelmäßigen Hauptuntersuchung geprüft."
Erstens und zum wiederholten Male: Ich habe damals ein Fahrzeug erworben, welches durch eine entsprechende Typgenehmigung als vorschriftsmäßig zugelassen war. Im Nachhinein stellt sich heraus, daß dem ohne mein Zutun nicht so war. Ergo: Entweder die Typgenehmigung ist rückwirkend ungültig --> Fahrzeug hätte nicht zugelassen und betrieben werden dürfen und müßte jetzt vom Hersteller gegen volle (!) Kaufpreiserstattung (nebst Zinsen) zurückgenommen werden müssen. Vergleichbares Beispiel dazu: Ein Hypothekendarlehen (aus bestimmten Jahren) kann 5-10 Jahre nach Auszahlung auch heute noch rechtskräftig widerrufen werden, nur weil ein Passus der Widerrufsbelehrung der Bank falsch formuliert war
also nicht einmal vorsätzlich !
Oder zweitens: Der Hersteller entschädigt die betroffenen Besitzer für die vorsätzliche Manipulierung des Fahrzeuges entsprechend, und übernimmt für die nächsten 2 Jahre nach erfolgtem Update sämtliche evtl. auftretenden Schäden am Motor. Jetzt bei diesem "Vorgang" von "technischem Mangel" und nicht von Betrug zu reden, ist m.M.n. absulut dreist. Vor allem auch deswegen, weil den Prüfern
- außerhalb der Audi-Werkstätten - im Rahmen der HU es vollkommen schnuppe ist, ob das Update aufgespielt wurde oder nicht ! Neben meinem (ehemaligen) A6 kenne ich noch eine Hand voll, wo auch nix "geprüft" wurde.
Habe fertig, und lege mir den nächsten Audi zu, weil sich eh nichts ändert, nur weil ich es nicht tun würde ! Außerdem hole ich mir mit Hilfe der "Umweltprämie" zumindest ansatzweise ein paar Euro zurück.
Nur weil das KBA von einem Mangel spricht, heißt das für Audi noch lange nicht, dass das auch ein Mangel ist. Setz mit einem Anwalt eine Datenübermittlungssperre durch. Ich habe das Schreiben auch und mich erstmal halb totgelacht, 3 Tage nach der Bundestagswahl kann man dem Wähler ja schon wieder so einiges zumuten.
Zitat:
@timilila schrieb am 28. September 2017 um 09:54:31 Uhr:
Zitat:
@tek2z schrieb am 28. September 2017 um 01:29:45 Uhr:
Da bin ich gerade auch dran ... versucht man sich aber bei mir seit 2 Wochen darum zu drücken ... und mein bisheriges KFZ ist berechtigt, da EURO4-Diesel.So war es anfänglich auch bei mir, da der Caddy eine LKW-Zulassung hat. Doch mit (interner) Info v. 07.09.2017 wurde der Passus "PKW" durch "zul. Gesamtgewicht bis 3.5t" ersetzt. Das steht offiziell noch nirgens geschrieben. Jedoch nachzulesen für Berechtigte des Audi-Partner-Portales. 😉
Mhh, hoffe das klärt sich bei mir zeitnah, auch wenn bei mir die Sachlage anders als die Deine ist.
Werde berichten, wenn es weiterhin Schwierigkeiten geben sollte.
Zitat:
@timilila schrieb am 27. September 2017 um 20:26:54 Uhr:
Wie in meiner Sig zu sehen ist, will ich den Häschern ihre Schmach ersparen,
wenn sie auf Granit beißen. 😁 Soll sich der Nächste mit denen rumärgern. 😛
Kaum sprach ich es, schon trudelte selbiges Schreiben auch bei mir ein ... 😰