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ABE bei Wechsel von Reifen und Federung

Kawasaki Z 900
Themenstarteram 28. Juli 2023 um 16:49

Hallo zusammen,

Ich bin neu hier im Forum und hoffe ich hab das richtige Unterforum für das Thema gewählt.

Bei meinem Motorrad (Kawasaki Z900RS) will ich gerne eine nicht serienmäßigen Hinterradfederung und andere Reifen einbauen. Meine Frage bezieht sich auf das Bestehen einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für die Versicherung im Falle eines Unfalls.

- Die Hinterradfederung die ich einbauen (lassen) will ist die Nitron R3. Die kommt jedoch ohne ABE, sondern nur mit einen Certificate of Conformity (CoC).

- Bei den Reifen handelt es sich um Bridgestone S22. Hier ist die ABE für das Motorrad vorhanden.

Weiß jemand was es was es mit dem Certificate of Conformity auf sich hat? Muss ich damit zum TÜV und dieser stellt dann eine ABE aus?

Falls das alles zu aufwendig und teuer würde, könnte ich noch auf die KA 740 von Öhlins mit ABE ausweichen.

Aber selbst hier frage ich mich ob die ABE gültig ist wenn Federung und Reifen verändert werden, da die jeweilige ABE ja eigentlich nur für das sonst serienmäßige Fahrzeug gilt.

 

Ich bin, was diese Materie betrifft, komplett unerfahren (habe noch nie etwas beim Auto oder Motorrad umgebaut) und würde mich über eure Hilfe freuen.

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19 Antworten

Frag beim TÜV.

Die Z900RS dürfte keine Reifenbindung mehr haben. Also darf man alle Reifen die den Typvorgaben/Größen in der CoC entsprechen fahren. In der Regel wird aber das Mischen mehrerer Hersteller untereinander ausgeschlossen.

Was Zubehör angeht, wie Stoßdämpfer, etc. sind diese i.d.R. eintragungspflichtig.

Dazu sollte es ein Gutachten für das jeweilige Fahrzeugmodell oder eine ABE, auch EU-Typenzulassung (CoC) geben. In beiden steht unterwelchen Voraussetzungen genau die Teile im öffentlichen Verkehrsraum benutzt werden dürfen. Meist gilt die Vorgabe, dass sich das Fahrzeug ansonsten in einem serienmäßigen Zustand befinden muss. Treffen zwei oder mehr Veränderungen aufeinander, kommt man meist um ein Abnahme und Eintragung bei den Graukitteln nicht herum.

Genaueres steht halt in den Papieren.

Eine gute Alternative zu Öhlins wäre auch noch Wilbers. Bisher nur beste Erfahrungen gemacht.

https://www.wilbers.de/.../?year=2022

Themenstarteram 28. Juli 2023 um 18:58

Zitat:

@JoergFB schrieb am 28. Juli 2023 um 20:03:44 Uhr:

...

Zitat:

Die Z900RS dürfte keine Reifenbindung mehr haben. Also darf man alle Reifen die den Typvorgaben/Größen in der CoC entsprechen fahren.

Auf dem Sticker an der Schwinge wo Angaben zu den zugelassen Reifen stehen, ist neben den Abmessungen auch das Reifenmodell "DUNLOP, SPORTMAX GPR-300 J" gelistet. Ich dachte damit ist man bei Wechsel auf andere Reifen auf eine ABE angewiesen, auch wenn die Typvorgaben und Größen gleichbleiben.

Zitat:

Was Zubehör angeht, wie Stoßdämpfer, etc. sind diese i.d.R. eintragungspflichtig.

Wären die Stoßdämpfer auch eintragungspflichtig mit ABE?

Zitat:

Treffen zwei oder mehr Veränderungen aufeinander, kommt man meist um ein Abnahme und Eintragung bei den Graukitteln nicht herum.

Ahh ok, dann macht es Sinn alle Änderungen zugleich vorzunehmen, bevor man das mehrmals machen muss.

Zitat:

Eine gute Alternative zu Öhlins wäre auch noch Wilbers. Bisher nur beste Erfahrungen gemacht.

Die hatte ich noch nicht aufm Radar. Hab sie mir mal kurz angeschaut und gesehen, dass die auch in der Druckstufe verstellbar sind was bei den Öhlins fehlt.

Gehe auf die. Homepage von Kawa da kannst du sehen welche Reifen für dein Flitzer von Kawa frei gegeben sind

Themenstarteram 28. Juli 2023 um 19:36

Zitat:

@Pluto-0007 schrieb am 28. Juli 2023 um 21:10:02 Uhr:

Gehe auf die. Homepage von Kawa da kannst du sehen welche Reifen für dein Flitzer von Kawa frei gegeben sind

Auf der Webseite stehen bei den Spezifikationen nur Größe und Reifentyp. Hab dann auf den Fahrzeugschein geschaut und da ist auch kein spezifisches Modell gelistet. Damit has es sich wohl geklärt.

Wenn ich alles richtig verstehe, dann kann würde ich bei Reifen und Stoßdämpferwechsel (mit ABE) ohne Abnahme auskommen. Wenn ich aber zusätzlich noch die Bremsleitungen (auch mit ABE) wechseln würde, käme ich um Abnahme und Eintragung nicht rum.

Ne, brauchst du nicht wenn du neue Bremsleitungen verlegen willst dann mache es. Die brauchst du nicht eintragen zu lassen nur die ABE musst du dann immer mit dir herum schleppen, falls die Rennleitung dich einmal anhält

Reifen brauchst du dir keine Gedanken zu machen, bei meiner Z750 sind im Schein auch Dunlop eingetragen, drauf habe ich Pirelli Angel GT II weder der Tüv noch die Rennleitung hatten bisher was zu meckern

Können vielleicht nicht lesen die Kollegen :)

Themenstarteram 28. Juli 2023 um 20:21

Zitat:

@Pluto-0007 schrieb am 28. Juli 2023 um 21:43:44 Uhr:

Ne, brauchst du nicht wenn du neue Bremsleitungen verlegen willst dann mache es. Die brauchst du nicht eintragen zu lassen nur die ABE musst du dann immer mit dir herum schleppen, falls die Rennleitung dich einmal anhält

Der JoergFB hat etwas weiter oben gesagt, dass man bei 2 oder mehr Veränderungen meist um eine Abnahme und Eintragung nicht herumkommt. Du meinst, es sollte aber genügen wenn ich die ABEs mitschleppe? Oder bezieht sich dein Kommentar darauf, wenn ich nur die Bremsleitungen allein wechsel?

Du kannst so viel wechseln wie du willst sofern man die ABE immer dabei hat, es spielt keine Rolle ob man ein Teil wechselt oder als Beispiel 5

So was geht doch schnell wie bei meiner auch, neue Spiegel dran und andere Kupplungs und Bremsgriffe und anderen Endschalldämfer

Doch wenn sich die jeweiligen Teile mit ABE gegenseitig beeinflussen dann reichen nur die ABE nicht mehr aus .

Korrekt. In so mancher ABE steht z.B. etwas wie "Betrieb erlaubt zusammen mit original/unveränderter Abgasanlage".

Wenn dann mit einem anderen Teil, welches eine eigene ABE hat, die Abgasanlage in irgendeiner Form geändert wurde, hilft einem die ABE für dieses weitere Teil nicht, da der Zustand, in welchem diese ABE gilt, nicht mehr gegeben ist.

Es reicht also ggf. NICHT aus, wenn alle Teile eine ABE haben, sondern man muss genau schauen, ob diese bestimmte Voraussetzungen enthalten.

Das ist richtig was du schreibst, es kommt immer auf den Einzelfall an. Bei Endschalldämpfer ist Vorsicht geboten diese haben zwar in der Regel ein E- Nummer das besagt aber gar nichts. Bei meinem Endschalldämpfer für meine Z750 ist er für die die Z750 M erlaubt für die Z750 R jedoch nicht. Aber weichen wir nicht vom Thema ab. Beim T.H. will er ja nur die Bremsschläuche, Reifen und hinteren Stossdämpfer wechseln, das Thema Reifen hat sich ja erledigt und der Rest Stossdämpfer und Bremsschläuche kommen sich nicht ins Gehege.

Für den T.H.

Mache deine ganzen Umbauten und mache dir Kopien von der ABE die du dann mit dir herum schleppst und wenn dein Flitzer zum TÜV muss weil dieser abläuft dann lässt du dir alles abnehmen. Dann kannst du zum Straßenverkehrsamt und es dir in die Papiere eintragen lassen, so sparst du eine Menge Geld

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