ABE bei Wechsel von Reifen und Federung
Hallo zusammen,
Ich bin neu hier im Forum und hoffe ich hab das richtige Unterforum für das Thema gewählt.
Bei meinem Motorrad (Kawasaki Z900RS) will ich gerne eine nicht serienmäßigen Hinterradfederung und andere Reifen einbauen. Meine Frage bezieht sich auf das Bestehen einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für die Versicherung im Falle eines Unfalls.
- Die Hinterradfederung die ich einbauen (lassen) will ist die Nitron R3. Die kommt jedoch ohne ABE, sondern nur mit einen Certificate of Conformity (CoC).
- Bei den Reifen handelt es sich um Bridgestone S22. Hier ist die ABE für das Motorrad vorhanden.
Weiß jemand was es was es mit dem Certificate of Conformity auf sich hat? Muss ich damit zum TÜV und dieser stellt dann eine ABE aus?
Falls das alles zu aufwendig und teuer würde, könnte ich noch auf die KA 740 von Öhlins mit ABE ausweichen.
Aber selbst hier frage ich mich ob die ABE gültig ist wenn Federung und Reifen verändert werden, da die jeweilige ABE ja eigentlich nur für das sonst serienmäßige Fahrzeug gilt.
Ich bin, was diese Materie betrifft, komplett unerfahren (habe noch nie etwas beim Auto oder Motorrad umgebaut) und würde mich über eure Hilfe freuen.
19 Antworten
Stell doch bitte das COC zum Federbein ein, dann muss man nicht raten
Danke erstmal für eure Beiträge. Werde das auf eure Ratschläge jetzt so machen, dass ich erstmal die Reifen, den Stoßdämpfer und die Bremsleitungen besorge. Wenn sich mit den ABEs nichts ins Gehege kommt (davon geh ich mal aus), dann werden die erstmal nur kopiert und mitgeführt. Kommen später mehr Umbauten dazu, werden deren ABEs auch auf Kompatibilität überprüft. Bei der nächsten TÜV wird dann alles abgenommen und eingetragen.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 29. Juli 2023 um 11:09:32 Uhr:
Stell doch bitte das COC zum Federbein ein, dann muss man nicht raten
Hab gestern Nitron gefragt ob sie mir diese als PDF schicken können. Hab noch keine Antwort darauf gekriegt, stelle die CoC aber rein sobald ich sie hab.
Bin aber auch geneigt die Wilbers zu nehmen, weil ich die Nitrons online nicht bei einem deutschen Händler finden konnte. Da würde auf den Preis nochmal eine hohe Zollgebühr kommen.
Wilbers ist zumindest ein Name den man kennt.
Nitron hatte ich zuvor auch noch nichts von gehört, bin allerdings auch über 20 Jahre aus dem Zweiradgeschehen raus.
Zitat:
@Pluto-0007 schrieb am 28. Juli 2023 um 22:38:36 Uhr:
Du kannst so viel wechseln wie du willst sofern man die ABE immer dabei hat, es spielt keine Rolle ob man ein Teil wechselt oder als Beispiel 5
Eben nicht, es ist immer abhängig davon was in den jeweiligen ABEs steht. Wenn auch nur bei einer steht, dass sie nur für Fahrzeuge im Originalzustand gilt, hast du geloost. Mögen sich auch die einzelnen Bauteile gar nicht beeinflussen, wie Auspuff und Bremshebel, egal.
Für Reifen gibt es sowieso keine ABEs, es gab dort nur Freigaben, aber auch die sind inzwischen mit dem Wegfall der allgemeinen Reifenbindung hinfällig. Ob tatsächlich noch eine Reifenbindung vorliegt, steht auch dies in der CoC. Im Formalfall sind für Bikes mit EU-Zulassung ab 2005 keine Reifenbindungen mehr vorhanden. Dann muss nur bei abweichenden Größen ein Eintrag erfolgen.
Bei allen eintragungspflichtigen An- und Einbauteilen, gilt immer Wort für Wort was in der ABE/EU-Typgenehmigung steht. Wenn der Hersteller meint der Einbau müsse kontrolliert und abgenommen werden, dann ist dies halt so.
Lest doch einfach die dazugehörigen Papiere. Ansonsten den Graukittel bei TüV & Co fragen. Fragen kostet i.d.R. nichts. Wenn die Sherriffs dagegen bei einer Kontrolle (meist zu recht) Stress machen, wird es sowieso teurer.
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Zitat:
@Pluto-0007 schrieb am 29. Juli 2023 um 09:58:28 Uhr:
Mache deine ganzen Umbauten und mache dir Kopien von der ABE die du dann mit dir herum schleppst und wenn dein Flitzer zum TÜV muss weil dieser abläuft dann lässt du dir alles abnehmen. Dann kannst du zum Straßenverkehrsamt und es dir in die Papiere eintragen lassen, so sparst du eine Menge Geld
... was aber nur dann hilft, wenn man sich eben peinlichst genau daran gehalten hat, was in der ABE drin steht. Und lesen viele Leute sehr "kreativ" oder eben nur so, wie sie es gerne hätten.
Da werden dann nämlich genau diese Satzteile "im Originalzustand" gerne überlesen oder ignoriert. Und dann hilft einem auch ein ganzer Ordner an ABE nicht, wenn die Kern aussagen: "Gilt für nur für Ausführung im Herstelleroriginal".