Abbiegelicht und TÜV

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hi,

ich hab mir bei meinem Golf 5 naträglich Abbiegelicht über NSW freischalten lassen. Weiß jemand, wie das bei der TÜV- bzw. Dekra-Prüfung damit aussieht? Beanstanden die das oder fällt dem Prüfer das gar nicht auf? Immerhin gibts heutzutage viele Fahrzeuge, die Abbiegelicht auch standardmäßig haben. Danke schonmal für Erfahrungsberichte.

Gruß
Markus

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Aha, also behauptest Du, dass alle Nebelscheinwerfer im Golf 5 ein E-Prüfzeichen als Tagfahrlicht / Abbiegelicht / Nebelscheinwerfer haben? Ich wette dagegen (kenne das noch aus Vectra C-Zeiten und aus Mercedes W 211 Zeiten - da habe ich das beides mal nachgeprüft).

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Der Tüv Prüfer sollte eigentlich nix dazu sagen!!!

Hallo,

wie hast du dir das freischalten lassen? Und ist die Option quasi schon an Bord nur eben nicht codiert, so wie das Tagfahrlicht?

Zitat:

Original geschrieben von larssen


Hallo,

wie hast du dir das freischalten lassen? Und ist die Option quasi schon an Bord nur eben nicht codiert, so wie das Tagfahrlicht?

Kann man codieren, das richtige Bordnetzsteuergerät vorausgesetzt!

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Flava


Der Tüv Prüfer sollte eigentlich nix dazu sagen!!!

Weil er es nicht merkt. Merkt er es aber, muss er es beanstanden.

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Zitat:

Original geschrieben von larssen


Hallo,

wie hast du dir das freischalten lassen? Und ist die Option quasi schon an Bord nur eben nicht codiert, so wie das Tagfahrlicht?

Ein anderer User hier aus dem Forum hat mir das freigeschaltet. Je nach Steuergerät kann man viele Sachen nachträglich codieren, zB Tagfahrlicht, US-Standlicht oder eben Abbiegelicht.

Wäre eine Beanstandung des Abbiegelichts ein Grund, die Plakette zu verweigern?

Nach meiner Auffassung führt eine solche Veränderung zum Erlöschen der Betriebserlaubnis - damit muss die Plakette verweigert werden. Bei Nacht könnte in einer Polizeikontrolle die Weiterfahrt untersagt werden.

Aber: Wer soll es mitbekommen...insofern.

ist doch völlig blödsinnig das der Prüfer sowas beanstanden sollte, Tagfahrlicht darf sich auch jeder nachrüsten!! Und das abbiegelicht was werkseitig schon vorhanden ist(je nach ausstattung und steuergeräte) sollte da wohl keine probleme verursachen!!

Aha, also behauptest Du, dass alle Nebelscheinwerfer im Golf 5 ein E-Prüfzeichen als Tagfahrlicht / Abbiegelicht / Nebelscheinwerfer haben? Ich wette dagegen (kenne das noch aus Vectra C-Zeiten und aus Mercedes W 211 Zeiten - da habe ich das beides mal nachgeprüft).

Also ich habs bei mir auch codiert, das fällt doch wirklich niemanden auf ... wer von den Polizisten oder Prüfern wird sich so aus dem Fenster lehnen und sagen das es sowas beim Golf V nicht gab?? Die Recherche würde länger dauern als was es wer ist. Denn ab dem Facelift (also Golf VI) ist es ja ganz legal ab Werk. 😉

Ich würde mir darum keinerlei Gedanken machen. 🙂

So sehe ich es auch. Interessiert kein Schwein. Die Beweisführung dauert aber nur 30 Sekunden (anhand der E-Nummer erkennt man es sofort).

Die Polizei hätte schon die Möglichkeit gehabt, das zu beanstanden, die standen an der Ampel oder so häufig gegenüber. Ich werd das einfach so mal probieren, mal schauen was dabei rauskommt. Als ich das habe machen lassen wusste ich gar nich dass die NSW ein besonderes Prüfzeichen dafür brauchen, zumal das Auto diese Möglichkeit ja vom Werk aus bietet.

Zitat:

Original geschrieben von V-United


Die Polizei hätte schon die Möglichkeit gehabt, das zu beanstanden, die standen an der Ampel oder so häufig gegenüber. Ich werd das einfach so mal probieren, mal schauen was dabei rauskommt. Als ich das habe machen lassen wusste ich gar nich dass die NSW ein besonderes Prüfzeichen dafür brauchen, zumal das Auto diese Möglichkeit ja vom Werk aus bietet.

Wenn du soviel Angst davor hast (der TÜV könnte es beanstanden), dann lass es doch vorher rauscodieren, und hinterher wieder reincodieren. Damit bist du in jedem Fall auf der sicheren Seite, was deine TÜV-Ängste angeht.

Ich kann mir allerdings kaum vorstellen, dass das beim TÜV beanstandet werden könnte (welcher TÜV-Prüfer weiss das schon so genau, dass es beim 5er nicht vorgesehen und beim 6er optional schon werksseitig vorgesehen ist, außer es ist einer, der zufällig auch einen 5er hat (wo es nicht ist), bzw. einer, der hier oder in anderen Foren zufällig diese ganzen "unendlichen Nachrüst-Lichtdebatten" mitliest?).

Solange irgendeine nachgerüstete (oder nachträglich codierte) Zusatzbeleuchtung einigermaßen "originalgetreu" aussieht und nicht - z. B. durch andere Leuchtmittel- "negativ-unangenehm" auffällt, wirds kaum einer merken.

ich wette sogar dass er nicht mal was sagt wenn du es ihm vorführst...

Zitat:

Original geschrieben von G0lf-V-GT


ich wette sogar dass er nicht mal was sagt wenn du es ihm vorführst...

Könnte ich mir auch gut vorstellen!

Gruß, Ulli 🙂

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