Ab Werk nicht lieferbare 19 Zöller bei verbauter Standheizung nachträglich erlaubt?
Wie einige von Euch wissen, gibt es ja bei den 19 Zoll Felgen nur die Audi Sport 5 V Speichen zur Auswahl, wenn ich gleichzeitig die Standheizung ordere. Warum das Audi so macht, hab ich trotz einiger Recherche noch nicht explizit herausgefunden.
Ich fahre ja einen A4 Avant mit Standheizung ab Werk und hätte aktuell die Möglichkeit, einen Winterreifensatz mit der 19 Zoll Audi Sport 10 V Speichen Felgen günstig zu bekommen. (Das fahren mit glanzgedrehten Felgen im Winter sei jetz mal dahingestellt, ich würde sie eh bei nem Lackierer winterfest machen lassen).
Kann ich nun diesen Felgensatz, der ja ab Werk wegen der Standheizung nicht lieferbar ist, nun einfach draufmontieren und damit fahren oder wäre es besser, zum TÜV zu fahren und sich dann sicherheitshalber den Segen von dem geben lassen? Vielleicht gibt es ja hier einen, der dies auch schon gemacht hat.
Johannes
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47 Antworten
Zitat:
@urq schrieb am 6. Januar 2019 um 09:56:34 Uhr:
Zitat:
@Dorschdl schrieb am 6. Januar 2019 um 09:38:14 Uhr:
Ich vermute es hängt mit den WLTP Werten zusammen...je höher das Leergewicht um so höher der Verbrauch und Gewichtstreiber sind Felgen/Reifen, Schiebedach, Standheizung
Ich hab ja das Fahrzeug im Frühjahr 2018 gekauft,da war NEFZ noch aktuell,da ging es aber auch nicht
Warum kann man dann nur die Standheizung nicht bestellen wenn man zum Beispiel die 19er Rotor wählt?
Ich habe schon einmal eine Standheizung verbaut,ist zwar schon über 10 Jahre,das Gewicht war keine 10 kg
Die Frage ist, wie hoch ist die Tragslast der einzelnen Reifen.
Das sind Themen dich ich in meiner "Tuningzeit" jeden Tag durchgekaut habe. Die Hersteller müssen bei Erstauslieferung 10% Reserve bei der Reifentraglast vorhalten. Du als Privatmann kannst diese nachher bis auf's letzte Gramm ausreizen. Die Felgen selbst spielen da selten bis nie eine Rolle.
Dann könnte Audi doch ab einem bestimmten Ausstattungsumfang gleich Reifen mit der hohen Traglast montieren, um hier ganz auf Nummer Sicher zu gehen.
Zitat:
Zitat:
Die Frage ist, wie hoch ist die Tragslast der einzelnen Reifen.
Das sind Themen dich ich in meiner "Tuningzeit" jeden Tag durchgekaut habe. Die Hersteller müssen bei Erstauslieferung 10% Reserve bei der Reifentraglast vorhalten. Du als Privatmann kannst diese nachher bis auf's letzte Gramm ausreizen. Die Felgen selbst spielen da selten bis nie eine Rolle.
Die Traglast der Felgen und Reifen müsste doch auf die höchst zulässige Achslast des Fahrzeugs abgestimmt sein,da ändert sich ja nichts ,wenn eine Standheizung verbaut wird,ausser die Zuladung
Das würde ja heißen,ich kann die höchst zu lässige Achslast nicht ausreizen,weil die Traglast der Felgen und Reifen das nicht hergeben.
Das nur bei einem Felgendesign von drei zu auswählende Felgen die notwendige Traglast der Reifen aufgezogen wird ,würde ich auch nicht verstehen