Ab wann "rechts überholt"?
Hallo,
die Tage stellte sich mir am Stuttgarter Kreuz die Frage, ab wann ist rechts überholen rechtlich überholen?
Ich war rechts auf den Spuren die Richtung Singen abzweigen und war max. 2 km/h schneller als das Fahrzeug links neben mir Richtung München. Die Fahrbahn teilte sich, bevor ich das Fahrzeug passiert hatte.
Ist es bereits überholen wenn ich soweit aufschließe, dass ich direkt neben dem Fahrzeug bin oder ist es erst dann überholen, wenn meine Heckstoßstange auf Höhe seiner Front ist (oder erst, wenn ich theoretisch wieder vor dem Fahrzeug einscheren könnte)?
Ich frage aus reinem Interesse.
Gruß in die Runde
Chris
Beste Antwort im Thema
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen Abbieger die Fahrzeuge auf der durchgehenden Fahrbahn überholen, wenn die abgehenden Fahrstreifen mit einer breiten Leitlinie getrennt sind (§ 7a Abs. 1 StVO)[2] Das gilt nicht für Ausfädelungsstreifen (bisher Verzögerungsstreifen).
Und Überholen heißt am anderen Fahrzeug vorbei fahren.
124 Antworten
Zitat:
@zille1976 schrieb am 28. Oktober 2016 um 17:36:38 Uhr:
Ganz einfache Regelung:Fährt ein Fahrzeug so lange links, dass ich rechts problemlos dran vorbei kann, ist das eine Notwehr-Handlung um sich gegen die Nötigung des Linksfahrers zu wehren.
Und wegen Notwehr kann man mir nix.
§ 32
Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Der links Fahrende mag sich zwar u.U. rechtswidrig auf dem linken Fahrstreifen befinden (Rechtsfahrgebot), aber von einem Angriff auf dich kann hier ja wohl nicht die Rede sein.
Zitat:
@hansaplast18 schrieb am 28. Oktober 2016 um 17:45:31 Uhr:
Erlaubt? Nein.
Sinnig? Ja.
So isses. Der weise Mann mit dem lustigen Bart hat gesprochen.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 28. Oktober 2016 um 17:36:38 Uhr:
Ganz einfache Regelung:Fährt ein Fahrzeug so lange links, dass ich rechts problemlos dran vorbei kann, ist das eine Notwehr-Handlung um sich gegen die Nötigung des Linksfahrers zu wehren.
Und wegen Notwehr kann man mir nix.
Den Prozess will ich sehen...
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 28. Oktober 2016 um 17:48:14 Uhr:
Der links Fahrende mag sich zwar u.U. rechtswidrig auf dem linken Fahrstreifen befinden (Rechtsfahrgebot), aber von einem Angriff auf dich kann hier ja wohl nicht die Rede sein.
Na ja. Ein Angriff auf meine persönliche Freiheit mich ungehindert vorwärts zu bewegen.
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Zitat:
@CV626 schrieb am 28. Oktober 2016 um 17:50:15 Uhr:
Den Prozess will ich sehen...
Ich lade dich dann ein
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 28. Oktober 2016 um 17:48:14 Uhr:
Der links Fahrende mag sich zwar u.U. rechtswidrig auf dem linken Fahrstreifen befinden (Rechtsfahrgebot), aber von einem Angriff auf dich kann hier ja wohl nicht die Rede sein.
Zumal eine Notwehrhandlung ein Eingriff in die Rechtsgüter des Angreifers ist. Wenn du rechts überholst, ist das hingegen ein Eingriff in die Vekehrssicherheit, also in ein Rechtsgut der Allgemeinheit. So etwas ist per Definition nicht notwehrfähig, da kann man höchstens mit Notstand definieren.
Das wird beim Rechtsüberholen aber schwierig, wenn du nicht gerade deine in den Wehen liegende schwangere Frau ins Krankenhaus fährst oder so.
@ PHIRAOS
Sorry, aber das ist keine Notwehr.
Es steht einem natürlich frei, einen Dauerlinksfahrer wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsfahrgebot oder gar Nötigung anzuzeigen, in der Praxis geht man damit aber zu 99% baden.
Ende vom Lied - wenn ich rechts überhole, begehe ich eine OWI. Werde ich erwischt, muss ich Geld zahlen. Werde ich nicht erwischt, habe ich Glück gehabt.
@ zille1976
Ich bin noch "weißer"...sprich älter. 😉
Gruß
Frank
Leute?
https://de.wikipedia.org/wiki/Ironie
Gruß Metalhead
Ich meinte doch auch, dass der Notwehr Paragraph hier nicht greift.
Schön, daß es euch auch so auf den Sack geht, wenn man rechts ständig seine Geschwindigkeit reduzieren soll, nur weil alle links fahren. In der Regel fahre ich dann mit Bedacht rechts weiter und somit an allen vorbei. Wenn es dann mal kracht, habe ich natürlich ein Problem.
Das mache ich in vielen Fällen auch. Bei mir ist es aber eben die Situation, in der ich bereits rechts fahre und es aufgrund einer kurzen Stockung oder warum auch immer links nicht so schnell weiter geht wie rechts. Mag zwar für den Tatbestand des rechts überholens gleichgültig sein aber ich finde es besteht schon ein Unterschied zwischen "hey du da vor mir geh mal rechts rüber # ach scheiß drauf fahr ich halt rechts vorbei." und auf der rechten Fahrspur die links fahrenden Fahrzeuge ohne Änderung der eigenen Fahrgeschwindigkeit zu passieren. Vielleicht muss ich für das vorsätzliche Überholen ja meine Geschwindigkeit im Verhleich zu vorher erhöhen damit ein vorsätzliches Überholen vorliegt. Im anderen Fall fahre ich ja einfach weiter.
...wie verhalte ich mich dann eigentlich richtig, wenn mich ein notorischer linksfahrer nicht vorbeilässt? die 110 wählen und den vorfall schildern, damit da die autobahnpolizei mal vorbeischaut?
Leicht von hinten anschubbsen ... 🙂
Rechts vorbei. Dann nach Links und noch langsamer machen als er selber.
Zitat:
@frechdach73 schrieb am 29. Oktober 2016 um 17:38:02 Uhr:
...wie verhalte ich mich dann eigentlich richtig, wenn mich ein notorischer linksfahrer nicht vorbeilässt? die 110 wählen und den vorfall schildern, damit da die autobahnpolizei mal vorbeischaut?
Hinten anstellen, Sicherheitsabstand einhalten, warten bis er aufwacht.
Wobei ich zugeben muss, dass ich solche Kandidaten auch schon rechts überholt habe, wenn es mir zuviel wurde.