Ab wann "rechts überholt"?
Hallo,
die Tage stellte sich mir am Stuttgarter Kreuz die Frage, ab wann ist rechts überholen rechtlich überholen?
Ich war rechts auf den Spuren die Richtung Singen abzweigen und war max. 2 km/h schneller als das Fahrzeug links neben mir Richtung München. Die Fahrbahn teilte sich, bevor ich das Fahrzeug passiert hatte.
Ist es bereits überholen wenn ich soweit aufschließe, dass ich direkt neben dem Fahrzeug bin oder ist es erst dann überholen, wenn meine Heckstoßstange auf Höhe seiner Front ist (oder erst, wenn ich theoretisch wieder vor dem Fahrzeug einscheren könnte)?
Ich frage aus reinem Interesse.
Gruß in die Runde
Chris
Beste Antwort im Thema
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen Abbieger die Fahrzeuge auf der durchgehenden Fahrbahn überholen, wenn die abgehenden Fahrstreifen mit einer breiten Leitlinie getrennt sind (§ 7a Abs. 1 StVO)[2] Das gilt nicht für Ausfädelungsstreifen (bisher Verzögerungsstreifen).
Und Überholen heißt am anderen Fahrzeug vorbei fahren.
124 Antworten
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen Abbieger die Fahrzeuge auf der durchgehenden Fahrbahn überholen, wenn die abgehenden Fahrstreifen mit einer breiten Leitlinie getrennt sind (§ 7a Abs. 1 StVO)[2] Das gilt nicht für Ausfädelungsstreifen (bisher Verzögerungsstreifen).
Und Überholen heißt am anderen Fahrzeug vorbei fahren.
§5 StVO Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 19. Oktober 2016 um 12:18:52 Uhr:
§5 StVO Überholen(1) Es ist links zu überholen.
PeterBH hat die Frage treffend beantwortet. Dein Beitrag stiftet wohl nur wieder Verwirrung.
Das Passieren der hinteren (theoretisch vorgestellten) Linie des versetzt vorausfahrenden Fahrzeugs kann bereits überholen bedeuten, weil dieser bei einem Fahrbahnwechsel kein Platz zum Einscheren hätte.
Üblicherweise sprechen Gerichte bein vollständigen Passieren des Vorausfahrenden ohne Fahrbahnwechsel von "Überholvorgang".
HTC
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Und was ist wenn der auf der linken Spur mit 70 kmh fährt,
fahr ich dann mit 69 kmh hinterher .😕
Oder bleibe ich dann solange hinter diesem bis er nicht mehr auf meine Fahrbahn darf.😉
Zitat:
@Langhals_1 schrieb am 19. Oktober 2016 um 12:43:54 Uhr:
Oder bleibe ich dann solange hinter diesem bis er nicht mehr auf meine Fahrbahn darf.😉
Streng genommen: Genau das...
Zitat:
@chrisse123 schrieb am 19. Oktober 2016 um 12:50:36 Uhr:
Die Antwort von HTC reicht mir - Danke!
Wobei du ja dank der breiten Leitlinie trotzdem vorbeifahren kannst.
Was wohl der 40 t dazu sagt wenn der von hinten schiebt 😁
Auf gleiche höhe fahren darfst du rechts, unabhängig von Abbiegespuren, ...
Wenn der links fahrende dann langsamer wird und du die Geschwindigkeit beibehältst ist das auch erlaubt.
Gruß Metalhead
Ich halte mich an meinem ersten Absatz, weil die Erfahrung zeigt, daß man dann im toten Winkel ist und man einfach übersehen wird. Recht hin oder her, aber wenn ich hinten bleibe, spare ich mir den Ärger 🙂
So hergesehen hast du zwar richtig gehandelt, aber bist trotzdem ein Risiko eingegangen, woraus man dir im Falle eines Unfalls eine Teilschuld andichten könnte...
HTC
Das ist der übliche Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Beim 40-Tonner bestehe ich nicht auf meinem Vorfahrtsrecht. Nicht nur der Klügere, sondern auch der Schwächere gibt nach.
Gefragt war nach der Theorie.
Was ist eigentlich wenn es auf der Autobahn re hts mal besser voran geht als links? Wenn ich rechts dann an den Autos vorbei fahre, überhole ich die ja unrechtmäßig. Aber ein Tückstau auf beiden Spuren kann doch auch nicht im Sinne des Erfinders sein.
Ich meine jetzt nicht die Situstion Stsu oder stockender Verkehr.