Ab wann "rechts überholt"?
Hallo,
die Tage stellte sich mir am Stuttgarter Kreuz die Frage, ab wann ist rechts überholen rechtlich überholen?
Ich war rechts auf den Spuren die Richtung Singen abzweigen und war max. 2 km/h schneller als das Fahrzeug links neben mir Richtung München. Die Fahrbahn teilte sich, bevor ich das Fahrzeug passiert hatte.
Ist es bereits überholen wenn ich soweit aufschließe, dass ich direkt neben dem Fahrzeug bin oder ist es erst dann überholen, wenn meine Heckstoßstange auf Höhe seiner Front ist (oder erst, wenn ich theoretisch wieder vor dem Fahrzeug einscheren könnte)?
Ich frage aus reinem Interesse.
Gruß in die Runde
Chris
Beste Antwort im Thema
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen Abbieger die Fahrzeuge auf der durchgehenden Fahrbahn überholen, wenn die abgehenden Fahrstreifen mit einer breiten Leitlinie getrennt sind (§ 7a Abs. 1 StVO)[2] Das gilt nicht für Ausfädelungsstreifen (bisher Verzögerungsstreifen).
Und Überholen heißt am anderen Fahrzeug vorbei fahren.
124 Antworten
Zitat:
@Smartie67 schrieb am 2. November 2016 um 00:20:42 Uhr:
Hält aber Schlaumeier, die weder vom richtigen Leben, noch von der Juristerei auch nur ansatzweise einen Plan haben, nicht davon ab, dieses inzwischen saudumm gewordene Urteil regelmäßig zu zitieren.Schwierig dürfte es erst werden, wenn ein Volltrottel rechts rüber will
Du bist ja ein echter Auskenner. Dein Leben könnte so schön sein, wenn die anderen Verkehrsteilnehmer nicht alle Volltrottel wären.
Merkst Du was?
Jetzt weiss ich nicht, ob das hier jemand schon geschrieben hat....
Aber das Problem ist nicht das Überholen auf dem Ausfädelungsstreifen. Da gibt es kein Überholverbot. Es ist viel schlimmer.
§7a Abs. 3 StVO:
Es darf nicht SCHNELLER gefahren werden, als auf dem durchgehenden Fahrstreifen - heisst, Du darfst nicht mal bis zur Stoßstange des Vordermannes ran fahren, der auf dem durchgehenden Fahrstreifen unterwegs ist, Du darfst nur den Abstand zu dem HALTEN, aber nicht verringern, und zwar bis die dicke Linie anfängt. Da Du das Tempo des Vordermannes ohne Abstandsradar wohl nicht halten kannst (Mindestgrund: ab spätestens 10 m kannst Du nicht 3D-sehen, und kannst gar nicht beurteilen, ob Du nicht 0,001 km/h schneller bist - und damit StVO-widrig fährst ;-) ), wirst Du zwangsweise langsamer fahren müssen, als der verkehr auf dem durchgehenden Fahrstreifen :-D
Frage:
Habe ich in 30 Jahren und ca. mit einigen Millionen km Verkehrsteilnahme(*) in der Bundesrepublik JEMALS ein Fahrzeug diese Regel einhalten gesehen?
Antwort:
Nein (außer, das Fahrzeug war lahm und der Verkehr schnell, z.B. Oldtimer, Trabi o.Ä., LKW oder Schwertransporter gegenüber normalen PKW auf der durchgehenden Spur - das ist aber kein "Einhalten" einer Regel, sondern die technische Unfähigkeit, die Regel zu brechen).
Zu (*):
Privat seit 1987 ca. 30.000 - 60.000 km pro Jahr (meist um 35.000 km). Tickets: kamen vor, seit 2010 nur noch 2x (weil ich seit dem Tempomat habe, und nur noch in Parkhäusern parke). Fahrverbote: 2x, Anfang der 2000-er (Rotlicht bei Nacht und Reifglätte), 2004 (Tempo 99 in der Stadt - Ortsschild übersehen).
Beruflich seit 2015 ca. 500 km/Woche, in den Jahren 1988-1995 (Studium und kurz danach), 2001-2005 und 2011 - 2014 ca. 1000 - 5000 km/Woche, sonst ca. 100 - 200 km/Woche. Tickets/Fahrverbote: NULL.
Frage:
Halte ich mich selbst an diese Regel?
Antwort:
Nein, ich fahre oft schneller, als die Verkehrsteilnehmer auf der durchgehenden Spur, aber immerhin überhole ich nicht rechts, wie die meisten Anderen PKW.
...
Wenn's stockt, darf man natürlich vorsichtig vorbeifahren. Dieses Stocken wird meist bei 60 km/h angenommen, aber wenn 60 km/h oder weniger beschildert ist, oder 80 in der Baustelle mit "versetzt fahren", und vor mir ist ein LKW, der seine 60 km/h dahin zuckelt, weil ihm das sicherer erscheint, würde ich mich nicht in die Nesseln setzen wollen, und schneller fahren, oder gar rechts überholen. Das Tempolimit gilt ohnehin auch auf dem Ausfädelungsstreifen, bis die dicke, weiße Linie anfängt.
Frage:
Und wenn ein 40-Tonner von hinten schiebt?
Antwort:
Eigene Geschwindigkeit an die Geschwindigkeit des 40-Tonners anpassen (nicht bremsen, nur vom Gas gehen).
Nebenfrage: Ist verlangsamen gegenüber einem dicht Auffahrenden nicht Nötigung?
Antwort: Nein, es ist Notwehr. Wenn mir ein 40-Tonner hinten mit 30 km/h reinkracht ist mir das lieber, als mit 60 km/h, und es ist mir egal, was selbsternannte Verkehrserzieher für dieses Manöver an Dummkritik äußern.
Dann laß dich mal von den Blauen über den Unterschied von Nötigung und Notwehr aufklären. Deiner Definition werden sie garantiert nicht folgen.
Mir egal. Er hätte den dicht Auffahrenden aus dem Verkehr ziehen sollen, und mich in Ruhe lassen. Aber das ist eine völlig andere Diskussion. :-)
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Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 19. Oktober 2016 um 15:53:57 Uhr:
Das ist mir bewusst. Ich meine jetzt aber bei höheren Geschwindigkeiten als 60km/h. Z.B. Ich fahre rechts mit 130 oder 140km/h. Ich sehe, dass weiter vor mir ein LKW-Überholvorgang stattfindet und sich auf der linken Spur bereits eine Schlange gebildet hat. Warum darf ich dann nicht auf meiner rechten Spzr bis zum überholt werdenden LKW aufschließen wenn ich dann halt an ein paar Fahrzeugen rechts vorbei fahre oder sie meinetwegen überhole. Anders sehe ich das wenn ich bereits auf der linken Spur in der überholenden Schlange fahr und ich dann nach rechts wechsel, um die Schlange zu überholen.Wenn vor mir auf der linken Spur 10 Fahrzeuge hinter dem ersten überholenden Fahrzeug sind, kann es doch nicht gewollt sein, dass dann rechts eine Lücke bis zum überholten Fahrzeug entsteht. Aber genau das ist der Fall wenn ich die STVO in der Situation richtig verstehe.
Ich hoffe ich konnte die Situation einigermaßen bildlich erklären.
Weil die STVO vielleicht asoziales und egoistisches Fahren unterbinden wollte?!