Ab wann "rechts überholt"?
Hallo,
die Tage stellte sich mir am Stuttgarter Kreuz die Frage, ab wann ist rechts überholen rechtlich überholen?
Ich war rechts auf den Spuren die Richtung Singen abzweigen und war max. 2 km/h schneller als das Fahrzeug links neben mir Richtung München. Die Fahrbahn teilte sich, bevor ich das Fahrzeug passiert hatte.
Ist es bereits überholen wenn ich soweit aufschließe, dass ich direkt neben dem Fahrzeug bin oder ist es erst dann überholen, wenn meine Heckstoßstange auf Höhe seiner Front ist (oder erst, wenn ich theoretisch wieder vor dem Fahrzeug einscheren könnte)?
Ich frage aus reinem Interesse.
Gruß in die Runde
Chris
Beste Antwort im Thema
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen Abbieger die Fahrzeuge auf der durchgehenden Fahrbahn überholen, wenn die abgehenden Fahrstreifen mit einer breiten Leitlinie getrennt sind (§ 7a Abs. 1 StVO)[2] Das gilt nicht für Ausfädelungsstreifen (bisher Verzögerungsstreifen).
Und Überholen heißt am anderen Fahrzeug vorbei fahren.
124 Antworten
Links fahren:
Verstoß gegen Rechtsfahrgebot; 1 Punkt + 80 Euro
Rechts überholen:
rechts überholt; 1 Punkt + 100 Euro
Der Rest sind Allmachtsfantasien 🙂
HTC
Allmachtsphantasien? Nein. Links fahren kann Nötigung werden. Wenn ich als Hintermann meine Überholabsicht deutlich mache, der Linksschleicher das wahrgenommen hat und trotzdem weiter links blockiert, obwohl er rechts mehr als genug Raum hat, dann ist das Nötigung.
Es ist aber auch Nötigung, wenn ich meine Überholabsicht nachhaltig weiter verdeutliche, obwohl ich mir längst sicher sein kann, dass der Adressat das schon spätestens nach dem dritten mal mitbekommen hat.
Extremfall: Der "Schleicher" "fühlt sich genötigt", blockiert mit voller Absicht. Der "Drängler" wird wütend und lässt endlose Lichthupen-Salven los und fuchtelt wild gestikulierend im Auto herum... Zack, gleich zwei, die mal ein Weilchen aus dem Verkehr gezogen werden können.
Na, ja beides kann auch nur eine Ordnungswiedrigkeit bedeuten. Nötigung wird meist auf dem zivilen Weg eingeklagt, die Polizei wird sich meist auf das beschränken, was leicht und sicher durchzusetzen ist.
Erst in gröberen Fällen (Wenn es zB zum Unfall kommt) könnte es Nötigung werden, wobei das auch immer als letzte Option bleibt.
HTC
naja, sagen wir mal, die 20,-€ mehr zu riskieren, wäre mir die entspannte weiterfahrt mit dem zivilen verkehrserzieher im rücken wert. 😁
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Zitat:
@thalhom schrieb am 20. Okt. 2016 um 16:42:45 Uhr:
- im Bereich eines Autobahnkreuzes, vorausgesetzt es sind Breitstreifen und Richtungstafeln vorhanden
- auf dem Beschleunigungsstreifen einer Autobahn, jedoch nicht auf dem Verzögerungsstreifen
Das beisst sich ja irgendwie... wenn ich bei einem AB kreuz die AB wechsle fahre ich doch auf einem Verzögerungsstreifen. Der hat die schön breiten Linien und ist dafür da das Tempo für die Kurve zu verringern... also was nun?
Zitat:
@Bobber07 schrieb am 24. Oktober 2016 um 04:05:55 Uhr:
Zitat:
@thalhom schrieb am 20. Okt. 2016 um 16:42:45 Uhr:
- im Bereich eines Autobahnkreuzes, vorausgesetzt es sind Breitstreifen und Richtungstafeln vorhanden
- auf dem Beschleunigungsstreifen einer Autobahn, jedoch nicht auf dem Verzögerungsstreifen
Das beisst sich ja irgendwie... wenn ich bei einem AB kreuz die AB wechsle fahre ich doch auf einem Verzögerungsstreifen. Der hat die schön breiten Linien und ist dafür da das Tempo für die Kurve zu verringern... also was nun?
Wirst du aber trotzdem nicht von einer AB ausgefädelt. Deswegen heißt der ja jetzt so und nicht mehr Verzögerungsstreifen.
wer auf dem rechten fahrstreifen sich einem auf dem linken fahrstreifen befindlichem fahrzeug so weit nähert,
dass das links fahrende fahrzeug nicht mehr nach rechts wechseln kann, ohne dass der sicherheitsabstand
zum rechts fahrenden fahrzeug eingehalten wird, überholt rechts.
rechts überholt man also schon lange, bevor man sich neben dem links fahrendem fahrzeug befindet,
auch wenn die vordere stossstange des rechts fahrenden pkw auf gleicher höhe ist wie die hintere
stossstange des links fahrenden fahrzeuges hat der rechtsfahrende führer des fahrzeuges bereits
verbotswidrig rechts überholt.
Das OLG Celle ist da anderer Meinung. "Überholen ist der tatsächliche, absichtslose - d. h. nicht notwendig vorsätzliche - Vorgang des Vorbeifahrens auf demselben Straßenteil (Fahrbahn). "
Wie kommst Du also darauf? Troll-Einflüsterung?
Zitat:
@trollfahrer schrieb am 28. Oktober 2016 um 11:53:14 Uhr:
wer auf dem rechten fahrstreifen sich einem auf dem linken fahrstreifen befindlichem fahrzeug so weit nähert,
dass das links fahrende fahrzeug nicht mehr nach rechts wechseln kann, ohne dass der sicherheitsabstand
zum rechts fahrenden fahrzeug eingehalten wird, überholt rechts.
rechts überholt man also schon lange, bevor man sich neben dem links fahrendem fahrzeug befindet,
auch wenn die vordere stossstange des rechts fahrenden pkw auf gleicher höhe ist wie die hintere
stossstange des links fahrenden fahrzeuges hat der rechtsfahrende führer des fahrzeuges bereits
verbotswidrig rechts überholt.
Sorry, aber das ist Unsinn.
Wenn zB auf der linken Spur aus irgendeinem Grund gebremst wird, und ich auf der rechten Spur lediglich vom Gas gehe, anstatt voll in die Eisen zu steigen (was ich schon aus Sicherheitsgründen partout nicht einsehen würde, es sei denn, die Situation wäre dermaßen kritisch, dass sie einen "Notausgang" für den VT links erfordert), dann ist das mit Sicherheit kein "Überholen". Auch dann nicht, wenn ich erstmal eine Zeitlang 2-3 Autolänge vor meinem ehemaligen linken Vordermann bin.
Zitat:
@Smartie67 schrieb am 28. Oktober 2016 um 12:05:36 Uhr:
Das OLG Celle ist da anderer Meinung. "Überholen ist der tatsächliche, absichtslose - d. h. nicht notwendig vorsätzliche - Vorgang des Vorbeifahrens auf demselben Straßenteil (Fahrbahn). "Wie kommst Du also darauf? Troll-Einflüsterung?
Vorsicht. Bei diesem Urteil geht es primär um die Frage, ob auch das Vorbeifahren auf dem Seitenstreifen als verbotenes Rechtsüberholen gewertet werden kann oder nicht. (Antwort: Nein, kann es nicht, es stellt aber einen eigenen OWi-Tatbestand dar). Es diskutiert aber nicht die Frage, was "Vorbeifahren" eigentlich ist und wo "Vorbeifahren" anfängt.
Ganz einfache Regelung:
Fährt ein Fahrzeug so lange links, dass ich rechts problemlos dran vorbei kann, ist das eine Notwehr-Handlung um sich gegen die Nötigung des Linksfahrers zu wehren.
Und wegen Notwehr kann man mir nix.
Ist auch mein privater Standpunkt. 🙂 Ich weiß aber natürlich, dass es so nicht durchgeht. Also nicht-dabei-erwischen-lassen ist da immer noch die beste Lösung.
So eine Regelung hab ich auch:
Wenn mir so ein ...ichser auf den Sack geht, weil er sein Karren nicht auf 100 hochbeschleunigt bekommt, gebe ich so lange optische und akustische Signale, bis dieser von der Strasse abfliegt oder freiwillig rechts ran fährt, dann kann ich entspannt meine 120 Km/h auf der Landstraße fahren und bin wieder der "King".
HTC
Eine alltägliche Situation - alle Fahrzeuge auf der linken Spur, vorne ein Schleicher....und schon geht das Tempo auf 80 bist Stillstand runter.
Ich bleibe dann auf der rechten Spur und rolle zwischen den LKWs an der ganzen Schlange mit 86 km/h vorbei.
Ob es erlaubt ist? Interessiert mich ehrlich gesagt nicht. Ich mache es einfach.
Ähnliches Spiel auf leerer BAB - wenn ich mit hohem Tempo auf einen Dauerlinksfahrer aufschließe, dann bleibe in des Anstands wegen 2 km hinter ihm und überhole ihn dann auf der rechten Spur.
Erlaubt? Nein.
Sinnig? Ja.
Gruß
Frank
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 28. Oktober 2016 um 17:39:51 Uhr:
Ich weiß aber natürlich, dass es so nicht durchgeht.
Es soll Polizisten geben, die bei sowas auch mal ein Auge zudrücken, wenn man nicht mit 50 vdiff rechts vorbeiprügelt.