Ab wann ist man auf der Landstrasse ein Verkehrshindernis????
Ab wann ist man auf der Landstr. ein Verkehrshindernis? Ich mache gerne mal bei 90km/h, da wo 100km/h erlaubt ist, den Tempomat rein und lass meinen Astra einfach rollen. Man fährt entspannend und man spart sogar Sprit! Nur ist das Rechtlich so noch O.K.? Ab wann wär man zu langsam?
281 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Ist richtig.....Zitat:
Original geschrieben von razor23
Nein, aber wer nach der rechtlichen Situation fragt, merkt offenbar selbst, dass andere VT von dem eigenen Verhalten nicht begeistert sind - und solange er diesen Zustand vermeiden kann, ohne sich selbst zu überschätzen oder irgendwelche Gefahren einzugehen, wieso dann so sturr bleiben?
Nur wie oft bin ich mit dem Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer nicht einverstanden? Mal fährt einer für meinen Geschmack zu langsam ab, mal schleicht einer von der Ampel los....da würde wohl jedes mal der Behinderungs-Paragraf greifen.Dennoch meine ich: bei 90 wenn 100 erlaubt ist (das sind gerade mal 10% drunter), kann man wohl objektiv nicht von einer Behinderung sprechen.
Und ja, ich würde mir Gedanken machen, wenn hinter mir ne Schlange ist.....mir reicht schon einer, der "hinten dran klebt". Mache dann auch Platz bzw. lege nen Zahn zu, weil mich alles andere nur aufregt und nervt.
Nur viele machen das eben nicht.....heute erst wieder erlebt.....Omma mit 70 bei erlaubten 100, so daß sogar der LKW dahinter eingebremst wurde....glaube nicht, daß sie den LKW auf den 10km überhaupt bemerkt hat, dank Ingorieren der Rückspiegel.Fazit: "menschlich" mag man in manchen Fällen ein Hindernis sein, "rechtlich" wohl eher nicht.
Bei 90 statt 100 würde ich nicht von einem Hindernis sprechen, auch wenn 3 Autos dahinter sind.Mal ehrlich gesprochen werden doch selbst diejenigen, welche die erlaubte Höchstgeschwindigkeit fahren, von den meisten als Hindernis empfunden (ja, auch von mir 😉)
Wir sprechen bestimmt von einem LKWs über 7,5t. Die dürfen auf Landstraßen eh nur 60km/h fahren! Das Gesetz ist noch von Hitlers Zeiten und die Omi wusste das wohl und fuhr deswegen nicht schneller!^^
Zum Thema: Ich bin auch einer dieser 90km/h Fahrer, der gerne den Tempomat nutzt! Einfach , um mir meine Nerven und mein Material zu schonen. Wer unbedingt schneller will, den halte ich nicht auf!
Ich hatte schon 17 Punkte wegen zu schnellem Fahren in Flensburg und teure Nachschulung! Jetzt reicht es.
Zitat:
Original geschrieben von Marco T4 ACV
[Wir sprechen bestimmt von einem LKWs über 7,5t. Die dürfen auf Landstraßen eh nur 60km/h fahren! Das Gesetz ist noch von Hitlers Zeiten und die Omi wusste das wohl und fuhr deswegen nicht schneller!^^Zum Thema: Ich bin auch einer dieser 90km/h Fahrer, der gerne den Tempomat nutzt! Einfach , um mir meine Nerven und mein Material zu schonen. Wer unbedingt schneller will, den halte ich nicht auf!
Ich hatte schon 17 Punkte wegen zu schnellem Fahren in Flensburg und teure Nachschulung! Jetzt reicht es.
Erstens: Oma wußte, daß ihre Ladung Transformatoren noch Zeit hatte, deshalb konnte sie halt langsamer fahren.
Zweitens: 90 fahren wird billiger als 17 Punkte - für ALLE Beteiligten. Wenn man Dich denn mal überholen kann 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Nunja, man weiß aber auch nie so genau, wie genau der eigene Tacho geht, für den einen sinds 90km/h, für den anderen sinds nur 70km/h und für den nächsten sinds 80km/h...Von daher sollte man die Limits schon ausnutzen...
Der Fahrer ist nicht verpflichtet, die Genauigkeit seines Tachos zu überprüfen/überprüfen zu lassen - der Fehler beträgt allerdings bei Geschwindigkeiten unter 100 Km/h selten mehr als 5, maximal 10 Km. Bei höheren Geschwindigkeiten wird da (beispielsweise bei Audi) oftmals mehr daraus.
Und selbst wenn - wer sich nach seinem Tacho richtet handelt (außer er hat noch ein GPS dabei) nach bestem Wissen und Gewissen korrekt.
@ IAN@BTCC
Zitat:
Hier geht es aber ums "Spritsparen". Die Bedingungen und das fahrerische können würden die 100km/h ohne weiteres zulassen.
Kannst Du das "fahrerische Können" einer fremden Person beurteilen? Also ich nicht. Und aus welchen Gründe auch immer ich nur 70, 80 oder 90 km/h fahre - es handelt sich um legitime Geschwindigkeiten auf einer Landstraße, gegen die Du keinerlei rechtliche Handhabe finden wirst.
Solltest Du anderer Meinung sein, dann schliesse Dich bitte dem User "The Pilot" an und suche ein entsprechendes OLG-Urteil. Ich warte derweil. 😉
Die Strecke den Schauinsland hoch ist übrigens keine Rennstrecke, sondern eine ganz normale Landstraße (im Gegensatz zur Nordschleife), die täglich von tausenden Fahrzeugen befahren wird.
@ lausitzerMB320
Euer Lehrling hätte klagen sollen. Mehr muss man dazu nicht sagen.
Zitat:
Ich persönlich fahre lieber 100+10-15 auf der Landstrasse , wenn es der Verkehr zulässt.
Bußgeldkatalog-Nr. 11.1.2 => 25 €
@ razor23
Zitat:
Wenn der Schnellere auf einer Strecke ohne Überholmöglichkeiten auf eine große Anzahl "Durchschnittsfahrer" (also diejenigen, die genau zHg fahren) trifft, bleibt ihm nichts anderes übrig, als seine Geschwindigkeit anzupassen, ein Schleicher hingegen kann eine nahezu beliebig lange Autoschlange hinter sich in Schach halten.
1. Der "Schnellere" verstösst gegen die StVO und begeht entweder eine OWI oder eine Straftat.
2. Zumindest ich bin in der Lage, einen Schleicher zu überholen.
Zitat:
...aber im Sinne des Verkehrsflusses sind 10 km/h zuviel meiner Erfahrung nach besser, als 10 km/h zu langsam.
Siehe StVO und Bußgeldkatalog.
Grüßle
Frank
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Heutzutage ist man ja schon ein Hindernis wenn man 10 kmh schneller fährt als erlaubt..
Ich hatte den Sinn der Thread Titels schon verstanden. Den Sinn bei 100kmh dürfen nur 90 mit Tempomat fahren, da blieb er mir dann fern, der Sinn.
Wieso 90 mit Tempomat fahren wo man 100 mit Tempomat fahren könnte? Da man ja den Tempomaten benutzt wird es ja keine kurvige Strecke sein (die würde man dann auch mit 90 nicht mehr schaffen). Materialermüdung? Als wenn bei einem Auto der Unterschied 90 und 100 Reifen, Bremsen, Achsen, Motor... kaputt machen würden.. Verbrauch? Würde man vielleicht 100 km geradeaus, bei 20° C ohne Sonnenschein, ohne Wind, mit genaut 65% Luftfeuchtigkeit, zweimal ohne auch nur einmal zu Bremsen und Lenken fahren, einmal mit 90 und einmal mit 100, ja dann würde man schon vielleicht einen kleinen Unterschied sehen. Bei 100 fühlt man sich nicht wohl da es schneller scheint/ist? Wer nicht mal 100 auf einer Landstrasse fahren kann, sollte vielleicht über das Fahrrad auf Fahrradwegen abseits der Strasse nachdenken, wo kein Verkehr ist. Bei 90 cruisen ist entspannender als bei 100? Dann klebt euch mal die Tachos zu und versucht den Unterschied zwischen 90 und 100 gefühlt in verschiedenen Autos herauszufinden. Bei einem Moped das bei 100 in den Begrenzer dreht, da ist 90 entspannender. Bei einem Auto was bei weitem mehr laufen kann gibt es 0 Unterschied. Ah doch, einen Strich auf dem Tacho. Weder gefühlt noch messbar hätte die 90 auf einer 100er Strasse keinen Vorteil. Der Nachteil, man muss sich Gesten und Frechheiten im Rückspiegel noch eher gefallen lassen als bei 100. Da man in die Spiegel schauen muss, denke ich kaum, dass es dann "entspannender" wird. Der Bremsweg wird kürzer? Ja klar.. auch wieder gemessen in idealen Bedingungen. Dank Tempomat wird er eh länger als ohne. Reaktionszeit + Beine sortieren + Pedaldrücken > Reaktionszeit + Pedaldrücken. (Nichts gegen Tempomat! Ich nutze die Vorrichtung auch sehr gerne aber eher auf der Autobahn.)
Hätte der TE gesagt : ich fahre gesetzlich korrekt, Tacho 100, und dennoch klebt mir jeden Tag ein anderer hinten an der Stossstange. Dann hätte ich verstanden worum es geht. Sagt man aus wirklich unsinnigen Gründen "ich werde NUR 90 fahren" dann tut mir leid, aber verstehen kann man das ja beim besten Willen nicht.
Hinzusagen möchte ich : ich bin kein Drängler, fahre immer mit genügend Abstand (selbst wenn ich einen notorischen Langsamfahrer vor mir habe), fahre nicht zu schnell, halte mich an die Vorschriften und dehne sie maximal ein klitzeklein wenig so um 10 kmh nach oben aus. Dennoch wenn einer bei uns in Luxemburg die vorgegebenen 90 fährt dann drängle ich NICHT und überhole auch NICHT, weil der ja nur richtig fährt, und ich dahinter somit auch.
Aussagen von Polizisten (gute Witterung und übersehbare Straßenführung vorausgesetzt):
Ausserorts:
PKW unter 60 km/h, sofern keine Ursache vorliegt (z.B. Suche nach XY, Senior am Steuer etc.)
Innerorts:
PKW unter 30 km/h, sofern keine Ursache vorliegt (z.B. Suche nach XY, Senior am Steuer etc.)
Im Klartext - Tempo 60,70 oder 80 ausserorts kann rechtlich seitens der Polizei nicht bemängelt werden!
Grüßle
Frank
Zitat:
Original geschrieben von NOMDMA
Im Klartext - Tempo 60,70 oder 80 ausserorts kann rechtlich seitens der Polizei nicht bemängelt werden!
nein, sie tun das nur nicht, weil es sich nicht lohnt. wird ja auch keiner bestraft, wenn er mitten auf der straßen anhält um jemand aus-/einsteigen zu lassen - obwohl es verboten ist. oder wenn jemand 10km/h zu schnell fährt kriegt er in 99% der fälle auch nie eine strafe.
aber das heißt nicht, dass es erlaubt ist!
Zitat:
Original geschrieben von NOMDMA
Aussagen von Polizisten (gute Witterung und übersehbare Straßenführung vorausgesetzt):[bAusserorts:[/b
PKW unter 60 km/h, sofern keine Ursache vorliegt (z.B. Suche nach XY, Senior am Steuer etc.)
[bInnerorts:[/b
PKW unter 30 km/h, sofern keine Ursache vorliegt (z.B. Suche nach XY, Senior am Steuer etc.)
Im Klartext - Tempo 60,70 oder 80 ausserorts kann rechtlich seitens der Polizei nicht bemängelt werden!
Grüßle
Frank
Die Regelung 2/3 der angegeben Höchstgeschwindigkeit wird oftmals angewandt. So auch geschehen bei meiner Großtante die sich in der Stadt mit guten 25km/h bewegte (50 erlaubt).
Oftmals frage ich mich bei solchen Schleichern allerdings wirklich,ob diese in der Lage sind, ihr Fahrzeug noch ordentlich im Straßenverkehr zu bewegen.
Was mir allerdings auch aufgefallen ist, überholt man jemanden der mit 70km/h auf der Landstraße unterwegs ist (100 sind erlaubt), so gibt dieser schon während des Überholvorgangs Gas um es einem zu "zeigen". Und danach klebt er einem dann 3 km an der Stoßstange. Okay, das meistens dann auch nur bei geraden Strecken, weil die meisten dieser Leute nur Geradeausfahrer sind :-)
Zitat:
Original geschrieben von NOMDMA
Bußgeldkatalog-Nr. 11.1.2 => 25 €Zitat:
Original geschrieben von lausitzerMB320
Ich persönlich fahre lieber 100+10-15 auf der Landstrasse , wenn es der Verkehr zulässt.
😰
Für nur 5km/h unterhalb der zHg ganz schön viel! 😁
@ Elk_EN
Ups...da habe ich wohl ein Minus als Plus gelesen. Peinlich. 🙁
@ Bucklew2
Es wurde ihnen so in der Ausbildung beigebracht. In der Praxis hat aber von den von mir befragten Polizisten noch nie eine solche OWI erfasst, da es praktisch immer einen Rechtfertigungsgrund gibt, der vor Gericht obsiegen würde (nicht bezogen auf BAB/Schnellstraße).
Grüßle
Frank
Zitat:
Original geschrieben von NOMDMA
Es wurde ihnen so in der Ausbildung beigebracht. In der Praxis hat aber von den von mir befragten Polizisten noch nie eine solche OWI erfasst, da es praktisch immer einen Rechtfertigungsgrund gibt, der vor Gericht obsiegen würde (nicht bezogen auf BAB/Schnellstraße).
das macht es aber nicht legal sondern nur und höchstens geduldet 🙂
HIHO!
also aus eigener erfahren.. ist zwar schon bissi her aber kann ja passieren...
meinereiner im auto vom papa .. FS gerade mal trocken fahre auf der landstrasse hinter mir die polizei...
uebersehe das ortsende schild und tuckere weiter meine 48 (um jaaa nicht zu schnell zu sein).. die polizei ist mir 3 km (inkl. schlange von ca 30 autos nachgefahren bis sie mich rausgeholt haben... "bissi langsam untweregs.." meinte der nette herr...
aaalso
1) ortsunkundig.. kannst theoretisch 10 kmh schleichen.. denke wenn du unter 50 fahrst dann hast auch nicht die ausrede das schlid uebersehen zu haben.
2) geschwindigkeit von 100 ist so siehst in Oesterreich der gesetzgeber vor.. (nehme an daher auch in D) nur dann "erlaubt" wenn optimale bedingungen vorliegen heisst kein auto sichweite 1000meilen trocken etc... (also theoretisch eh nie) somit ist eigentlich jeder der 100 fahre zu schnell (aber eben ncoh nicht ueber dem limit daher wird es nicht geahndet)
wenn ich mich also irgendwo zwischen 60 und 90 befinde habe ich so gut wie immer ein argument auch sicherheitsgruenden diese geschwindigkeit gewaehlt zu haben.. (vielleicht hab ich ja gerade ein schlagloch gesehen und daher kein 100 gefahren ;-) ...
die meissten vergessen das die 100 heine hoechstgeschwindigkeit unter optimalen bedingungen ist.. keine mindestgeschwindigkeit
aaalerdings.. eines nicht vergessen (bei uns gibts 2 spurige landstrassen .. bei 65 und links ist ' trotzdem ein vergehen aber rechtsfahrgebot
Ps .. der gesetzgeber in OE haelt fest das die mindestgeschwindigkeit (bei opt. bedingungen) auf der AB 40km/h sein muss logischer schluss.. landstrasse kann meines erachtens darunter sein aber nicht weniger als 30 oder so...
wie gesat ab 65 bist du sicherlich imer im gruenen bereich und solltest genug argumente finden.. warum du nicht 100 wetzt
greetings
@ Bucklew2
Wir sind uns sicherlich darin einig, dass eine solche Fahrweise nicht unbedingt sein muss und wir auf derlei Zeitgenossen eher verzichten könnten.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass es praktisch keine gerichtsfeste Rechtslage gibt, um ihr Verhalten zu ahnden.
Grüßle
Frank
Zitat:
Original geschrieben von NOMDMA
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass es praktisch keine gerichtsfeste Rechtslage gibt, um ihr Verhalten zu ahnden.
wir drehen uns im kreis 🙂
das es keine strafe gibt heißt ja nicht, dass es erlaubt ist. wäre allerdings mal interessant zu wissen ob man nicht z.b. eine mpu anordnen könnte, wenn jemand mehrmals wegen zu langsameren fahrens gestoppt wird und keinen triftigen grund nennen kann.
Dazu müsstest du erst mal eine juristisch wasserdichte Geschwindigkeitsuntergrenze definieren und das hat noch keiner gemacht und wird auch keiner machen.Da man auf Landstrassen immer mit Fahrzeugen rechnen muß die sehr langsam unterwegs sind sind da die Hürden für die Justiz sehr hoch.Wenn jemand sehr langsam und unsicher fährt kann man schon heute seine Verkehrstauglichkeit prüfen lassen was auch hin und wieder gemacht wird.