Ab wann ist man auf der Landstrasse ein Verkehrshindernis????

Ab wann ist man auf der Landstr. ein Verkehrshindernis? Ich mache gerne mal bei 90km/h, da wo 100km/h erlaubt ist, den Tempomat rein und lass meinen Astra einfach rollen. Man fährt entspannend und man spart sogar Sprit! Nur ist das Rechtlich so noch O.K.? Ab wann wär man zu langsam?

281 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA


1. Überholverbot
Wird üblicherweise nur dort erlassen, wo dazu Anlass besteht. Sprich an unübersichtlichen Stellen, in Kurven oder bei Abzweigungen.

2. Eingeschränkte Sicht
...

3. Gegenverkehr
...

Also 3 Punkte, die zumindest den erfahrenen Autofahrer zur Vorsicht mahnen und gemäß StVO klar als "suboptimale" Verkehrsverhältnisse gedeutet werden müssen!

Nein.

Punkt 1 steht einer Ausnutzung der zHg nicht automatisch entgegen. Bei ausreichend breiter Landstraße reicht es aus, eine Geschwindigkeit einzuhalten, die ein Anhalten innerhalb der überschaubaren Strecke ermöglicht. Diese Entfernung kann aber geringer als die erforderliche Überholsichtweite sein, weshalb ein Überholverbot bestehen kann, ohne dass es gleichzeitig angezeigt wäre, eine Geschwindigkeit unterhalb der zHg zu wählen.

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA


Wenn Du Dir mal die StVO durchliest, dann wirst Du mehr als genügend Ausschlussfaktoren finden, die das Ausnutzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Frage stellen. Da diese praktisch fast immer und überall anwendbar sind, kann man davon ausgehen, dass der Gesetzgeber genau so denkt, wie ich es euch zu erklären versuche.

Wenn der Gesetzgeber genauso dächte, wie du denkst, dann müsste es unzählige Urteile zu Fällen geben, wo denjenigen, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit "bloß" ausnutzten, eine Mitverursachung angelastet wurde, weil die Einhaltung einer (der?) angemesseneren Geschwindigkeit den Unfall auch hätte vermeiden lassen.

Gibt´s aber imho nicht.

Und bitte: wir reden hier im thread NICHT über alarmierende Verkehrssituationen (Kinder, ältere Menschen, etc. am Fahrbahnrand, ...), sondern eine Verkehrssituation auf einer Landstraße, die ein "gemütliches Dahingleiten mit Tempomat bei 90" ermöglicht.

@ OpelWelt

Schall- und Lichtzeichen beim Überholen sind bei uns eher selten anzutreffen. Wenn Du aber mal in touristisch weniger erschlossene Gebiete Südeuropas fährst, wirst Du den Sinn einer solchen Verhaltensweise sehr schnell zu schätzen lernen.

@ Bucklew2

Zitat:

selbst falls es kein urteil gibt, heißt das noch lange nicht, dass das erlaubt oder legal ist.

Da es sich beim hier besprochenen Thema nicht um eine exotische Straftat handelt, sondern einen täglich tausendfach vorkommenden Umstand, darf der normale Bürger durchaus davon ausgehen, dass es erlaubt und legal ist.

Die StVO ist, im Gegensatz zum Strafrecht, auch für den Normalbürger verständlich geschrieben und vom Umfang her so ausgelegt, dass einem die grundlegenden Regeln bekannt sein sollten.

Zitat:

aber du zeigst erneut, dass du noch immer nicht meinen punkt begriffen hast, mal sehen wielange das noch dauert

Stimmt. Ich befinde mich aber im erlauchten Kreise von Polizisten und Juristen - die verstehen Dich nämlich auch nicht, obwohl sie die Gesetzeslage sicherlich besser als Du und ich kennen. Fragt sich nun, wer hier also etwas nicht verstehen möchte. 😉

Zitat:

was vollkommen egal ist, schließlich heißt es im §5/VI "Der Führer eines langsameren Fahrzeugs" - also ist ein fahrzeug das nur 65km/h fährt zu langsam, mehr sage ich doch gar net. meine these wurde durch dieses urteil also zu 100% unterstützt, während deine 50% schlicht falsch sind. und ob nun §3/II oder §5/VI ist mir ziemlich egal, es sagt genau das aus was ich die ganze zeit sage

Auch hier scheint es Dir ein wenig am grundsätzlichen Verständnis zu fehlen. Das "langsame Fahrzeug" an sich wird in diesem Urteil nicht kritisiert, sondern sein Verhalten gegenüber anderen VT unter Berücksichtigung von §5 StVO. Sprich es darf bzw. muss langsam fahren (z.B. aufgrund seiner erlaubten Geschwindigkeit), sollte aber innerhalb einer angemessenen Wegstrecke (hier 6 km) dem fliessenden Verkehr Platz machen, in dem es z.B. in eine Haltebucht fährt und min. 3 nachfolgende Fahrzeuge passieren lässt.

Typische Beispiele hierfür wären z.B. landwirtschaftliche Fahrzeuge oder LKW.

Die geringe Geschwindigkeit an sich stellt aber keine OWI gemäß §3 StVO dar und das ist ja genau der Punkt, auf den Du die ganze Zeit hinaus willst!

@ Elk_EN

Bzgl. Überholverbot - ich schrieb ja "üblicherweise". Das es Ausnahme gibt, hat niemand bestritten.

Zitat:

Wenn der Gesetzgeber genauso dächte, wie du denkst, dann müsste es unzählige Urteile zu Fällen geben, wo denjenigen, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit "bloß" ausnutzten, eine Mitverursachung angelastet wurde, weil die Einhaltung einer (der?) angemesseneren Geschwindigkeit den Unfall auch hätte vermeiden lassen.

Erlaubt ist alles, so lange es gut geht. Wie Exekutive/Judikative darüber denken bzw. es in der Praxis handhaben, sieht man dann, wenn es kracht und mal wieder "überhöhte Geschwindigkeit" oder "nicht angepasste Geschwindigkeit" als (Mit-)Ursache aus dem Hut gezaubert werden, obwohl es sich in meinen Augen schlicht um ein individuelles Fehlverhalten (z.B. Unaufmerksamkeit) handelte.

Grüßle
Frank

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA


Die geringe Geschwindigkeit an sich stellt aber keine OWI gemäß §3 StVO dar und das ist ja genau der Punkt, auf den Du die ganze Zeit hinaus willst!

nö, da will ich überhaupt nciht drauf hinaus, aber das verstehst du ja bis heute nicht 🙄

vielleicht liest du mal meine posts und kannst dich dann in den erlauchten kreis der leute wie Elk_EN oder tec-doc begeben, die nicht nur paragraphen-scheisserei wie du betreiben sondern eher sinnvolle lösungen für ein gutes miteinander im verkehr suchen.

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA


Die StVO ist, im Gegensatz zum Strafrecht, auch für den Normalbürger verständlich geschrieben und vom Umfang her so ausgelegt, dass einem die grundlegenden Regeln bekannt sein sollten.

ja ist sie ja auch und da weder behinderung noch langsam fahrendes fahrzeug definiert ist, beginnen diese umstände (zumindest bei dem in diesen thread vorhandenen umständen) eben bei 1km/h unter zHg. ansonsten kannst du mir ja gern links zeigen die was anderes besagen und eine andere grenze festlegen (wohlgemerkt: allgemeingültige grenze und kein wert in einem speziellen sonderfall!) - ansonsten habe ich keine gründe an meinen ausführungen nicht festzuhalten, wir haben uns ja schon von 50km/h auf 65km/h als "langsam" hochgearbeitet, mal sehen wo wir noch rauskommen 😁

@ Bucklew2

Zitat:

vielleicht liest du mal meine posts und kannst dich dann in den erlauchten kreis der leute wie Elk_EN oder tec-doc begeben, die nicht nur paragraphen-scheisserei wie du betreiben sondern eher sinnvolle lösungen für ein gutes miteinander im verkehr suchen.

Danke, da ich die letzten 21,5 Jahre recht ordentlich und stressfrei durch den öffentlichen Straßenverkehr gekommen bin, verzichte ich dankend auf die Übernahme eurer Sichtweise. Abgerechnet wird ja bekanntlich immer zum Schluss, Herr Bucklew. 😉

Ansonsten - mach Dir und uns eine Freude und rufe doch einfach mal bei der nächsten Polizeidienststelle an. Evtl. hilft dies ja bei der Meinungsbildung weiter.

Grüßle
Frank (der langsam doch an Trolle glaubt)

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Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA


@ Bucklew2

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA



Zitat:

vielleicht liest du mal meine posts und kannst dich dann in den erlauchten kreis der leute wie Elk_EN oder tec-doc begeben, die nicht nur paragraphen-scheisserei wie du betreiben sondern eher sinnvolle lösungen für ein gutes miteinander im verkehr suchen.

Danke, da ich die letzten 21,5 Jahre recht ordentlich und stressfrei durch den öffentlichen Straßenverkehr gekommen bin, verzichte ich dankend auf die Übernahme eurer Sichtweise. Abgerechnet wird ja bekanntlich immer zum Schluss, Herr Bucklew. 😉

Ansonsten - mach Dir und uns eine Freude und rufe doch einfach mal bei der nächsten Polizeidienststelle an. Evtl. hilft dies ja bei der Meinungsbildung weiter.

Grüßle
Frank (der langsam doch an Trolle glaubt)

Sagt mal, kann man Euch zwei mit der Nummer auch für Live-Auftritte mieten?

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA


Danke, da ich die letzten 21,5 Jahre recht ordentlich und stressfrei durch den öffentlichen Straßenverkehr gekommen bin

ja das kann ich mir anhand deiner posts schon sehr lebhaft vorstellen 🙄 aber naja, irgendwo müssen die ganzen schleicher herkommen, von denen hier so oft berichtet wird 😉

Zitat:

Original geschrieben von Linus66


Sagt mal, kann man Euch zwei mit der Nummer auch für Live-Auftritte mieten?

leider nein, nomdma wollte leider wieder zur grundschule, damit er die hier geschriebenen posts besser versteht 😉

Zitat:

Original geschrieben von Linus66



Sagt mal, kann man Euch zwei mit der Nummer auch für Live-Auftritte mieten?

Ist auf jeden Fall ein lustiges Schaulaufen, einer so stur wie der andere 😁

Zitat:

Original geschrieben von OpelWelt



Zitat:

StVo §5 Absatz 5
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

Wenn ich das nächstemal ein LKW überholen möchte, wer ich dies mal anwenden!😁

Hab seit 2 Monaten meinen Führerschein. Das ist aufjeden Fall koreckte gesetzeslage, haben wir auch gelernt; wobei das allerdings eher für unübersichtliche Strecken & Dunkelheit gilt, wo sonst der Überholvorgang gefährlich werden könnte, falls dich der "Schleicher/LKW" nicht bemerkt.

Zitat:

Original geschrieben von Linus66



Zitat:

Original geschrieben von LuckyLuc


Das Problem sind die 70er Schilder... und die Leutchen die dann 60 fahren bzw. die 85 fahren und dann 100 erlaubt ist...
Wieso ist das ein Problem? Zum Problem wird es doch erst wenn man annimmt, alle anderen müssten sich den eigenen Vorstellungen unterordnen. Wenn man mal verinnerlicht hat, daß man icht alleine auf der Straße ist ist das sicher kein Problem.

Dann ist auch die Probezeit kein Problem mehr.

Ich hab damit leider ein Problem, da unser Auto, auch wenn es "nur" 73PS hat, auch ein Gaspedal besitzt 😁

@ Linus66

Mich kann man "mieten". Willst Du meinen Stundensatz + Anfahrtspauschale wissen? 😉

@ Bucklew2

Weisst Du, Schatzele...so als "alter Schleicher" fühle ich mich ja eigentlich ganz wohl.

Und machen wir uns doch nichts vor...ich bin halt kein so erfahrener Racer wie Du, der elegant mit seinem 400 PS Sahneschnittchen über die BAB kurvt oder am Wochenende die Rennpisten der BRD unsicher macht. Wenn ich mal deinen Erfahrungsschatz erlangen sollte (was praktisch eigentlich nahezu unmöglich ist), dann werde ich evtl. mal meinen ganzen Mut zusammen nehmen und das Gaspedal so weit herunterdrücken, dass die Tachonadel über der 130 steht. Und dann...ja dann bin ich auch ein Held der Straße! 😉

Grüßle
Frank

P.S. bis es soweit ist, muss ich natürlich erst nochmal die Volksschule besuchen, damit ich deinen Bildungsstand erreiche...denn Wissen ist ja bekanntlich Macht 😉

Zitat:

Mich kann man "mieten". Willst Du meinen Stundensatz + Anfahrtspauschale wissen? 😉

...ja... mei... etz samma nacha echt bei die Erbsen okumma... 😁

Es gibt Menschen, die sind in der Theorie brilliant, es gibt welche, die sind in der Praxis begnadet - und es gibt den berühmten Unterschied zwischen Theorie und Praxis. 😉

Naja... "Schätzele"... bisserl "unglücklich" verkaufst deine theoretischen Stärken mE jedenfalls, sagen wir mal so... 😛

Das ganze Leben ist Verkaufen - kann nicht jeder und, sorry, kann man nicht lernen 😉

Autofahren darf (!) allen Spass machen und dazu langt ein rein wohlwollendes Miteinander - das kann man nicht in Paragraphen packen (Pech für Theoretiker).

So ein mechanistischer Jura-Ansatz erinnert mich fatal an "Der totale Erfolg bei Frauen" und solch Machwerk für untalentierte Casanova´s. Das wird nix. Dafür brauchts einfach das berühmte Feeling 🙂

@ tec-doc

Es spricht auch niemand davon, dass Auto- oder Motorradfahren nicht Spaß machen darf. Nur sollte man dabei nicht vergessen, dass man nicht alleine auf der Straße ist und viele Menschen u.U. eine andere individuelle Auslegung von Geschwindigkeit oder Sicherheit haben. Und genau auf jene muss ich nun mal als vermeintlich stärkerer VT entsprechend Rücksicht nehmen bzw. ihre Bedürfnisse (z.B. Tempo 90) akzeptieren!

Wenn Dir das zu theoretisch - was willst Du sonst hören? Muss ich mich erst als "Racer" beweisen, damit mich die Kiddies für voll nehmen?

Grüßle
Frank

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA


Und genau auf jene muss ich nun mal als vermeintlich stärkerer VT entsprechend Rücksicht nehmen bzw. ihre Bedürfnisse (z.B. Tempo 90) akzeptieren!

er verstehts immer noch nicht, es ist wohl hoffnungslos 🙄

Das Thema scheint ja durch zu sein, und bevor es zu persönlich wird mach ich mal zu.

gruss aurian
MT Moderation

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