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Tempolimit auf Landstraßen richtungs- oder fahrspurgebunden?

Themenstarteram 19. Juni 2022 um 12:28

Hallo,

die Frage im Thread-Titel hat folgenden Hintergrund:

Vor kurzen habe ich eine Landstraße befahren, auf der in der einen Richtung ein TL von 70 km/h gilt und in der Gegenrichtung ein TL von 50 km/h (wegen Straßenschäden).

Jetzt kam mir der Gedanke, ob man, wenn man in der Fahrtrichtung wo 50 km/h gilt, zum Überholen auf die Gegenfahrbahn ausschert, die dort geltenden 70 km/h nutzen darf, um den Überholvorgang schneller abschließen zu können und daß man sich damit trotzdem noch im Rahmen der StVO bewegt.

Wenn man die gleiche Landstraße in der Gegenrichtung befährt, hätte man diesen "Vorteil" natürlich logischerweise nicht.

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27 Antworten

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 19. Juni 2022 um 14:28:09 Uhr:

 

Wenn man die gleiche Landstraße in der Gegenrichtung befährt, hätte man diesen "Vorteil" natürlich logischerweise nicht.

Im Gegenteil. Wenn man dann mit 70 überholt ist man auf der Gegenspur ja 20 zu schnell...

...andererseits, woher soll ich wissen, dass auf der Gegenspur nur 50 gilt. Kniffelig.

Wenn keine anderslautende Beschilderung vorliegt, ist man gezwungen, auf der Seite wo 50 km vorgegeben ist, auch

auf der Richtung beim zulässigen Spurwechsel zum Überholen höchstens 50 km zu fahren.

Themenstarteram 19. Juni 2022 um 12:45

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 19. Juni 2022 um 14:33:48 Uhr:

...andererseits, woher soll ich wissen, dass auf der Gegenspur nur 50 gilt.

Das weiß man logischerweise nur dann, wenn man die Straße mindestens einmal in jede Richtung befahren und sich die unterschiedlichen TL gemerkt hat. Trifft so z. B. auf Berufspendler zu, welche die besagte Strecke nutzen.

Themenstarteram 19. Juni 2022 um 12:47

@gordonairdail

TL also fahrtrichtungsgebunden.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 19. Juni 2022 um 14:28:09 Uhr:

Hallo,

die Frage im Thread-Titel hat folgenden Hintergrund:

Vor kurzen habe ich eine Landstraße befahren, auf der in der einen Richtung ein TL von 70 km/h gilt und in der Gegenrichtung ein TL von 50 km/h (wegen Straßenschäden).

Jetzt kam mir der Gedanke, ob man, wenn man in der Fahrtrichtung wo 50 km/h gilt, zum Überholen auf die Gegenfahrbahn ausschert, die dort geltenden 70 km/h nutzen darf, um den Überholvorgang schneller abschließen zu können und daß man sich damit trotzdem noch im Rahmen der StVO bewegt.

Wenn man die gleiche Landstraße in der Gegenrichtung befährt, hätte man diesen "Vorteil" natürlich logischerweise nicht.

Natürlich ist das legal möglich. Du musst dann aber auch in die Richtung fahren, für die die andere Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. Also bei erlaubten 70 km/h für die Gegenrichtung: links rüber, in den Rückwärtsgang wechseln und dann 70 km/h fahren.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 19. Juni 2022 um 14:47:02 Uhr:

@gordonairdail

TL also fahrtrichtungsgebunden.

JA !!

Themenstarteram 19. Juni 2022 um 13:17

Vielen Dank für de Info.

Ich tendierte zwar ebenfalls zu dieser Auslegung der StVO, war mir aber nicht 100%ig sicher.

Ach was, der Entscheider, der die TLs festgelegt hat, hat eine genau Untersuchung gemacht und festgestellt, dass die Schlaglöcher sich beim Einfahren und Ausfahren in das Schlagloch unterscheiden. Also, dass die Schlaglöcher sich alle je nach Fahrtrichtung anders auswirken. Deshalb hat er in seiner Weisheit in der einen Richtung 50, in der anderen 70 km/h festgelegt.

Bei dieser Entscheidung war es sicher mindestens so heiß wie heute...gg

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 19. Juni 2022 um 14:45:24 Uhr:

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 19. Juni 2022 um 14:33:48 Uhr:

...andererseits, woher soll ich wissen, dass auf der Gegenspur nur 50 gilt.

Das weiß man logischerweise nur dann, wenn man die Straße mindestens einmal in jede Richtung befahren und sich die unterschiedlichen TL gemerkt hat. Trifft so z. B. auf Berufspendler zu, welche die besagte Strecke nutzen.

Also kriegen Berufspendler ein Ticket, Gelegenheitsfahrer nicht?

 

 

 

 

 

Bitte Signatur beachten...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 19. Juni 2022 um 15:24:06 Uhr:

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 19. Juni 2022 um 14:45:24 Uhr:

 

Das weiß man logischerweise nur dann, wenn man die Straße mindestens einmal in jede Richtung befahren und sich die unterschiedlichen TL gemerkt hat. Trifft so z. B. auf Berufspendler zu, welche die besagte Strecke nutzen.

Also kriegen Berufspendler ein Ticket, Gelegenheitsfahrer nicht?

 

Nein, das gilt für Alle !

 

 

 

Bitte Signatur beachten...

am 19. Juni 2022 um 13:38

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 19. Juni 2022 um 14:47:02 Uhr:

TL also fahrtrichtungsgebunden.

Ja, natürlich, was auch sonst. Du siehst die Schilder der Gegenrichtung ja nur von hinten, da sind sie alle grau.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 19. Juni 2022 um 14:28:09 Uhr:

Jetzt kam mir der Gedanke, ob man, wenn man in der Fahrtrichtung wo 50 km/h gilt, zum Überholen auf die Gegenfahrbahn ausschert, die dort geltenden 70 km/h nutzen darf, ...

Ist schon wirklich seltsam auf welche Gedanken manche Verkehrsteilnehmer/innen heutzutage kommen ... :eek: :rolleyes:

Wundert mich nicht, es muss wohl die Hitze sein.

Zitat:

@germania47 schrieb am 19. Juni 2022 um 16:21:52 Uhr:

Wundert mich nicht, es muss wohl die Hitze sein.

:D wie wahr :D

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