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Ab wann ist man auf der Landstrasse ein Verkehrshindernis????

Themenstarteram 12. August 2007 um 17:29

Ab wann ist man auf der Landstr. ein Verkehrshindernis? Ich mache gerne mal bei 90km/h, da wo 100km/h erlaubt ist, den Tempomat rein und lass meinen Astra einfach rollen. Man fährt entspannend und man spart sogar Sprit! Nur ist das Rechtlich so noch O.K.? Ab wann wär man zu langsam?

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281 Antworten

Mach ich genauso. Ich empfinde jemanden als Verkehrshindernis, wenn er auf der Landstr. wo 100 erlaubt sind, langsamer fährt bei gleichzeitigem Überholverbot.

Traktoren z.B. sind auch Verkehrhindernisse, die sind jedoch verpflichtet, sollte sich ein Stau bilden, an den Straßenrand zu parken und den Stau vorüberziehen zu lassen.

Leider machen die meisten (ich habe noch nie einen erlebt) Führer von Traktoren davon keinen Gebrauch obwohl es wohl vorgeschrieben ist.

Gruß Henry

Zitat:

Original geschrieben von OpelWelt

Ab wann ist man auf der Landstr. ein Verkehrshindernis? Ich mache gerne mal bei 90km/h, da wo 100km/h erlaubt ist, den Tempomat rein und lass meinen Astra einfach rollen. Man fährt entspannend und man spart sogar Sprit! Nur ist das Rechtlich so noch O.K.? Ab wann wär man zu langsam?

Du darfst dabei halt keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern.

§3 Absatz 2

Und warum nicht den Tempomat auf 100 wenn es die Bedingungen erlauben? :confused:

Wegen vielleicht 0,2l Verbrauch den Verkehr unnötig behindern und andere provozieren die bei der geringen Geschwindigkeitsdifferenz kaum überholen können, bzw. sogar dürfen? Warum nicht den Tempomat auf 100 setzen?

Gruß Meik

am 12. August 2007 um 18:31

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Und warum nicht den Tempomat auf 100 wenn es die Bedingungen erlauben? :confused:

ja merkwürdig, und dann meckern sie über die "raser", die sie überholen :rolleyes:

es kommt halt auf die landstraße an. es gibt welche, da kann man super mit 120 fahren, bei anderen fliegt man schon mit 70 aus der kurve. wenn man unbedingt nur 90 fahren will, dann soll man doch bitte bei gelegenheit anhalten und die schnelleren leute vorbeilassen - gilt auch wenn man die strecke nicht so gut kennt o.ä.

Zitat:

Original geschrieben von Henry Ford

Traktoren z.B. sind auch Verkehrhindernisse, die sind jedoch verpflichtet, sollte sich ein Stau bilden, an den Straßenrand zu parken und den Stau vorüberziehen zu lassen.

Anhalten am Straßenrand ist in solchen Fällen ausreichend. Die Fahrzeugführer sind nicht dazu verpflichtet, auch noch ihr Fahrzeug zu verlassen. Das würde auch keinen Sinn ergeben.

Vor einiger Zeit liefen irgendwo in D Polizeikontrollen, da wurden Autofahrer, die auf gut ausgebauten, geraden Bundesstraßen mit 60 oder 70 langfuhren, aus dem Verkehr gezogen und verwarnt (Bußgeld gab's soweit ich weiß nicht).

Wer sich nicht traut bei normalen Verkehrsbedingungen auf einer Bundesstraße schneller als 60 zu fahren gehört meiner Meinung nach nicht (mehr) hinters Steuer. Es ist ja auch zu befürchten, dass diese Leute, obwohl sie langsam fahren, in Gefahrensituationen nicht schnell genug reagieren können.

Im vorliegenden Fall geht es aber um 90 km/h und nicht um 60 - 70 km/h. Das ist schon ein erheblicher Unterschied bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.

Zitat:

Original geschrieben von OpelWelt

Ab wann wär man zu langsam?

Wenn du jemanden (hinter dir) behinderst und die zulässige Geschwindigkeit unnötigerweise nicht einhält.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Anhalten am Straßenrand ist in solchen Fällen ausreichend. Die Fahrzeugführer sind nicht dazu verpflichtet, auch noch ihr Fahrzeug zu verlassen. Das würde auch keinen Sinn ergeben.

 Hatte ich irgendetwas missverständlich von "Aussteigen" geschrieben:confused:

Zitat:

Original geschrieben von Henry Ford

Traktoren z.B. sind auch Verkehrhindernisse, die sind jedoch verpflichtet, sollte sich ein Stau bilden, an den Straßenrand zu parken und den Stau vorüberziehen zu lassen.

Zum "Parken" wird das "Anhalten" erst, wenn der Fahrzeugführer sein Fahrzeug verläßt.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zum "Parken" wird das "Anhalten" erst, wenn der Fahrzeugführer sein Fahrzeug verläßt.

...und außerhalb eines sofortigen Reaktionsradius ist (ja, so einen Quatsch gibts wirklich, wenn man hält und aussteigt, parkt man noch nicht, solang man sein KFZ noch im Blick hat)...

am 12. August 2007 um 19:02

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zum "Parken" wird das "Anhalten" erst, wenn der Fahrzeugführer sein Fahrzeug verläßt.

Auch wenn man mehr als 3 Minuten stehenbleibt. Bleibt man kürzer stehen und verläßt das Fahrzeug nicht, dann ist es kein Parken.

Themenstarteram 12. August 2007 um 19:22

Was in der StVO in §3 in Absatz 1 und 2 steht sieht für mich schwammig und nach auslegungssache aus! Was denkt ihr?

 

Vergesst nicht, ich möchte nur wissen ob man es darf? Ich habe den Tip "mit 90km/h wo 100km/h erlaubt ist" von einem Bekannten bekommen, daher ich möchte nur wissen wie die Rechtslage aussieht?

Ganz einfach, solange du niemanden behinderst darfst du 90km/h fahren. Wenn du aber jemanden behinderst dann verstößt du gegen §3 (2) und §1 der StVO!

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