Ab wann ist man auf der Landstrasse ein Verkehrshindernis????

Ab wann ist man auf der Landstr. ein Verkehrshindernis? Ich mache gerne mal bei 90km/h, da wo 100km/h erlaubt ist, den Tempomat rein und lass meinen Astra einfach rollen. Man fährt entspannend und man spart sogar Sprit! Nur ist das Rechtlich so noch O.K.? Ab wann wär man zu langsam?

281 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Im Ernst: man sollte sich mal fragen, ob 10%!!! unter der zulässigen HÖCHSTgeschwindigkeit schon als LANGSAMfahren ohne triftigen Grund gilt.

darum gehts ja nicht, es geht um behinderung. und da macht die stvo ja keine quantitative einschränkung. also wenn ich schneller fahren dürfte als ich fahre und hinter mir ist jemand, behindere ich den. ist andersherum ja nicht anders, oder ist 10% über der höchstgeschwindigkeit ok und wird nicht als zu schnell fahren gewertet? 😉

Zitat:

Original geschrieben von Mezzo_LE


Als Bsp...wie willst Du denn die Omma im Auto verzurren das es die nicht "umhaut", wenn man normales Tempo fährt und die das net mag oder gewohnt ist

augenbinde 😛

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2


augenbinde 😛

Die hält die Omma aber nicht im Sitz 😛

...jetzt aber wieder zum Thema...({<sagt grad der richtige 😁)

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2


darum gehts ja nicht, es geht um behinderung. und da macht die stvo ja keine quantitative einschränkung. also wenn ich schneller fahren dürfte als ich fahre und hinter mir ist jemand, behindere ich den. ist andersherum ja nicht anders, oder ist 10% über der höchstgeschwindigkeit ok und wird nicht als zu schnell fahren gewertet?

Äpfel und Birnen. Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit gefährdet Verkehrsteilnehmer mehr als eine vom Betrag gleiche Unterschreitung.

Die Behinderung liegt beispielsweise vor, wenn ein Pferdefuhrwerk oder ein landwirtschaftliches Nutzfahrzeug auf einer längeren Strecke ohne Möglichkeit zu überholen nicht gelegentlich rechts 'ran fährt, um überholen zu lassen.

(Ich ärgere mich auch über Wohnmobilfahrer und Gespanne, die UNBEDINGT den tollen Bergpaß fahren müssen, statt die Autobahn zu benutzen, oder über Touristen, die die Elbchaussee mit Sightseeing-Geschwindigkeit entlangschleichen - aber solange letzteres nicht wirklich extrem ist, muß ich das hinnehmen...)

Recht haben, dürfen... soso.
Nun, man hätte auch das RECHT in einer Heavy Metall Kneipe Heino zu singen, ja doch, darf man. Wird aber kaum einer, zumindest nicht länger - weil er vermutlich dermaßen eine aufs Maul bekommen würde....
 
Das ist das Tolle am Strassenverkehr (für manche) - man kann jeglichen Anstand, den kpl. Verstand, einfach alles über Bord werfen - man sitzt ja in seiner "Burg" und hat "Recht".
Wenn einer 90 fahren will - bitteschön. Aber Verstand und Anstand verlangen es, ggf. andere dann vorbeizulassen - ja, auch wenn man dazu mal anhalten müsste. Wer hier billigend eine Schlange hinter sich herzieht und andere zum Kochen bringt (und schlimmer), dem sprech ich jeglichen Anstand ab und empfehle mal dringend eine Klausur. Wer, warum auch immer, 90 muss, der sollte das aufs Notwendigste beschränken - sonst kann ihm ein normaler Mensch nur eine provokante Absicht oder anderen Defekt unterstellen.
Zudem... wer eine Kolonne hinter sich bildet, ist ja auch verpflichtet, bei nächster Gelegeheit diese vorbeizulassen und sei es durch anhalten...

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Zitat:

Original geschrieben von tec-doc


...
Wenn einer 90 fahren will - bitteschön. Aber Verstand und Anstand verlangen es, ggf. andere dann vorbeizulassen - ja, auch wenn man dazu mal anhalten müsste. Wer hier billigend eine Schlange hinter sich herzieht und andere zum Kochen bringt (und schlimmer), dem sprech ich jeglichen Anstand ab und empfehle mal dringend eine Klausur.

....

Zudem... wer eine Kolonne hinter sich bildet, ist ja auch verpflichtet, bei nächster Gelegeheit diese vorbeizulassen und sei es durch anhalten...

Nicht an "nächster Gelegenheit" - an "geeigneter Stelle". 🙂

Ansonsten vielleicht mai ein Fall von der Autobahn - die Begründung unter aa) ist mal ganz interessant...

http://www.ra-kotz.de/noetigung.htm

Und noch mehr Material:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=47632&hl=

Auch wenn man 100 fährt, fühlen sich viele auf der Landstraße behindert.. 😁

Hallo

wenn man hinter sich eine lange Kolonne bemerkt und diese ignoriert dann ist die soziale Kompetenz nicht sehr ausgeprägt....ich für meinen Teil versuche so zu fahren das jedwede Behinderung anderer von mir ausgehend vermieden wird,erwarte dies jedoch auch von anderen😉

nur weil ich alle Zeit der Welt habe muss dies nicht auch für andere gelten...😉

mfg Andy

Zitat:

Original geschrieben von BananaJoe


Auch wenn man 100 fährt, fühlen sich viele auf der Landstraße behindert.. 😁

Du fährst 100 nach Deinem Tacho. Das heisst noch lange nicht, dass mein Tacho auch 100 anzeigt 😉

ciao

Zitat:

Original geschrieben von andyrx


Hallo

wenn man hinter sich eine lange Kolonne bemerkt und diese ignoriert dann ist die soziale Kompetenz nicht sehr ausgeprägt....ich für meinen Teil versuche so zu fahren das jedwede Behinderung anderer von mir ausgehend vermieden wird,erwarte dies jedoch auch von anderen😉

nur weil ich alle Zeit der Welt habe muss dies nicht auch für andere gelten...😉

mfg Andy

ENDLICH mal jemand, der das sagt... Dieses "Ich hab' ja Zeit und will die tolle Gegend anschauen" zeugt davon, daß manche Leute davon ausgehen, daß ich, selbst wenn ich Zeit habe, es toll finde, hinter anderen hinterherzuschleichen.

Auch sonst - Volle Zustimmung !

Zitat:

Original geschrieben von CorsaB1999


Vor einiger Zeit liefen irgendwo in D Polizeikontrollen, da wurden Autofahrer, die auf gut ausgebauten, geraden Bundesstraßen mit 60 oder 70 langfuhren, aus dem Verkehr gezogen und verwarnt (Bußgeld gab's soweit ich weiß nicht).
Wer sich nicht traut bei normalen Verkehrsbedingungen auf einer Bundesstraße schneller als 60 zu fahren gehört meiner Meinung nach nicht (mehr) hinters Steuer. Es ist ja auch zu befürchten, dass diese Leute, obwohl sie langsam fahren, in Gefahrensituationen nicht schnell genug reagieren können.

Mit 90 ist man offiziell (rechtlich) kein Hindernis. Aber sag das mal den dir folgenden Fahrern 🙂 Für einen, der auf der Landstraße gern 120 fährt, bist auch mit 110 ein Hindernis.

Nach Gerichtsurteilen zufolge tritt eine Behinderung durch zu langsamer Fahrweise nur dann ein, wenn man etwa 2/3 oder langsamer (z. B. 60 bei 100, oder 30 bei 50) als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit fährt. Da muss man dann auch (wie bereits mit dem Traktor erwähnt) mal an der nächste Einbuchtung raus und den hinter sich bildenden Stau vorbei lassen.

Diese Form der Behinderung ist aber nur mit 20 EUR Verwarnungsgeld belegt.

Behinderung auf der Landstraße
 
Folgende gedanken:
 
Wenn man mit 90 statt der erlaubten 100km/h 10 km hinter jemanden fährt macht das einen Zeitverlust von 40sec oder 0,66666 Minuten aus. Ich finde das wäre doch eine Anzeige wegen Behinderung wert.
 

Zitat:

Original geschrieben von Cyclomaster


Behinderung auf der Landstraße
 
Folgende gedanken:
 
Wenn man mit 90 statt der erlaubten 100km/h 10 km hinter jemanden fährt macht das einen Zeitverlust von 40sec oder 0,66666 Minuten aus. Ich finde das wäre doch eine Anzeige wegen Behinderung wert.
 

GENAU das wird auch der Richter sagen, wenn denn ein Gericht den Fall annimmt 🙂

Das ist das Tolle am Strassenverkehr (für manche) - man kann jeglichen Anstand, den kpl. Verstand, einfach alles über Bord werfen - man sitzt ja in seiner "Burg" und hat "Recht".
 
Andy hat das doch noch mal sehr schön umformuliert.... 😉
Und wenn einer 200 fahren will - ja ... mei ... dann fahr ich halt ganz rechts und blink wenn frei auch noch rechts... so what?
 
Ich kann mich oft des Eindrucks nicht erwehren, dass die Erfüllung menschlichen Seins für viele darin liegt, andere zu provozieren, zu reizen, sich an deren Ärger zu ergötzen und nach solchen Gelegenheiten zu suchen - natürlich mit dem RECHT im Rücken und in einer Dose gut geschützt 🙄

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc


Das ist das Tolle am Strassenverkehr (für manche) - man kann jeglichen Anstand, den kpl. Verstand, einfach alles über Bord werfen - man sitzt ja in seiner "Burg" und hat "Recht".
 
Andy hat das doch noch mal sehr schön umformuliert.... 😉
Und wenn einer 200 fahren will - ja ... mei ... dann fahr ich halt ganz rechts und blink wenn frei auch noch rechts... so what?
 
Ich kann mich oft des Eindrucks nicht erwehren, dass die Erfüllung menschlichen Seins für viele darin liegt, andere zu provozieren, zu reizen, sich an deren Ärger zu ergötzen und nach solchen Gelegenheiten zu suchen - natürlich mit dem RECHT im Rücken und in einer Dose gut geschützt 🙄

 Manchmal geht es nihct um Recht haben oder nicht sondern ob es sich lohnt wegen 40 sec sich provoziert zu fühlen und sich zu ärgern oder nicht!

Man Leute 40sec denkt mal nach wo die sonst noch liegen bleiben als wenn man mal mit 90 statt 100 unterwegs ist.

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Wenn jemand nun 90 fährt, kann man wohl kaum von Behinderung sprechen, selbst bei 80 eher nicht. Was wäre dann ein LKW? Klar, der kann und darf nicht schneller......soll der auch alle paar km anhalten um die 5 Autos hinter sich durchzulassen?

Und die LKW ab 12 to dürfen eigentlich nur 60 km/h auf Landstraßen ....

Wenn ich mit meinem Unimog und Gespann unterwegs bei dann fahr ich 60.
Viel schneller geht halt nicht. Bergauf geht es dann auch mal runter auf 30 km/h.
Klar bin ich dann ein Verkehrshindernis. Aber wo soll ich denn hin ? Mich in Luft auflösen?
So viele Ausweichstellen wo man mit 2 Anhängern reinpasst gibt es nicht.
Schaut Euch mal die Straßen an wie weit es da von Parkplatz zu Parkplatz ist.
Und mit 22 to hinten dran fahr ich bestimmt nicht auf den Grünstreifen nur da mit ein PKW-Fahrer dann 2 min ehr an der nächsten roten Ampel steht.
Klar nervt mich das auch wenn ich mit nem PKW hinter einen "Schleicher" hänge. Aber dann warte ich bis ich überholen kann und gut.
Mit ein bissel mehr Gelassenheit auf den Straßen, denke ich, würde es so einige gefährliche Situationen nicht geben.

Ich denke kaum das die Rennleitung jemanden etwas vorwerfen kann der nur 90 fährt wo 100 erlaubt ist. Die sollen sich lieber um die kümmern die meinen 150 zufahren wo 70 ist. Da ist dann auch mehr für die Staatskasse zu holen 😉 😉

Was allerdings ein Verkehrhindernis der 1. Güte ist, sind die 25 km/h PKW. Wenn die auf der Bundesstraße unterwegs sind, kann das schon gefährlich werden da man die Geschwindigkeit von denen falsch einschätzt. rechnet ja keiner mit das ein Fahrzeug das aussieht wie ein PKW nur 25 fährt. Wenn ich einen Trecker oder LKW von weitem sehe, weiss ich das er langsamer ist. Aber diese Kisten!
Da die aber auch zugelassen sind, dürfen sie auch auf Bundesstraßen/Landstraßen fahren (es seidenn Kraftstraße) Die Gurken fahren 25 ... und wir reden hier von 90km/h Hmmm....

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