Ab wann ist man auf der Landstrasse ein Verkehrshindernis????

Ab wann ist man auf der Landstr. ein Verkehrshindernis? Ich mache gerne mal bei 90km/h, da wo 100km/h erlaubt ist, den Tempomat rein und lass meinen Astra einfach rollen. Man fährt entspannend und man spart sogar Sprit! Nur ist das Rechtlich so noch O.K.? Ab wann wär man zu langsam?

281 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Tanea


Und die LKW ab 12 to dürfen eigentlich nur 60 km/h auf Landstraßen ....

es ist ein unterschied, ob du fahrzeug-technisch nur 60 fahren kannst, oder ob du MUTWILLIG den verkehr ausbremst, obwohl du schneller fahren könntest.....

deswegen regen sich die meisten leute ja auch mehr über den rentner-mercedes auf, der mit 70 außerorts vor einem herschleicht, als über den mähdrescher, der von einem zum anderen feld mit 60 tuckert...

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc


Ich kann mich oft des Eindrucks nicht erwehren, dass die Erfüllung menschlichen Seins für viele darin liegt, andere zu provozieren, zu reizen, sich an deren Ärger zu ergötzen und nach solchen Gelegenheiten zu suchen - natürlich mit dem RECHT im Rücken und in einer Dose gut geschützt 🙄

Natürlich - ohne Feindbild kein schöner Tag. 🙂

90 auf der Landstraße sind noch innerhalb der Toleranzgrenze der meisten Leute, tun nicht wirklich weh - und man weiß nicht, warum die Leute teilweise langsamer fahren.
(Bei uns eine Landstraße mit 4 Spuren und Mittelstreifen - und hohem Verkehrsaufkommen. 120 erlaubt, aber viele fahren 100. Nun ist der Weg zur Ausfahrt kurz und viele fahren dort ab - also warum beschleunigen. Lästig, aber damit kann man leben. BÖSwillig macht da niemand etwas. Und - wenn die Rechtsprechung etwas anderes sagt, als man selbst, sollte man auch seine eigene Einstellung zumindest überprüfen.

Nunja, man weiß aber auch nie so genau, wie genau der eigene Tacho geht, für den einen sinds 90km/h, für den anderen sinds nur 70km/h und für den nächsten sinds 80km/h...

Von daher sollte man die Limits schon ausnutzen...

Ich persönlich empfinde alles unter 140 km/h als zähfließenden Verkehr!

😉 😉

Nur Spass...🙂

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Köstlicher Thread. 😉

Der eine oder andere sollte sich mal darüber klar werden, dass die 100 km/h ausserorts die Höchstgeschwindigkeit unter optimalen Bedingungen darstellen.

Der Gesetzgeber sagt nicht, dass ich die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch tatsächlich bis an´s Limit ausreizen muss!

Sogesehen sind also ausserorts auch 70 oder 80 km/h zulässig und rechtlich nicht zu beanstanden.

Grüßle
Frank

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA


Köstlicher Thread. 😉

Der eine oder andere sollte sich mal darüber klar werden, dass die 100 km/h ausserorts die Höchstgeschwindigkeit unter optimalen Bedingungen darstellen.

Der Gesetzgeber sagt nicht, dass ich die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch tatsächlich bis an´s Limit ausreizen muss!

Sogesehen sind also ausserorts auch 70 oder 80 km/h zulässig und rechtlich nicht zu beanstanden.

Grüßle
Frank

Er sagt aber auch das man keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern darf.🙂

@ IAN@BTCC

Auch wenn Du Dich in zig Threads immer wiederholst - deine Aussagen werden deshalb nicht besser und setzten die StVO nicht ausser Kraft. 😉

Grüßle
Frank

@NOMDMA: Deine aber auch nicht, hier gilt es abzuwägen was gewichtiger ist und man muss bereit sein Kompromisse einzugehen. Ich bin der Meinung das der Wunsch Sprit zu sparen weniger gewichtig ist als der Wunsch mehrere Leute nicht behindert zu werden.

Kompromisse sind im Moment wohl weder bei der einen noch bei der anderen Seite in Mode. Da wird auf biegen und brechen gefahren und nachher behauptet man sei doch im recht gewesen. Rücksichtnahme und Toleranz sind doch das was einen Gesellschaft ausmachen, so gesehen steuern wir in Deutschland mit errschreckendem Tempo in eine Antigesellschaft. Vielleicht sollten alle mal drüber nachdenken!

P.S.: 70km/h (30km/h unter zulässiger Höchstgeschwindigkeit) sind rechtlich sehr wohl zu beanstanden wenn keine driftigen und erkennbaren Gründe vorlagen. Gerichturteile sprechen von 20% langsamer als tolerabel.

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA


@ IAN@BTCC

Auch wenn Du Dich in zig Threads immer wiederholst - deine Aussagen werden deshalb nicht besser und setzten die StVO nicht ausser Kraft. 😉

Grüßle
Frank

Und du solltest dich mit dem befassen was in der StVO steht!😉

Er darf dabei(spritsparen) nicht den Verkehr behindern - so steht es sogar WÖRTLICH in der StVO.😉

@ ThePilot

Sei doch bitte so freundlich und verlinke dieses Urteil (und bitte kein Amtsgericht, sondern OLG).

@ IAN@BTCC

Im Gegensatz zum anderen Thread reden wir hier von Landstraßen. Auf diesen gilt unter besten Voraussetzungen (Witterung, Verkehrsaufkommen, Straßenführung, Beschaffenheit der Fahrbahn etc.) eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.
Es gibt keinen Paragraphen in der StVO, der mich dazu zwingt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch tatsächlich voll auszunutzen (gilt übrigens auch für BAB).

Von einer spritsparenden Fahrweise (auch wenn ich sie selbst praktiziere), habe ich nicht gesprochen. Die gefahrene Geschwindigkeit orientiert sich individuell an dem, was mich auf der Straße erwartet und meinen persönlichen Fähigkeiten. Wie schnell ich fahren dürfte, ist diesbezüglich vollkommen egal.

Falls Du anderer Meinung bist, dann lade ich Dich gerne mal zu einer Ausflugsfahrt auf den Schauinsland ein. Jede Wette, dass Du dann für mich ein Verkehrshindernis bist und es nicht schaffst, die Strecke mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zu fahren. 😉

Grüßle
Frank

Zitat:

Original geschrieben von IAN@BTCC


Er darf dabei(spritsparen) nicht den Verkehr behindern - so steht es sogar WÖRTLICH in der StVO.😉

Das 90 km/h bei zulässigen 100 km/h Höchstgeschwindigkeit KEINE Verkehrsbehinderung darstellen, hatten wir ja bereits mehrfach festgestellt.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von IAN@BTCC


Er darf dabei(spritsparen) nicht den Verkehr behindern - so steht es sogar WÖRTLICH in der StVO.😉
Das 90 km/h bei zulässigen 100 km/h Höchstgeschwindigkeit KEINE Verkehrsbehinderung darstellen, hatten wir ja bereits mehrfach festgestellt.

NOMDMA hat von 70-80km/h gesprochen!😉

@NOMDMA: Hier geht es aber ums "Spritsparen". Die Bedingungen und das fahrerische können würden die 100km/h ohne weiteres zulassen.
Desweiteren gibt es in der StVO mehrere Absätze, die das "langsamer als Höchstgeschwindigkeit" regeln.😉

Les dir den Post von ThePilot nochmal genau durch.😉

P.S.: Gegenvorschlag, ich lade dich mal auf die Nordschleife ein!🙂

Zitat:

Original geschrieben von OpelWelt


Ab wann ist man auf der Landstr. ein Verkehrshindernis? Ich mache gerne mal bei 90km/h, da wo 100km/h erlaubt ist, den Tempomat rein und lass meinen Astra einfach rollen. Man fährt entspannend und man spart sogar Sprit! Nur ist das Rechtlich so noch O.K.? Ab wann wär man zu langsam?

Wenn du jeden 0,xl treibstoff berechnest kannst du ja auch auf den velo umsteigen. So behinderst du keinen und sparst noch mehr! 😉

Hallo zusammen..........

ich kann nur von zwei Menschen berichten , die bei der Fahrschulprüfung/Praktisch durchgefallen sind ...und diese wiederholen dürfen/mussten.

Grund : - zu langsames Fahren und somit Behinderung des fliessenden Verkehres
- Unsicherheit und nicht Einschätzung der Verkehrslage

Der eine davon fuhr wohl im Stadtverkehr bei erlaubten 50km/h "nur 40-45km/h" und somit sah der Prüfer des TÜV s´ eine Behinderung des fliessenden Verkehrs.......mit der Begründung.... wo 50 erlaubt sind auch 50 zu fahren.
Das ganze trug sich vor Jahren in Landshut/BY zu. War ein Lehrling von uns....und er gukte ziemlich dumm aus der Wäsche!!!!
Die andere fuhr ebenfalls in der praktischen Prüfung auf der Landstrasse (3km geradeaus und gut ausgebaut) bei erlaubten 100km/h nur 85-90 .......durchgefallen wegen Verkehrsbehinderung!!!-----das war in Sachsen-----

Also ist es nicht von den Fahrlehrern abgesprochen , sondern wohl eher Gesetz , das man das fahren sollte , was erlaubt ist......ausser Defekten , Landungen u.s.w.

das nur mal so aus meinem Erfahrungen in fast 20 unfallfreien Autofahrerjahren mit recht flotten Autos ...........

Gruß lausitzerMB320

Die Entscheidungen von so manchem wunderlichen Fahrschulprüfer halte ich in diesem Zusammenhang für zu praxisfremd. Vielleicht hatten die beiden o.g. Exemplare jeweils 'ne schlechte Nacht hinter sich...

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