Ab wann ist man auf der Landstrasse ein Verkehrshindernis????

Ab wann ist man auf der Landstr. ein Verkehrshindernis? Ich mache gerne mal bei 90km/h, da wo 100km/h erlaubt ist, den Tempomat rein und lass meinen Astra einfach rollen. Man fährt entspannend und man spart sogar Sprit! Nur ist das Rechtlich so noch O.K.? Ab wann wär man zu langsam?

281 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Gesetz der Strasse = Alles was langsamer fährt wie ich ist ein Penner und ein Verkehrshindernis.Wer schneller fährt als ich ist ein Raser.

Damit dürfte die Einstellung vieler hier treffend beschrieben sein.

 Treffender kann man es gar nicht formulieren! 😁

Zitat:

Original geschrieben von OpelWelt



Aber ich schätze mal das es hier Leute gibt die selbst damit ein Problem haben, wenn man kurz vor der Ortschaft ausrollen lässt und nicht erst beim Ortsschild eine Vollbremsung hinlegt!🙄

Tja, sicher wahr … Das Problem sind, glaube ich, aber nicht die Leute, die hier damit ein Problem haben … sondern die, welche in der realen Situation „ausklinkern“ und dabei gefährlich unvernünftige Sachen fabrizieren, … weil einer nur genauso schnell wie erlaubt fährt oder 10 cm vor Ortseingangschild SCHON bei Tempo 100 anfängt zu bremsen … und nicht gemütlich ab Ortseingangsschild von 100 km/h ausrollen lassen …

Wir hatten hier mal einen Thread … da kam folgende scheinbar allgemein bekannt Situation vor: … Ortsausgangsschild … der eine fängt da an zu beschleunigen und behindert (ungewollt) dabei den, welcher weit vor Ortsausgangsschild beschleunigt (weit über Limit) und den vernünftig fahrenden (noch teils innerorts, schon teils außerorts) überholen will … und erst dadurch in Bedrängnis kommt, weil der vor ihm (natürlich total unverhofft) erst ab Ortsausgangsschild (so wie es die StVO vorsieht) Gas gibt …

„Schnell fahren in Kurven“ … macht Spaß, aber man darf das Denken dabei nicht außen vor lassen … es gibt doch die Gegenfahrbahn, meinen inzwischen leider viele „Zu-Schnellfahrer“ in „plötzlich engen Kurven“… und Rücksicht, ja die kann man von den entgegenkommenden „Vernünftigfahren“ schon verlangen, oder 🙄 ... ja von mir kann so einer immer Rücksicht erwarten, aber ich bin nicht alle 😁

Zitat:

Original geschrieben von kutjub



Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


In unserem Beispiel ist 100 die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Wenn jemand nun 90 fährt, kann man wohl kaum von Behinderung sprechen, selbst bei 80 eher nicht. Was wäre dann ein LKW? Klar, der kann und darf nicht schneller......
MAL ZUR Info,

LKW´s dürfen auf Landstrassen nur 60 fahren.

Ist mir klar....nur hält sich so gut wie kein LKW-Fahrer dran, so daß wir dann meistens bei 80, Tacho eher 90, sind....

Also mir sind diejenigen, die auf Landstraße 90 fahren eigentlich ganz recht. Die sind noch so langsam, dass man sie unkompliziert und schnell überholen kann. Nerviger sind die, die so 110 - 120 fahren . . . denn um die zu überholen braucht man einen längeren überholweg ;-)

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@ razor23

Du solltest zwischen "subjektivem" und "objektivem" Hindernis zu unterscheiden lernen! Nicht umsonst habe ich zuvor die Sichtweise von Polizisten gepostet und ab wann diese einen ersten Handlungsbedarf sehen.

@ LuckyLuc

Also bei uns gibt es nicht nur Kurven, sondern auch noch Berge (nennt sicht Schwarzwald). Ich kann trotzdem überholen, wenn ich das Bedürfnis dazu habe. 😉

@ BMWRider

Zitat:

Man ist ein Hindernis, sobald man die Höchstgeschwindigkeit nicht ausreizt, obwohl der Wagen das hergäbe und hinter einem jemand ist, der schneller fahren möchte......

Aus deiner subjektiven Sichtweise heraus ok, rechtlich gesehen natürlich nicht. Hast Du alles gelesen?

@ Opelowski

Zitat:

Na hoffentlich entscheidet es nicht der dahergelaufene Dorfpolizist!

Falls Dir die rechtlichen Grundlagen in der BRD nicht bekannt sein sollten - Polizisten sprechen kein Recht, sondern sorgen nur für dessen Einhaltung. Im Falle des Opas ist also der Polizist schlicht machtlos und kann, sofern kein Unfall passiert, nur Meldung an das zuständige Landratsamt (FS-Stelle) machen.

Grüßle
Frank

Zitat:

Original geschrieben von Genussfahrer-1


HIHO!

also aus eigener erfahren.. ist zwar schon bissi her aber kann ja passieren...

meinereiner im auto vom papa .. FS gerade mal trocken fahre auf der landstrasse hinter mir die polizei...

Puhhhh,wenn Du schon einen Erlebnisbericht schreibst (alles klein und in Stichworten!), dann setz doch wenigstens ab und zu mal ein Komma damit man den Sinn auch erkennen.

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA



Zitat:

Na hoffentlich entscheidet es nicht der dahergelaufene Dorfpolizist!

Falls Dir die rechtlichen Grundlagen in der BRD nicht bekannt sein sollten - Polizisten sprechen kein Recht, sondern sorgen nur für dessen Einhaltung. Im Falle des Opas ist also der Polizist schlicht machtlos und kann, sofern kein Unfall passiert, nur Meldung an das zuständige Landratsamt (FS-Stelle) machen.

Grüßle
Frank

Sind mir auch (disbezüglich) bekannt, leider gibt es Stimmen die da anders haben wollen und sich beschweren, wovor ich eben nur warne.

p.s. Nebenbei mal was Lustiges : http://www.funpic.tv/2007/08/13/bitte-an-die-versicherung

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA


Aus deiner subjektiven Sichtweise heraus ok, rechtlich gesehen natürlich nicht. Hast Du alles gelesen?

wo steht denn der entsprechende passus im gesetz, der das nicht so sieht?

@ Bucklew2

Gegenfrage - wo steht denn der entsprechende Passus im Gesetz, der deine Meinung stützt? 😉

Aber um die Sache etwas aufzuklären, einige Urteile:

Amtsgericht Gemünden

"Müssen auf leicht kurviger Strecke bei erlaubten und vertretbaren 100 km/h mehrere Fahrzeuge auf 3 km hinter einem ohne triftigen Grund nur 50 km/h fahrenden Pkw herfahren, so verletzt dessen Fahrer § 3/II."

OLG Karlsruhe

"Wer auf 6 km mit 65 km/h fährt, obwohl 100 km/h möglich und zulässig sind, unterliegt der Pflicht des § 5/VI (rechts ran fahren und Fahrzeugschlange [mind. 3 Fahrzeuge] vorbei lassen).

"Wer weniger als die Hälfte der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ohne triftigen, objektiven Grund (Motorleistung, Ladung, Unterwegsmangel, Körperzustand, Verkehrslage, Wetter) fährt, verstößt gegen § 3/II."

Grüßle
Frank

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA


Gegenfrage - wo steht denn der entsprechende Passus im Gesetz, der deine Meinung stützt? 😉

§3 "(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern."

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA


Aber um die Sache etwas aufzuklären, einige Urteile:

schöne urteile, aber ich kann da jetzt kein "90 ist ok" oder "80 ist ok" erkennen.

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2



Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA


Gegenfrage - wo steht denn der entsprechende Passus im Gesetz, der deine Meinung stützt? 😉
§3 "(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern."

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2



Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA


Aber um die Sache etwas aufzuklären, einige Urteile:
schöne urteile, aber ich kann da jetzt kein "90 ist ok" oder "80 ist ok" erkennen.

Stimmt. Weil das Ganz nicht so schablonenmäßig funktioniert und man bei der Beurteilung der Sachlage schon die Umstände in Betracht ziehen muß. Bei "Tempo 100" können 65 zu langsam und 45 zu schnell sein. Erster Fall: Touristische Schaufahrt auf leicht kurviger Strecke über 10 Kilometer mit Schlange ist Behinderung. Zweiter Fall: Selbe Strecke bei starkem Nebel und Glatteis in der Nacht mit Wohnanhänger ist unangepaßte Geschwindigkeit (=zu schnell).

Ganz einfach, oder ?

Geschwindigkeitsüberschreitungen gehen davon aus, wie schnell man bei optimalen Bedingungen maximal fahren darf. Es gibt einen absoluten Maximalwert, von dem aus gerechnet wird.
Für Verkehrsbehinderung gibt es diesen Wert nicht, da er von vielen Faktoren bestimmt wird. Die Urteile zeigen das doch ganz eindeutig. Angepaßte Geschwindigkeit ist oftmals deutlich geringer, nie jedoch höher als Höchstgeschwindigkeit und ein Fahrer, der das nicht verinnerlicht, sollte nur bei Sonnenschein auf freien, breiten Straßen unterwegs sein.

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA



@ BMWRider

Zitat:

Zitat:

Man ist ein Hindernis, sobald man die Höchstgeschwindigkeit nicht ausreizt, obwohl der Wagen das hergäbe und hinter einem jemand ist, der schneller fahren möchte......

Aus deiner subjektiven Sichtweise heraus ok, rechtlich gesehen natürlich nicht. Hast Du alles gelesen?

Grüßle
Frank

lol, ja habe ich....lies dir am besten mal meine etlichen Beiträge zu Beginn des Threads durch, vllt. wirds dann klarer 😉

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Gesetz der Strasse = Alles was langsamer fährt wie ich ist ein Penner und ein Verkehrshindernis.Wer schneller fährt als ich ist ein Raser.

Damit dürfte die Einstellung vieler hier treffend beschrieben sein.

Richtööööög, genau meine Meinung 😁

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA



@ LuckyLuc

Also bei uns gibt es nicht nur Kurven, sondern auch noch Berge (nennt sicht Schwarzwald). Ich kann trotzdem überholen, wenn ich das Bedürfnis dazu habe. 😉

Grüßle
Frank

Tja Berge haben wir leider auch... Schwarzwald & Sauerland sollten sich da vermutlich nicht viel tun...

Ich hab aber das Problem, das ich noch auf Probe fahre und max. 20km/h über der Zulässigen Höchstgeschwindigkeit verweilen darf ohne gleich auch meinen Führerschein zu gefährden...

Grüsse, Lucky Luc

Zitat:

Ich mache gerne mal bei 90km/h, da wo 100km/h erlaubt ist, den Tempomat rein und lass meinen Astra einfach rollen. Man fährt entspannend und man spart sogar Sprit! Nur ist das Rechtlich so noch O.K.?

Nochmal zum Ausgangspunkt....

Ich mache gerne... entspannt... Sprit.... RECHT. Mhm...

Nun, manchmal hab ich´s eilig, wenn dann endlich die Aufzugtür aufgeht, stürme ich rein und schieb die Leute die rauswollen zur Seite - das darf ich, kein Winkeladvokat wird da was gegen mich finden. In der Fussgängerzone bummel ich gerne mit 10 Leuten nebeneinander im Schlenderschritt, hab´s ja nicht eilig. Wer nicht bummeln mag und nicht vorbeikommt - tja, Pech, Paragraph bitte?

.. allein - macht man´s? Nein? Warum nicht?

Unumwunden - die Tendenz persönliches Verhalten nur noch an Gesetzen festzumachen und dabei jeglichen Verstand, Anstand und solziale Konventionen aussen vor zu lassen.... ist (jaaa, das "böse" Wort *g*) typ. dt. und einfach nur traurig. Vollkasko... bitte sagt mir wie ich korrekt kacke... 🙄

Meine Fresse... wenn´s grad nicht stört, dann fahr ich halt von mir aus 62,359kmh - nur wenn ich bemerke, dass ich grad nerve, dann mach ich halt Platz oder fahr zu. Frag ich bei obigen Gründen nach RECHT... dann könnte man daraus fast die "grinsende" Absicht konkludieren.

Hier tausendundzwei Szenarien zu konstruieren ist doch gaga - dass manche ohne BGB noch schnaufen können... faszinierend. Und was muss einem doch scheisslangweilig sein, wenn man losrennt und bei den Cops rumheult... warum auch immer.... mancher kann es wohl nicht ertragen, dass andere anders ticken.

Und ist jemand tatsächlich unsicher - ja toll, dann denke ich mal - von Extremfällen ab - das sollte der Rest schon kompensieren können, sonst hat dieser mE ebenfalls Defizite (natürlich rechtlich völlig i.O.).

Ferner:

Habe mehrere Bekannte mit Fahrschule - und eine vermasselte Prüfung wegen zu langsam gibt es da immer wieder mal. Was auch vernünftig ist, denn traut sich jemand z.B. mögliche und zulässige 100 nicht zu, hat gar schon eine Karawane hinter sich... dann ist er einfach noch nicht soweit. Zum Thema "ich erklage mir den Führerschein" > *rofl* Warum nicht gleich aus der Cornflakesschachtel?

@ Bucklew2

Ich denke mal, dass Fubushi auf deine Frage ausreichend verständlich geantwortet hat.

@ BMWRider

Da stand ich wohl auf der Ironie-Leitung. 😉

@ LuckyLuc

Naja...höchster Punkt 840 Meter...wohl eher Hügel. Selbst wir Schwarzwälder finden unsere "Berge" (1493 m) ziemlich hügelig und fahren lieber in die Alpen.

Bzgl. Überholen - wenn jemand vor Dir nur 70 oder 80 fährt, dann sollten wollten 40-50 km/h Überschuß beim Überholen locker ausreichen? Höhere Geschwindigkeitsübertretungen sind erst dann üblich, wenn Du jemanden überholen willst, der bereits 100 fährt. Und dann kann man sich durchaus die Frage stellen, ob es denn wirklich nötig ist.
Ansonsten - gute Einstellung mit max. 20 km/h Übertretung!

Grüßle
Frank

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