Ab wann ist ein Auto ein Unfallwagen ?
Hallo,
ich hatte letzte Woche leider einen kleinen Rempler mit einem anderem Auto.
Nun hat meine Stossstange und der darüberliegende Rahmen eine kleine Delle.
Die Kosten der Stossstange belaufen sich auf ca. 700 Euro. Das mit dem Rahmen wurde
noch gar nicht geschehen, denke aber das es ausgebeult werden kann.
Meine Frage ist einfach, ab wann wird ein Fahrzeug zu einem Unfallwagen ?
Es kann ja nicht sein, das der Wagen nun ein Unfallfahrzeug ist wegen dieser kleinen Sachen,
da die Kosten nur so hoch sind, da die ganze Stossstange lackiert werden muss.
Danke im voraus
Gruss
Thomas
10 Antworten
das ist noch kein Unfallschaden sondern gehört eher in die Kategorie Schönheitsreparatur
Hoi,
ich kenne es so, dass nach Schweiss,- oder Richtarbeiten am Rahmen oder tragenden Teilen das Fahrzeug als Unfallwagen eingestuft wird.
Trotzdem würde ich diesen kleinen Schaden bei einem eventuellen Verkauf dem Käufer mitteilen. Wenn das sauber ausgebessert wurde, ist es imho auch keine Wertminderung für das Fahrzeug.
Grüsse
Egal wie die rechtliche Seite aussieht:
Ich würde den "Unfall" schön mit Fotos und Rechnungen (BMW-Werkstatt??) dokumentieren und dem nächsten Käufer mitteilen. Als "Unfallwagen" würde ich die Karre beim Verkauf nicht bezeichnen, da man hier eher nen "Totalschaden" als ne kleine Delle mit verbindet.
Wenn allerdings was am Rahmen gemacht werden muss, könnte es rechtlich schon ein Unfaller sein, auch wenns nur minimal ist bzw. war.
Gruß
Jan
Zitat:
Original geschrieben von troymcclure1
Hoi,
ich kenne es so, dass nach Schweiss,- oder Richtarbeiten am Rahmen oder tragenden Teilen das Fahrzeug als Unfallwagen eingestuft wird.
Grüsse
Kenn das auch nur so.
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Zitat:
Original geschrieben von sideboy
Nun hat meine Stossstange und der darüberliegende Rahmen eine kleine Delle.
...nun ist die Frage, was hier mit "Rahmen" gemeint ist... 😉
Zitat:
Original geschrieben von Limo320
Kenn das auch nur so.Zitat:
Original geschrieben von troymcclure1
Hoi,
ich kenne es so, dass nach Schweiss,- oder Richtarbeiten am Rahmen oder tragenden Teilen das Fahrzeug als Unfallwagen eingestuft wird.
Grüsse
Leider falsch....
Auszug aus dem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.10.2007
Aktenzeichen: VIII ZR 330/06
„(…) muss der Verkäufer eines Gebrauchtwagens einen Schaden oder Unfall, der ihm bekannt ist oder mit dessen Vorhandensein er rechnet, grundsätzlich auch ungefragt dem Käufer mitteilen, wenn er sich nicht dem Vorwurf arglistigen Verschweigens aussetzen will, es sei denn, der Schaden oder Unfall war so geringfügig, dass er bei vernünftiger Betrachtungsweise den Kaufentschluss nicht beeinflussen kann.
Die Grenze für nicht mitteilungspflichtige "Bagatellschäden" ist bei Personenkraftwagen sehr eng zu ziehen. Als "Bagatellschäden" hat der Senat bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden anerkannt, nicht dagegen andere (Blech-) Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering (in einem Falle aus dem Jahre 1961 332,55 DM) war (…). Ob das Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist, ist nicht von Bedeutung (…). Alleine die Tatsache, dass das Fahrzeug bei einem Unfall einen erheblichen Schaden erlitten hat, stellt einen Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB dar. Auch beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs kann der Käufer, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist.
Nach diesen Grundsätzen liegt im Streitfall - wie die Revision zu Recht geltend macht - kein "Bagatellschaden", sondern ein Fahrzeugmangel vor. Nach den vom Landgericht seiner Entscheidung (...) zugrunde gelegten Feststellungen des Sachverständigen handelt es sich bei den Karosserieschäden an der linken Tür und dem linken hinteren Seitenteil des Fahrzeugs nicht nur um Lackschäden, sondern um Blechschäden, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ursprünglich tiefer als die bis zu 5 mm starke Schichtstärke des Spachtelauftrags waren.
Der Kostenaufwand zur fachgerechten Beseitigung dieser Blechschäden beträgt nach der Kalkulation des Sachverständigen 1.774,67 EUR. Ein solcher Schaden kann jedenfalls bei einem knapp fünfeinhalb Jahre alten Fahrzeug mit einer Laufleistung von rund 54.000 km nicht als "Bagatellschaden" angesehen werden, mit dem ein Käufer vernünftigerweise rechnen muss.“
Soweit der BGH. Die Unterstreichungen stammen von mir. Die ausgelassenen Texte in (...) gehören entweder nicht zum Thema oder sind Verweise auf andere Entscheidungen.
Verkäufern gebrauchter Fahrzeuge, die - auch nur kleinere - Schäden an dem Fahrzeug haben reparieren lassen, ist daher dringend anzuraten, alles akribisch anzugeben. Dies sollte man genau und im Detail im schriftlichen Kaufvertrag auflisten und sich unterschreiben lassen.
Ansonsten kann sich ein Gebrauchtwagen auch noch nach Jahren als überaus anhänglicher Bumerang erweisen.
Im oben zitierten Fall des BGH hatte der Beklagte den Wagen zurück zu nehmen und den Kaufpreis nebst Zulassungskosten und Garagenmiete (für das nicht genutzte Auto) zu erstatten. Achja: Und die Prozesskosten.
Er meint bestimmt das Frontblech bzw Schloßblech, rechtlich gesehen sollte der Käufer darüber informiert werden. Ansonsten wäre es arglistiges verschweigen/täuschung.
Ob es nun ein Unfallwagen ist, darüber sollten die Kosten der Reparatur bei BMW entscheiden. Damit meine ich auch original BMW Kostenvoranschlag mit original teilen und Garantie, und nicht irgendein ALI auf ner Hinterhofwerkstatt.
Unfallfrei bedeutet ja ob vorschäden bekannt sind, und das sind sie ja eigentlich in diesem fall.
Ok danke sehr für Eure Argumente.
Falls ich den Wagen mal wirklich verkaufen sollte, werde ich den kleinen Schaden angeben.
So wie es ausschaut ist es nur lackieren der Heckstosstange und ausbeulen des Bleches
(kaum zu sehen) auf der rechten Seite neben dem Kofferraum.
Wie schauts mit einem kleinen Streifschaden vom Parken aus? Musste nur nachgefüllert bzw. gelackt werden. Zum Zeitpunkt war der Wagen knapp 1 Jahr alt, also keine Farbunterschiede.
Zitat:
Original geschrieben von Kevcali
Wie schauts mit einem kleinen Streifschaden vom Parken aus? Musste nur nachgefüllert bzw. gelackt werden. Zum Zeitpunkt war der Wagen knapp 1 Jahr alt, also keine Farbunterschiede.
Man muss es nicht angeben, wegen jeden kleinen Rempler muss man sich doch keine Gedanken machen. Bei meinem Wagen wurde die Motorhaube lackiert, wegen Steinschläge, der nette Typ hat es mir gesagt, mir war das egal, Hauptsache keine grossen Blecharbeiten!