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Ab wann gilt Lärmbelästigung?

Themenstarteram 21. August 2020 um 12:55

Hallo,

ich kam vor paar Wochen in eine Verkehrskontrolle. In diesem Moment war die Betriebserlaubnis meines Motorrads erloschen, da der dB-Killer des Akrapovic Endschalldämpfers abhanden gekommen war. Die Polizisten waren wirklich sehr freundlich, es gab ein nettes Gespräch ganz normal zwischen Motorradfahrern, als wäre das keine Kontrolle in dem Moment.

Nun kam ein Brief mit einem Verwarnungsgeld von lediglich 50€, das ich mit Freude bezahlt habe. Das hat mich allerdings nachdenklich gemacht: Ab wann genau gilt denn die Lärmbelästigung? Ich hatte mit zusätzlichen 10€ (oder 80€?) für Lärmbelästigung gerechnet. Gab es keine Lärmbelästigung, weil ich zum Zeitpunkt der Kontrolle verhältnismäßig leise (3. Gang, 30 km/h, nur ca. 2.700 Umdrehungen von 13.000) gefahren bin? Gab es keine, weil das Motorrad generell ziemlich leise ist? 88 dB mit dB-Killer und nur ein geringer Anstieg auf 92 dB ohne dB-Killer. Hat das vielleicht mit der 5 dB Toleranz zu tun? Bei einer Messung ohne dB-Killer wäre selbst dann das Motorrad "im legalen Bereich", da es nur um 4 dB lauter wird - es fand aber keine Messung statt. Oder lag das einfach an den extrem freundlichen Polizisten, dass diese mir keine Lärmbelästigung aufgedrückt haben?

Da das nur ein Verwarnungsgeld und kein Bußgeldbescheid (weil zwischen 5€ und 55€) war, stand da noch, dass das nicht im Fahreignungsregister vermerkt wird. Heißt das also, sollte ich nochmal ein Verwarnungsgeld bekommen, weiß die Behörde nicht mehr, dass schon mal ein Verwarnungsgeld erteilt wurde?

Vielen Dank im Voraus für jene, die das ganze aufklären könnten! Ich bin wirklich schockiert von der geringeren Strafe als erwartet.

Beste Antwort im Thema

Ich war im Urlaub im Schwarzwald an der B500

ein beliebtes Ziel für Motorradfahrer...

Als wir durch den Wald spaziert sind, ging es pausenlos, dieses geknatter, Kilometer weit in den Wald...

Ich frag mich echt, ob das so sein muss.

Übrigens, ich fahre selber Motorrad.

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Zitat:

@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 22. August 2020 um 09:36:03 Uhr:

Es ist aber ein tolles Spiegelbild unserer ICH Gesellschaft!

Jeder soll sich beweisen wie toll er ist,

Darstellung ist alles, ob andere von den Müll

genervt sind ob akkustisch, optisch oder

in anderer Art und Weise interessiert den

Selbstimponierer nicht die Bohne.

Das Spiegelbild der Ich-Gesellschaft geht aber in beide Richtungen.

Die einen denken, nur weil ein Gesetzgeber mal werte festsetzt, müssen es alle aktepieren. Aber das stimmt nun mal nicht.

Es gibt von den Anwohnern genug Querolanten, die ebenfalls nur an sich denken. Alle sollen schön ruhig sein, damit sie auf der Terasse den Feierabend genießen können. Sie teilen ihren Nachbarn ihren Frust mit, was Motorradfahrer doch für Egoisten sind. Neulich hätten sie erst wieder was in der BILD gelesen... Immer mehr aus der Nachabrschaft schließen sich der Meinung an, verbreiten sie weiter, und wenden sich an die Stadt. Am Ende ist das Fahrverbot für Motorradfahrer da, aber der Lärm ist geblieben. Es waren gar nicht die bösen Motorradfahrer, sondern der nette Nachbar Egon mit seinem lauten Benzinrasenmäher. Na der darf natürlich laut sein, denn der ist ja immer so freundlich. (Ausgedachte Geschichte, aber leider keinesfalls übertrieben.)

Zitat:

@Schmopsi schrieb am 22. August 2020 um 09:38:53 Uhr:

Die Motorradlobby muss mächtiger werden, um gegen die Autolobby (Beispiel werksseitige, legale Krawall-Klappenauspuffanlagen) anzukommen.

Ich würde ehr meinen, die „Lärmschutz-/Umweltlobby sollte stärker werden, um das Problem grundsätzlich anzugehen. Ja, ich schere alle Krawalbüchsen, ob nun 2 Räder oder 4 Räder oder ganz was anderes über einen Kamm. Ich sehe da keinen Unterschied.

Zitat:

@nogel schrieb am 22. August 2020 um 10:05:27 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 22. August 2020 um 07:53:45 Uhr:

 

Und nein, es ist nicht falsch, dass das Standgeräusch eingetragen ist und bei einer Kontrolle mit einem sehr einfachen vorgeschriebenen Messaufbau geprüft werden kann. Ist es wesentlich zu hoch, ist regelmäßig die Fahrt beendet.

Aber nicht deshalb. Sondern höchstens, um eine Fahrgeräuschmessung beim TÜV o.ä. anzufordern

Zitat:

@nogel schrieb am 22. August 2020 um 10:05:27 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 22. August 2020 um 07:53:45 Uhr:

 

Hier kannst du dich ein wenig einlesen, wenn du in das Thema einsteigen willst:

https://www.umweltbundesamt.de/.../lechner.pdf

Das ist drollig. Ich muß mich nicht in Dinge "einlesen" die mein täglich Brot sind oder "in ein Thema einsteigen" das ich beruflich mache. Haha. :D

Was nicht heißt, dass Du trotzdem falsch liegen kannst.

Das ist natürlich richtig.

Aber immer wieder stößt man eben auf das uralte Stammtischgerücht, das Standgeräusch sei gesetzlich limitiert, ein Polizist könne einfach ein Meßgerät daneben halten und daraufhin ein Bußgeld verhängen.

 

(aber da gibts noch mehr solche Windmühlen. Beispiel: "eine falsche Reifengröße führt zum Erlöschen der BE und zum Verlust der Vers.-Schutzes")

In meiner Straße wohnt auch ein Biker, meine Küche/Esszimmer ist auf der Straßenseite. Wenn der Herr vorbei fährt sei es bei offenen Fenster oder geschlossenen, man hört so gut wie nichts, es gibt eben auch Biker die es drauf haben und ihr Bike zu führen wissen und keiner käme auf die Idee so jemanden sein Bike zu verbieten.

Mit etwas Empathie, Verständnis und Rücksichtnahme hätten wir weder diese Probleme noch diese Diskussionen.

Möchte mal wissen wie die Lärm Befürworter reagieren wenn ich meinen Hund um Mitternacht durchgängig bellen lasse oder jedem ins Ohr schreie und dann um Toleranz bitte weil es eben mein Hobby ist.

Für mich gilt immer noch wenn ich morgens um 5:20 Uhr das Haus verlasse, und die Hauptstraße fahre während alle Häuser noch dunkel sind, höchster Gang, niedrige Drehzahl, erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Gibt keinen Grund jemanden der noch einige Stunden schlafen kann aus dem Bett zu holen.

Zitat:

@MvM schrieb am 22. August 2020 um 10:51:38 Uhr:

Zitat:

@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 22. August 2020 um 09:36:03 Uhr:

Es ist aber ein tolles Spiegelbild unserer ICH Gesellschaft!

Jeder soll sich beweisen wie toll er ist,

Darstellung ist alles, ob andere von den Müll

genervt sind ob akkustisch, optisch oder

in anderer Art und Weise interessiert den

Selbstimponierer nicht die Bohne.

Das Spiegelbild der Ich-Gesellschaft geht aber in beide Richtungen.

Die einen denken, nur weil ein Gesetzgeber mal werte festsetzt, müssen es alle aktepieren. Aber das stimmt nun mal nicht.

Es gibt von den Anwohnern genug Querolanten, die ebenfalls nur an sich denken. Alle sollen schön ruhig sein, damit sie auf der Terasse den Feierabend genießen können. Sie teilen ihren Nachbarn ihren Frust mit, was Motorradfahrer doch für Egoisten sind. Neulich hätten sie erst wieder was in der BILD gelesen... Immer mehr aus der Nachabrschaft schließen sich der Meinung an, verbreiten sie weiter, und wenden sich an die Stadt. Am Ende ist das Fahrverbot für Motorradfahrer da, aber der Lärm ist geblieben. Es waren gar nicht die bösen Motorradfahrer, sondern der nette Nachbar Egon mit seinem lauten Benzinrasenmäher. Na der darf natürlich laut sein, denn der ist ja immer so freundlich. (Ausgedachte Geschichte, aber leider keinesfalls übertrieben.)

Der Unterschied ist aber, dass die jenigen die ihren Feierabend auf der Terrasse genießen dabei idr niemanden stören bzw belästigen, da Ruhe keinen Lärm produziert. Wieso müssen sich alle immer nach dem lautesten orientieren und dafür Verständnis haben, aber anders rum geht das nicht?

Zitat:

@Mars_gib_Gas schrieb am 22. August 2020 um 11:48:27 Uhr:

Der Unterschied ist aber, dass die jenigen die ihren Feierabend auf der Terrasse genießen dabei idr niemanden stören bzw belästigen, da Ruhe keinen Lärm produziert. Wieso müssen sich alle immer nach dem lautesten orientieren und dafür Verständnis haben, aber anders rum geht das nicht?

Du denkst sehr temporär. ;) In den zwei Stunden, wo ein Mensch auf der Terasse sitzt ist er vielleicht ruhig. Aber was ist am Rest des Tages? Menschen machen halt immer wieder lärm. Manche Menschen erkennen ihren Lärm auch erst gar nicht, und konzentrieren sich auf den Lärm der anderen. Telefonieren auf der Terasse, und unterhalten die ganze Nachbarschaft. Aber weher der Nachbar kommt auf die Idee das gleiche zu tun. (Besonders, wenn man den Nachbarn nicht mag, oder er nur unsympathisch ist, obwohl man ihn nicht kennt.)

Was ich ausdrücken wollte ist, dass Personengruppen beschuldigt werden laut zu sein, obwohl sie es an sich gar nicht sind. Das Fehlverhalten weniger, kann eine ganze Gruppe in den Dreck ziehen. Dies geht sogar so weit, dass Lärm von einer Gruppe wahrgenommen wird, obwohl von ihnen keiner anwesend ist.

Zitat:

@nogel schrieb am 22. Aug. 2020 um 11:25:58 Uhr:

(aber da gibts noch mehr solche Windmühlen. Beispiel: "eine falsche Reifengröße führt zum Erlöschen der BE und zum Verlust der Vers.-Schutzes")

Das entscheidest ja letztlich nicht du. Durchaus kann ein erlöschen der BE bei falscher Reifengröße vorliegen. Steht ja im 19er drin. Wenn eine Gefährdung zu erwarten ist ...

Beispiel die Reifengröße ist zwei Nummern größer und schleift an der Karosserie.

Keine Gefährdung zu erwarten?

 

Der Beispielkatalog, auf den du dich beziehen wirst, ist eben nicht absolut.

 

Noch Mal zur Ausgangsfrage. Ja der TE hat Glück gehabt.

Hatte durchaus auch schlimmer kommen können.

Es war ja eine technische Änderung an einem Bauart genehmigten Teil.

 

Eigentlich egal was bei der Standgeräusch-Vergleichsmessung rauskommt. Es ist im Grunde auch ein erlöschen der BE, weil kein gültiges Prüfzeugnis vorliegt, und ein Verschlechterung des Geräusch Verhaltens eingetreten ist.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 22. August 2020 um 13:23:52 Uhr:

 

Eigentlich egal was bei der Standgeräusch-Vergleichsmessung rauskommt. Es ist im Grunde auch ein erlöschen der BE, weil kein gültiges Prüfzeugnis vorliegt, und ein Verschlechterung des Geräusch Verhaltens eingetreten ist.

Genau, weil es kein Verschleiß war, sondern der dB-Killer "willentlich" entfernt wurde (abhanden gekommen, haha!) :D

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 22. August 2020 um 13:23:52 Uhr:

 

Der Beispielkatalog, auf den du dich beziehen wirst, ist eben nicht absolut.

Nein ich beziehe mich auf eine Verlautbarung des Ministeriums im Verkehrsblatt und auf mehrere Gerichtsurteile.

Gerichtsurteile sind immer Einzelfallentscheidungen.

 

Genauso könnte es ein Urteil geben, bei dem die abweichende Reifengröße ein erlöschen der BE hätte. (Eben nach Gefährdungsgrundsatz)

Das kann man nun so und so auslegen.

Zitat:

@nogel schrieb am 22. August 2020 um 11:25:58 Uhr:

… Aber immer wieder stößt man eben auf das uralte Stammtischgerücht, das Standgeräusch sei gesetzlich limitiert, ein Polizist könne einfach ein Meßgerät daneben halten und daraufhin ein Bußgeld verhängen. …

Dann sitzt du wahrscheinlich am falschen Stammtisch ;)

Das Gerücht ist in diesem thread noch überhaupt nicht aufgetaucht. Es geht um deine Aussage "Mit den dB-Werten hat das ganze nichts zu tun, da das Standgeräusch nicht gesetzlich legitimiert ist, sondern nur das Fahrgeräusch, und das kann die Polizei unterwegs nicht feststellen, da ist ein relativ aufwendiger Meßaufbau erforderlich.", die nun mal falsch ist. Wie schon geschrieben, ist das Standgeräusch eingetragen und damit sehr wohl limitiert, nämlich individuell je Motorrad auf den eingetragenen Wert, und wird vor Ort mit einem genormten Messaufbau (Details kannst du hier nachlesen) ermittelt.

Zitat:

@nogel schrieb am 22. August 2020 um 14:07:34 Uhr:

Genau, weil es kein Verschleiß war, sondern der dB-Killer "willentlich" entfernt wurde (abhanden gekommen, haha!) :D

Ein dB-Killer kann durchaus auch verloren gehen, einige Auspuffanlagen sind dafür bekannt, dass sich die Schraube losvibriert oder abreißt. Erfahrene Polizisten wissen das auch.

Ich halte allerdings die sich selber lockernde Schraube am DB Eater auch für Stammtisch Gerede.

 

Ist mir noch nie passiert, und seltsamer weise den meisten anderen Motorradfahrern auch nicht.

Meine hat auch nur eine kleine Schraube, und mächtig Vibrationen, nix losgerüttelt.

 

Ich behaupte sogar, in den allermeisten Fällen würde dieser demontiert, und in die Sitzbank gelegt. Und zufällig bei der Kontrolle ist der verloren gegangen.

Zitat:

@birscherl schrieb am 22. August 2020 um 14:51:59 Uhr:

Zitat:

@nogel schrieb am 22. August 2020 um 11:25:58 Uhr:

… Aber immer wieder stößt man eben auf das uralte Stammtischgerücht, das Standgeräusch sei gesetzlich limitiert, ein Polizist könne einfach ein Meßgerät daneben halten und daraufhin ein Bußgeld verhängen. …

Dann sitzt du wahrscheinlich am falschen Stammtisch ;)

Das Gerücht ist in diesem thread noch überhaupt nicht aufgetaucht. Es geht um deine Aussage "Mit den dB-Werten hat das ganze nichts zu tun, da das Standgeräusch nicht gesetzlich legitimiert ist, sondern nur das Fahrgeräusch, und das kann die Polizei unterwegs nicht feststellen, da ist ein relativ aufwendiger Meßaufbau erforderlich.", die nun mal falsch ist. Wie schon geschrieben, ist das Standgeräusch eingetragen und damit sehr wohl limitiert, nämlich individuell je Motorrad auf den eingetragenen Wert, und wird vor Ort mit einem genormten Messaufbau (Details kannst du hier nachlesen) ermittelt.

Nein, anscheinend sitzt doch DU am falschen Stammtisch.

Denn meine Aussage ist wahr.

Ja, es gibt natürlich in den Papieren einen Standgeräuschwert. Ja, dieser kann von der Polizei relativ einfach bestimmt werden. Aber NEIN, dieser Wert ist eben nicht gesetzlich limitiert.

Das bedeutet, er kann bei der Messung beliebig überschritten werden, ohne daß dieses (allein) zu irgendeiner Ahndung führen kann.

Ein zu hoher Standgeräuschwert ist lediglich ein Hinweis darauf, daß das (gesetzlich limitierte!) Fahrgeräusch auch zu hoch sein KÖNNTE, und damit eine Entscheidungshilfe für den Polizisten, ob er das Motorrad einziehen läßt und dann z.B. beim TÜV die relativ aufwendige Fahrgeräuschmessung beauftragt. Und erst wenn diese (!) zu hoch ausfällt, kann geahndet werden.

Und jetzt kommen wir auf die Ausgangsfrage des TE zurück: "warum wurde ich nicht bestraft für Lärmbelästigung?" --> weil dieser Nachweis eben nicht mal eben bei einer Polizeikontrolle zu erbringen ist; siehe meine Erklärungen.

 

Edit: Im übrigen kannst du meine Aussage in dem von Dir selbst verlinkten Dokument auf Seite 7 nachlesen

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