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Ab wann gilt Lärmbelästigung?

Themenstarteram 21. August 2020 um 12:55

Hallo,

ich kam vor paar Wochen in eine Verkehrskontrolle. In diesem Moment war die Betriebserlaubnis meines Motorrads erloschen, da der dB-Killer des Akrapovic Endschalldämpfers abhanden gekommen war. Die Polizisten waren wirklich sehr freundlich, es gab ein nettes Gespräch ganz normal zwischen Motorradfahrern, als wäre das keine Kontrolle in dem Moment.

Nun kam ein Brief mit einem Verwarnungsgeld von lediglich 50€, das ich mit Freude bezahlt habe. Das hat mich allerdings nachdenklich gemacht: Ab wann genau gilt denn die Lärmbelästigung? Ich hatte mit zusätzlichen 10€ (oder 80€?) für Lärmbelästigung gerechnet. Gab es keine Lärmbelästigung, weil ich zum Zeitpunkt der Kontrolle verhältnismäßig leise (3. Gang, 30 km/h, nur ca. 2.700 Umdrehungen von 13.000) gefahren bin? Gab es keine, weil das Motorrad generell ziemlich leise ist? 88 dB mit dB-Killer und nur ein geringer Anstieg auf 92 dB ohne dB-Killer. Hat das vielleicht mit der 5 dB Toleranz zu tun? Bei einer Messung ohne dB-Killer wäre selbst dann das Motorrad "im legalen Bereich", da es nur um 4 dB lauter wird - es fand aber keine Messung statt. Oder lag das einfach an den extrem freundlichen Polizisten, dass diese mir keine Lärmbelästigung aufgedrückt haben?

Da das nur ein Verwarnungsgeld und kein Bußgeldbescheid (weil zwischen 5€ und 55€) war, stand da noch, dass das nicht im Fahreignungsregister vermerkt wird. Heißt das also, sollte ich nochmal ein Verwarnungsgeld bekommen, weiß die Behörde nicht mehr, dass schon mal ein Verwarnungsgeld erteilt wurde?

Vielen Dank im Voraus für jene, die das ganze aufklären könnten! Ich bin wirklich schockiert von der geringeren Strafe als erwartet.

Beste Antwort im Thema

Ich war im Urlaub im Schwarzwald an der B500

ein beliebtes Ziel für Motorradfahrer...

Als wir durch den Wald spaziert sind, ging es pausenlos, dieses geknatter, Kilometer weit in den Wald...

Ich frag mich echt, ob das so sein muss.

Übrigens, ich fahre selber Motorrad.

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Themenstarteram 21. August 2020 um 17:46

Zitat:

@Drahkke schrieb am 21. August 2020 um 19:44:19 Uhr:

@KaRaiWa

Welche (Sicherungs-)Maßnahmen hast du denn jetzt ergriffen, damit es nicht noch einmal zu einem derartigen Verlust kommt?

Welchen Verlust meinst du?

Zitat:

@KaRaiWa schrieb am 21. August 2020 um 19:46:41 Uhr:

Welchen Verlust meinst du?

Den Verlust des dB-Killers.

Wenn du die ständig nachkaufen mußt, geht das auch ins Geld.

Themenstarteram 21. August 2020 um 17:59

Zitat:

@Drahkke schrieb am 21. August 2020 um 19:48:59 Uhr:

Den Verlust des dB-Killers.

Wenn du die ständig nachkaufen mußt, geht das auch ins Geld.

Da kann man keine extra Vorkehrungen treffen. Es ist nun mal nur eine kleine Schraube und ich bin kein Mechaniker, der etwas basteln kann, was später noch zur Verkehrsgefährdung führen könnte.

Da reichen im Grunde benommen ein oder zwei kleine Schweißpunkt an der Schraube. Laß dir die einfach beim nächsten Service in der Werkstatt draufbraten.

Zitat:

@birscherl schrieb am 21. Aug. 2020 um 18:50:53 Uhr:

Es ist aber ein Standgeräusch eingetragen, das nicht überschritten werden darf, und das lässt sich sehr leicht messen.

Falsch. Lies nochmal genau was ich geschrieben habe.

Zitat:

 

Danke für den nützlichen Beitrag. Ich fühle mich wirklich schlecht, dass ich all die Anwohner genervt habe. Es gingen sehr viele Beschwerden an mich...

Wie jeder Motorrad Fahrer hältst auch du sicher regelmäßig an und klingelst in der Ortschaft ob die dich hören oder sich belästigt fühlen.

 

Ist genau wie die Kameraden die ihre Musik bei offenem Fenster mit 130db durch die Nacht ballern, aber klar ist stehe dann immer auf, gehe raus und frage die Fahrer auf der Landstraße ob sie kurz leiser machen können ;D

 

Themenstarteram 21. August 2020 um 23:29

Zitat:

@Sacify schrieb am 22. August 2020 um 00:16:02 Uhr:

Wie jeder Motorrad Fahrer hältst auch du sicher regelmäßig an und klingelst in der Ortschaft ob die dich hören oder sich belästigt fühlen.

Ist genau wie die Kameraden die ihre Musik bei offenem Fenster mit 130db durch die Nacht ballern, aber klar ist stehe dann immer auf, gehe raus und frage die Fahrer auf der Landstraße ob sie kurz leiser machen können ;D

Korrekt erfasst. Nur dass ich keine 130 dB habe und nachts sowieso nicht wirklich fahren möchte, sieht man viel zu wenig ohne Fernlicht. Tatsächlich hatte ich bisher sogar nur Anwohner, die extra wollten, dass ich bisschen Gas gebe. Hab das Gegenteil bisher noch nicht erlebt, vielleicht trauen diese sich aber einfach nicht, mich darauf anzusprechen, wenn ich hin und wieder eine Pause mache oder stehen bleibe zum Foto machen oder ähnliches.

Zitat:

@KaRaiWa schrieb am 21. August 2020 um 14:55:49 Uhr:

Nun kam ein Brief mit einem Verwarnungsgeld von lediglich 50€, das ich mit Freude bezahlt habe. Das hat mich allerdings nachdenklich gemacht: Ab wann genau gilt denn die Lärmbelästigung? Ich hatte mit zusätzlichen 10€ (oder 80€?) für Lärmbelästigung gerechnet. Gab es keine Lärmbelästigung, weil ich zum Zeitpunkt der Kontrolle verhältnismäßig leise (3. Gang, 30 km/h, nur ca. 2.700 Umdrehungen von 13.000) gefahren bin? Gab es keine, weil das Motorrad generell ziemlich leise ist? 88 dB mit dB-Killer und nur ein geringer Anstieg auf 92 dB ohne dB-Killer. Hat das vielleicht mit der 5 dB Toleranz zu tun? Bei einer Messung ohne dB-Killer wäre selbst dann das Motorrad "im legalen Bereich", da es nur um 4 dB lauter wird - es fand aber keine Messung statt. Oder lag das einfach an den extrem freundlichen Polizisten, dass diese mir keine Lärmbelästigung aufgedrückt haben?

Es lag an der Allgemeinsituation. Ein anderer Polizist hätte anders entschieden. Hättest du dich anders verhalten hätte der selbe Polizist anders entscheiden können.

Vielleicht wurdest du nicht rausgewunken, weil du zu laut warst. Es hat dich einfach erwischt, weil der Polizist ein Benzingepräch führen wollte.

Zitat:

@KaRaiWa schrieb am 21. August 2020 um 19:46:07 Uhr:

Danke für den nützlichen Beitrag. Ich fühle mich wirklich schlecht, dass ich all die Anwohner genervt habe. Es gingen sehr viele Beschwerden an mich. Die Tiere hat es auch sehr gestört, wie sie mich beobachtet haben, während ich die Natur genossen habe in den kleinen Pausen, das konnte ich in deren Augen sehen!

Natürlich hat sich auch die Oma sehr erschrocken, weil ich das Gas nicht kontrollieren kann und manchmal aus Versehen die Kupplung hängt, sodass es unerwartet laut wird. Meine knattert ja so ordentlich. Kleiner Fun Fact: Selbst die neuen Motorräder von 2019/2020 mit Serienauspuff sind mindestens genau so laut als meine ohne dB-Killer.

Bitte das Thema Lärmbelästigung etwas ernster nehmen. Es gab schon vor der Fahrverbot-Diskussion immer mehr Straßen, die für Motorräder gespert waren. Dabei sind auch 30er Zonen, wo (bis auf Ahnwohner) keine sau durchfahren dürfte. Da das Thema im Moment durch die Medien schließt könnten weitere Anwohner beantragen, dass auf ihrer Straße keine Motorräder fahren dürfen. Die Stimmung ist gerade bei den Nichtmotorradfahrern etwas gereizt. Die Leute interessiert auch nicht, ob das Motorrad wegen hohen Drehzahlen, oder einer umgebauten Abgasanlage lauter ist. Sie haben wenig Ahnung, aber viel Meinung. Deine Fahrweise und "Umbaumaßnahme" wirkt sich auf das Immage der Motorradahrer vielleicht nicht aus. Deine sarkastische Ausdrucksweise hier im Forum wirkt aber auf einige provozierend.

Ich kann leider nicht so viel essen wie ich mich übergeben möchte. Wie kann man so egoistisch und egozentrisch sein zu glauben, dass alles andere außer IchIchIch egal ist.

Und ganz sicher sicher wollen alle Anwohner, dass Du nochmal so richtig aufdrehst.

Auch ich fahre Mopped, aber derartiges Verhalten und diese Fragen stoßen mir echt sauer auf. Solche Biker versauen den Ruf aller.

Zitat:

@nogel schrieb am 21. August 2020 um 20:08:52 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 21. Aug. 2020 um 18:50:53 Uhr:

Es ist aber ein Standgeräusch eingetragen, das nicht überschritten werden darf, und das lässt sich sehr leicht messen.

Falsch. Lies nochmal genau was ich geschrieben habe.

Du hast geschrieben, dass "das Standgeräusch nicht gesetzlich legitimiert ist". Vermutlich hast du "limitiert" gemeint, weil "legitimiert" in diesem Zusammenhang überhaupt keinen Sinn ergibt.

Und nein, es ist nicht falsch, dass das Standgeräusch eingetragen ist und bei einer Kontrolle mit einem sehr einfachen vorgeschriebenen Messaufbau geprüft werden kann. Ist es wesentlich zu hoch, ist regelmäßig die Fahrt beendet.

Hier kannst du dich ein wenig einlesen, wenn du in das Thema einsteigen willst:

https://www.umweltbundesamt.de/.../lechner.pdf

Freundlichkeit und Höflichkeit gegenüber der Rennleitung zahlt sich oft aus.

Mit "Abzocke" und "habt ihr nix besseres zu tun?" hättest Du vermutlich das volle Programm bekommen.

Dass Du mit diesem Beitrag Motorradhasser und Gutmenschen fütterst, hättest Du eigentlich wissen müssen.

Hier ist alles ab 95 dB zwischen März und Oktober gesperrt.

am 22. August 2020 um 7:36

Bei mir in der Sächsischen Schweiz werden auch immer mehr Strassen

am Wochenende für Motorräder gesperrt.

Zwar schade für die vernünftigen, leider sind aber die Idioten

die weder Anstand noch Rücksicht auf ihr Umwelt nehmen,

keine so kleine Minderheit wie oft propagiert.

Unsre Gesetzgebung ist in Sachen Lärmschutz generell

eine Witznummer.

Wenn in Autozeitungen das geblubber, pforzen und

knallen von Klappenanlagen als cool und geil

hochgehalten wird, muss an der geistigen Entwicklung

mancher Mitbürger arg gezweifelt werden.

Es ist aber ein tolles Spiegelbild unserer ICH Gesellschaft!

Jeder soll sich beweisen wie toll er ist,

Darstellung ist alles, ob andere von den Müll

genervt sind ob akkustisch, optisch oder

in anderer Art und Weise interessiert den

Selbstimponierer nicht die Bohne.

am 22. August 2020 um 7:38

Die Motorradlobby muss mächtiger werden, um gegen die Autolobby (Beispiel werksseitige, legale Krawall-Klappenauspuffanlagen) anzukommen.

Edit: Nicht dass ich Motorradlärm gutheisse, aber da gibt es ziemliches Gefälle in Sachen "DU darfst das und DU darfst das nicht!".

Zitat:

@birscherl schrieb am 22. August 2020 um 07:53:45 Uhr:

 

Und nein, es ist nicht falsch, dass das Standgeräusch eingetragen ist und bei einer Kontrolle mit einem sehr einfachen vorgeschriebenen Messaufbau geprüft werden kann. Ist es wesentlich zu hoch, ist regelmäßig die Fahrt beendet.

Aber nicht deshalb. Sondern höchstens, um eine Fahrgeräuschmessung beim TÜV o.ä. anzufordern

Zitat:

@birscherl schrieb am 22. August 2020 um 07:53:45 Uhr:

 

Hier kannst du dich ein wenig einlesen, wenn du in das Thema einsteigen willst:

https://www.umweltbundesamt.de/.../lechner.pdf

Das ist drollig. Ich muß mich nicht in Dinge "einlesen" die mein täglich Brot sind oder "in ein Thema einsteigen" das ich beruflich mache. Haha. :D

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