Ab wann gilt es als ein als wirtschaftlicher Totalschaden?

Ford Escort Mk7 (GAA, GAL, GAL 4, ALL, AVL)

Hi

Hab da mal ne Frage:

Der Meriva von uns hatte nen Unfall mit nem Wildschwein.
Laut Kostenvoranschlag beläuft sich der Schaden auf 3200 Euro.

Laut DAT hat dieses Auto einen Händlereinkaufswert von 4650 Euro.
Gem. ADAC Gebrauchtwagenbewertung einen Wiederbeschaffungswert von 6450 Euro
Der Wagen hatte bereits einen Unfall wo die rechte hintere Tür und Stoßfänger getauscht worden sind.
Also hier wird sicherlich noch ein Wertverlust abgezogen.

Ab wann ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden? Sprich welches Verhältnis.

Wenn der Zeitwert ( Händler VK) überschritten ist?
Wenn der Händler EK Wert überschritten ist?
Wenn es mehr als die Hälfte vom Händler EK Wert in Bezug auf die Schadenhöhe ist?

Zu uns soll nämlich ein Gutachter kommen und sich die Geschichte nochmal anschauen?

Grüße, NB 76

26 Antworten

Du schreibst die Antwort schon selber.
KO Voranschlag ist 3200
Den wirtschaftlichen hättest wenn er das nicht mehr wert ist. Kommt nun auf die vorschäden an was der Gutachter sagt denn Listenpreis ist ja höher.
Wäre also normal kein wirtschaftlicher

Danke für die Info

Gruß

Meines Wissens nach gibt es keinen Abzug vom Wert wegen dem Vorschaden, falls es wirklich nur die Tür und die Stosstange gewechselt worden sind. Diese Teile mussten nähmlich nur ab- und angeschraubt werden, an der Karosserie musste also nichts gerichtet oder geschweisst werden, was eine Wertminderung darstellen würde. Allenfalls wegen der "neueren" Teillackierung könnte eine Wertminderung festgestellt werden, wirde aber in den meisten Fällen davon abgesehen, sofern die Lackierung in einer Fachlackierung ordnungsgemäss in einer Kabine erfolgte.

Deswegen kommt auch wohl der Gutachter zu euch, weil das ein Rechenfall sein wird, ob Totalschaden oder nicht.

Bei einem Totalschaden kannst du immer noch das "Wrack" nach Abzug des Restwertes behalten, kannst als Besitzer wählen, sofern nicht die Versicherung einen fliegenden Händler hat, der über den Restwert bezahlt.

Deswegen ist es ratsam (war für mich jedenfalls immer der Fall) immer zu hoffen und dem Gutachter gut zureden, die Karre nicht auf wirtschaftlichen Totalschaden zu rechnen und den Schaden nach Gutachten abzurechnen.

Du kriegst zwar nicht den collen Tarif für den Arbeitslohn, behälst den Wagen aber und kannst ihn in den meisten Fällen günstiger und dennoch gut reparieren zu lassen oder ihn anschliessend als Unfallwagen zu verkaufen und hast im Endeffekt mehr in der Tasche als den Wagen der Versicherung zu überlassen und den Zeitwert zu bekommen.

Schau ob der Rahmen verzogen ist, ist er's muss er auf die Richtbank, damit erhöhen sich die Kosten, ist aber auch bezahlbar.Hat die Achse was? Airbags können teuer werden, denn nach dem Gesetz dürfen nur neue Airbags von Fachpersonal verbaut werden.
Hier wird es dann interessant mit dem Verkaufen.

Viel Glück und berichte mal.
Ach ja, mal ein rechtlicher Tipp: Du musst das Gutachten oder das Angebot von der Versicherung nicht sofort akzeptieren. Wenn du Bedenkzeit haben willst, steht dir das zu, wenn die Versicherung dir ein Vorschlag unterbreitet, ist das auch dann noch gültig,wenn du nicht gleich einwilligst, sondern das ganze z.b. von einem Rechtsanwalt oder einem anderen Gutachter überprüfen lässt.

Gruss

Zsolt

Es gibt Experten beim dem gilt eine minimale Beule im Kotflügel als wirtschaftlicher Totalschaden!

Hier ein andere Fall!

Thread

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Hier mal ein paar Bilder

Nicht zu sehen ist der gebrochene Wasserkasten vom Kühler, mit Klima.
Scheinwerfer, Stoßfänger, Kotflügel, Farbangleichung Tür, rechter Kotflügel....
Was die noch finden wenn se was abbauen, werden wir dann erst sehen

Laut KV der WS 3200 Euro....na ich bin ja mal gespannt......was der kürzt...
auf nen Totalschaden läuft es nach euren Infos demnach nicht hinaus!

Gruß, NB 76

Also das jetzt mal vom "weitem" gesehen zu haben würde ich die Reparatur für 3200 Euro auch gerne übernehmen.🙄😁

Mal im Ernst: Scheinwerfer,sehe ich von hier aus nichts.
Motorhaube auch nichts.
Stosstange, klar.
Darunter muss man schauen, vielleicht Stoststngenquerträger, ist glaub ich aus Alu.
Kühler kann was abhaben,wie du schon berichtet hast.
Kotflügel, seh ich keinen Schaden,am Türspalt auch nichts, also wenn der irgendwo verbogen oder gestaucht ist,kann man's richten.
Von unten her alles in Ordnung?
Ist der Wagen über das arme Schwein gerollt oder wurde es nur weggeschubst?
Airbags noch heile?

Ich würd jetzt da mal kein wirtschaftlichen Totalschaden sehen.
Klar, Gutachter können auch wegen einem kleinem Kratzer oder Schramme schon das halbe Auto austauschen, müssen es halt rechtfertugen, deswegen muss man ja das Gutachten nicht gleich als Bibel ansehen. Sieht also wirklich nicht wild aus.
Wenn die Airbags ganz sind und der Rahmen auch, ist das wieder "nur" eine Schrauberarbeit, wo es wieder (eigentlich) keine Wertminderung dafür gibt, denn wenn die schraubbaren Teile ausgetauscht sind und die Lackierung geglückt ist, ist kein nachhaltender Schaden mehr feststellbar,deswegen keine Wertminderung.

Gruss

Zsolt

Zitat:

Original geschrieben von NB 76


Hier mal ein paar Bilder

Nicht zu sehen ist der gebrochene Wasserkasten vom Kühler, mit Klima.
Scheinwerfer, Stoßfänger, Kotflügel, Farbangleichung Tür, rechter Kotflügel....
Was die noch finden wenn se was abbauen, werden wir dann erst sehen

Laut KV der WS 3200 Euro....na ich bin ja mal gespannt......was der kürzt...
auf nen Totalschaden läuft es nach euren Infos demnach nicht hinaus!

Gruß, NB 76

Nach meiner Meinung ja. Hängt vom Gutachter ab. Besorg dir ein, der alles lockerer sieht.

Bietest ihn eine Flasche Bier an und du hast auch kein wirtschaftlichen Totaschaden.

Ach ja, noch was:

Wenn das mein Wagen wäre (bin weder Karosseriebauer noch Lackierer), würde ich (wenns kein TK ist) nach Gutachterkalkulation abrechnen und den Wagen in fähige Hände geben ohne grosses Markenschild vor der Werkstattür.

Wenn Airbags und Rahmen in Ordnung sind, dürfte die Reparatur mit Lackierung in guter Qualität die 1000 Euro Marke nicht überschreiten. Rechne nur mal die Teile, kann man auch gebraucht kaufen, originale gebrauchte sind besser als Zubehörteile, dann Lackierarbeit für Stosstange und eventuelle Beilackierung der Umgebung und die Lohnkosten, natürlich nicht der Tarif einer Herstellerwerkstatt.

Also ich würde bestimmt unter 1000 Euro bleiben können, musst halt nur die Augen aufmachen.

Zitat:

Original geschrieben von Rottita


Also das jetzt mal vom "weitem" gesehen zu haben würde ich die Reparatur für 3200 Euro auch gerne übernehmen.🙄😁

Mal im Ernst: Scheinwerfer,sehe ich von hier aus nichts.
Motorhaube auch nichts.
Stosstange, klar.
Darunter muss man schauen, vielleicht Stoststngenquerträger, ist glaub ich aus Alu.
Kühler kann was abhaben,wie du schon berichtet hast.
Kotflügel, seh ich keinen Schaden,am Türspalt auch nichts, also wenn der irgendwo verbogen oder gestaucht ist,kann man's richten.
Von unten her alles in Ordnung?
Ist der Wagen über das arme Schwein gerollt oder wurde es nur weggeschubst?
Airbags noch heile?

Ich würd jetzt da mal kein wirtschaftlichen Totalschaden sehen.
Klar, Gutachter können auch wegen einem kleinem Kratzer oder Schramme schon das halbe Auto austauschen, müssen es halt rechtfertugen, deswegen muss man ja das Gutachten nicht gleich als Bibel ansehen. Sieht also wirklich nicht wild aus.
Wenn die Airbags ganz sind und der Rahmen auch, ist das wieder "nur" eine Schrauberarbeit, wo es wieder (eigentlich) keine Wertminderung dafür gibt, denn wenn die schraubbaren Teile ausgetauscht sind und die Lackierung geglückt ist, ist kein nachhaltender Schaden mehr feststellbar,deswegen keine Wertminderung.

Gruss

Zsolt

Airbags sind heile, Scheinwerfer ist im oberen Bereich geplatzt, die Fotos wollt ich nicht auch noch einstellen.

Ich glaube nicht das es ein wT ist, aber bei 3200 KV schluckt man erstmal wenn das Auto laut Schwacke oder DAT nur noch 4600 Euro Wert (Händler EK) hat. Ausserdem war meine Aussage ja nicht, es ist ein wT sondern ab wann ist es das?!

Interessant zumindest noch zu wissen, was ist wenn der Gutachter den Preis für die Rep. drückt. Muss ich ihn dann in einer von der Versicherung beauftragten WS bringen oder kann ich das in meiner WS des Vertrauens. Wir bekommen weder Leihwagen noch ansatzweise Kosten hierfür erstattet.

Problem grad weil mein Escort nicht so will, wie ich.....mal startet er, mal nicht wenn ihm zu kühl ist :-I)
Der springt nur an wenn die Sonne scheint - ein Schönwetterauto eben...lach.....

Spaß bei Seite, wir sind beide auf die Autos angewiesen. und mit einem in zwei verschiedene Richtung zu gleicher Zeit zu fahren is schon etwas umständlich.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von NB 76


...
Interessant zumindest noch zu wissen, was ist wenn der Gutachter den Preis für die Rep. drückt. Muss ich ihn dann in einer von der Versicherung beauftragten WS bringen oder kann ich das in meiner WS des Vertrauens. ...

Ob du in die von der Versicherung genannte Werkstatt mußt, hängt von deinem Vertrag ab.

Hast du eine entsprechende Rabattklausel drin, bist auch daran gebunden.

Zitat:

Original geschrieben von Rottita


Ach ja, noch was:

Wenn das mein Wagen wäre (bin weder Karosseriebauer noch Lackierer), würde ich (wenns kein TK ist) nach Gutachterkalkulation abrechnen und den Wagen in fähige Hände geben ohne grosses Markenschild vor der Werkstattür.

Wenn Airbags und Rahmen in Ordnung sind, dürfte die Reparatur mit Lackierung in guter Qualität die 1000 Euro Marke nicht überschreiten. Rechne nur mal die Teile, kann man auch gebraucht kaufen, originale gebrauchte sind besser als Zubehörteile, dann Lackierarbeit für Stosstange und eventuelle Beilackierung der Umgebung und die Lohnkosten, natürlich nicht der Tarif einer Herstellerwerkstatt.

Also ich würde bestimmt unter 1000 Euro bleiben können, musst halt nur die Augen aufmachen.

es ist defintiv nur der Stoßfänger, Kotflügel links, Scheinwerfer links und Kühlerwasserkasten gebrochen.

Im Prinzip kann ich das alles tauschen....nur mit dem lackieren, das wird nix.......

Es ist TK ohne. ABER die Versicherung macht daraus ein riesen Elefanten!!!!! Dabei lag der VU Bericht vor, selbst die Sau haben die noch erschossen......

Was mich an dieser ganzen Sache stört, is das es unnötig herausgezögert wird. Gutachter hier, dann schicken wir alles nach Hannover, dann kommt mal ne Antwort...und dann die Freigabe wo auch immer.....
naja wir werden sehen.....

Gruß

Also der Stoßfänger wird meiner Meinung nach schon den größten Teil des Aufpralls abgefangen haben. Ich denke mal nicht das das Schwein den Rahmen großartig verbogen hat. Stoßstange incl Lackierung, Kühler event und Scheinwerfer als Original Teile kosten natürlich ihren Preis und wenn das ganze dann in der passenden Werke gemacht wird nochmal. Da kannst schonmal auf die 3200 kommen.
Würde mir da nicht zu große Sorgen drum machen. Habe da schon andere Sachen gesehen als Deinen Wagen

momentan macht mir meiner viel mehr SORGEN, wie an der ein oder anderen Stelle schon beschrieben
😕

Die Versicherungen haben oft eine Liste mit Werkstätten in deiner Nähe, wo die Schäden repariert werden, die die Versicherung bezahlt.
So wird dann auch ein eventueller Mehraufwand,den der Gutachter z.b. nicht sehen konnte, auch verrechnet.
Wenn du nach Gutachterkalkulation abrechnest, kriegst du das Geld in die Hand und kannst selbst wirtschaften. Du musst dann auch nicht vorlegen ob und wo du den Wagen repariert hast.
Wenn du diesen Weg wählst, kriegst du einen miedrigeren Lohntarif verrechnet.

Warum kriegst du keinen Nutzungsausfall?
Wenn die Versicherung den Schaden trägt, muss sie dir auch einen Nutzungsausfall bezahlen, auch wenn es nur eine Pauschale ist. Hatte ich mal, mein Benz wurde gecrasht und ich hatte Anspruch auf Mietwagen, hab mit der Versicherung aber ausgahandelt statt teuren Mietwagen eine günstigere Barauszahlung an mich vorzunehmen.

Ich würde der Versicherung angeben, dass ich mit dem Wagen nicht mehr fahren kann,so ist er nicht verkehrssicher, die Rennleitung hätte dich schon ermahnt und wenn die nicht in die Gänge kommen, wirst du deinen Rechtsanwalt und deine Rechtschutzversicherung mit dem Fall beschäftigen lassen.
Die werden sofort reagieren. Und natürlich steht dir Nutzungsausfall zu, wenn du mit dem Wagen zur Arbeit fährst erst recht!!!
Gib ihnen ein konkretes Ultimatum.
Ausserdem kann die Versicherung kulanterweise auch Schadenregulierungsvorschüsse geben,damit man den Schaden beheben kann. Das wird dann verrechnet bis sich alles klärt.

Wenn du alles ausser der Lackierung selber machen kannst, dann liegt doch mein Tipp mit der Gutachterabrechnung nahe.
Lackierer findest du ja sicher.

@Robio:
Hatte mal mit einem Audi 200 Turbo einen Schäferhund auf der Autobahn erwischt, konnte leider nicht mehr ausweichen, der linke Rahmen war drei Centimeter gestaucht.
Ich möcht nicht erfahren was für Schäden ein 120 kg Kolloss von Sau anrichten kann.
Da könnten wir unsere Essis danach auf Puma taufen🙄😁

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