Wirtschaftlicher Totalschaden - Wie am besten vorgehen?

Ford Escort Mk7 (GAA, GAL, GAL 4, ALL, AVL)

Hi,

ich habe mein Auto aufm Schulparkplatz geparkt und mir ist einer beim Ausparken reingefahren!
Ich war vorhin in einer Ford-Fachwerkstatt und der Chef meint, dass ich mit 2.500 Euro rechnen muss!!
Ich hab das Auto vor 2 Jahren gekauft.
Der Unfallverursacher will das über die Versicherung abwickeln.

Das Auto ist eh nich mehr viel wert und vorne rechts is eh ne Dalle drin.
Mir wäre es am liebsten, wenn ich nur das nötigste richte und habe dann am Schluss ein paar Hundert Euro bar extra!

Bild:

http://img209.imageshack.us/img209/6756/p060608094001os1.jpg

Nun meine Frage:

Zahlt die Versicherung die Werkstattrechnung oder überweisen sie mir den Betrag vom Gutachter auf mein Konto ??

Wie würdet ihrs machen? Ich will so viel Bargeld wie möglich und so wenig wie nötig reparieren.

ODer würdet ihr ihn anrufen und sagen: "Hey Gutachter will 2.500 Euro. Wenn du mir aber morgen 1.500 Euro aufn Tisch legst, dann isses erledigt?"

24 Antworten

wieso hat Deine Werkstatt keinen Gutachter bestellt, vorausgesetzt die Schuldfrage ist geklärt. War die "Volkspolizei" da? oder habt Ihr das untereinander geklärt ? Da hoffe ich dass Du ne gute Rechtschutz hast

Schuldfrage ist geklärt.

Die Werkstatt hat keine Gutachter. Das Gutachten machen wir jetzt morgen früh wo anders.

ich geb dir einen einzigen tipp: das was du da betreiben willst ist ABZOCKE! der unfallverursacher tut mir jetzt schon leid!

Was heist hier Abzocke ??

Wir machen das über die Versicherung und der muss nur so viel zahlen wie der Gutachter sagt.

Ich will nicht mehr!

Die Zahl 2.500 Euro habe ich ja nich in den Raum geworfen. Das hat der Chef von nem Ford-Autohaus gesagt. Wenn der 1000 Euro gesagt hätte, dann hätte ich 1000 Euro gewollt

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Zitat:

Original geschrieben von HolyPing


Mir wäre es am liebsten, wenn ich nur das nötigste richte und habe dann am Schluss ein paar Hundert Euro bar extra!

für mich ist das unmissverständlich formuliert. außerdem handeln so versicherungsbetrüger: lassen sich reinfahren. das geld auszahlen und den schaden für einen witzbetrag beheben. den rest stecken sie sich selber ein. selbiges bzw ähnliches hast du auch vor (abgesehen von dem unfall, der wohl hoffentlich nicht passieren sollte)

EDIT: Ein Satz, den ich zitieren wollte, wurde vom Themenstarter gelöscht. Beitrag somit inhaltlos.

Zitat:

Original geschrieben von speedfreak1987



Zitat:

Original geschrieben von HolyPing


Mir wäre es am liebsten, wenn ich nur das nötigste richte und habe dann am Schluss ein paar Hundert Euro bar extra!
für mich ist das unmissverständlich formuliert. außerdem handeln so versicherungsbetrüger: lassen sich reinfahren. das geld auszahlen und den schaden für einen witzbetrag beheben. den rest stecken sie sich selber ein. selbiges hast du auch vor (abgesehen von dem unfall, der wohl hoffentlich nicht passieren sollte)

ähmm ... sonst ist alles klar oder ??

Ich saß in der Schule und es kam ne Durchsage, dass mein Auto beschädigt wurde! -,-

Nehmen wir mal an mein Auto hat vor 2 Jahren 1500E gekostet und die Versicherung gibt mit 1000 Euro! Soll ich dann wirklich die 1000 Euro KOMPLETT in das Auto stecken ?! Das macht doch KEINE SAU !

den entscheidenden satz hast du 'leider' editiert, auf den ich mich beziehen wollte! nun macht dein beitrag ein ganz anderen sinn!

-> "...das er richtig schön blechen muss" ... wenn ich mich da zu beginn nicht verlesen habe ...

Ja das war unglücklich formuliert.. ich bin gerade stink sauer und ich habe gerade gemerkt, dass durch meine Wut das falsch rüberkam.

So wie es jetzt da steht, so will ich das auch handhaben. Der Junge is ja eigtl auch ganz nett. Ich will ihm persönlich ja nich schaden.

Aber dir dürfte doch klar sein, dass ich jetzt Anspruch auf Geld habe. Und ich will NUR das Geld, dass mir zusteht. Was ich damit mache ist meine Sache. Oder nicht? Seh ich das falsch?

das war seeeeeeeeeehr unglücklich formuliert! 😁

klar, kann verstehen, dass du gerade stinksauer bist. is scheiße sowas, wenn einem das liebling kaputt gemacht wird.

heutezutage, geht glaube ich das geld direkt an die werkstatt, die den schaden behebt. besteht man darauf, es selber zu machen, hat glaube ich die gegnerische versicherung einen anspruch darauf, dass der originalzustand wiederhergestellt wird und einsicht auf das fahrzeug zu haben.

Glaubt ihr das Gutachten unterscheidet sich stark von dem Urteil von dem Ford-Chef ??

Im Gutachten werden die Rep.-Kosten dem Wiederbeschaffungswert gegenüber gestellt, der niedrigere Betrag wird dann als Schaden von der Versicherung gezahlt.
Habe ich vor knapp einem Jahr gehabt, Rep. ca. 6.000,00 - bekommen 1.700,00.

Bleibt doch mal locker....
Wenn der Schaden zu hoch ist (ab ca. 1000 Euro je nach Versicherung) kommt eh ein Gutachter, ohne Wenn und aber.
Und wenn der Rep. Wert höher ist als der Wiederbeschaffungswert, dann sieht man das als wirtschaftlichen Totalschaden an. In diesem Fall bekommst du den Wiederbeschaffungswert ausbezahlt. Falls nicht, wird er repariert.
Es wird ein Gutachten erstellt und dann muss die Rechnung eingeschickt werden, die Versicherung schickt einen Verrechnungsscheck an das "Opfer" - Es sei denn, er unterschreibt in der Werkstatt eine Abtrittserklärung.
Dann bekommt die Werkstatt direkt die Rechnung bezahlt.
Auf das Thema mit dem Geld zu kommen, das wirst du eigentlich gar nicht wirklich sehen, weil, dann müsstest du jemanden in der Werkstatt kennen, der offiziell die Rechnung so schreibt, es dir aber billger her gibt, und das wird evtl. nicht der Fall sein oder ?

Also, deine Vorstellungen gehen eh nicht auf und die Diskussion hier ist eigentlich Sinnlos ;-)
Ich arbeite selbst in der Werkstatt und haben oft Unfallautos, ich weiß wie das abläuft... und die Alianz Versicherung ist die Schlimmste, die Überweisen das Geld immer am letzten Tag der Zahlungsfrist, sind immer hohe Auslagekosten für die Werkstatt.. aber das ist ein anderes Thema..

Liebe Grüße
Sebastian

Zitat:

Original geschrieben von HolyPing


Glaubt ihr das Gutachten unterscheidet sich stark von dem Urteil von dem Ford-Chef ??

du bekommst nicht das, was das gutachten über die reparatur aussagt, sondern du bekommst den zeitwert des autos ersetzt!

wenn die rep. 2500€ kostet, das auto aber nur noch 1500€ wert ist (was schon ziemlich hoch angesiedelt ist!), bekommst du max. 1500€....das aber auch nur, wenn du eine rep.-rechnung über 1500€ vorlegst.....

ansonsten bekommst du den zeitwert abgzl. 19% mehrwertsteuer.....also irgendwas um die 1200€ (bei nem widerbeschaffungswert von 1500€).....

Der Abzug der Mehrwertsteuer erfolgt nur, wenn statt nach Reparaturrechnung nach Gutachten gezahlt wird, nicht bei wirtschaftlichem Totalschaden, also Wiederbeschaffungswert.

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