Ab wann gilt es als ein als wirtschaftlicher Totalschaden?
Hi
Hab da mal ne Frage:
Der Meriva von uns hatte nen Unfall mit nem Wildschwein.
Laut Kostenvoranschlag beläuft sich der Schaden auf 3200 Euro.
Laut DAT hat dieses Auto einen Händlereinkaufswert von 4650 Euro.
Gem. ADAC Gebrauchtwagenbewertung einen Wiederbeschaffungswert von 6450 Euro
Der Wagen hatte bereits einen Unfall wo die rechte hintere Tür und Stoßfänger getauscht worden sind.
Also hier wird sicherlich noch ein Wertverlust abgezogen.
Ab wann ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden? Sprich welches Verhältnis.
Wenn der Zeitwert ( Händler VK) überschritten ist?
Wenn der Händler EK Wert überschritten ist?
Wenn es mehr als die Hälfte vom Händler EK Wert in Bezug auf die Schadenhöhe ist?
Zu uns soll nämlich ein Gutachter kommen und sich die Geschichte nochmal anschauen?
Grüße, NB 76
26 Antworten
OK hatte nun nicht an einen 120kg Brummer gedacht.
Aber der hätte noch mehr Schaden hinterlassen denke ich mir mal. Wenn der hoch geht dann rumst es gewaltiger
Nutzungsausfall wird nur bei HP, nicht bei Kasko gezahlt.
Meine Freundin fährt sehr langsam, es ging eine Steigung hinauf.
So wie sagt, war es wohl eine noch nicht ganz ausgewachsene Sau.....
Schnelller als 70 war sie auf keinen Fall.
Insofern glaube ich ihr das mal.....
Ich selber habe mal ne Sau erlegt, das Auto war hin.......
Ich hab mal ein Foto gesehen, da hat ein ausgewachsener Hirsch am Steuer Platz genommen.
Da war nicht nur das Auto hinüber...
Hat ja deine Freundin immer noch Glück gehabt,kann auch schwerwiegender ausgehen, wenn man z.b. ausweichen will, noch mehr Schaden und kein "Beweis" mehr da, dass es sich um Wildwechsel gehandelt hat.
Wie ist das eigentlich in Deutschland, hier in Ungarn sind die Landstrassen nach den Jagdrevieren und den Jagdvereinschaften aufgeteilt, wenn ein Unfall mit Wild passiert, zahlt der Jagdverein.
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kannste knicken......hier zahlt keiner.....
Wenn die Sau ne Haftpflicht hätte, vielleicht....nein scherz beiseite.
Soweit mir bekannt ( ich lasse mich gerne belehren) muss es schon ne Person im juristischen Sinne sein.
Wildunfall wird hier als unabwendbares Ereigniss geführt, wo man sich gegen versichern kann
wie z.B. auch gegen Hochwasser etc....
Ansonsten gibt es hier auch ganz normal Jagdpächter und Reviere.......um die Wildschweine macht sich hier aber eher keiner Gedanken....die wachsen wie Pilze hier.....und werden oft gehasst....der Schäden wegen die sie anrichten
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von NB 76
So wie sagt, war es wohl eine noch nicht ganz ausgewachsene Sau.....
Schnelller als 70 war sie auf keinen Fall.
😁😁😁.... ja ich weis ich bin Blöde, sorry
Zitat:
Original geschrieben von Robio12345
😁😁😁.... ja ich weis ich bin Blöde, sorryZitat:
Original geschrieben von NB 76
So wie sagt, war es wohl eine noch nicht ganz ausgewachsene Sau.....
Schnelller als 70 war sie auf keinen Fall.
haha....n😁a wenn se schneller jewesen wäre, dann hätten die Hunde im Kofferraum ihr fressen gleich vor Ort gehabt. Die Sau hat noch gelebt und das Auto wäre wohl hin inkl. gesprengter Airbags.
Im ersten überfliegen deines Posts kam ich zu dem Entschluß das so eine Sau verdammt schnell sein kann........... 70 ist nicht zu verachten für so ein Vieh.
Nicht falsch verstehen ich meinte damit nicht deine Frau sondern das Borstenvieh
Zitat:
Original geschrieben von Robio12345
Im ersten überfliegen deines Posts kam ich zu dem Entschluß das so eine Sau verdammt schnell sein kann........... 70 ist nicht zu verachten für so ein Vieh.Nicht falsch verstehen ich meinte damit nicht deine Frau sondern das Borstenvieh
🙂😁😁😁
jetzt kliggerts bei mir auch.......
😉
Zitat:
Original geschrieben von rolf39
Ob du in die von der Versicherung genannte Werkstatt mußt, hängt von deinem Vertrag ab.Zitat:
Original geschrieben von NB 76
...
Interessant zumindest noch zu wissen, was ist wenn der Gutachter den Preis für die Rep. drückt. Muss ich ihn dann in einer von der Versicherung beauftragten WS bringen oder kann ich das in meiner WS des Vertrauens. ...
Hast du eine entsprechende Rabattklausel drin, bist auch daran gebunden.
Eine solche Pflicht gibt es nicht.
Wenn man sagt, man will es elber machen, gibt es den Betrag - Märchensteuer.
Und die Gutachter, wenn nicht gerade von der versicherung bestellt, arbeitetn für einen, so das sie einen Totalschaden immer umgehen.
Und immer dran denken, man muss nicht den Gutachter der Versicherung nehmen und würde ich auch nie machen!
Wenn es danach ginge, hätte unser Essi keinen Wert mehr gehabt.
Mit unserem Gutachter konnten wir uns einen Mondeo holen und können den Rest des Jahres auswärts essen.
Kleine Ergänzung:
Wenn lt. Versicherungsvertrag wg. Rabatt Werkstatt von der Versicherung genannt werden kann, muß man auch diese und keine andere nehmen.
Abrechnung auf Gutachtenbasis ist natürlich trotzdem möglich.
Versicherung hin oder her, ick finde man sollte ooch x an die Hinterbliebenen der Sau Denken😁
Ist euch eigentlich klar, was es bedeutet ein Familienmitglied durch so ein hässliches Fahrzeug zu verlieren ?
Wenigstens konnten die Bul.... x wieder ihre Knarre benutzen und es wird bestimmt demnächst einen prächtigen Wildschweinbraten uff der Wache geben😉
Gut ist an der ganzen Sache nur, dass deiner Perle nischt passiert is ! Ansonsten arme Sau, scheiß Auto und bestimmt ne menge Schreibkram mit der Versicherung 😉