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Ab wann Gilt die Versicherung ? Erst ab eVb Aktivierung oder vorher schon ?

Opel
Themenstarteram 12. März 2016 um 0:37

Hallo Leute. Frage an Kenner.

 

 

 

Vorgeschichte:Mein Vater hat sich vor paar Tagen einen Astra gekauft. Vorher hat er ein anderes Auto gehabt was er vor kurzem verkauft hat. Das vorige Auto war über die ADAC Versicherung versichert. Nun hat er sich ein Angebot für den Astra machen lassen und nur für die reine Haftpflicht will der ADAC über 830,- Jahresbeitrag. Danach ist er zu einem unabhängigen Versicherungmarkler gegangen der ihm die Generali für etwas über 600,- vermittelt hat. Und dann hat er ihm gleich die sogenannten eVb Nummern mitgegeben. 1x für die Überführungskennzeichen und die zweite eVb für die reguläre Zulassung. Er sagte noch dass sie ihm die Kosten für die Überführungskennzeichen verrechnen werden mit dem Versicherungsbeitrag. Nun hat er ja die eVb für das Kurzzeitkennzeichen eingelöst wo er das Auto aus einem anderen Bundesland geholt hat.

Und nun jetzt zur meine Frage.

Ich habe einen vericherungsvergleich online gemacht. Und ich habe mit seinen Angaben ein Jahresbeitrag von 430,- errechnet und das bei der Versicherung wo ich selbst versichert bin. Das Auto wird er erst am 15.03.2016 zulassen da vorher kein Termin (Berlin eben). Kann er sich jetzt noch eine andere Versicherung aussuchen , oder könnte Generali sich da quer stellen? Zwar hat meine Versicherung mir gesagt dass ein Vertrag erst in Kraft tritt wenn das Fahrzeug mit der xy eVb zugelassen wird aber ich wollte von Kennern bzw. von unabhängigen Leuten hören. Mir ist auch klar das Generali für das 5-Tages Kennzeichen Rechnung schicken wird , dennoch würde sich das lohnen. Danke für euere Zeit und Mühe

Beste Antwort im Thema
am 12. März 2016 um 12:07

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Geht!

Dann kostet hat das Kurzkennzeichen halt extra, 50,-- bis 100,00 werden das sein.

Ansonsten kannst du das machen.

am 12. März 2016 um 10:19

Bei so einem Wissenstand, wird die Versicherung bestimmt wieder ein Apfel und eine Birne sein...

..........eben, man sollte nicht nur den Beitrag, sondern auch die Leistung vergleichen.

Auf jedem Fall wird das KZK (für 5 Tage) einzeln abgerechnet. Je nach Versicherer von 50,- - 200,- werden dann fällig (wenn bei einem anderen Versicherer versichert wird).

Und für Jemand, der sich nicht mit den AKBs auskennt, ist der Makler auf jedem Fall besser, auch von Service her (wobei es da natürlich auch schwarze Schafe gibt).

am 12. März 2016 um 11:19

In welcher Branche gibts keine schwarzen Schafe?

Zitat:

@MaxMueler schrieb am 12. März 2016 um 11:19:40 Uhr:

Bei so einem Wissenstand, wird die Versicherung bestimmt wieder ein Apfel und eine Birne sein...

Wo gibt es denn so große Unterschiede bei der Haftpflicht? Mir fällt da spontan nur die Deckungssumme bei Personenschäden ein?

Gibt es sonst noch etwas zu beachten?

Grüße

Steini

am 12. März 2016 um 12:07

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Themenstarteram 12. März 2016 um 12:21

Hallo. Danke für die zahlreichen Antworten. Also. Die Versicherung ist die Allsecure. Eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Allianz. Preis und vor allem die Leistung ist top. Telefonische Erreichbarkeit 24 Stunden lang.

am 12. März 2016 um 12:36

Können wir uns bitte auf die Frage konzentrieren:

"Ab wann Gilt die Versicherung ?"

--> Ab dem Zeitpunkt, wo übereinstimmde Vertragserklärung aufeinander treffen, d.h. Dein Vater den Antrag für die "endgültige" Versicherung gestellt hat und dieser deckungsgleich angenommen wurde. (Abstrahiert von möglichen Widerrufs- / Widerspruchsmöglichkeiten)

oder aber in einem beispiellos kurzem aber präzisem Wort:

Zitat:

@Mimro schrieb am 12. März 2016 um 08:32:59 Uhr:

Geht!

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 12. März 2016 um 13:07:58 Uhr:

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Warum wird hier immer die Rückstufungtabelle angeführt? Das ist für mich nicht nachvollziehbar.

Die interessiert mich erst, wenn ich einen Schaden haben. Und wenn die mir dann zu schlecht ist, wechsel ich zu einem Versicherer mit einer für mich besseren Rückstufung, und zwar vor der kommenden Rückstufung. Beim Suchen nach einem für mich guten Versicherer ist das erst einmal sehr unwichtig.

am 12. März 2016 um 12:57

Wie machst du den Wechseln, wenn du Hauptfälligkeit 1.1. hast um im Dezember einen Schaden?

Ansonsten. Mach mal eine Umfrage, wieviele Leute das wissen?

am 12. März 2016 um 13:02

schadenkündigung.

naja, dass hat er auch nicht behauptet. Lediglich in Raum gestellt, ob die Rückstufung tatsächlich ein Beurteilungskritierium sein darf und argumentativ ist dem nicht zu widersprechen, auch wenn es sicherlich Situationen gibt, wo der Wechsel nicht ganz so einfach ist (Sondereinstufung, Wegfall des Erstfahrzeuges, Mindestfahrzeuganzahl für Berechtigung von Kleingewerbetarifen, usw..)

Wo habe ich denn von Schadenkündigung geschrieben? Und alle anderen Punkte sind doch bei einer Rückstufungstabelle uninteressant. Es geht hier um den Vertragsabschluss.

am 12. März 2016 um 13:25

hast du nicht.

naja er fragte dich halt, we du noch wechseln willst, wenn du im Dezember einen schaden hattest und der vertrag zum 01.01. hauptfällig ist.

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