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Ab wann Gilt die Versicherung ? Erst ab eVb Aktivierung oder vorher schon ?

Opel

Hallo Leute. Frage an Kenner.

Vorgeschichte:Mein Vater hat sich vor paar Tagen einen Astra gekauft. Vorher hat er ein anderes Auto gehabt was er vor kurzem verkauft hat. Das vorige Auto war über die ADAC Versicherung versichert. Nun hat er sich ein Angebot für den Astra machen lassen und nur für die reine Haftpflicht will der ADAC über 830,- Jahresbeitrag. Danach ist er zu einem unabhängigen Versicherungmarkler gegangen der ihm die Generali für etwas über 600,- vermittelt hat. Und dann hat er ihm gleich die sogenannten eVb Nummern mitgegeben. 1x für die Überführungskennzeichen und die zweite eVb für die reguläre Zulassung. Er sagte noch dass sie ihm die Kosten für die Überführungskennzeichen verrechnen werden mit dem Versicherungsbeitrag. Nun hat er ja die eVb für das Kurzzeitkennzeichen eingelöst wo er das Auto aus einem anderen Bundesland geholt hat.
Und nun jetzt zur meine Frage.
Ich habe einen vericherungsvergleich online gemacht. Und ich habe mit seinen Angaben ein Jahresbeitrag von 430,- errechnet und das bei der Versicherung wo ich selbst versichert bin. Das Auto wird er erst am 15.03.2016 zulassen da vorher kein Termin (Berlin eben). Kann er sich jetzt noch eine andere Versicherung aussuchen , oder könnte Generali sich da quer stellen? Zwar hat meine Versicherung mir gesagt dass ein Vertrag erst in Kraft tritt wenn das Fahrzeug mit der xy eVb zugelassen wird aber ich wollte von Kennern bzw. von unabhängigen Leuten hören. Mir ist auch klar das Generali für das 5-Tages Kennzeichen Rechnung schicken wird , dennoch würde sich das lohnen. Danke für euere Zeit und Mühe

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Hab die Aussage, wenn ich die eVB nicht verwende, wird sie gelöscht. Hat mir auch der
Versicherungsmensch so gesagt. Da wurde nichts von Widerruf erwähnt.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'EVB Nummer bindend, bevor das Fahrzeug zugelassen wurde?' überführt.]

Zitat:

@Marki_M. schrieb am 31. Januar 2018 um 09:03:19 Uhr:


Hab die Aussage, wenn ich die eVB nicht verwende, wird sie gelöscht. Hat mir auch der
Versicherungsmensch so gesagt. Da wurde nichts von Widerruf erwähnt.

Grundsätzlich sind die eVB in ihrer Gültigkeit begrenzt. Ausnahmen gibt's bei den Dauer eVB für Großkunden,dies können zusätzlich auf eine bestimmte Anzahl Zulassungen begrenzt sein.
Eine EvB die nicht abgerufen wird, muss nicht widerrufen werden.

Gruß m

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'EVB Nummer bindend, bevor das Fahrzeug zugelassen wurde?' überführt.]

Die eVB sagt ja nur der Zulassungsstelle, das die Versicherung xy eine Haftpflichtdeckung übernimmt. Wenn man sie nicht benutzt wird sie ja auch nicht aktiv. Sie ist normalerweise 18 Monate gültig.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'EVB Nummer bindend, bevor das Fahrzeug zugelassen wurde?' überführt.]

Danke Jungs,
hatte ich ja schon gelesen. Nur der Beitrag mit dem Widerruf macht mich etwas stutzig. Und nein, es ist keine dauerhaft gültige eVB, sie ist befristet.
Habe ja bereits die neue eVB, mit der ich sicher glücklicher bin.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'EVB Nummer bindend, bevor das Fahrzeug zugelassen wurde?' überführt.]

Bei Dauer eVB meinte ich auch eine,die mehrmals verwendet werden kann. ZB für Autohäuser oder Speditionen,die dann nicht jedes mal eine eVB holen müssen,wenn sie ein Fzg anmelden wollen.
Gruß m

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'EVB Nummer bindend, bevor das Fahrzeug zugelassen wurde?' überführt.]

Zitat:

@windelexpress schrieb am 31. Januar 2018 um 13:49:26 Uhr:



Zitat:

@Marki_M. schrieb am 31. Januar 2018 um 09:03:19 Uhr:


Hab die Aussage, wenn ich die eVB nicht verwende, wird sie gelöscht. Hat mir auch der
Versicherungsmensch so gesagt. Da wurde nichts von Widerruf erwähnt.

Grundsätzlich sind die eVB in ihrer Gültigkeit begrenzt. Ausnahmen gibt's bei den Dauer eVB für Großkunden,dies können zusätzlich auf eine bestimmte Anzahl Zulassungen begrenzt sein.
Eine EvB die nicht abgerufen wird, muss nicht widerrufen werden.

Gruß m


Stimmt! Aber wenn er ein Beratungsprotokoll zugesandt bekommen hat, dann hat er unter Umständen nicht nur eine eVB beantragt, sondern einen Antrag auf Versicherung gestellt und der muss widerrufen werden. Ist aber Spekulation.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'EVB Nummer bindend, bevor das Fahrzeug zugelassen wurde?' überführt.]

Hatte ich gestern vorsorglich gemacht und der Antrag wurde bereits storniert. Da ich die eVB ja noch nicht verwendet hatte, reichte die Stornierung seitens des Vergleichportals hier aus.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'EVB Nummer bindend, bevor das Fahrzeug zugelassen wurde?' überführt.]

Ohne Zahlung des Erstbeitrages .... entfällt so ein Vertrag rückwirkend, ohne dass man irgendtewas machen müsste. ;)

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'EVB Nummer bindend, bevor das Fahrzeug zugelassen wurde?' überführt.]

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