Ab wann Gilt die Versicherung ? Erst ab eVb Aktivierung oder vorher schon ?

Opel

Hallo Leute. Frage an Kenner.

Vorgeschichte:Mein Vater hat sich vor paar Tagen einen Astra gekauft. Vorher hat er ein anderes Auto gehabt was er vor kurzem verkauft hat. Das vorige Auto war über die ADAC Versicherung versichert. Nun hat er sich ein Angebot für den Astra machen lassen und nur für die reine Haftpflicht will der ADAC über 830,- Jahresbeitrag. Danach ist er zu einem unabhängigen Versicherungmarkler gegangen der ihm die Generali für etwas über 600,- vermittelt hat. Und dann hat er ihm gleich die sogenannten eVb Nummern mitgegeben. 1x für die Überführungskennzeichen und die zweite eVb für die reguläre Zulassung. Er sagte noch dass sie ihm die Kosten für die Überführungskennzeichen verrechnen werden mit dem Versicherungsbeitrag. Nun hat er ja die eVb für das Kurzzeitkennzeichen eingelöst wo er das Auto aus einem anderen Bundesland geholt hat.

Und nun jetzt zur meine Frage.

Ich habe einen vericherungsvergleich online gemacht. Und ich habe mit seinen Angaben ein Jahresbeitrag von 430,- errechnet und das bei der Versicherung wo ich selbst versichert bin. Das Auto wird er erst am 15.03.2016 zulassen da vorher kein Termin (Berlin eben). Kann er sich jetzt noch eine andere Versicherung aussuchen , oder könnte Generali sich da quer stellen? Zwar hat meine Versicherung mir gesagt dass ein Vertrag erst in Kraft tritt wenn das Fahrzeug mit der xy eVb zugelassen wird aber ich wollte von Kennern bzw. von unabhängigen Leuten hören. Mir ist auch klar das Generali für das 5-Tages Kennzeichen Rechnung schicken wird , dennoch würde sich das lohnen. Danke für euere Zeit und Mühe

Beste Antwort im Thema

Schadenrückkaufmöglichkeit

Telefonische Erreichbarkeit der Vertragsabteilung.

Rückstufungstabelle

Schutzbriefleistungen

Auslandschaden

MallorcaPolice

52 weitere Antworten
52 Antworten

Schon richtig. Dann natürlich die Schadenkündigung.

Schon witzig die Bemerkung von ihm. Den günstigsten Versicherer aufgrund der schlechten Rückstufung nicht wählen, weil ein Kunde, der im Dezember einen Schaden hat nicht weiß, dass er aufgrund des Schadens kündigen kann. Deswegen am besten sofort einen teureren Versicherer nehmen.

Es kann schon passieren, dass man nach einem Schaden nicht kündigen kann und beim alten Versicherer hängen bleibt und dessen Hochstufung kassiert.

Tja, könnte passieren. Da muss aber viel zusammen kommen.

Schadenwahrscheinlichkeit in KH bei durchschnittlichem SFR ist ca. 4,5%. Das der Schaden dann im Dezember passiert ist 1/12 davon. Jetzt sind wir schon bei ca. 0,4%. Und dann noch einmal die Situation, dass der Versicherer bis zum 31.12. keine Leistungszusage oder Ablehnung geschafft hat.

Ich würde deswegen immer noch nicht auf die Rückstufungstabelle achten, wenn der Versicherer ansonsten meinen Vorstellungen entspricht. Und auf eine Wahrscheinlichkeit von unter 1% bei der Wahl des Versicherers zu spekulieren..... Naja.

Hab ich auch nicht behauptet, dass dies für mich ein sehr wichtiges Kriterium ist, aber wer weiß schon, ob zukünftige Tarifmöglichkeiten nicht noch viel schlechter zurückstufen. Dann geht der Schuss auch nach hinten los. Mir ist die Qualitative Arbeit des Innendienstes wichtiger und für mich ein entscheidenderes Kriterium. Da zahlen die meisten Leute auch gerne einige Euro mehr.

Ähnliche Themen

Und soviel muss da nicht zusammenkommen. Der Schaden muss nur im Dezember (oder sagen wir ab Mitte Dezember) sein, dann ist die Wahrscheinlichkeit, das das mit der Kündigung noch rechtzeitig hinhaut ziemlich gering und für den VN nur begrenzt beeinflussbar.

Zitat:

@stoppelfreund schrieb am 12. März 2016 um 14:54:24 Uhr:


Hab ich auch nicht behauptet, dass dies für mich ein sehr wichtiges Kriterium ist, aber wer weiß schon, ob zukünftige Tarifmöglichkeiten nicht noch viel schlechter zurückstufen. Dann geht der Schuss auch nach hinten los. Mir ist die Qualitative Arbeit des Innendienstes wichtiger und für mich ein entscheidenderes Kriterium. Da zahlen die meisten Leute auch gerne einige Euro mehr.

Da bin ich ja bei Dir, insbesondere was die Qualität des Innendienstes angeht.

Die Änderung von Rückstufungstabellen können aber auch genau in die andere Richtung gehen. Das ist wirklich Kaffeesatzlesen, was die Zukunft so bringt.

Zitat:

@stoppelfreund schrieb am 12. März 2016 um 14:43:08 Uhr:


Es kann schon passieren, dass man nach einem Schaden nicht kündigen kann und beim alten Versicherer hängen bleibt und dessen Hochstufung kassiert.

wie das?

Beispiel:
Schaden am 20.12.2016
Schadenmeldung 21.12.2016
Versicherer schreibt Geschädigten an 22.12.2016
Geschädigter erhält die Post 24.12.2016
Geschädigter feiert Weihnachten 24-26. 12
VN kriegt Panik und meldet sich wieder beim Versicherer, was den nun ist 27.12.2016
Versicherer schreibt Geschädigten erneut an 27.12.2016 (ich verzichte jetzt mal auf den Skiurlaub des Geschädigten)
Geschädigter reagiert 29.12.2016
Schadenmeldung mit Kostenvoranschlag beim Versicherer 30.12.2016
...
Schadenschlussmeldung des Versicherers irgendwann im Januar 2017
Preisfrage: ab wann greift dann das Sonderkündigungsrecht und wann und zu wessen Bedingungen (Rückstufungstabelle) findet die Hochstufung bei welchem Versicherer statt?

22.12.2016
preisfrage: warum?

Weil der VN, dem es in diesem Fall drängt, weil es schnell gehen soll und der Schaden ja schon mündlich (der Sache nach) ihm gegenüber geltend gemacht worden ist, weil der es so wünscht. Oder weil der Geschädigte über den GDV informiert hat und mit dem Versicherer ein kurzes Telefonat hatte.
Gegenfrage - warum nicht? Es ist doch ein konstruierter Fall.

Nein, falsch.
92 II ist maßgeblich.

Eben, und wann ist der Abschluss der Verhandlungen?
Wann wird der Vertrag gestuft?
Zu welchem Termin kann der VN kündigen?
Genau da liegt ja dass Problem.

Kann jeder in seiner AKB nachlesen

Drehen wir die Frage doch mal um:

Warum haben die Versicherer unterschiedliche Rückstufungstabellen, wenn sie jeder doch so leicht umgehen kann?

😉

OK, Rückstufungstabelle ist dann in der Tat noch ein Grund. Aber den darf man ja auch mal noch gegen die gesparte Prämie stellen, denn auch hier gilt: Gezahlt wird in €, nicht in % bzw SF 😉

Hat man also eine "schlechte" und hat einen Unfall kurz vor der Hauptfälligkeit sollte man selbst bei geringem Risiko einer Teilschuld neu vergleichen und evtl Kündigen.

Grüße
Steini

Deine Antwort
Ähnliche Themen