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A6 Klimaanlage kaputt.Gewährleistung?

Themenstarteram 10. Juli 2006 um 20:12

Hallo leute,der Opa meiner Freundin hat nen A6,und ihm ist letzte Woche die Klima zerbröselt,er hat den Wagen vor 8 Monaten gebraucht bei Audi direkt verkauft.

Aber Audi meinte das die Klima NICHT unter die Gewährleistung fällt und es ihm ca 1200€ kosten wird.

ICH meine dies ist nicht korrekt so,aber ich lasse mic hgern eines besseren Belehren

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18 Antworten

Hallo!

Bei meinen Eltern im Sharan(2001) is der Kompressor auch hin. In meinem Ex-Passat('97) hat er bis zum Schluss trotz starker Anstregung gehalten. Bei meinem Cousin im A100 wiederum is der Kompressor auch hin gewesen. Dann hat er sich nen gebrauchten für 150€ geholt und bei Audi einbauen und befüllen lassen für knapp 100€, zusammen also 250. Immernoch besser als 800-1200. Aber, im Zuge meiner "Recherchen" für den Sharan hab ich damals in der Bucht neue Kompressoren von Sanden (glaub die heißen so) gefunden. Das ist wohl auch der Hersteller für VW (und demzufolge Audi auch) für die Kompressoren. Kostenpunkt 499€, neu und 2 J. Garantie. Wenn ich da noch 100€ für dein Einbau drauflege sinds "nur" 600€. Nur mal als Tipp für diejenigen, die keine AnschlussG haben und alles selbst bezahlen müssen. So läßt sich wenigstens ein bischen sparen.

Themenstarteram 18. Juli 2006 um 10:08

Schade das mir bis jetzt keiner sagen konnte ob es unter GEWÄHRLEISTUNG läuft

nun ja, wenn du eine Gebrauchtwagengarantie hast, solltest du dir erstmal durchlesen, welche Bedingungen daran geknüpft sind. Bei manchen mußt du zu dem Händler fahren bei dem du das Fahrzeug erworben hast, bei manchen kannst du zu jedem Händler der diese Garantie führt (z.b. der verkaufende Händler ist sehr weit weg). Im Gewährleistungsfall kannst du nur zum verkaufenden Händler gehen. Ich würde mal die Meinung einer anderen Audi-Bude einholen, so nach der Art "hier funktioniert was nicht...was ist das..wie lang dauert das denn bis sowas kaputt geht....usw. Dann kannst du ja fallen lassen, daß du den Wagen privat gekauft hast, und du das Käse findest was passiert ist. Was wäre wenn ich den Wagen von einem Händler hättest (natürlich betonst du, daß den Wagen vor 8 Monaten gekauft wurde), müßte der dann grade stehn?....So hast du ne andere Meinung...und teilst dem anderen Händler mit wie traurig du doch bist, das du dann nicht bei ihm gekauft hast.

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Klar fällt es unter die gestzliche 2 Jährige Gewährleistungspflicht des Händlers.

Allerdings ist da nur das Problem mit der Beweislastumkehr welches ich Dir beschrieben habe.

Würde aber auf jeden Fall mal einen Anwalt zu Rate ziehen.

Gruß A6 2,7T

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