A5 Kauf + Überführung
Hallo zusammen,
ich habe jetzt leider keinen passenderes Topic gefunden.
Ich werde demnächst einen A5 Sportback kaufen und habe eine Frage bezüglich Überführung. Der Händler ist rund 4h von mir entfernt, d.h. dass ich nur am Samstag dort hin kann, um das Auto abzuholen. Unter der Woche geht auf Grund Arbeit nicht und Urlaub geht derzeit auch nicht.
Wenn ich mir Kurzzeitkennzeichen besorgen will, brauch ich seit 2015 ja die gültige HU/AU. Ich habe allerdings keinerlei Dokumente, da die alle beim Händler sind. Wie macht man es dann? Kann mir der Händler eine Kopie einfach per Mail schicken? Oder geht das nicht? Kann/muss der Händler das dann selber vor Ort machen und so ein Kurzzeitkennzeichen besorgen?
Wie macht man das am besten? Gibts andere Möglichkeiten?
Anhänger kommt übrigens nicht in Frage 😉
Danke schon mal!
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19 Antworten
Zitat:
@reepow schrieb am 11. Februar 2016 um 09:46:02 Uhr:
Stimmt doch gar nicht xD.Zitat:
@MickyX schrieb am 10. Februar 2016 um 14:18:34 Uhr:
Wird der Händler nicht machen. Bei einer Fahrt mit roter Nummer muss immer ein Betriebsangehöriger dabei sein.
Wie machst du denn bei einem Autohaus eine Probefahrt? Ein Audi-Verkäufer aus einem größeren Autohaus wird sich mit Sicherheit nicht daneben setzen.
Dennoch müssen bei der Übergabe von roten Kennzeichen ein paar Papiere ausgefüllt werden denn sonst können diese entzogen wergen.
Hallo.
Ich hatte kürzlich das gleiche Problem der Überführung.
Und hab gedacht: Na da gibt der Händler dir einfach eine rote Nummer mit.
Im Jahr 2009 noch genauso gemacht.
Dieser meinte aber, das dürfe er nicht, nachdem mir das Fahrzeug übergeben wird.
Ich habe das für eine Ausrede gehalten und habe mich erkundigt.
Tatsächlich ist es so, dass rote Kennzeichen (mittlerweile) strenge Auflagen haben.
Sie dürfen nur noch an Gewerbetreibende aus der KFZ Branche ausgegeben werden und
nur für firmeneigene Fahrzeuge verwendet werden.
Dazu gehören auch Probefahrten (mit firmeneigenen Fahrzeugen). Die Fahrer sind dabei egal.
Sobald Dir aber ein gekauftes Fahrzeug übergeben wird, gehört es nicht mehr dem Händler, sondern Dir.
Für die Überführung hat der Gesetzgeber die Kurzzeitkennzeichen eingeführt.
Ist natürlich mehr Aufwand und es entstehen auch Kosten. Auch dann, wenn man den Wagen wider Erwarten dann doch nicht (mit)nimmt.
Gruß Robert
Okay, ich glaube es ist etwas falsch verstanden worden, meine Antwort bezog sich auf:
Zitat:
Bei einer Fahrt mit roter Nummer muss immer ein Betriebsangehöriger dabei sein.
Meine letzte Probefahrt mit roten Kennzeichen ist keine 2 Wochen her und die bekommt man anstandslos ohne Beifahrer, man muss allerdings dafür bei VW Papiere ausfüllen. Bei einer Überführung habe
ichnoch nie rote Kennzeichen erhalten, da haben die sich schon immer geweigert.
2014 habe ich unser Cabrio aus 200Km Entfernung auf einem Samstag vom Händler nach Hause überführt.
Ich habe dafür die roten Kennzeichen vom Händler erhalten. Zusätzlich musste ich noch ein kleines ausgefülltes und gestempeltes Heftchen vom Händler mitführen.
Ich habe am Montag wie von bogon-rob beschrieben die Kennzeichen per Post wieder zurück geschickt.
Der Händler hat Kunden aus ganz Deutschland und macht das immer so wurde mir gesagt.
Das war ein grosser Händler( kein Fähnchenhändler).
Find ich jetzt im Nachgang aber nicht gut wenn das verboten wäre, war aber schön bequem .
Zitat:
@zackzack14 schrieb am 13. Februar 2016 um 09:09:19 Uhr:
....Find ich jetzt im Nachgang aber nicht gut wenn das verboten wäre,
...nicht : wäre...sondern : ist
Im Zweifelsfall wird man dann wohl das Datum des Kaufvertrages mit dem Datum der "Probefahrt" vergleichen...
Auch daraus ergibt sich eine -Möglichkeit-