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A5 B9 Stammtisch

Audi A5 F5 Coupe
Themenstarteram 27. März 2019 um 9:50

Hallo zusammen! : )

 

Bin sonst noch in anderen Foren aktiv, und da vermisse ich hier noch einen Thread für alle aktiveren Stammmitglieder.

 

Hier können wir auch mal ein paar Dinge am Thema vorbei bequatschen.

 

Viel Spaß!

Beste Antwort im Thema

Die Strafe ist absolut richtig!!! Ich bin von so einem Raser als 20zig jähriger auf dem Gehweg zusammen gefahren worden und sitze seitdem im Rolli. Er hat 16 Monate bekommen, ich LEBENSLÄNGLICH!!!

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Themenstarteram 27. März 2019 um 9:59

Dann fange ich gleich mal mit einem ganz heißen Eisen an:

 

Die „Kudammraser“ sind heute tatsächlich beide final für Mord lebenslänglich verknackt worden.

 

https://m.focus.de/.../...befriedigung-des-raser-egos_id_10509781.html

 

Was haltet ihr von dem maximal hartem Urteil?

 

Meine persönliche Meinung ist, dass mMn für Mord ein Vorsatz (also eine Planung) vorhanden gewesen sein muss.

 

Und die sind Sicht nicht auf‘s Gas getreten um jetzt gleich jemanden mit Absicht totzufahren.

 

Das hier ein Mensch ums Leben gekommen ist, muss natürlich auch bestraft werden.

 

Aber 5 Jahre wegen Totschschlag (in dem Alter sicher auch eine lange Zeit mitten in der Blüte des Lebens), wäre da auch ausreichend gewesen.

Genauso sehe ich das auch. Die Strafe ist okay, aber Mord per Definition kann es meiner Meinung nach nicht gewesen sein. Ich hatte mich schon sehr früh gefragt, warum hier Mord als Grundlage herangezogen wird. Meine Vermutung war, dass es so später vom Gericht als nicht tragfähig abgeurteilt werden würde, also Taktik. So kann man sich irren. ;)

Die Strafe ist absolut richtig!!! Ich bin von so einem Raser als 20zig jähriger auf dem Gehweg zusammen gefahren worden und sitze seitdem im Rolli. Er hat 16 Monate bekommen, ich LEBENSLÄNGLICH!!!

Themenstarteram 27. März 2019 um 10:48

Zitat:

@rolliboy67 schrieb am 27. März 2019 um 11:41:21 Uhr:

Die Strafe ist absolut richtig!!! Ich bin von so einem Raser als 20zig jähriger auf dem Gehweg zusammen gefahren worden und sitze seitdem im Rolli. Er hat 16 Monate bekommen, ich LEBENSLÄNGLICH!!!

16 Monate dafür (mein Beileid :( ) ist ja auch ein Witz, da bin ich froh, dass die Rechtsprechung da auch härter agiert.

 

Aber wie ich finde ohne Maß und Ziel, quasi von 0 auf 100 oder schwarz und weiß.

 

5 echte Jahre Knast und lebenslänglich Führerscheinentzug ist für die die sich ausschließlich über ihr KFZ definieren, sicher auch eine sehr harte Strafe.

 

Vorallem warum eigentlich beide, es war ja nur ja nur ein Fahrzeug in den tödlichen Unfall verwickelt...

Mitleid mit solchen Vollpfosten?

Mit 160 übern Kudamm

Rote Ampeln egal

Da muss selbst dem hirnlosesten Idioten dämmern, das man jemanden töten kann.

Das Mitleid relativiert sich ganz schnell, wenn es einen selbst oder das eigene Kind betrifft.

am 27. März 2019 um 14:55

Gerechtes Urteil bei 160 in der Innenstadt.

Dem Opfer hilft es nicht mehr, aber wenigsten müssen keine weiteren Menschen sterben.

Schlimm genug, das es erst soweit kommen musste.

Das Auto ist bei diesen Geschwindigkeiten in der Innenstadt eine scharfe Waffe, die bewusst und ohne Rücksicht genutzt wurde.

Bitte keine Täter zu Opfern machen.

Themenstarteram 27. März 2019 um 15:01

Zitat:

@feris schrieb am 27. März 2019 um 15:55:22 Uhr:

Gerechtes Urteil bei 160 in der Innenstadt.

Dem Opfer hilft es nicht mehr, aber wenigsten müssen keine weiteren Menschen sterben.

Schlimm genug, das es erst soweit kommen musste.

Das Auto ist bei diesen Geschwindigkeiten in der Innenstadt eine scharfe Waffe, die bewusst und ohne Rücksicht genutzt wurde.

Bitte keine Täter zu Opfern machen.

Das die Typen nicht alle Latten am Zaun haben und Täter sind, bestreitet wohl niemand.

 

Mir geht es nur um das (für mich) sehr überraschende Strafmaß.

 

Wie gesagt, Mord und lebenslänglich für die Verursachung eines Verkehrsunfalls, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen...

Zitat:

@Raptor__MUC schrieb am 27. März 2019 um 16:01:31 Uhr:

Zitat:

@feris schrieb am 27. März 2019 um 15:55:22 Uhr:

Gerechtes Urteil bei 160 in der Innenstadt.

Dem Opfer hilft es nicht mehr, aber wenigsten müssen keine weiteren Menschen sterben.

Schlimm genug, das es erst soweit kommen musste.

Das Auto ist bei diesen Geschwindigkeiten in der Innenstadt eine scharfe Waffe, die bewusst und ohne Rücksicht genutzt wurde.

Bitte keine Täter zu Opfern machen.

Das die Typen nicht alle Latten am Zaun haben und Täter sind, bestreitet wohl niemand.

Mir geht es nur um das (für mich) sehr überraschende Strafmaß.

Wie gesagt, Mord und lebenslänglich für die Verursachung eines Verkehrsunfalls, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen...

Ich denke das Urteil soll zum Teil auch die gestiegene Zahl solcher "Rennen" minimieren.

Und mit 160 bewusst bei Rot fahren ist keine "Verursachung eines Verkehrsunfalls".

Das ist schon die obere Grenze des bewussten Risikos eines tödlichen Unfalls.

Also gilt hier auch die obere Grenze des Strafmaßes.

Ich bin beim Thema auch gespaltener Meinung.

Juristisch ist das letzte Urteil nachvollziehbar.

Für Mord müssen bestimmte Merkmale erfüllt werden unter Anderem der Vorsatz.

In diesem Fall haben die Täter beim Umschalten der Ampel auf rot nicht gebremst sondern sogar vollgas gegeben. Damit verschwindet die Fahrlässigkeit und der Tod eines anderen Menschen wird vorsätzlich billigend in Kauf genommen, egro Vorsatz erfüllt.

Die Anderen beiden Mordmerkmale sind das Motive und die Art der Tötung.

Das Motiv ist niedere Beweggründe, also der Adrenalinrausch des Rennens, der über das Leben eines Menschen gestellt wird.

Die Art der Tötung ist gemeingefährliches Mittel. In der Regel sind damit z.B. Bomben gemeint, jedoch wird ein Auto welches mit über 160 km/h in der Stadt fährt auch als gemeingefährliches Mittel angesehen.

Wie gesagt, juristisch ist das Ganze plausibel und nachvollziehbar wobei einige Auslegungen bis vor kurzem nicht der allgemeinen Rechtssprechung entsprachen.

Gesellschaftlich sehe ich das Ganze kritisch. Ich denke die Täte haben die 15 Jahre absolut verdient, jedoch bin ich nicht der Meinung, dass diese Tat gleichgesetzt werden darf mit z.B. einem Amoklauf oder eine Raubmord mit mehreren toten.

Vielleicht wäre unterschiedliche Grad von Mord auch in unserem Strafgesetz nicht ganz verkehrt.

Mir tut´s leid für die Angehörigen. Ich glaube selbst so ein Urteil verschafft nur kurzfristig Genugtuung.

Gruß Happy

Themenstarteram 27. März 2019 um 18:02

Zitat:

@HappyQuattro schrieb am 27. März 2019 um 17:45:19 Uhr:

Ich bin beim Thema auch gespaltener Meinung.

Juristisch ist das letzte Urteil nachvollziehbar.

Für Mord müssen bestimmte Merkmale erfüllt werden unter Anderem der Vorsatz.

In diesem Fall haben die Täter beim Umschalten der Ampel auf rot nicht gebremst sondern sogar vollgas gegeben. Damit verschwindet die Fahrlässigkeit und der Tod eines anderen Menschen wird vorsätzlich billigend in Kauf genommen, egro Vorsatz erfüllt.

Die Anderen beiden Mordmerkmale sind das Motive und die Art der Tötung.

Das Motiv ist niedere Beweggründe, also der Adrenalinrausch des Rennens, der über das Leben eines Menschen gestellt wird.

Die Art der Tötung ist gemeingefährliches Mittel. In der Regel sind damit z.B. Bomben gemeint, jedoch wird ein Auto welches mit über 160 km/h in der Stadt fährt auch als gemeingefährliches Mittel angesehen.

Wie gesagt, juristisch ist das Ganze plausibel und nachvollziehbar wobei einige Auslegungen bis vor kurzem nicht der allgemeinen Rechtssprechung entsprachen.

Gesellschaftlich sehe ich das Ganze kritisch. Ich denke die Täte haben die 15 Jahre absolut verdient, jedoch bin ich nicht der Meinung, dass diese Tat gleichgesetzt werden darf mit z.B. einem Amoklauf oder eine Raubmord mit mehreren toten.

Vielleicht wäre unterschiedliche Grad von Mord auch in unserem Strafgesetz nicht ganz verkehrt.

Mir tut´s leid für die Angehörigen. Ich glaube selbst so ein Urteil verschafft nur kurzfristig Genugtuung.

Gruß Happy

Danke für die ausführlichere Erläuterung.

 

Jetzt wird es mir zumindest juristisch etwas klarer.

 

Aber der erste Satz im letzten Absatz trifft es exakt, hier muss dann nach eine Abstufung her.

Wenn ich auf der Autobahn ohne Geschwindigkeitsbegrenzung 160 km/h auf der linken Spur fahre und ein Anderer zieht mit 120 km/h in meine Spur, bekomme ich eine Teilschuld auf Grund der Gefährdungshaftung. Kommt dabei jemand ums Leben geht es richtig zur Sache.

Mal angenommen ich wette mit meinem Kumpel das meine Gewehrkugel schneller als seine Pistolenkugel ist.

Wir stellen uns auf den Kudamm und schießen auf die Ampel an der Gedächtniskirche.

Ich glaube da würde jeder auf Mord plädieren, sollte dabei ein Passant getötet werden.

2 Gerichte haben so entschieden.

Dafür sind Gerichte da, um Straftaten aus allen Blickrichtungen zu begutachten und dann ein gerechtes Urteil zu fällen.

Wir kennen nicht alle Einzelheiten, sondern nur das was uns die Presse mitteilt.

Zitat:

@HappyQuattro schrieb am 27. März 2019 um 17:45:19 Uhr:

Ich bin beim Thema auch gespaltener Meinung.

Juristisch ist das letzte Urteil nachvollziehbar.

Für Mord müssen bestimmte Merkmale erfüllt werden unter Anderem der Vorsatz.

In diesem Fall haben die Täter beim Umschalten der Ampel auf rot nicht gebremst sondern sogar vollgas gegeben. Damit verschwindet die Fahrlässigkeit und der Tod eines anderen Menschen wird vorsätzlich billigend in Kauf genommen, egro Vorsatz erfüllt.

Die Anderen beiden Mordmerkmale sind das Motive und die Art der Tötung.

Das Motiv ist niedere Beweggründe, also der Adrenalinrausch des Rennens, der über das Leben eines Menschen gestellt wird.

Die Art der Tötung ist gemeingefährliches Mittel. In der Regel sind damit z.B. Bomben gemeint, jedoch wird ein Auto welches mit über 160 km/h in der Stadt fährt auch als gemeingefährliches Mittel angesehen.

Wie gesagt, juristisch ist das Ganze plausibel und nachvollziehbar wobei einige Auslegungen bis vor kurzem nicht der allgemeinen Rechtssprechung entsprachen.

Gesellschaftlich sehe ich das Ganze kritisch. Ich denke die Täte haben die 15 Jahre absolut verdient, jedoch bin ich nicht der Meinung, dass diese Tat gleichgesetzt werden darf mit z.B. einem Amoklauf oder eine Raubmord mit mehreren toten.

Vielleicht wäre unterschiedliche Grad von Mord auch in unserem Strafgesetz nicht ganz verkehrt.

Mir tut´s leid für die Angehörigen. Ich glaube selbst so ein Urteil verschafft nur kurzfristig Genugtuung.

Gruß Happy

Gut beschrieben. Als Jurist muss ich sagen, dass ich die Entscheidung rein fachlich nachvollziehen kann. Auch wenn die ständige Rechtsprechung und herrschende Meinung bisher anders lautete, gibt es so etwas wie Rechtsfortbildung - und hier sollte offenbar ein abschreckender Präzedenzfall geschaffen werden.

 

Zum Vorsatz: Es gibt Abstufungen, undzwar den bedingten Vorsatz. Vereinfacht gesagt „hält man die Verwirklichung eines Tatbestands (hier: dass jemand ums Leben kommt) für möglich, findet sich aber mit diesem Risiko ab“.

 

Dabei ist es unerheblich, ob man mit dem Gedanken losgefahren ist jemanden zu töten. Bedingter Vorsatz bleibt Vorsatz, so dass dieses Mordmerkmal - rein sachlich - erfüllt ist.

 

Ein durchschnittlich verständiger Autofahrer (so wertet das Gericht nach der objektiven Sicht eines Dritten) muss einen Mord bei Tempo 160 in der Innenstadt für möglich halten und nimmt die Verwirklichung dieses Risikos in Kauf.

 

Emotional/gesellschaftlich lässt sich darüber streiten.

 

Rechtsprechung ist aber nicht immer „gerecht“. Es ist die Anwendung der geltenden Gesetze in einem Rechtsstaat und daher ist das Urteil vertretbar...

 

 

 

Die juristischen Erklärungen mögen richtig sein.

Aber sie sind eben doch eine "Auslegung" existierender Einstufungen seitens der Justiz.

Würden zum Beispiel 2 Radfahrer ein irres Renne ausfechten und dabei einen Passanten töten - was durchaus passieren könnte - würden die niemals wegen Mord angeklagt werden !

Warum ?

Weil Radfahrer zu den "Guten" gehören und nicht zu den "Schlechten" wie Autofahrer, gemäß herrschender Ideologie.

Ich finde eine sehr sehr starke Bestrafung dieser Vollidioten für absolut berechtigt !!

Dass ich da nicht falsch verstanden werde.

(Noch dazu, weil die uns Autofahrer auch noch in Kollektivhaft mitnehmen).

Aber für mich ist das auch ein Beweis, dass unsere Rechtsprechung eben nicht frei ist, sondern von Ideologien zumindest mitgesteuert ist.

Zitat:

@Take S5 schrieb am 27. März 2019 um 23:31:32 Uhr:

Die juristischen Erklärungen mögen richtig sein.

Aber sie sind eben doch eine "Auslegung" existierender Einstufungen seitens der Justiz.

Würden zum Beispiel 2 Radfahrer ein irres Renne ausfechten und dabei einen Passanten töten - was durchaus passieren könnte - würden die niemals wegen Mord angeklagt werden !

Warum ?

Weil Radfahrer zu den "Guten" gehören und nicht zu den "Schlechten" wie Autofahrer, gemäß herrschender Ideologie.

Ich finde eine sehr sehr starke Bestrafung dieser Vollidioten für absolut berechtigt !!

Dass ich da nicht falsch verstanden werde.

(Noch dazu, weil die uns Autofahrer auch noch in Kollektivhaft mitnehmen).

Aber für mich ist das auch ein Beweis, dass unsere Rechtsprechung eben nicht frei ist, sondern von Ideologien zumindest mitgesteuert ist.

Der gewaltige Harken bei deinem Beispiel ist jedoch, dass ein Radfahrer vielleicht 60 km/h schafft und somit viel mehr Zeit hat eine Gefährdungssituation zu erkennen und zu bewältigen als ein Autofahrer mit 160 km/h. Es geht ja darum ob damit zu rechnen ist das ein Rennen tödlich für unbeteiligte Enden kann. Selbst wenn der Radfahrer 160km/h schaffen würde und er in ein Auto kracht ist nicht davon auszugehen, dass der Autofahrer dabei stirbt. Das wäre sicherlich kein Vorsatz, sondern grobe Fahrlässigkeit wenn unbeteiligte zu Schaden kommen.

Tut mir leid aber der Vergleich und deine Schlussfolgerung ist nicht schlüssig und sehr weit hergeholt.

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