A4 mit Hagelschaden gekauft

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Audi

Guten Abend alle zusammen,

Ich habe mir im September einen Audi A4 Avant Baujahr 12/15 bei einem Audi Partner gekauft.
Bis auf einen Frontschaden (Grill und Stoßstange) der repariert wurde hat man mir keine weiteren Schäden erwähnt. Nun ist mir beim waschen aufgefallen das an einigen Stellen der Lack unruhig ist. Es sah für mich so aus als ob unterm Blech überdrückt und dann zurückgeklopft wurde. Besonders auffällig an den Seitenwänden und am Dachrahmen. Ich habe daraufhin etwas tiefer nachgeschaut und sehr viele Indizien für einen reparierten Hagelschaden gefunden.

-Unter der Dämmung in der Motorhaube sind Kratzspuren vom Hebelwerkzeug.

-An den Türen wenn man die Plastikabdeckungen entfernt sind in den Löchern Kratzer und diese sind teilweise verbogen und rosten bereits. Ein perfekter Zugang zum drücken der Dellen.
Die Chromblende an der hinteren Scheibe ist oben auf beiden Seiten verdellt.

-Der Dachhimmel ist an allen Ecken leicht verfusselt was auf eine Demontage deutet.

-Dei Frontscheibe ist nicht original sondern von AGM. Die anderen sind alle von Audi. Könnte auch wegen Hagel und nicht wegen Riss oder Steinschlag gewechselt worden sein.
Außerdem habe ich noch 3 kleine Dellen auf dem Dach und eine an der Haube gefunden die man scheinbar übersehen hat.

Spuren einer Nachlackierung fand ich jetzt keine. Es gibt keine Übergänge und auch keine abgeklebten Kanten.

Mich ärgert es weil das jetzt schon mein zweites Auto mit Hagelschaden ist das ich gekauft habe.
Warum wird das nicht erwähnt? Der Wagen war ein Leasingrückläufer.
Was meint ihr, kann ich dagegen vorgehen das mir das nicht mitgeteilt wurde ? Ich mein, wenn der Wagen jetzt erneut einen Hagelschaden bekommen würde, zahlt mir meine Versicherung die Reperatur ohne Abzüge? Muss ich das beim Wiederverkauf erwähnen?
Ich habe für das Auto einen marktüblichen Preis bezahlt. Normalerweise sollte doch eine Wertminderung durch den Schaden entstanden sein auch wenn nicht lackiert wurde. Diesen Punkt muss ich ebenfalls noch klären.

Ich würde mich sehr über eure Meinung freuen.

Vg

Edgar

Beste Antwort im Thema

Die Rechtslage ist sehr eindeutig!

Gehe zu deinem Verkäufer und schildere ihm von dem (schuldhaft) verschwiegene Mangel. Er ist für den Verkauf, Gewährleistung, und was ich dir rate, die Wandlung des Kaufvertrages zuständig.

Ein Hagelschaden ist immer anzugeben! Unabhängig ob dieser mit oder ohne Wertminderung reguliert wurde.

Auch rate ich dir nicht weiter selbst aktiv zu werden. Es macht es juristisch etwas schwieriger. Den Vorbesitzer zu kontaktieren ist nichts schlimmes. Mach dir ein Gedächtnisprotokoll über das Gespräch und Inhalt. Auch lass dir, sofern du nicht in Kostenvorleistung gehen musst, von der Firma mit dem „Dellenkino“ die Erkenntnis geben.

Ansonsten traue dich zu deinem Verkäufer zu gehen und schildere die Mängel mit schriftlichen, auch einseitigem, Protokoll:

- du hast den Verdacht dass du ein mangelhaftes Auto gekauft hast
- der Mangel hat den Anschein eines Hafelschadens
- du hast selbst Spuren gefunden für die du eine Erklärung möchtest
- du hast die Auskunft vom „Dellenkino“
- du hattest ein Vorgespräch mit dem Vorbesitzer wo dieser auch einen Hagelschaden angab,

und fordere deinen Verkäufer um Stellungnahme mit Fristsetzung (14 Tage nach Zugang, Besuch vor Ort).

Kündige auch an, dass du ohne weitere Ankündigung nach diesen 14 Tagen dir rechtlichen Beistand holst.

Wenn er fragt was du möchtest, kann ich dir nur die Wandlung empfehlen. Eine Nutzungsentschädigung kann er kaum fordern, da er dir schuldhaft ein mangelhaftes Auto verschwiegen hat.

Warum schuldhaft? Du bist regulärer Verbraucher und kannst nachweisen, dass du mit einfachsten Mitteln diesen Schaden erkennen konntest.

Als Zusammenfassung: Du bist betrogen worden! Dass das Autohaus dies ebenso wurde, ist nicht dein Problem.

Was wird passieren: Der Autohändler wird sich ziemlich sicher verklagen lassen wollen, um den Vorbesitzer in Regress zu nehmen.
Habe davor keine Angst! Gehe zu einem Anwalt mit der Stellungnahme (nach den 14 Tagen) und lasse Klage ergeben.

Aber bitte recherchiere nicht mehr eigenständig weiter und nimm dir den Mut den Rechtsstreit zu führen.

Übrigens das Autohaus hat nicht besonders gute Karten gegenüber dem Vorbesitzer. Höchstens gegenüber der Dekra. Warum? Der Verkäufer kann für sich in Anspruch nehmen einem Irrtum erlegen zu sein, dass ein Hagelschaden kein Unfall ist, sofern denn in den Ankaufdokumenten nicht explizit nach einem Hagelschaden gefragt worden ist.

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Ein Hagelschaden der ohne lackieren uns spachteln beseitigt wurde muss auch nicht angegeben werden.
Dennoch sollte sich der Händler kümmern und nachbessern.

Vorschäden: Hagelschaden ist (rechtlich) nicht gleichzusetzen mit Unfallschaden. Kommt drauf an, was im Kaufvertrag angegeben wurde. Schauen ob der Händler kooperativ ist für Abschlagszahlung, Rückabwicklung mit kleinem Nutzungsabzug , etc. da ein Vorschaden bei fachmännischer Behebung vom Laien bei der Nutzung im Alltag nicht auffallen würde.

Hier mal ein wenig Lesestoff zum annähern an die Materie:
https://www.motor-talk.de/.../...t-ohne-es-zu-wissen-t6381598.html?...
https://www.iww.de/.../...agelt-antworten-auf-drei-praxisfragen-f88164
https://www.frag-einen-anwalt.de/...-Verkauf-zwei-Fragen--f244992.html
https://www.frag-einen-anwalt.de/...f-oder-Wertminderung--f270953.html

Scheinbar wurden ja laut Beschreibung des TE von den Ausbeulwerkzeugen diverse Schäden am Blech hinterlassen die nun schon rosten. Alleine deswegen würde ich vom Kaufvertrag zurücktreten wollen, denke dazu bestehen gute Chancen.
Auch wenn man den Wagen wieder verkaufen will muss der Hagelschaden m.E. angegeben werden und dadurch ist sicherlich ein preisliches Entgegenkommen erforderlich.

- der TE sollte den Händler konfrontieren mit dem Hagelschaden
- dann sollte er den Schaden durch einen Sachverständigen dokumentieren lassen
- das der TE den Vorbesitzer herrausgefunden gefunden hat ist schon eine Hausnummer bei soviel Datenschutz ( denn als Vorbesitzer kann er viel erzählen und ob das alles stimmt ist immer Fraglich! )

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Zitat:

@A4 AVANT 1220 schrieb am 17. November 2019 um 11:22:51 Uhr:


- das der TE den Vorbesitzer herrausgefunden gefunden hat ist schon eine Hausnummer bei soviel Datenschutz ( denn als Vorbesitzer kann er viel erzählen und ob das alles stimmt ist immer Fraglich! )

Der steht im Normalfall im Brief.

Verkauft man sein Auto an einen Händler und gibt den Schaden nicht an. Ist das nicht verboten.
Bei Händler ist das was anders (Unfallschaden darf man generell nicht verschweigen). Da Händler die Möglichkeit hat, dies fachmännisch überprüfen zu lassen.

Ein Hagelschaden ist kein Unfallschaden.
Fair wäre es aber kein muss. Wenn man direkt darauf angesprochen wird und es verschweigt sieht es wohl anders aus.

Zitat:

@illegut schrieb am 17. November 2019 um 14:04:02 Uhr:



Zitat:

@A4 AVANT 1220 schrieb am 17. November 2019 um 11:22:51 Uhr:


- das der TE den Vorbesitzer herrausgefunden gefunden hat ist schon eine Hausnummer bei soviel Datenschutz ( denn als Vorbesitzer kann er viel erzählen und ob das alles stimmt ist immer Fraglich! )

Der steht im Normalfall im Brief.

....aber den Vorbesitzer belästigen ist für mich ein No Go!
Oder willst du etwa REDE und ANTWORT geben bei einer Fremden Person über dein ehemalige Eigentum!?

Für mich ist das auch ein no go.
Hab nie was anderes behauptet.
Für mich ist es keine Hausnummer den Vorbesitzer rauszugekommen. Das meinte ich damit.

Zitat:

@illegut schrieb am 17. November 2019 um 16:33:37 Uhr:


Für mich ist das auch ein no go.
Hab nie was anderes behauptet.
Für mich ist es keine Hausnummer den Vorbesitzer rauszugekommen. Das meinte ich damit.

Warum soll das ein No Go sein ? Der Vorbesitzer steht im Brief, in diesem Fall war es eine Firma. Hab da angerufen und ganz nett gefragt, mit dem Hinweis das er mir nichts beantworten muss und ich ihn nie wieder kontaktiere. Trotzdem war er nett und hat mir alles beantwortet. Außerdem: Hätte er den Schaden erwähnt würde es Vl auch das Autohaus an mich weitergeben und ich hätte den Wagen so nie gekauft. Ist überhaupt nicht schlimm das er kontaktiert wird, war auch kein Auto für 500 Euro sondern kratzt an die 30 Riesen. Ein Hagelschaden sollte immer angeben werden egal ob nicht lackiert und gespachtelt wurde. Gestern war ich bei einem Dellendrücker der meinen Wagen unters Dellenkino gestellt hat. Eine Katastrophe wie viele Dellen noch da sind und vor allem: Wie deutlich man die Stellen sieht an denen „schonend die Dellen rausmassiert“ wurden. Spuren davon bleiben für immer und dies hat nichts mehr mit Originalzustand zu tuen! Würdet ihr für so einen Wagen den selben Preis zahlen wie für einen ohne ? Gewiss nicht. Beim Verkauf möchten alle viel Geld und nichts angeben was man nicht muss da nicht explizit danach gefragt. Aber wehe man kauft so eine Bastelbude, da ist der Frust danach groß und man schreit nach Gerechtigkeit.

Zitat:

@illegut schrieb am 17. November 2019 um 16:33:37 Uhr:


Für mich ist das auch ein no go.
Hab nie was anderes behauptet.
Für mich ist es keine Hausnummer den Vorbesitzer rauszugekommen. Das meinte ich damit.

Der steht im Brief, ich habe diesen. Da steht sogar die Adresse drinnen. Finde ich gut so.

Zitat:

@mark69 schrieb am 17. November 2019 um 10:38:05 Uhr:


Scheinbar wurden ja laut Beschreibung des TE von den Ausbeulwerkzeugen diverse Schäden am Blech hinterlassen die nun schon rosten. Alleine deswegen würde ich vom Kaufvertrag zurücktreten wollen, denke dazu bestehen gute Chancen.
Auch wenn man den Wagen wieder verkaufen will muss der Hagelschaden m.E. angegeben werden und dadurch ist sicherlich ein preisliches Entgegenkommen erforderlich.

Danke dir, einer der auch an die Zukunft denkt und nicht nur von Datenschutz redet. Wenn ich den Wagen mal verkaufen möchte, oder es nochmals zu einem Hagelschaden kommt muss ich mit Abstrichen rechnen. Was ist wenn er anfängt zu rosten ? Wer übernimmt die Gewährleistung für die Reparatur? Wer hat repariert? Wie hoch war der Schaden ? Gab es eine Wertminderung vom Gutachter? Das alles sind sehr wichtige Punkte die ich als Besitzer des Autos nicht weiß weil man ja nicht erwähnen muss wenn nicht lackiert oder gespachtelt wurde ? Absurd ist das!

Versteh mich nicht falsch. Ich bin voll auf deiner Seite. Bei berechtigten Verdacht würde ich auch den Vorbesitzer kontaktieren und ich finde es eine Sauerei was der Audi Händler mit dir abgezogen hat.
Kontaktiere einen Anwalt und hol dir Rat. Die erste Beratung ist meist Gratis. Ich persönlich würde eine Rückgabe anstreben.

Ich bin da völlig bei dir, wenn du nichts unternimmst hast DU am Ende den schwarzen Peter.
Eventuell erst mal versuchen ein vernünftiges Gespräch mit dem Händler zu führen. Vorher überlegen was
für dich in Frage kommt, Wandlung oder Entschädigung. Ich persönlich würde das Auto zurückgeben ....
Je nach dem was bei dem Gespräch raus kommt, evtl. einen Anwalt konsultieren wenn der Händler nicht auf dich eingeht.

Zitat:

@illegut schrieb am 18. November 2019 um 05:38:08 Uhr:


Versteh mich nicht falsch. Ich bin voll auf deiner Seite. Bei berechtigten Verdacht würde ich auch den Vorbesitzer kontaktieren und ich finde es eine Sauerei was der Audi Händler mit dir abgezogen hat.
Kontaktiere einen Anwalt und hol dir Rat. Die erste Beratung ist meist Gratis. Ich persönlich würde eine Rückgabe anstreben.

Danke. Ich habe übrigens meinen Fall bei Frag einen Anwalt gestellt.
Die Chancen stehen garnicht mal so schlecht.
https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=334405

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