A4 mit Hagelschaden gekauft

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Audi

Guten Abend alle zusammen,

Ich habe mir im September einen Audi A4 Avant Baujahr 12/15 bei einem Audi Partner gekauft.
Bis auf einen Frontschaden (Grill und Stoßstange) der repariert wurde hat man mir keine weiteren Schäden erwähnt. Nun ist mir beim waschen aufgefallen das an einigen Stellen der Lack unruhig ist. Es sah für mich so aus als ob unterm Blech überdrückt und dann zurückgeklopft wurde. Besonders auffällig an den Seitenwänden und am Dachrahmen. Ich habe daraufhin etwas tiefer nachgeschaut und sehr viele Indizien für einen reparierten Hagelschaden gefunden.

-Unter der Dämmung in der Motorhaube sind Kratzspuren vom Hebelwerkzeug.

-An den Türen wenn man die Plastikabdeckungen entfernt sind in den Löchern Kratzer und diese sind teilweise verbogen und rosten bereits. Ein perfekter Zugang zum drücken der Dellen.
Die Chromblende an der hinteren Scheibe ist oben auf beiden Seiten verdellt.

-Der Dachhimmel ist an allen Ecken leicht verfusselt was auf eine Demontage deutet.

-Dei Frontscheibe ist nicht original sondern von AGM. Die anderen sind alle von Audi. Könnte auch wegen Hagel und nicht wegen Riss oder Steinschlag gewechselt worden sein.
Außerdem habe ich noch 3 kleine Dellen auf dem Dach und eine an der Haube gefunden die man scheinbar übersehen hat.

Spuren einer Nachlackierung fand ich jetzt keine. Es gibt keine Übergänge und auch keine abgeklebten Kanten.

Mich ärgert es weil das jetzt schon mein zweites Auto mit Hagelschaden ist das ich gekauft habe.
Warum wird das nicht erwähnt? Der Wagen war ein Leasingrückläufer.
Was meint ihr, kann ich dagegen vorgehen das mir das nicht mitgeteilt wurde ? Ich mein, wenn der Wagen jetzt erneut einen Hagelschaden bekommen würde, zahlt mir meine Versicherung die Reperatur ohne Abzüge? Muss ich das beim Wiederverkauf erwähnen?
Ich habe für das Auto einen marktüblichen Preis bezahlt. Normalerweise sollte doch eine Wertminderung durch den Schaden entstanden sein auch wenn nicht lackiert wurde. Diesen Punkt muss ich ebenfalls noch klären.

Ich würde mich sehr über eure Meinung freuen.

Vg

Edgar

Beste Antwort im Thema

Die Rechtslage ist sehr eindeutig!

Gehe zu deinem Verkäufer und schildere ihm von dem (schuldhaft) verschwiegene Mangel. Er ist für den Verkauf, Gewährleistung, und was ich dir rate, die Wandlung des Kaufvertrages zuständig.

Ein Hagelschaden ist immer anzugeben! Unabhängig ob dieser mit oder ohne Wertminderung reguliert wurde.

Auch rate ich dir nicht weiter selbst aktiv zu werden. Es macht es juristisch etwas schwieriger. Den Vorbesitzer zu kontaktieren ist nichts schlimmes. Mach dir ein Gedächtnisprotokoll über das Gespräch und Inhalt. Auch lass dir, sofern du nicht in Kostenvorleistung gehen musst, von der Firma mit dem „Dellenkino“ die Erkenntnis geben.

Ansonsten traue dich zu deinem Verkäufer zu gehen und schildere die Mängel mit schriftlichen, auch einseitigem, Protokoll:

- du hast den Verdacht dass du ein mangelhaftes Auto gekauft hast
- der Mangel hat den Anschein eines Hafelschadens
- du hast selbst Spuren gefunden für die du eine Erklärung möchtest
- du hast die Auskunft vom „Dellenkino“
- du hattest ein Vorgespräch mit dem Vorbesitzer wo dieser auch einen Hagelschaden angab,

und fordere deinen Verkäufer um Stellungnahme mit Fristsetzung (14 Tage nach Zugang, Besuch vor Ort).

Kündige auch an, dass du ohne weitere Ankündigung nach diesen 14 Tagen dir rechtlichen Beistand holst.

Wenn er fragt was du möchtest, kann ich dir nur die Wandlung empfehlen. Eine Nutzungsentschädigung kann er kaum fordern, da er dir schuldhaft ein mangelhaftes Auto verschwiegen hat.

Warum schuldhaft? Du bist regulärer Verbraucher und kannst nachweisen, dass du mit einfachsten Mitteln diesen Schaden erkennen konntest.

Als Zusammenfassung: Du bist betrogen worden! Dass das Autohaus dies ebenso wurde, ist nicht dein Problem.

Was wird passieren: Der Autohändler wird sich ziemlich sicher verklagen lassen wollen, um den Vorbesitzer in Regress zu nehmen.
Habe davor keine Angst! Gehe zu einem Anwalt mit der Stellungnahme (nach den 14 Tagen) und lasse Klage ergeben.

Aber bitte recherchiere nicht mehr eigenständig weiter und nimm dir den Mut den Rechtsstreit zu führen.

Übrigens das Autohaus hat nicht besonders gute Karten gegenüber dem Vorbesitzer. Höchstens gegenüber der Dekra. Warum? Der Verkäufer kann für sich in Anspruch nehmen einem Irrtum erlegen zu sein, dass ein Hagelschaden kein Unfall ist, sofern denn in den Ankaufdokumenten nicht explizit nach einem Hagelschaden gefragt worden ist.

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Ja, ich kann mir auch nicht vorstellen, das der Typ von der DEKRA bei der Bewertung diesen Schaden nicht bemerkt hat.

Kannst du die Sache eigentlich mit Bildern dokumentieren.
Mich würde interessieren wie es ausschaut. Aussenhaut wie auch die zerkratzen Stellen.

Zitat:

@illegut schrieb am 18. November 2019 um 14:39:35 Uhr:


Kannst du die Sache eigentlich mit Bildern dokumentieren.
Mich würde interessieren wie es ausschaut. Aussenhaut wie auch die zerkratzen Stellen.

Sehr gerne, wobei die unruhigen Stellen sehr schwer zu fotografieren sind. Man muss dafür schon den Blick auf eine Stelle fixieren und dabei den Kopf hin und her bewegen um es zu sehen. Beim Dellentechniker sieht man es aber unter den Schattenleuchten sehr deutlich. Fotos von den Reperaturstellen habe ich gemacht. Ich lade Sie später mal hoch, hab gerade miesen Empfang. Übrigens, bin gerade unterwegs zum Händler. Was dabei rauskommt werde ich euch nicht vorenthalten.

Zitat:

@amschulze schrieb am 18. November 2019 um 14:31:55 Uhr:


Ja, ich kann mir auch nicht vorstellen, das der Typ von der DEKRA bei der Bewertung diesen Schaden nicht bemerkt hat.

Ich ehrlich gesagt schon. Lackiert wurde nicht, ich habe mit einem Lackdickenmessgerät die ganze Karre gescannt. Nirgends war der Lack dicker als 120 bis 160my. Wenn er auf der selben weiße kontrolliert hat war für ihn nichts verdächtig. Aber allein das er als Gutachter kein Auge dafür hat ist schon sehr traurig.

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Das meine ich ja, sowas sieht man als Gutachter das da Dellen sind. Ob ich nun den Lack Messe oder nicht, das ist egal.

Die Rechtslage ist sehr eindeutig!

Gehe zu deinem Verkäufer und schildere ihm von dem (schuldhaft) verschwiegene Mangel. Er ist für den Verkauf, Gewährleistung, und was ich dir rate, die Wandlung des Kaufvertrages zuständig.

Ein Hagelschaden ist immer anzugeben! Unabhängig ob dieser mit oder ohne Wertminderung reguliert wurde.

Auch rate ich dir nicht weiter selbst aktiv zu werden. Es macht es juristisch etwas schwieriger. Den Vorbesitzer zu kontaktieren ist nichts schlimmes. Mach dir ein Gedächtnisprotokoll über das Gespräch und Inhalt. Auch lass dir, sofern du nicht in Kostenvorleistung gehen musst, von der Firma mit dem „Dellenkino“ die Erkenntnis geben.

Ansonsten traue dich zu deinem Verkäufer zu gehen und schildere die Mängel mit schriftlichen, auch einseitigem, Protokoll:

- du hast den Verdacht dass du ein mangelhaftes Auto gekauft hast
- der Mangel hat den Anschein eines Hafelschadens
- du hast selbst Spuren gefunden für die du eine Erklärung möchtest
- du hast die Auskunft vom „Dellenkino“
- du hattest ein Vorgespräch mit dem Vorbesitzer wo dieser auch einen Hagelschaden angab,

und fordere deinen Verkäufer um Stellungnahme mit Fristsetzung (14 Tage nach Zugang, Besuch vor Ort).

Kündige auch an, dass du ohne weitere Ankündigung nach diesen 14 Tagen dir rechtlichen Beistand holst.

Wenn er fragt was du möchtest, kann ich dir nur die Wandlung empfehlen. Eine Nutzungsentschädigung kann er kaum fordern, da er dir schuldhaft ein mangelhaftes Auto verschwiegen hat.

Warum schuldhaft? Du bist regulärer Verbraucher und kannst nachweisen, dass du mit einfachsten Mitteln diesen Schaden erkennen konntest.

Als Zusammenfassung: Du bist betrogen worden! Dass das Autohaus dies ebenso wurde, ist nicht dein Problem.

Was wird passieren: Der Autohändler wird sich ziemlich sicher verklagen lassen wollen, um den Vorbesitzer in Regress zu nehmen.
Habe davor keine Angst! Gehe zu einem Anwalt mit der Stellungnahme (nach den 14 Tagen) und lasse Klage ergeben.

Aber bitte recherchiere nicht mehr eigenständig weiter und nimm dir den Mut den Rechtsstreit zu führen.

Übrigens das Autohaus hat nicht besonders gute Karten gegenüber dem Vorbesitzer. Höchstens gegenüber der Dekra. Warum? Der Verkäufer kann für sich in Anspruch nehmen einem Irrtum erlegen zu sein, dass ein Hagelschaden kein Unfall ist, sofern denn in den Ankaufdokumenten nicht explizit nach einem Hagelschaden gefragt worden ist.

Zitat:

@AlceNikimba schrieb am 19. November 2019 um 08:48:26 Uhr:


Die Rechtslage ist sehr eindeutig!

Gehe zu deinem Verkäufer und schildere ihm von dem (schuldhaft) verschwiegene Mangel. Er ist für den Verkauf, Gewährleistung, und was ich dir rate, die Wandlung des Kaufvertrages zuständig.

Ein Hagelschaden ist immer anzugeben! Unabhängig ob dieser mit oder ohne Wertminderung reguliert wurde.

Auch rate ich dir nicht weiter selbst aktiv zu werden. Es macht es juristisch etwas schwieriger. Den Vorbesitzer zu kontaktieren ist nichts schlimmes. Mach dir ein Gedächtnisprotokoll über das Gespräch und Inhalt. Auch lass dir, sofern du nicht in Kostenvorleistung gehen musst, von der Firma mit dem „Dellenkino“ die Erkenntnis geben.

Ansonsten traue dich zu deinem Verkäufer zu gehen und schildere die Mängel mit schriftlichen, auch einseitigem, Protokoll:

- du hast den Verdacht dass du ein mangelhaftes Auto gekauft hast
- der Mangel hat den Anschein eines Hafelschadens
- du hast selbst Spuren gefunden für die du eine Erklärung möchtest
- du hast die Auskunft vom „Dellenkino“
- du hattest ein Vorgespräch mit dem Vorbesitzer wo dieser auch einen Hagelschaden angab,

und fordere deinen Verkäufer um Stellungnahme mit Fristsetzung (14 Tage nach Zugang, Besuch vor Ort).

Kündige auch an, dass du ohne weitere Ankündigung nach diesen 14 Tagen dir rechtlichen Beistand holst.

Wenn er fragt was du möchtest, kann ich dir nur die Wandlung empfehlen. Eine Nutzungsentschädigung kann er kaum fordern, da er dir schuldhaft ein mangelhaftes Auto verschwiegen hat.

Warum schuldhaft? Du bist regulärer Verbraucher und kannst nachweisen, dass du mit einfachsten Mitteln diesen Schaden erkennen konntest.

Als Zusammenfassung: Du bist betrogen worden! Dass das Autohaus dies ebenso wurde, ist nicht dein Problem.

Was wird passieren: Der Autohändler wird sich ziemlich sicher verklagen lassen wollen, um den Vorbesitzer in Regress zu nehmen.
Habe davor keine Angst! Gehe zu einem Anwalt mit der Stellungnahme (nach den 14 Tagen) und lasse Klage ergeben.

Aber bitte recherchiere nicht mehr eigenständig weiter und nimm dir den Mut den Rechtsstreit zu führen.

Übrigens das Autohaus hat nicht besonders gute Karten gegenüber dem Vorbesitzer. Höchstens gegenüber der Dekra. Warum? Der Verkäufer kann für sich in Anspruch nehmen einem Irrtum erlegen zu sein, dass ein Hagelschaden kein Unfall ist, sofern denn in den Ankaufdokumenten nicht explizit nach einem Hagelschaden gefragt worden ist.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Gestern war ich beim Händler und habe ihn damit konfrontiert. Er war sichtlich baff und hat angefangen in sämtlichen Ordnern nach dem Hagelschaden zu suchen, natürlich ohne Erfolg. Er hat nicht versucht sich rauszureden und war über eine Stunde mit mir am Wagen um alles an Spuren zu fotografieren. Das ihm der Schaden nicht aufgefallen ist hat mit 2 Punkten versucht zu erklären. 1: Da nicht lackiert wurde ist wohl dem Dekra Prüfer kein Schaden an der Karosserie aufgefallen. 2: Der Vorbesitzer hat diesen bei Leasingrückgabe nicht erwähnt und das hätte er, erst Recht was auch die Reperatur anging weil der Leasinggeber Besitzer des Fahrzeugs war und entscheiden muss wie und wer den Schaden instandsetzt.

Leider war gestern der Chef nicht da. Er bat mich darum ihm bis Mittwoch Zeit zu geben alles mit dem Chef zu besprechen. Er weiß das ich den Wagen zurückgeben möchte.

Warum ich nicht gleich den Rechtsweg eingeschlagen habe ? Lust darauf habe ich nicht und gehe von guten im Menschen aus. So wie es bis jetzt aussieht ist der Händler kooperativ.

Ich habe den Wagen über die Audi Bank mit einer Anzahlung von 9 Riesen finanziert. Kaufpreis lag bei 28.660 Euro. Auf dem Hof haben sie einige Wagen stehen in dieser Preisklasse liegen mit denen sie gerne einen „Ersatz“ anbieten könnten. Wie sie das mit der Bank bei einer Wandlung bzw. Rücknahme machen ist mir egal.

Du hast es grundsätzlich richtig gemacht, hier das Gespräch zu suchen. Dann kann man immer noch den Rechtsweg einschlagen, falls nicht kooperiert bzw. geleugnet wird und man dich über den Tisch ziehen möchte.

Ein Prozess ist für jeden Anwalt erstmal grundsätzlich der Weg, wie er seine Brötchen verdient. Daher wird er dir auch immer zum Rechtsweg raten. Ob es für dich einfachere Wege gibt, interessiert ihn nicht.

Schau halt, was dir der Händler anbietet. Eiert er rum, bekundest du deine gütliche Einigungseinwilligung, die allerdings Grenzen hat und du nötigenfalls auch den Rechtsweh einschlägst.

Viel Glück!

Ich würde mich auf eine Einigung einlassen, wenn dir dabei keinerlei Kosten entstehen.

Zitat:

@Jamie89 schrieb am 19. November 2019 um 17:14:58 Uhr:


Du hast es grundsätzlich richtig gemacht, hier das Gespräch zu suchen. Dann kann man immer noch den Rechtsweg einschlagen, falls nicht kooperiert bzw. geleugnet wird und man dich über den Tisch ziehen möchte.

Ein Prozess ist für jeden Anwalt erstmal grundsätzlich der Weg, wie er seine Brötchen verdient. Daher wird er dir auch immer zum Rechtsweg raten. Ob es für dich einfachere Wege gibt, interessiert ihn nicht.

Schau halt, was dir der Händler anbietet. Eiert er rum, bekundest du deine gütliche Einigungseinwilligung, die allerdings Grenzen hat und du nötigenfalls auch den Rechtsweh einschlägst.

Viel Glück!

Vielen Dank. Ich habe gute Nachrichten mit etwas bitterem Beigeschmack. Heute hat sich der Händler bei mir gemeldet und den Schaden bestätigt. Sie haben rausgefunden wo er repariert wurde und das der Schaden 4800 Euro hoch war. Sie haben mir 2 Optionen angeboten. Entweder 1000 Euro Preisnachlass oder sie nehmen den Wagen zurück. Bei der Rücknahme würde ich aber einen fetten Abzug hinnehmen müssen.

Der Wagen hat 28660 Euro gekostet angezahlt habe ich 8500 Euro plus 2 Monatsraten die jeweils bei 288 Euro liegen. Zurück würde ich aber nur 7300 bekommen. Er könnte mir nicht genau erklären warum, scheinbar hat das was mit der Audi Bank und der Kreditrückabwicklung zu tuen. Er meinte nur komplett umsonst komme ich aus der Sache nicht raus da ich den Wagen ja 2 Monate gefahren und knapp 5000 Km draufgekratzt habe. Ich weiß nicht ob das so rechtens ist fast 1800 Euro weniger zu bekommen obwohl ich nichts für das ganze kann.

Zitat:

@Courghan schrieb am 19. November 2019 um 18:23:38 Uhr:


Ich würde mich auf eine Einigung einlassen, wenn dir dabei keinerlei Kosten entstehen.

Scheinbar nicht.

Naja, um den Nutzungsabzug wirst du beim Einschlagen des Rechtswegs wahrscheinlich auch bei anerkannter Schuldfreiheit nicht kommen. Such nochmal das Gespräch und mach denen deine Enttäuschung klar.

Es sollte ja in deren Interesse sein, dich als Kunden zu halten und vor Gericht entstehen auch denen Kosten.

Vielleicht kannst du den Nutzungsabzug verkleinern. Ganz ohne wird es aber wie gesagt kaum gehen.

Eventuell gibt es ja auch einen Wartungsgutschein oder so. Ich würde darauf pochen aus der Sache ohne Anwalt rauszukommen.
Für die Nutzung kannst du ca. 15 Cent pro Km ansetzen, eher weniger.
Auf jeden Fall ist es schon einmal gut, das sie mitspielen. Du befindest dich auf der Zielgeraden.
Hast du denen schon gesagt, dass du bei denen auch schon etwas anderes gefunden hast und gerne tauschen würdest?
Ein kleines "Lehrgeld", so bitter es auch ist, würde ich akzeptieren.

Zur Berechnung des Nutzungsabzugs hilft dir eventuell das hier. Etwas nach unten scrollen, Werte eintragen und fertig.

Wenn er jetzt schon den Großteil des Autos finanziert hat wird er da nicht auch nochvdraufzahken wollen. Der Wagen hat 29.000 gekostet und 20.000 davon sind Kredit. Das ist sowieso Wahnsinn, zahlst den auf 6 Jahre ab?

Klar verlangt die Bank Gebühren für die Bearbeitung und die vorzeitige Tilgung.

Schau ob er tauscht oder den ordentlich instandsetzt wenns wirklich wo Problemstellen gibt

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