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A4 mit Hagelschaden gekauft

Audi
Themenstarteram 12. November 2019 um 19:48

Guten Abend alle zusammen,

Ich habe mir im September einen Audi A4 Avant Baujahr 12/15 bei einem Audi Partner gekauft.

Bis auf einen Frontschaden (Grill und Stoßstange) der repariert wurde hat man mir keine weiteren Schäden erwähnt. Nun ist mir beim waschen aufgefallen das an einigen Stellen der Lack unruhig ist. Es sah für mich so aus als ob unterm Blech überdrückt und dann zurückgeklopft wurde. Besonders auffällig an den Seitenwänden und am Dachrahmen. Ich habe daraufhin etwas tiefer nachgeschaut und sehr viele Indizien für einen reparierten Hagelschaden gefunden.

-Unter der Dämmung in der Motorhaube sind Kratzspuren vom Hebelwerkzeug.

-An den Türen wenn man die Plastikabdeckungen entfernt sind in den Löchern Kratzer und diese sind teilweise verbogen und rosten bereits. Ein perfekter Zugang zum drücken der Dellen.

Die Chromblende an der hinteren Scheibe ist oben auf beiden Seiten verdellt.

-Der Dachhimmel ist an allen Ecken leicht verfusselt was auf eine Demontage deutet.

-Dei Frontscheibe ist nicht original sondern von AGM. Die anderen sind alle von Audi. Könnte auch wegen Hagel und nicht wegen Riss oder Steinschlag gewechselt worden sein.

Außerdem habe ich noch 3 kleine Dellen auf dem Dach und eine an der Haube gefunden die man scheinbar übersehen hat.

Spuren einer Nachlackierung fand ich jetzt keine. Es gibt keine Übergänge und auch keine abgeklebten Kanten.

Mich ärgert es weil das jetzt schon mein zweites Auto mit Hagelschaden ist das ich gekauft habe.

Warum wird das nicht erwähnt? Der Wagen war ein Leasingrückläufer.

Was meint ihr, kann ich dagegen vorgehen das mir das nicht mitgeteilt wurde ? Ich mein, wenn der Wagen jetzt erneut einen Hagelschaden bekommen würde, zahlt mir meine Versicherung die Reperatur ohne Abzüge? Muss ich das beim Wiederverkauf erwähnen?

Ich habe für das Auto einen marktüblichen Preis bezahlt. Normalerweise sollte doch eine Wertminderung durch den Schaden entstanden sein auch wenn nicht lackiert wurde. Diesen Punkt muss ich ebenfalls noch klären.

Ich würde mich sehr über eure Meinung freuen.

Vg

Edgar

 

Beste Antwort im Thema

Die Rechtslage ist sehr eindeutig!

 

Gehe zu deinem Verkäufer und schildere ihm von dem (schuldhaft) verschwiegene Mangel. Er ist für den Verkauf, Gewährleistung, und was ich dir rate, die Wandlung des Kaufvertrages zuständig.

 

Ein Hagelschaden ist immer anzugeben! Unabhängig ob dieser mit oder ohne Wertminderung reguliert wurde.

 

Auch rate ich dir nicht weiter selbst aktiv zu werden. Es macht es juristisch etwas schwieriger. Den Vorbesitzer zu kontaktieren ist nichts schlimmes. Mach dir ein Gedächtnisprotokoll über das Gespräch und Inhalt. Auch lass dir, sofern du nicht in Kostenvorleistung gehen musst, von der Firma mit dem „Dellenkino“ die Erkenntnis geben.

 

Ansonsten traue dich zu deinem Verkäufer zu gehen und schildere die Mängel mit schriftlichen, auch einseitigem, Protokoll:

 

- du hast den Verdacht dass du ein mangelhaftes Auto gekauft hast

- der Mangel hat den Anschein eines Hafelschadens

- du hast selbst Spuren gefunden für die du eine Erklärung möchtest

- du hast die Auskunft vom „Dellenkino“

- du hattest ein Vorgespräch mit dem Vorbesitzer wo dieser auch einen Hagelschaden angab,

 

und fordere deinen Verkäufer um Stellungnahme mit Fristsetzung (14 Tage nach Zugang, Besuch vor Ort).

 

Kündige auch an, dass du ohne weitere Ankündigung nach diesen 14 Tagen dir rechtlichen Beistand holst.

 

Wenn er fragt was du möchtest, kann ich dir nur die Wandlung empfehlen. Eine Nutzungsentschädigung kann er kaum fordern, da er dir schuldhaft ein mangelhaftes Auto verschwiegen hat.

 

Warum schuldhaft? Du bist regulärer Verbraucher und kannst nachweisen, dass du mit einfachsten Mitteln diesen Schaden erkennen konntest.

 

Als Zusammenfassung: Du bist betrogen worden! Dass das Autohaus dies ebenso wurde, ist nicht dein Problem.

 

Was wird passieren: Der Autohändler wird sich ziemlich sicher verklagen lassen wollen, um den Vorbesitzer in Regress zu nehmen.

Habe davor keine Angst! Gehe zu einem Anwalt mit der Stellungnahme (nach den 14 Tagen) und lasse Klage ergeben.

 

Aber bitte recherchiere nicht mehr eigenständig weiter und nimm dir den Mut den Rechtsstreit zu führen.

 

Übrigens das Autohaus hat nicht besonders gute Karten gegenüber dem Vorbesitzer. Höchstens gegenüber der Dekra. Warum? Der Verkäufer kann für sich in Anspruch nehmen einem Irrtum erlegen zu sein, dass ein Hagelschaden kein Unfall ist, sofern denn in den Ankaufdokumenten nicht explizit nach einem Hagelschaden gefragt worden ist.

 

 

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Eventuell wurde das Fahrzeug auch so vom Vorbesitzer zurückgegeben.

Ich würde dort mal nachfragen, aber akzeptabel ist das nicht.

Denke es bestehen gute Chancen das Fahrzeug zurückzugeben oder eine finanzielle Entschädigung zu erhalten, wenn es kein Hinterhof-Händler war.

Themenstarteram 14. November 2019 um 22:07

Danke für deine Antwort. Ein Hinterhofhändler war es nicht, im Gegenteil es war ein Audi Partner.

Ganz klar, dann wurde das schlecht gemacht. Wenn ein Hagelschaden richtig repariert wurde sieht man davon absolut nichts mehr. Man hat auch dann keinen Wertminderung, da der ursprünglichen Zustand ohne spachteln und lackieren wieder hergestellt wurde/wird. Aber, wenn durch den Hagelschaden sie Frontscheibe gewechselt wurde, was ich mir nur schwer vorstellen kann, da diese doch recht viel aushält, ist das wieder etwas anders würde ich sagen.

Ich würde den Händler zur Rede stellen. Denn er hat ja sozusagen eine Unfallschaden verschwiegen oder nicht? Am besten gleich die große Keule raus holen und sagen, dass du dein Recht zur not auch mit Anwalt einklagen wirst. Ich bin sicher, da würde der Händler verlieren. Allerdings solltest du auch Mal Nachsehen, vllt steht in den Kaufunterlagen irgendwo was, was du übersehen hast, mit Hagelschaden. Dann hast du natürlich Pech..

Hatte aml an meinem b9 leider auch schon einen Hagelschaden. Der war aber zum Glück nur leicht. Und bei mir sieht man davon absolut nicht mehr.

Du kannst evtl auch Mal bei verschiedenen Versicherungen anfragen, in unter den vin irgendwas gespeichert ist, dann kommst du dem evtl auf die schliche.

Und dann fragst du hier in einem Internetforum? Warum gehst du nicht direkt zum Audi-Händler? Oder sollen wir das für dich machen?

Wie kann man das beim Kauf übersehen.....

Wieso verschweigt man so etwas beim Verkauf........

Zitat:

@Jamie89 schrieb am 15. November 2019 um 12:24:43 Uhr:

Wieso verschweigt man so etwas beim Verkauf........

Das ist scheiße und strafbar. Ich würde den zu Händler Mal auf den Zahn fühlen

Zitat:

@amschulze schrieb am 15. November 2019 um 06:37:41 Uhr:

 

Du kannst evtl auch Mal bei verschiedenen Versicherungen anfragen, in unter den vin irgendwas gespeichert ist, dann kommst du dem evtl auf die schliche.

Das wird aus Datenschutzgründen wohl nicht gelingen. Aber die Versicherer betreiben das Hinweis- und Informationssystem zum Datenaustausch untereinander. Jeder Verbraucher kann dort eine Selbstauskunft einholen. Nähere Infos unter: https://www.informa-his.de/selbstauskunft/selbstauskunft

 

Garantie, dass der Hagelschaden vom regulierenden Versicherer gemeldet wurde, besteht aber nicht.

Themenstarteram 15. November 2019 um 19:38

Zitat:

@Compikub schrieb am 15. November 2019 um 09:06:26 Uhr:

Und dann fragst du hier in einem Internetforum? Warum gehst du nicht direkt zum Audi-Händler? Oder sollen wir das für dich machen?

Ja,ich frage in einem Internet Forum nach Ratschlägen oder ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat. Scheinbar bist du hier der einzige der nichts positives dazu beitragen kann. Warum scrollst du nicht einfach weiter ?

Themenstarteram 15. November 2019 um 19:42

Zitat:

@mauritzki schrieb am 15. November 2019 um 10:13:53 Uhr:

Wie kann man das beim Kauf übersehen.....

Ich ärgere mich auch darüber. Man muss ehrlich sagen das es einem nur auffällt wenn man danach sucht, und das habe ich. Der Verkäufer hat mir auf Nachfrage gesagt das keine weiteren Schäden vorhanden sind oder waren. Es ist nicht schlecht gemacht aber auch nicht perfekt. Leider habe ich zu viel Vertrauen darauf gebaut das es ein Audi Händler ist und solche Schäden einem mitteilt.

Themenstarteram 15. November 2019 um 19:50

Ich habe Neuigkeiten. Heute habe ich geschafft den Vorbesitzer zu kontaktieren. Dieser hat mir bestätigt das der Wagen einen Hagelschaden hatte. Von einem Frontschaden weiß er aber nichts?! Er hat den Hagelschaden nicht bei Audi sondern über seine Versicherung richten lassen. Jetzt kommt’s: Als er den Wagen Inzahlung gegeben hat, nannte er den Hagelschaden nicht und der Händler hat es anscheinend nicht bemerkt. Vor dem Verkauf werden dort alle Autos nochmals von einem Dekra Ingenieur geprüft und der Wert ermittelt. Nach diesen Gutachten richtet sich dann das Autohaus. Die Frage ist jetzt wer hier tatsächlich lügt bzw. versucht was zu vertuschen. Versteht mich nicht falsch, ich möchte erstmal genug Infos zusammenhaben bevor ich den Händler damit konfrontiere. Wer dafür kein Verständnis hat und mir nicht mit Ratschlägen helfen kann sofern diese vorhanden sind, soll es einfach lassen. Vorwürfe bringen mir nichts. Danke an die die mitdiskutieren.

Ich würde den Händler auf jeden Fall damit konfrontieren. Er hat sich ja schon beim Ankauf über den Leim ziehen lassen.

Wenn du das siehst solltet er als Sachkundiger erst Recht sehen.

Dein Kauf ist noch nicht lange her, also steht er noch in der Pflicht. Das mindeste was der Händler machen sollte ist nachbessern.

Hast du eine Rechtschutzversicherung beim ADAC oder so? Eventuell solltest du dir vorweg juristischen Rat holen.

Zitat:

@psikomatik88 schrieb am 15. November 2019 um 20:50:49 Uhr:

Ich habe Neuigkeiten. Heute habe ich geschafft den Vorbesitzer zu kontaktieren. Dieser hat mir bestätigt das der Wagen einen Hagelschaden hatte. Von einem Frontschaden weiß er aber nichts?! Er hat den Hagelschaden nicht bei Audi sondern über seine Versicherung richten lassen. Jetzt kommt’s: Als er den Wagen Inzahlung gegeben hat, nannte er den Hagelschaden nicht und der Händler hat es anscheinend nicht bemerkt. Vor dem Verkauf werden dort alle Autos nochmals von einem Dekra Ingenieur geprüft und der Wert ermittelt. Nach diesen Gutachten richtet sich dann das Autohaus. Die Frage ist jetzt wer hier tatsächlich lügt bzw. versucht was zu vertuschen. Versteht mich nicht falsch, ich möchte erstmal genug Infos zusammenhaben bevor ich den Händler damit konfrontiere. Wer dafür kein Verständnis hat und mir nicht mit Ratschlägen helfen kann sofern diese vorhanden sind, soll es einfach lassen. Vorwürfe bringen mir nichts. Danke an die die mitdiskutieren.

....warum sollte der Vorbesitzer erwähnen das er ein Hagelschaden hatte?!

....und wenn der Ankäufer sowas nicht merkt trotz Dekraprüfung,dann würde ich den ganzen Laden in Frage stellen!

Grundsätzlich macht sich der vorherigen Besitzer dafür auch strafbar wenn der Händler es bemerkt hätte und in damit konfrontiert... Denn auch für privat Leute ist das eine Straftat oder nicht? Außerdem hat er sogar zugegeben dass es einen Hagelschaden hatte. Soweit ich Mal gelesen habe, ist das etwas anders wenn man es selber als Verkäufer vorher nicht wusste. Aber das muss man erstmal nachweisen...

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