A4 mit Hagelschaden gekauft

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Audi

Guten Abend alle zusammen,

Ich habe mir im September einen Audi A4 Avant Baujahr 12/15 bei einem Audi Partner gekauft.
Bis auf einen Frontschaden (Grill und Stoßstange) der repariert wurde hat man mir keine weiteren Schäden erwähnt. Nun ist mir beim waschen aufgefallen das an einigen Stellen der Lack unruhig ist. Es sah für mich so aus als ob unterm Blech überdrückt und dann zurückgeklopft wurde. Besonders auffällig an den Seitenwänden und am Dachrahmen. Ich habe daraufhin etwas tiefer nachgeschaut und sehr viele Indizien für einen reparierten Hagelschaden gefunden.

-Unter der Dämmung in der Motorhaube sind Kratzspuren vom Hebelwerkzeug.

-An den Türen wenn man die Plastikabdeckungen entfernt sind in den Löchern Kratzer und diese sind teilweise verbogen und rosten bereits. Ein perfekter Zugang zum drücken der Dellen.
Die Chromblende an der hinteren Scheibe ist oben auf beiden Seiten verdellt.

-Der Dachhimmel ist an allen Ecken leicht verfusselt was auf eine Demontage deutet.

-Dei Frontscheibe ist nicht original sondern von AGM. Die anderen sind alle von Audi. Könnte auch wegen Hagel und nicht wegen Riss oder Steinschlag gewechselt worden sein.
Außerdem habe ich noch 3 kleine Dellen auf dem Dach und eine an der Haube gefunden die man scheinbar übersehen hat.

Spuren einer Nachlackierung fand ich jetzt keine. Es gibt keine Übergänge und auch keine abgeklebten Kanten.

Mich ärgert es weil das jetzt schon mein zweites Auto mit Hagelschaden ist das ich gekauft habe.
Warum wird das nicht erwähnt? Der Wagen war ein Leasingrückläufer.
Was meint ihr, kann ich dagegen vorgehen das mir das nicht mitgeteilt wurde ? Ich mein, wenn der Wagen jetzt erneut einen Hagelschaden bekommen würde, zahlt mir meine Versicherung die Reperatur ohne Abzüge? Muss ich das beim Wiederverkauf erwähnen?
Ich habe für das Auto einen marktüblichen Preis bezahlt. Normalerweise sollte doch eine Wertminderung durch den Schaden entstanden sein auch wenn nicht lackiert wurde. Diesen Punkt muss ich ebenfalls noch klären.

Ich würde mich sehr über eure Meinung freuen.

Vg

Edgar

Beste Antwort im Thema

Die Rechtslage ist sehr eindeutig!

Gehe zu deinem Verkäufer und schildere ihm von dem (schuldhaft) verschwiegene Mangel. Er ist für den Verkauf, Gewährleistung, und was ich dir rate, die Wandlung des Kaufvertrages zuständig.

Ein Hagelschaden ist immer anzugeben! Unabhängig ob dieser mit oder ohne Wertminderung reguliert wurde.

Auch rate ich dir nicht weiter selbst aktiv zu werden. Es macht es juristisch etwas schwieriger. Den Vorbesitzer zu kontaktieren ist nichts schlimmes. Mach dir ein Gedächtnisprotokoll über das Gespräch und Inhalt. Auch lass dir, sofern du nicht in Kostenvorleistung gehen musst, von der Firma mit dem „Dellenkino“ die Erkenntnis geben.

Ansonsten traue dich zu deinem Verkäufer zu gehen und schildere die Mängel mit schriftlichen, auch einseitigem, Protokoll:

- du hast den Verdacht dass du ein mangelhaftes Auto gekauft hast
- der Mangel hat den Anschein eines Hafelschadens
- du hast selbst Spuren gefunden für die du eine Erklärung möchtest
- du hast die Auskunft vom „Dellenkino“
- du hattest ein Vorgespräch mit dem Vorbesitzer wo dieser auch einen Hagelschaden angab,

und fordere deinen Verkäufer um Stellungnahme mit Fristsetzung (14 Tage nach Zugang, Besuch vor Ort).

Kündige auch an, dass du ohne weitere Ankündigung nach diesen 14 Tagen dir rechtlichen Beistand holst.

Wenn er fragt was du möchtest, kann ich dir nur die Wandlung empfehlen. Eine Nutzungsentschädigung kann er kaum fordern, da er dir schuldhaft ein mangelhaftes Auto verschwiegen hat.

Warum schuldhaft? Du bist regulärer Verbraucher und kannst nachweisen, dass du mit einfachsten Mitteln diesen Schaden erkennen konntest.

Als Zusammenfassung: Du bist betrogen worden! Dass das Autohaus dies ebenso wurde, ist nicht dein Problem.

Was wird passieren: Der Autohändler wird sich ziemlich sicher verklagen lassen wollen, um den Vorbesitzer in Regress zu nehmen.
Habe davor keine Angst! Gehe zu einem Anwalt mit der Stellungnahme (nach den 14 Tagen) und lasse Klage ergeben.

Aber bitte recherchiere nicht mehr eigenständig weiter und nimm dir den Mut den Rechtsstreit zu führen.

Übrigens das Autohaus hat nicht besonders gute Karten gegenüber dem Vorbesitzer. Höchstens gegenüber der Dekra. Warum? Der Verkäufer kann für sich in Anspruch nehmen einem Irrtum erlegen zu sein, dass ein Hagelschaden kein Unfall ist, sofern denn in den Ankaufdokumenten nicht explizit nach einem Hagelschaden gefragt worden ist.

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@psikomatik88 wenn Dir dieses Auto als mängelfrei und ohne Vorschäden von einem Fachhändler verkauft worden ist und es stellt sich im Nachhinein heraus, dass dem nicht so ist, so glaube ich aber ganz sicher, dass du 1. das Auto zurückgeben kannst und 2. ohne finanziellen Schaden da raus kommst. Aber ohne Anwalt wirds nicht gehen. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, da ging es allerdings um einen vom Vorbesitzer verschwiegenen Unfallschaden. Der Vorbesitzer hatte den Wagen bei einem Händler in Zahlung gegeben.

Ich würde es dann anders machen. Verlage dass das fachgerecht instandgesetzt wird und du nach Gutachten dann eine Wertminderung bekommst. Will er das nicht machen, würde ich mir evtl dich überlegen Mal einen Anwalt zu kontaktieren.
Und das Anwälte immer nur klagen wollen ist völliger Schwachsinn!

Ich habe den Beitrag mal im Stillen mitgelesen und vertrete da eine etwas andere Ansicht; m.E. handelt es sich bei einem Schaden i.H.v. 4.800€ um keine "Kleinigkeit" mehr, die ich mit 1.000€ Nachlass in Kauf nehmen würde...Du guckst da jetzt immer auf die vorhandenen Dellen und ärgerst Dich jedesmal auf's Neue. Du hast einen "unfallfreies" Auto gekauft, was sich jetzt jedoch als falsch herausstellt. Ich stelle jetzt mal den Begriff des Betruges in den Raum und würde auch genau so gegenüber dem Händler argumentieren. Ich denke schon, das Du bei Hinzuziehung eines Anwalts eine realistische Chance hast, da ohne Verlust aus der Sache rauszukommen. Dir wurde ein Fahrzeug mit einem "Unfallschaden" als unfallfrei verkauft; ich würde noch 1x das Gespräch mit d. Geschäftsführer suchen und eine Rückabwicklung verlangen oder mir einen Anwalt suchen. Über eine Entschädigung für die gefahrenen KM kann man sich evtl. noch streiten aber die Kosten für die Finanzierung etc. sollten wohl kaum an Dir hängen bleiben!

Ist nur meine ganz persönliche Meinung; drücke Dir die Daumen!

Gruß
Thommi

Ich kann nur bekräftigen, dass du dir einen Rechtsbeistand suchst.

Das Angebot des Händlers ist eine klassische, vorzeitige Rücknahme, zu deinen Lasten.
Die Hohe Nutzungsentschädigung basiert auf die Vorfälligkeitsentschädigung des Leasinggebers.

Achtung: Es kann dir passieren, dass du durch die Auflösung einen negativen SCHUFA Eintrag bekommst, wenn das Autohaus nicht richtig deklariert, warum die Vertragsauflösung zu Stande kommt.

Zu meiner vorherigen Nachricht kann ich nur anfügen, dass du keinerlei Nutzungsentschädigung zu zahlen hast.

Warum?
Du hast nicht das Auto bekommen, was dir angeboten wurde. Hier ist der Händler erstmal zur Vertragserfüllung verpflichtet. Das kann er natürlich nicht, da es kein identisches Auto gibt.

Er kann dir aber eben eine Art Nacherfüllung anbieten, indem du ein anders Auto bei ihm erwirbst.

Aber Achtung, es gibt diverse mögliche Schwierigkeiten mit dem Leasinggeber.

Ich kann dir nur raten, das Auto komplett zurückzugeben, mit Ordnungsgemäßer Rückabwicklung des Leasingvertrages.

Eine Umstellung des laufenden geht nicht und ist faktisch eine Beendigung (mit Vorfälligkeitsentschädigung) und Neuabschluss (mit schlechteren Kondition, da Vermerk und häufig SCHUFA Eintrag).

Übrigens Anwälte wollen nicht immer klagen, sondern freuen sich viel mehr über Vergleiche.
Auch geht man ja gewöhnlich zum Arzt, wenn man krank ist und der Arzt bekommt dafür ein Honorar.
Warum sollte es bei Rechtsanwälten anders sein. Und ja, genau für solche unlautern Methoden gibt es eben Rechtsschutz, wo der Anwalt eben sein Honorar dafür bekommt.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Courghan schrieb am 19. November 2019 um 19:23:32 Uhr:


Wenn er jetzt schon den Großteil des Autos finanziert hat wird er da nicht auch nochvdraufzahken wollen. Der Wagen hat 29.000 gekostet und 20.000 davon sind Kredit. Das ist sowieso Wahnsinn, zahlst den auf 6 Jahre ab?

Klar verlangt die Bank Gebühren für die Bearbeitung und die vorzeitige Tilgung.

Schau ob er tauscht oder den ordentlich instandsetzt wenns wirklich wo Problemstellen gibt

5 Jahre und dann Schlussrate.

Zitat:

@psikomatik88 schrieb am 20. November 2019 um 14:59:29 Uhr:



Zitat:

@Courghan schrieb am 19. November 2019 um 19:23:32 Uhr:


Wenn er jetzt schon den Großteil des Autos finanziert hat wird er da nicht auch nochvdraufzahken wollen. Der Wagen hat 29.000 gekostet und 20.000 davon sind Kredit. Das ist sowieso Wahnsinn, zahlst den auf 6 Jahre ab?

Klar verlangt die Bank Gebühren für die Bearbeitung und die vorzeitige Tilgung.

Schau ob er tauscht oder den ordentlich instandsetzt wenns wirklich wo Problemstellen gibt

5 Jahre und dann Schlussrate.

.....dann ist ja dein Auto fast 9 Jahre , sportliches Alter dann dein Wagen , Quasi kaum noch was wert......
....finde du hast eine menge Geld für ein fast vier Jahre altes Auto ausgegeben....also ich habe mir einen 16monatigen alten A4 Avant mit 4100km / 190PS / Benziner /Schalter / mit 5 jahre Audigarantie oder bis 100000km für 30500 Euro geholt.... mal so als vergleich....

Zitat:

@A4 AVANT 1220 schrieb am 20. November 2019 um 15:30:48 Uhr:



Zitat:

@psikomatik88 schrieb am 20. November 2019 um 14:59:29 Uhr:


5 Jahre und dann Schlussrate.

.....dann ist ja dein Auto fast 9 Jahre , sportliches Alter dann dein Wagen , Quasi kaum noch was wert......
....finde du hast eine menge Geld für ein fast vier Jahre altes Auto ausgegeben....also ich habe mir einen 16monatigen alten A4 Avant mit 4100km / 190PS / Benziner /Schalter / mit 5 jahre Audigarantie oder bis 100000km für 30500 Euro geholt.... mal so als vergleich....

Da gebe ich dir recht. Ich wollte unbedingt einen mit Voll Sline, Tiptronic mit 3 Liter Maschine. Meiner hat bis auf Panorama alles drinnen. Die jungen mit weniger KM kosten dann gleich mal mehr wie 40 Tausend. Aber ich muss jetzt echt die Chance nützen und etwas kaufen was sich rein wirtschaftlich noch etwas lohnt und ich mir auch leisten kann. Mit Abstrichen natürlich.

Bevor du die Gedanken über ein anderes Auto machst, solltest du erstmal sehen das du die jetzige Karre wieder los wirst. Es kommt so rüber als hättest du Angst vor einem Anwalt.. hast du keine Rechtsschutzversicherung? Außerdem versucht der Händler dich weich zu spülen. Darauf würde ich nicht eingehen. Du musst da jetzt hartnäckig sein. Meiner Meinung nach ist das recht auf deiner Seite.. aber wo kein Kläger, da kein Richter Und wenn der Verkäufer schätz das du eh nicht klagen wirst, dann wird er weiterhin versuchen dich weich zu kochen...
Vllt solltest du wirklich Mal einen andern Ton anstreben und nicht 'wischi waschi'

Würde tatsächlich die ganze Sache einem Anwalt übergeben, mit dem Ziel den Kaufvertrag zu wandeln und nichts anderes. Solange die Sache läuft, fährst du das Auto weiter. Du wirst Recht bekommen, das Auto nach einem Urteil "Im Namen des Volkes" zurückgeben und den kompletten Kaufpreis nebst Zinsen zurückbekommen. Nix Nutzungsausfall oder ähnliches! Der Händler hatte sich damals quergestellt und dadurch hatte die ganze Sache 14 Monate gedauert. Am Ende hab ich die Karre zurückgegeben, den Kaufpreis von 19000DM + Zinsen für die 14 Monate bekommen. Das mit der Bank ist auch in keinster Weise dein Problem.
Denk drüber nach und mach es. Nachdem ich damals meinen Fall dem Anwalt übergeben hatte, konnte ich diesbezüglich sofort mit einem guten Gefühl in die Zukunft schauen und musste auch genau "0" mehr selbst mit dem Händler kommunizieren.

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