A4 B9 Anschluss-/ Werksgarantie „erloschen“ ?

Audi A4 B9/8W

Hallo Zusammen,

da ich hier im Forum leider keinen ähnlichen Beitrag finden konnte, habe ich diesen hier erstellt und hoffe, dass mir jemand vielleicht mit seinem Wissen weiter helfen kann.

Im Februar diesen Jahres habe ich mir einen jungen gebrauchten A4 Avant 40TDI aus 2019 zugelegt.
Das Fahrzeug ist somit etwas mehr als 2 Jahre alt und hat durch den 1. Besitzer die Anschlussgarantie von 3 Jahren oder 100.000KM inbegriffen „gehabt“.

Beim Kauf meines Fahrzeuges habe ich mehrfach gefragt, ob alle Services gemacht wurden, ob noch was aussteht und was denn der nächste Service ist. Der Verkäufer meinte zu mir das der nächste Termin der Ölwechsel im Juli ist.
Im Audi-Service in meiner nähe wurde mir dann bei Anfrage für einen Ölwechsel mitgeteilt, dass der Bremsflüssigkeitswechsel im März fällig gewesen wäre.

Meine Fragen lauten nun wie folgt:
- ist durch den verpassten Bremsflüssigkeitswechsel die Anschlussgarantie erloschen?

- Hätte man sich vor solch einer Situation schützen können?
Denn das Serviceheft ist ja nurnoch Digital oder?

- Hätte der Wagen melden müssen, dass ein Termin zum Wechsel der Bremsflüssigkeit in naher Zukunft zu vereinbaren ist?

Vielleicht hat jemand schon vorwissen und ist bereit dieses mit mir zu teilen. Ich habe aktuell nur Aussage gegen Aussage
(Audi Zentrum sagt Garantie bleibt erhalten/ Servicepartner behauptet das Gegenteil).

Danke schonmal im vorraus.

Gruß Seb.

20 Antworten

Es steht doch sogar in den Bedingungen, dass die Garantie nicht erlischt.

Die erste Bremsfluessigkeit hält doch 3 Jahre?

Seit 2019 nicht mehr.
Seit dem ist es 2 Jahre

Man lernt nie aus. Danke.

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Wie ist es ausgegangen, wenn ich fragen darf?

Ich habe nämlich ähnliche Sorgen seit wenigen Stunden, nachdem ich laute Geräusche aus dem Motorblock meines A6 4G (V6 TDI 272er) wahrgenommen habe. Laut Mitglieder dieses Forums sollen wohl die Nockenwellen "platt" sein.

Ich habe ebenfalls die Anschlussgarantie bei Audi abgeschlossen. Der letzte Garantiefall bei mir war am 18.11.2021, wo ich die vereinbarten 300€ SB zahlen musste.

Allerdings habe auch ich die Bremsflüssigkeit versehentlich vor kurzem machen lassen (der letzte Bremsfüssigkeitenwechsel ist ca. 2 1/2 Jahre her).

Alle anderen Wartungsarbeiten (Inspektion, Öl-Wechsel, Kraftstofffilter, Luftfilter) habe ich zeitgerecht durchführen lassen. Lediglich den Pollenfilter habe ich etwas verschlafen, knapp 3 Monate im Verzug.

Sorgen mache ich mir größtenteils nun, weil ein solcher Nockenwellenschaden sich auf ca. 10-12k€ belaufen soll...

Ich werde morgen direkt zu meinem Händler fahren und es dort nachsehen lassen, aber vielleicht hier ja jemand aus Erfahrung was dazu sagen.

Danke.

Hey, mir wurde damals in der Werkstatt mitgeteilt, dass die Garantie die Folgeschäden nicht übernimmt.

Wenn du also die Ölwechsel-Intervalle nicht einhälst und dann die Nockenwelle platt ist, macht Audi nichts….

Da Bremsflüssigkeit und Pollenfilter mit dem Motor so nicht in Zusammenhang stehen, sollte das dementsprechend kein Thema sein…..

So mein Kenntnisstand.

Bei mir wurden bisher mehrere Grantieleistungen problemlos durchgeführt. Das waren unter anderem:
- Hinterachsgetriebe
- Kardanwelle
- Handbremsenhebel

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