A4 2,0 TFSI in Zahlung gegeben - jetzt Reklamation wegen Ölverbrauch, was nun?
Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe mein "alten" Audi A4 B8 2.0TSFI (Problemmotor) gegen ein neueren Mercedes Benz eingetauscht und den A4 inzahlung gegeben. Nun nach ca. einen Monat ruft der Chef vom Autohaus an und beschwert sich, dass dieser einen erhören ÖL-Verbrauch hat. Ich habe aber beim autocheck vom a4 den Autoverkäufer mitgeteilt das dieser ein erhöhten Öl-Verbrauch hat, dies aber "normal" sei, von Audi aus. Er wusste dies schon. Zudem hat er festgestellt, dass der schweller eine Beule hatte und die Wasserpumpe kurz vor defekt sei.
In den Kaufvertrag vom A4 stehen keine Mängel drin, weder vom schweller oder die wasserpumpe und auch nicht dass dieser einen erhören Ölverbrauch hat. Ich habe da leider nicht dran gedacht...
Ich habe ihm das Auto für 10000€ verkauft, vergleichmodelle stehen bei 14.000€ im Internet! Also ich habe es schon mit einbezogen.
Aber nun droht mir der Chef mit einem Anwalt. Der Autoverkäufer gibt es nicht zu, dass wir ihm das gesagt haben.
Ich habe das Auto inzahlung gegeben weil ich mehr Leistung benötige und einen heckantrieb wieder haben wollte, da ich schwerere Anhänger ziehe. Und der a4 1/4 Jahr gefahren einfach nicht der richtige war.
Was meint ihr was ich tun könnte?
Beste Antwort im Thema
Gewisse Modelle bei Audi,Bmw,Mercedes tendieren bei bestimmten Baujahren zum Ölverbrauch. Andere Fabrikate haben wiederum Probleme mit anderen Sachen. Das wissen die Autohändler ganz genau. Darum werden die Fahrzeuge auch für das geringste Geld angekauft. Im Nachgang jetzt noch auf Dummenfang zu gehen und nochmal Geld einzusammeln mag bei dem Ein oder Anderen zu funktionieren, ist aber nur eine Masche.
Selbst wenn sich im Anschluss jemand darauf einlässt würde die Bande dem nächsten Käufer das Fahrzeug unrepariert verkaufen. Merkt der ja vielleicht nicht oder die Gebrauchtwagenversicherung zahlt die Zeche bzw. einen Teil.
Also wieder Geld gespart.
26 Antworten
Sehe ich genauso, lass dich nicht einschüchtern. Du als Laie konntest das ja praktisch gar nicht wissen. Ich vermute, er weiß das aber probiert es halt mal.
Beim nächsten Käufer kommt dann seitens des verkaufenden Händlers das Argument "bis 1 l Ölverbrauch auf 1.000 km ist nach offizieller Angabe von Audi zulässig".😉
Sag dem Händler einfach, dass das "Stand der Technik" ist 😁
Hat er wenn er Öl verbrennt nicht auch ein wenig mehr Leistung? :-)
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Was will den der Händler.... wollte damals beim Kauf von meinem gebrauchten noch handeln zwecks Kleinigkeiten(Kratzer, usw.) Spruch des Verkäufers" Wenns an neuen wollen,die stehen da drüben, kosten halt a bisserl mehr"
Würde es bei ihm genauso sagen, wenn er a Auto ohne Mängel kaufen will,soll er im Werk anrufen....
Und die 3000Euro reperatur, werden ihn schon nicht in den Ruin treiben...Beim Verkauf deines neuen Autos hat er ihn dir bestimmt ohne Gewinn verkauft...
Ich warte jetzt mal ab ob überhaupt etwas von seinem Anwalt kommt.
Nur es ist alles sehr komisch im Kaufvertrag steht der Name meines Vaters drin und der Chef hat mich immer angerufen auf dem Handy und wollte nicht einmal mit meinem Vater reden.
Und dann sollte ich auch alleine vorbei schauen und mit ihm das abklären. Nur dazu wäre ich ja nicht berechtigt.
Jetzt mal Ehrlich, wegen Ölverbrauch ?
Wie alt ist der Dicke Gewesen und welche Laufleistung ?
Unterliegt der Motor keinem Natürlichen Verschleiss ??
"Der Chef" soll erstmal nachweisen wieviel Öl der Motor Vebraucht, und das nicht, sofern er eine Werkstatt betreibt, auf einem Wisch Schreiben, sondern durch irgendein Verein, etc. auch Amtlich Bestätigen lassen.
Schweller und Wasserpumpe,...letzteres ist Verschleißteil, der Schweller, naja, kann auch der Azubi gemacht haben,...
😉
Selbst bei einem Gewährleistungsausschluß kann auch ein Händler im Nachhinein arglistig verschwiegene Mängel anfechten!
Das könnt aber zum Katz und Maus Spiel werden, falls es so kommt Entscheidet das Gericht bei einer Klage!
Ich hatte vor 2 Jahren meinen alten A4 bei Audi in Zahlung gegeben, da steht unter dem Punkt Gewährleistung:
Der Verkäufer ist Verpflichtet, dem Käufer sämtliche ihm Bekannte Mängel zu Offenbaren.
Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.
Der Ausschluß gilt nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel Arglistig Verschwiegen hat und ebenfalls nicht für die Haftung für Schadenersatzansprüche, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Verkäufers Beruhen, sowie für die auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln beruhenden Schäden an Leben, Körper, Gesundheit.
Was ist Definition "grob fahrlässig"? Beispiel : mein a4 braucht 0,49l Öl/1000km. Verkaufe ich das Fahrzeug zu 100% i.O.,oder? Nach 4 Wochen kommt der Käufer und sagt das Fahrzeug braucht 0,7l/1000km und hat 2000km seitdem draufgefahren... wer ist hier der böse? Müsste ich das Fahrzeug zurücknehmen? Bzw. Die Abnutzung des Fahrzeuges kann ja dann abgezogen werden(30 Cent/1km). Andersherum könnte der Käufer doch An und abmeldekosten auch in Rechnung stellen? Schwierig, schwierig. ...
Wenn Audi bis 0,5 l Öl auf 1000Km als normal für ein neues Auto ansieht und dein gebrauchter 150000Km runter hat und 10 Jahre alt ist ,kommt der Käufer glaub ich nicht damit durch den zurückzugeben. Ist doch üblicher Verschleiss. Bei meinem hält der Liter Öl zwischen 2000 Km bei Ultrakurzstrecke bis 5000 Km Langstrecke. Beim Verkauf würde ich auch einen Verbrauch von 0,5l angeben. Fährt der Käufer auf der Rennstrecke und haut 1l durch kann ich das ja nicht vorher wissen.
Und, wie ist die Sache ausgegangen?
Den TE gibt es nicht mehr bei MotorTalk. Ist ja auch lange her.
Zitat:
@Andrea_ schrieb am 23. August 2023 um 17:19:49 Uhr:
Und, wie ist die Sache ausgegangen?
guck mal aufs Datum.